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Elektro-Autos (BEV) des Volkswagen-Konzerns.
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THEMA: Egons Elektro-Up
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#587366
Aw: Egons Elektro-Golf 05.03.2020 08:20 - vor 4 Jahren, 1 Monat  
Nicht ausgewiesen wäre ja ok.
Aber falsch ausgewiesen = zu niedrig ???
yarispit
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#587367
Aw: Egons Elektro-Golf 05.03.2020 08:28 - vor 4 Jahren, 1 Monat  
happyyaris schrieb:
Ich selbst habe die neuen Förderrichtlinien auch so verstanden, dass dieser nicht ausgewiesen werden muß.
Das ist jetzt schon das dritte oder vierte Mal, dass das hier jemand geschrieben hat. Die Antwort ist immer dieselbe: Niemand hat etwas anderes behauptet.

Der Herstelleranteil muss also nach der neuen Regelung in der Tat nicht ausgewiesen sein. Wenn er aber trotzdem ausgewiesen ist, dann muss die aufgeführte Summe der neuen Regelung entsprechen, weil die BAFA sonst den Antrag ablehnt.

Hintergrund:

Voraussetzung für die Förderung ist weiterhin, dass der Hersteller und nicht der Händler denselben Anteil bezahlt wie der Staat. Damit möchte die BAFA einerseits sicherstellen, dass der Hersteller zahlt und andererseits verhindern, dass diese Förderung von einem Händler abgegriffen, verrechnet oder sonstwie getrickst wird (was sie tatsächlich gar nicht verhindern kann, aber gut).

  • Ist der Herstelleranteil nicht ausgewiesen, orientiert sich die BAFA nach der Antragstellung an der Relation. So wie weiter vorne im Thread aufgeschlüsselt und verlinkt.

  • Ist der Herstelleranteil nach der alten Regelung ausgewiesen, so ist für die Behörde offensichtlich, dass der Hersteller nicht denselben Anteil bezahlt hat. Damit sind die neuen Förderrichtlinien verletzt und die BAFA lehnt den Antrag ab. Das gilt aber nur für Autos, die nach dem Übergangszeitraum gekauft wurden, also ab dem 19. Februar 2020.

  • Für Autos, die noch in den Übergangszeitraum fallen, ist für die nachträgliche neue Förderung der Ausweis nach der alten Regelung nicht nur ausreichend, sondern sogar Voraussetzung. nach Zugang des Zuwendungsbescheids der Nachweis einer Herstellerzahlung nach der neuen Richtlinie nachzureichen. Kann dieser nicht erbracht werden, bleibt es bei der niedrigeren Förderung (KLICK).

Die scheinbar vereinfachte Regelung ist leider wieder eine typisch deutsche geworden: Kompliziert und äußerst fehleranfällig. Viele Händler blicken nicht durch, so dass dass der Kunde selbst aufpassen muss und besser genau hinschaut. Die bei der Antragstellung eingereichte Rechnung muss den neuen Regularien entsprechen. Denn eine Heilung durch eine zunächst nicht oder nur teilweise förderungsfähige, dann aber nachträglich geänderte Rechnung ist nach Antragstellung BAFA-seitig ausdrücklich ausgeschlossen. Aufpassen!

Der Teufel steckt also im Detail und es ist auch keineswegs gesagt, dass alle Behördenmitarbeiter korrekt umsetzen. Wer Lust hat, einen Eindruck von der Komplexität des Ganzen zu bekommen, kann zum Beispiel hier vorbeischauen:

- www.goingelectric.de/forum/viewtopic.php...mp;start=60#p1205275

Grüße, Egon
Egon
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Letzte Änderung: 05.03.2020 21:10 von Egon.Grund: Text ergänzt.
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#587460
Aw: Egons Elektro-Golf 05.03.2020 17:31 - vor 4 Jahren, 1 Monat  
Aber dann ist doch alles einfach. Du kaufst ja nach dem 19. Februar. Du hast ja den Vertrag noch nicht abgeschlossen.

Der Händler muss also nur einen Satz, also Ausweisung der Herstelleranteils streichen und gut ist. Das wird er doch hinbekommen und ist einfacher als wenn er ihn höher ausweisen muss.
ex_happyyaris
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#587461
Aw: Egons Elektro-Golf 05.03.2020 17:49 - vor 4 Jahren, 1 Monat  
Das wird er doch hinbekommen
Ja, nicht?! So denke ich das auch. Ich kann nicht verstehen, was es da eigentlich hausintern abzuklären gibt und wieso sich das hinzieht wie Kaugummi. Passt aber zum bisherigen Verlauf.

