Reifenkauf: Geschwindigkeitsindex & Lastindex 07.03.2023 20:00 - vor 1 Jahr, 1 Monat
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Hi Leute,
da es immer wieder verschiedene Interpretationen gibt, welche Regeln nun bezüglich des notwendigen Speedindex für Reifen VERBINDLICH gelten, möchte ich diesem Thema einen eigenen Thread widmen, um zu einer Klärung zu kommen, die weitere Diskussionen überflüssig macht.
Um es nicht mit den verschiedenen Winterreifenregelungen zu vermischen, möchte ich es hier alleine auf die Sommerreifen bezogen sehen.
Wer etwas dazu beitragen will, bitte mit zugehörigen Links auf Dokumente und Berichte und nicht nur nach Hörensagen.
Ich fange einmal damit an, bzw. verweise zunächst auf den Beitrag von DA5301 hier im Forum, siehe
www.priusfreunde.de/portal/index.php?opt...amp;id=618516#618616
Dieser kommt zu folgender Erkenntnis:
Für Deutschland:
Bis 2004 mussten die Vorgaben lt. Fahrzeugschein für SR ohne wenn und aber eingehalten werden.
Aufgrund des Erlasses des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG sind auch Reifen mit geringerem Speed-Index zugelassen, wobei der minimale Speed-Index sich wie folgt berechnet:
_ SI-min = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit
Ab 2009 gilt entsprechend der EU-Regelung für SR nur noch
_ SI-min = Höchstgeschwindigkeit.
Für Italien:
Italien ist hier Spielverderber und fordert ca. 1700 € Strafe, teils wird sogar das Fahrzeug sichergestellt, wenn zwischen 16. Mai und 15. Oktober Reifen aller Reifenarten aufgezogen sind, die nicht mindestens dem Eintrag im Fahrzeugschein entsprechen!
Basierend auf dieser Aussage habe ich jetzt weitergesucht und bin auf folgende Quellen gestoßen:
www.adac.de/-/media/pdf/rund-ums-fahrzeu...zeichnung_1480kb.pdf
(Bezieht sich auf die von DA5301 genannte EU-Richtlinie 92/23/EWG)
Darin:
In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Geschwindigkeitskennbuchstaben (Speed-Index) der Reifen über der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges (z.B. V-Reifen bis 240 km/h für ein Fahrzeug, das nicht schneller als 192 km/h fahren kann). Laut der KBA-Information 07-07 vom 19.10.2007 kann bei EG-typgenehmigten Fahrzeugen die in den Fahrzeugpapieren angegebene bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (Zeile T in der Zulassungsbescheinigung Teil 1) herangezogen werden für die Bemessung der Mindestanforderungen an den Reifen bezüglich des Speed-Index.
und weiter:
In der Praxis bedeutet dies beispielsweise: VW schreibt für den Golf 1.6 TDI BMT Comfortline, der laut „Zulassungsbescheinigung Teil 1“ eine Höchstgeschwindigkeit von 192 km/h erreichen kann, Reifen mit dem Speed-Index V (bis 240 km/h) vor. Diese Reifen sind bei der Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein (192 km/h) überdimensioniert. In diesem Fall können auch Reifen mit einem Speed-Index H (bis 210 km/h) gefahren werden.
Hier noch eine weitere Quelle:
www.ruv.de/kfz-versicherung/magazin/rund...eschwindigkeitsindex
Darin steht:
Grundsätzlich sind die Sommerreifen als Standardbereifung zu sehen. Bei diesen ist es nicht erlaubt, mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex zu fahren. Wenn der Fahrzeughersteller hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit deutlich überdimensionierte Reifen für die Serienbereifung vermerkt hat, können Ausnahmen gelten.
Und noch eine weitere:
www.goodwheel.de/reifenratgeber/sicherhe...schwindigkeitsindex/
Ein zentraler Wert zur Berechnung des Geschwindigkeitsindex ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) des Fahrzeugs. Die bbH ist in § 30a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) definiert als "die Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner Bauart auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann.
