Aw: Egons Elektro-Golf 09.02.2020 10:32 - vor 4 Jahren, 2 Monaten
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Timico schrieb:
Meinst du wirklich den Audi A2? Oder eher einen A1 oder einen Q2? Kann mir nämlich kaum vorstellen, daß du ernsthaft ein mindestens 15 Jahre altes Auto mit einem Golf VII vergleichst.
Timo
Danke fürs Aufmerksammachen
Du hast natürlich Recht, ich meinte den A1 und habe es als Edit ergänzt
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Letzte Änderung: 09.02.2020 10:33 von professore.
Gruß
Markus
Bis 2013: P2:
Bis 2018: Sharan 7N:
Bis 2020: Porsche Cayenne e-hybrid 9YA:
Ab 2020: Tesla Model S75D:
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Aw: Egons Elektro-Golf 11.02.2020 10:19 - vor 4 Jahren, 2 Monaten
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Noch immer habe ich kein zweites Mal bestellt. Dafür gibt es zwei Gründe:
- Mein Storno aufgrund der fehlenden Auftragsbestätigung wurde von der Verkaufsleitung telefonisch akzeptiert. Da ich aber keine zwei e-Gölfe möchte, lege ich größten Wert darauf, dass mir vor einer neuerlichen Bestellung auch eine schriftliche Bestätigung dazu vorliegt. Der Verkäufer hat mir dazu mitgeteilt: "Grundsätzlich gibt es von unserer Zentrale keinen Stornobestätigung".
Aha. Das ist mir allerdings herzlich egal - entweder schriftliche Storno-Bestätigung oder die Angelegenheit ist bereits erledigt, bevor sie noch einmal begonnen hat. Er will sich jetzt bemühen.
- Die fest zugesagte Übernahme des bereits bestellten und stornierten e-Golfs in eine neue Bestellung wurde gestern auf Nachfrage revidiert. Vermutlich überfordert das die interne VW-Logistik. Für mich bedeutet es, dass mein e-Golf bei einem neuerlichen Auftrag komplett neu im Werk bestellt wurden muss und sich die Lieferzeit entsprechend nach hinten verschiebt.
Zwar nur "minimal", wie sich der Verkäufer sogleich zu versichern bemühte, aber Autoverkäufer sagen grundsätzlich das, was der Kunde gerne hören möchte. Insofern fürchte ich, dass wir hier über mehrere Monate sprechen und es gibt auch bei VW branchenüblich nur unverbindliche Liefertermine.
Am Rande bemerkt: Bei Sangl in Landsberg steht seit über 7 Monaten ein roter Ioniq Electric Premium auf dem Hof, der nach Erscheinen des Facelift-Modelles zum geforderten Preis (mehrfach gesenkt, jetzt noch 33.000 vor Bafa) offenbar nur schwer verkäuflich ist. Soll heißen: Es gibt Alternativen.
Noch gebe ich dem Projekt e-Golf eine Chance. Ich muss allerdings zugeben, dass mich der zähe Verlauf so ganz allmählich ein bisschen zu nerven beginnt.
Grüße, Egon
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Egon
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Aw: Egons Elektro-Golf 11.02.2020 10:37 - vor 4 Jahren, 2 Monaten
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Was für ein Drama. Da hätte ich wohl auch keine Lust mehr...
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Tesla Model 3 LR AWD, Rot
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Aw: Egons Elektro-Golf 11.02.2020 10:39 - vor 4 Jahren, 2 Monaten
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Hallo!
Schon 2017 hätte ich den Ioniq Premium in orange um 33.300,- bekommen. 300,- Rabatt sehe ich jetzt nicht als großen Durchbruch. Und auch darauf hätte ich noch die hiesige Umweltprämie erhalten.
Es könnte auch langsam so sein, dass das VW-Autohaus das Interesse verliert. Denn viel verdienen werden die an dem Angebot nicht. Wozu also sich bemühen, wenn man von bemühen überhaupt reden kann.
Ich finde, die ganze Stornosache lief sehr unglücklich.
