Die Regelungen in D
www.strassenverkehrsamt.de/artikel/impor...on-eu-gebrauchtwagen
werden analog in Ö gelten. Wenn über 6 Monate alt, dann keine Ust. Das gilt auf jeden Fall für einen Kauf von Privat (oder über einen Vermittler von Privat).
Ein Sonderfall ist natürlich, wenn ein Unternehmer mit USt. verkauft. Dann gibt es in D die USt. zurück und in Ö muss sie gezahlt werden. Es kann sich bei dem verlinken P2 natürlich auch um einen Nettopreis handeln, auf den die USt. drauf kommt wenn man das Fahrzeug in D zulassen möchte. Das lässt sich aber bestimmt leicht herausfinden.
Das würde für einen Kauf von Privat in D sprechen....