Grüße, Egon
Egon
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#587485
Aw: Egons Elektro-Golf 05.03.2020 20:52 - vor 4 Jahren, 1 Monat  
Informatikprobleme bei VW... Es könnte stimmen, dass Händler Problene haben klare Infos zu geben.

www.goingelectric.de/forum/viewtopic.php...umweltbonus#p1212902

Jan
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#587488
Aw: Egons Elektro-Golf 05.03.2020 21:29 - vor 4 Jahren, 1 Monat  
Und die dort angebotene Lösung ("Dann stellst Du halt einen neuen. Wo ist das Problem?") wird bei Vorliegen eines ablehnenden Bescheids für dasselbe Auto nicht funktionieren.

  • Kann man gegenüber der Behörde belegen, dass der Hersteller 3.570 Euro beigesteuert hat, ist man in jedem Fall auf der sicheren Seite.

  • Für Kaufverträge ab dem 19. Februar 2020 ist das nicht mehr zwingend notwendig, schadet aber auch nicht.

  • Für Kaufverträge bis zum 18. Februar 2020 wird als nachträglicher Nachweis eine Gutschrift mit Verwendungszweck "Nachzahlung Umweltbonus" akzeptiert, nicht aber eine nachträglich geänderte Rechnung. Gelingt der nachträgliche Nachweis nicht, wird seitens der BAFA trotz Übergangsregelung nur der alten Förderbetrag ausgezahlt.

Grüße, Egon
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#587541
Aw: Egons Elektro-Golf 06.03.2020 09:44 - vor 4 Jahren, 1 Monat  
Moin,

also da heute Freitag ist und für dieses spezielle VW Haus immer noch nicht Montag - schließe ich auf eine Eigengeschwindigkeit von größer/gleich 0,85c.

Egon, Du hast Schriftverkehr mit Aliens - nur daß Du es weißt ...
cirr_s
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Letzte Änderung: 06.03.2020 09:45 von cirr_s.
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#587701
Aw: Egons Elektro-Golf 07.03.2020 01:05 - vor 4 Jahren, 1 Monat  
Für den Fall dass noch jemand außer mir dieses Trauerspiel verfolgt, will ich nicht mit Informationen geizen. Allein - es geht nichts voran, obwohl es von meiner Seite weder an Geduld noch gutem Willen mangelt. Auch finanziell ist längst alles ausverhandelt.

Es hängt also nur noch... ja, woran hängt es eigentlich? <kopfkratz> Transparent ist mir das nicht und mit jeder weiteren Verzögerung wird es von Tag zu Tag noch ein Stückchen rätselhafter.

Aber bildet Euch selbst ein Urteil. Auf die wesentlichen Punkte reduziert verliefen die letzten 4 Wochen aus meiner Sicht so:

  • Mittwoch, 5. Februar

    Der Verkäufer entschuldigt sich für die offensichtlichen logistischen Defizite und die wochenlangen Verzögerungen. Er übersendet ein neues Angebot.


  • Montag, 10. Februar

    Ich teile mit, dass ich sein neues Angebot annehmen möchte, sofern ich eine Storno-Bestätigung für das alte erhalte, der ausgewiesene Förderbetrag der neuen BAFA-Richtlinie entspricht und wir über das bereits bestellte Fahrzeug sprechen.


  • Dienstag, 11. Februar

    Der Verkäufer teilt mit, dass dies nicht möglich und deshalb eine Neubestellung notwendig sei. Eine Storno-Bestätigung sei nicht üblich, aber er werde trotzdem sofort eine zusenden.

    Es passiert... Nichts.


  • Montag, 17. Februar

    Der Verkäufer erkundigt sich nach dem Stand der Dinge. Äh...? Ich teile nochmals mit, dass ich ein der neuen BAFA-Richtlinie entsprechendes Angebot erwarte und frage nach dem Grund für die Lieferproblematik des bereits in Produktion befindlichen Fahrzeugs.

    Es passiert... Nichts.


  • Mittwoch, 26. Februar

    Ich mache den Verkäufer darauf aufmerksam, dass ich seit 16 Tagen auf die versprochene Bestätigung und seit 9 Tagen auf das versprochene Angebot warte.


  • Donnerstag, 27. Februar

    Bestätigung und Angebot treffen ein, wobei das Angebot wieder nicht der neuen BAFA-Regelung entspricht. Das teile ich umgehend mit, um keine weitere Zeit zu verlieren. Erneut spreche ich den Grund für die Lieferproblematik des bereits in Produktion befindlichen Fahrzeugs an.