LG
W.
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Aw: Egons Elektro-Golf 11.02.2020 11:17 - vor 4 Jahren, 2 Monaten
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Kann es sein, das bei den allermeisten Beanstandungen zu "xyz ist mist" (beliebiger Hersteller einsetzbar) offenbar vergessen wird, das die Vorfälle meist gar nichts mit diesem zu tun haben?
Ansprechpartner und leider sehr oft auch problemverursachende Stelle, ist, Überraschung: der Händler (sieht man ja hier gerade).
Das reicht bei mir (allerdings gebraucht, weil neu ist Geldvernichtung in Reinstform) auch von:
a) meldet sich gar nicht
b) bietet Autos an die gar nicht da sind, doch wenn man schonmal da ist (und sei es nur am Telefon), dann bietet man doch gleich irgendwas anderes an
Oder eben auch die rühmliche Ausnahme (die dann die Taler auch bekommen hat):
c) man muß praktisch nur Interesse an Fzg. X bekunden und bekommt fast ohne eine/weitere Nachfrage sämtliche Informationen wahrheitsgemäß und vollkommen offen genannt (die auch einer Gegenprüfung standhalten)
Doch jetzt deswegen den Hersteller verteufeln?
Wenn sonst alles passt, dann wird sich doch wohl ein Händler finden, der das möglich macht
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Letzte Änderung: 11.02.2020 11:28 von ex_Funktionsfehler.
ex PII/GS450h
Tichy\'s und EIKE Unterstützer damit Klimawandelleugner, weiterhin deshalb automatisch AFD Wähler, damit re***s sowie Na** und damit wiederum automatisch untendurch
Hab ich was vergessen?
Ach ja, DUH - Abschaffen!
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Aw: Egons Elektro-Golf 11.02.2020 11:41 - vor 4 Jahren, 2 Monaten
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Bei VW ist es aber eher weniger der Händler als der allgemeine Ruf!
* ACHTUNG IRONIE ON*
Das der Händler sich hier von seiner Besten Seite zeigt, trägt das Übrige dazu!
* ACHTUNG IRONIE OFF*
Gegen das Angebot an sich, was die Wirtschaftlichkeit und dessen was geboten wird, spricht überhaupt nichts!
c) man muß praktisch nur Interesse an Fzg. X bekunden und bekommt fast ohne eine/weitere Nachfrage sämtliche Informationen wahrheitsgemäß und vollkommen offen genannt (die auch einer Gegenprüfung standhalten)
Das ist leider mittlerweile im PKW Segment sehr rar geworden! Wirklich sehr sehr rar!
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Letzte Änderung: 11.02.2020 11:51 von Knuddel1987.
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Aw: Egons Elektro-Golf 11.02.2020 12:20 - vor 4 Jahren, 2 Monaten
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Egon, ist für Dich „schriftliche Bestätigung“ bereits eine Mail oder bestehst Du auf ein Papier mit Brief und Siegel und Unterschrift? Wenn ersteres der Fall ist, habe ich auch kein Verständnis für den Händler. Hat der „Verkaufsleiter“ nicht mal so viel Gesäß in den Beinkleidern, dass er schreiben kann „Lieber Herr Egon, wie telefonisch besprochen…“. Reines Telefonmarketing mag ich auch nicht, irgendetwas in Textform sollte schon sein.
Grüße, yarison
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Aw: Egons Elektro-Golf 11.02.2020 12:21 - vor 4 Jahren, 2 Monaten
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Ne E-Mail würde ja rein rechtlich schon reichen. So sehe ich das zumindest.
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Aw: Egons Elektro-Golf 11.02.2020 12:27 - vor 4 Jahren, 2 Monaten
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Da hilft ein Blick ins Kleingedruckte. Wird da stets von Schriftform geredet, dann reicht eine E-Mail nicht aus. Steht aber nur was von Textform im Kleingedruckten, so wäre die E-Mail wiederum zulässig.
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Aw: Egons Elektro-Golf 11.02.2020 12:29 - vor 4 Jahren, 2 Monaten
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2. Ausnahmen von der Schriftform für Scan oder E-Mail?
Falls die Parteien (z. B. in den AGBs) Schriftform vereinbart haben, gilt zunächst § 126 Abs. 1 BGB. Danach „muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift … unterzeichnet werden.“ Dafür genügt keine E-Mail und kein Scan. Der Erklärende muss das Schriftstück eigenhändig unterzeichnen und entweder per Post oder per Telefax übermitteln.
Aber nach § 127 Abs. 2 BGB hilft zum Glück eine sog. „Formerleichterung“ weiter:
(2) Zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten schriftlichen Form genügt, soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist, die telekommunikative Übermittlung und bei einem Vertrag der Briefwechsel.
Trotz der in § 126 Abs. 1 BGB statuierten Schriftform ist also auch eine Erklärung per E-Mail oder Scan möglich. Auch gegenseitige Verträge können per E-Mail oder mit gescannten Dokumenten geschlossen werden, auch wenn das der Wortlaut nicht so eindeutig sagt. Denn unter „Briefwechsel“ ist hier nicht nur der klassische Brief in Papierform mit eigenhändiger Unterschrift gemeint, sondern auch alle erdenklichen elektronischen Formen (Angebot und Annahme müssen insbesondere nicht in der gleichen Form erfolgen).
www.law-blog.de/1021/einhaltung-der-schr...ch-scan-oder-e-mail/
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Aw: Egons Elektro-Golf 11.02.2020 12:44 - vor 4 Jahren, 2 Monaten
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Ja nun, Paranoia ist jetzt nicht so meins. Ich befürchte also nicht ernsthaft, dass ich hier verscheißert werden soll und man mir zwei Autos aufdrücken möchte. Da jedoch zuvor alles andere in Schriftform und mit persönlicher Unterschrift erfolgt ist, erscheint ein zeugenloses Telefonat nicht ausreichend.
Grüße, Egon
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Egon
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Aw: Egons Elektro-Golf 11.02.2020 12:47 - vor 4 Jahren, 2 Monaten
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yarison schrieb:
Egon, ist für Dich „schriftliche Bestätigung“ bereits eine Mail oder bestehst Du auf ein Papier mit Brief und Siegel und Unterschrift?
Das war die Frage ein Telefonat würde ich auch nicht akzeptieren.
Briefpost mit Unterschrift etc ist halt alles Zeitverzögernd.
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Letzte Änderung: 11.02.2020 12:48 von Knuddel1987.
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Aw: Egons Elektro-Golf 11.02.2020 12:50 - vor 4 Jahren, 2 Monaten
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Den Scan eines offiziellen Schreibens, übermittelt per E-Mail, halte ich für völlig ausreichend.
Grüße, Egon
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Egon
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Aw: Egons Elektro-Golf 11.02.2020 13:38 - vor 4 Jahren, 2 Monaten
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Erst recht ausreichend wenn es auf "vorab per Mail, Original folgt mit der Post" hinausläuft.
PS: Deine Geduld hätt ich nicht, egal ob ich Druck hab ein neues Auto zu bekommen oder nicht.
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Letzte Änderung: 11.02.2020 13:39 von ex_Priuskater.
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Aw: Egons Elektro-Golf 11.02.2020 17:56 - vor 4 Jahren, 2 Monaten
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Der erhöhte Umweltbonus wurde von der EU abgesegnet und gilt rückwirkend!
Vielleicht kann @Egon ja auch noch davon profitieren? Und wenn es nur die 1000€ mehr von der BAFA sind! Dazu müsste eventuell die Rechnung so geändert werden, dass der Hersteller Anteil dementsprechend höher ist. Auch wenn dann vielleicht der Preis des Golf nicht niedriger ist.
www.bmwi.de//Redaktion/DE/Pressemitteilu...os-kann-starten.html
Gerd
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Letzte Änderung: 11.02.2020 18:02 von YarisGerd.
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