  • Freitag, 28. Februar

    Der Verkäufer schreibt, es bestehe auf seiner Seite hausinterner Klärungsbedarf. Ich würde aber am Montag im Lauf des Tages eine Rückmeldung erhalten.

    Es passiert... Nichts.


  • Montag, 2. März
    Dienstag, 3. März
    Mittwoch, 4. März

    Es rückmeldet nichts und niemand. Der trockene Wüstenwind treibt einen rollenden Busch an meiner Haustür vorbei. Ansonsten passiert gar nichts.

    Spätestens ab diesem Zeitpunkt verspüre ich einfach keine Lust mehr, dem Verkäufer weiter hinterher zu laufen. Aufgrund einer Info von dritter Seite frage ich aber an, ob es zutrifft, dass VW seit KW 10 die Lackpalette für den e-Golf erheblich eingeschränkt hat.


  • Donnerstag, 5. März

    Auch wenn er zeitweise nicht diesen Eindruck vermittelt, ist der Verkäufer offenbar am Leben. Er bestätigt die Einschränkungen und nennt als Grund für die Lieferproblematik des bereits in Produktion befindlichen Fahrzeugs die Tatsache, dass ich das Auto im Werk abholen möchte.

    Zu meiner ehrlichen Verblüffung fragt er gleichzeitig ernsthaft an, was er tun soll, um mich zur Unterschrift zu bewegen. Äh...? Ich teile ihm nochmals mit, dass das doch nun wirklich alles mehrfach und seit längerem besprochen ist:

    Es fehlt noch immer das BAFA-kompatible Angebot und ich möchte gerne das ursprünglich bestellte Auto übernehmen. Dafür verzichte ich auf die Werksabholung, die als Hinderungsgrund genannt wurde.

    Es passiert... Nichts.


  • Freitag, 6. März

    Ein weiterer Busch rollt am Haus vorbei. Womöglich ist es der vom letzten Mittwoch, schwer zu sagen. Es wäre nicht das erste Déjà-vu.

Das ist der aktuelle Stand der Angelegenheit. Ihren Verlauf als "holprig" zu bezeichnen wäre eine Untertreibung.

Zum Glück wohnen absurden Situationen stets auch komische Aspekte inne. Sie würdigen zu können hilft zwar in der Sache nicht weiter, verhindert aber Magengeschwüre.

Grüße, Egon
Egon
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#587708
Aw: Egons Elektro-Golf 07.03.2020 08:37 - vor 4 Jahren, 1 Monat  
Danke für die Darstellung. Ich dachte es fehlt nur noch das geänderte Angebot. Du möchtest auch das früher beauftragte Auto haben, welches damals bei VW bestellt wurde wg. Lieferzeit.

Meine Vermutung wäre, dass es dieses so nicht mehr gibt (Bestellung gegenüber VW storniert oder geändert), die Lieferzeiten jetzt lang sind und der Verkäufer sich daher nicht darum bemüht, weil er befürchtet, dass Du ohne diese Und-Bedingung nicht bestellst. Evtl. hat der Geschäftsführer auch keine Lust auf die Bestellung mehr, weil er weiteren Aufwand eines aus seiner Sicht unbequemen Kunden scheut und für kein Gewinn oder nur wenig Gewinn für ihn drin ist. Aber alles nur Spekulation.

Was ich nicht verstehe ist, warum Dir der Verkäufer nicht reinen Wein einschenkt. M.E. klares Versäumnis des Verkäufers.

An Deiner Stelle, würde ich zum Autohaus fahren und fordern, dass man Klartext spricht. Im persönlichen Gespräch kann sich der Verkäufer und Geschäftsführer nicht verstecken. Ich fürchte, dass Du telefonisch und schriftlich nicht weiterkommst. Will man die Bestellung überhaupt? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit das früher bestellte und dann stornierte Fahrzeug zu übernehmen?
ex_happyyaris
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Letzte Änderung: 07.03.2020 08:38 von ex_happyyaris.
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#587718
Aw: Egons Elektro-Golf 07.03.2020 09:37 - vor 4 Jahren, 1 Monat  
@Egon: ich würde dem Geschäftsführer des Autohauses die obige Liste einfach mal kurz per Fax schicken mit der Bitte, dass er sich darum kümmert, dass Du Deinen Kaufvertrag in den nächsten Tagen unterschreiben kannst.

Ich denke mal, dass der Geschäftsführer ein grosses Interesse daran hat, so viele E-Autos wie möglich zu verkaufen...... Und ob dieses Jahr noch ID3 ausgeliefert werden, steht in den Sternen.
galaxy
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Letzte Änderung: 07.03.2020 09:40 von galaxy.
Prius II FL Sol EZ 11/06 (seit 10/18)
Model Y SR MiG mit BYD Akku (seit 11/23)
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#587726
Aw: Egons Elektro-Golf 07.03.2020 11:00 - vor 4 Jahren, 1 Monat  
Vielleicht ist mittlerweile das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter wickelt das Autohaus bereits ab.

Gruß Ulli
Vogtländer
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#587743
Aw: Egons Elektro-Golf 07.03.2020 13:25 - vor 4 Jahren, 1 Monat  
Eigentlich müsste man sich mit Ausdrucken dieser Ansammlung von Peinlichkeiten vor das Autohaus stellen und sie jedem potenziellen VW-Kunden in die Hand drücken.
Vielleicht hätte das Autohaus dann irgendwann Lust, seine Arbeit zu machen.
Minanda
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Letzte Änderung: 07.03.2020 13:26 von Minanda.
2016 bis 2019: Prius IV
2019 bis ????: ÖPNV
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#587754
Aw: Egons Elektro-Golf 07.03.2020 16:05 - vor 4 Jahren, 1 Monat  
Bzgl. VW Autohäuser
ich war heute fragen nach einem e-up. ein Autohaus mit mehreren Niederlassungen. NEIN einen Vorführer habe wir nicht. Sie können sich gern einen im Autohaus ansehen, aber fahren wird der nicht. Fahren können sie gern mit dem alten Model. hat sich ja eh nicht viel verändert. Tja VW eben.....
derbarnimer
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Aktuell: Toyota P4
Vorgänger: ASX 1,8 Diesel
sorry für nicht googeln -
Prius 4 Exe/platinsilber metallic/0218
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#587756
Aw: Egons Elektro-Golf 07.03.2020 16:25 - vor 4 Jahren, 1 Monat  
Sie haben's einfach nicht nötig.
Egal, was für einen Betrug und Murks sie liefern, die Leute kaufen die Autos in Massen.
Die Zulassungszahlen sind wieder gestiegen.
Was zählt da der einzelne Kunde?
Auch ein Aspekt von Marktwirtschaft

Gruß!
JoAHa
JoAHa
Moderator
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Letzte Änderung: 07.03.2020 16:25 von JoAHa.
Prius III Plug-in Hybrid TEC-Edition, stromblau mica metallic, Verbrauch: 3,9 l + 1,75 kWh/100 km, als HV: 4,5 l/100 km, als EV: ~13 kWh/100 km
Vorgänger(2010-2019): Prius II Sol onyxschwarz, Verbrauch: 4,9 l/100 km
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#587765
Aw: Egons Elektro-Golf 07.03.2020 17:49 - vor 4 Jahren, 1 Monat  
derbarnimer schrieb:
Bzgl. VW Autohäuser
Fahren können sie gern mit dem alten Model. hat sich ja eh nicht viel verändert.

Ich vermute mal, Du war kein Stammkunde beim Händler.

In vielen Autohäusern steht das neue Modell. Habe ich mehrfach gesehen. Da kann man probesitzen. Auch bei Skoda-Händlern steht der Drilling.

Für die Probefahrt wird es in der Tat ziemlich egal sein, ob man das alte Modell oder neue fährt. Die neuen e-UPs sind zur Zeit ziemlich begehrt. Die Lieferzeiten steigen zur Zeit stark. Und zum Leasing wird es nicht mehr so viel angeboten. Gibt wohl genügend Barkäufer.

Da kann ich jedes Autohaus verstehen, das den alten e-UP für die Probefahrten anbietet. Ich vermute, dass die Marge beim e-UP für die Händler auch nicht prickelnd ist. Das man über carwow sparen kann, hat sich herumgesprochen. Ein Auto, das man für Probefahrten anbietet, kann das Autohaus nur noch reduziert verkaufen. Die alten e-UPs sind ja jetzt auch kaum noch verkäuflich.

Insbesondere wenn die Leute danach über carwow oder apl.de kaufen, ist das ein Zusatzgeschäft. Ich glaube was wir zur Zeit bzgl. Probefahrten erleben, ist das Resultat, dass die Käufer den maximalen Rabatt haben wollen und dank Internet auch bekommen.
ex_happyyaris
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