Ich interpretiere daraus, dass man hierzulande einen Reifen aufziehen kann, der den Vorgaben der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit entspricht, also Punkt T im Fahrzeugschein (Höchstgeschwindigkeit) dafür maßgeblich ist und nicht der Speedindex, wobei es natürlich nicht vorkommen darf, dass ein Speedindex vermerkt ist, welcher die Vmax nicht abdeckt.
Für Italien ist es augenscheinlich so, dass man entgegen EU-Richtlinie 92/23/EWG auf der Erfüllung der Speedindexangabe behaart, unabhängig von der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit.
Ich bitte euch, ggf. andere Erkenntnisse vorzubringen, dies aber bitte wie gesagt mit Dokumenten bzw. Links dazu unterlegt.
Dann werden wir dieses Thema hoffentlich einmal endgültig abschließen können.
Solange die beiden Meinungen
- es zählt nur die Speedindexangabe im COC-Papier und
- die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist maßgeblich
nebeneinander existieren, wird bei den unsäglich hohen Speedindexangaben im COC-Papier bei Toyota-HSDs auch bei jeder noch folgenden Reifenberatungsdiskussion dieses Problem erneut hochkochen.
eppf
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Letzte Änderung: 07.03.2023 21:46 von Shar.Grund: Titel angepasst
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Aw: Reifenkauf: Geschwindigkeitsindex & Lastindex 07.03.2023 21:25 - vor 1 Jahr, 1 Monat
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Servus.
Nachdem ich diesbezüglich angeschrieben wurde und schon angefangen hatte etwas zu verfassen, schiebe ich mein Kenntnisstand bezüglich Geschwindigkeits- und Lastindex von Reifen für PKWs mit deutscher Zulassung noch hinterher:
Geschwindigkeitsindex (SI):
Fzg. nach 2007, ohne nationale Einzel-BE:
Die im Schein eingetragene Vmax (Höchstgeschwindigkeit, Feld "T" in Zul.Besch. Teil 1) beinhaltet bereits eine - zu früher - erforderliche Sicherheitstoleranz. Demnach kann die dort eingetragene Vmax als Anforderung heran gezogen werden.
Diese Angabe setzt die Mindestanforderung an die Bereifung hinsichtlich dem Geschwindigkeitsindex des Reifens:
R = 170 km/h
S = 180 km/h
T = 190 km/h
H = 210 km/h
V = 240 km/h
D.h. der neue Reifen muss hinsichtlich dem Geschwindigkeitsindex ÜBER dem im Feld "T" (Vmax) der Zul.Besch.Teil 1 eingetragenen Wert und darf nicht darunter liegen.
Fzg. vor 2007, sowie nationale Einzel-BEs:
Zu der im Schein eingetragenen Vmax (Feld "T") muss die Mindestanforderung an den Reifen hinsichtlich dem Geschwindigkeitsindex wie folgt errechnet werden:
Vmin = Vmax (Feld "T") + 6,5km + 0,01 x Vmax (Feld "T") [Punkt vor Strich beachten]
Zusammenfassung SI:
Der zusammen mit der Reifengröße in den Fzg-Papieren / COC-Papiere eingetragener Geschwindigkeitsindex muss für Deutschland nicht eingehalten werden. Er muss jedoch über dem wie eben beschriebenen errechneten Wert liegen.
Winter-/Ganzjahresreifen (nur mit M+S oder "Alpin"Symbol):
Bei diesen Reifen darf eine niedrigerer Geschwindigkeitsindex gewählt werden, als, wie oben dargelegt, erforderlich ist. Zugleich muss jedoch die Vmax des Reifens als Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers angebracht sein.
Lastindex (LI):
Seit 2004:
und Fzg. deren Vmax unter 210km/h liegt
Der Lastindex für den Reifen kann anhand der Achslast (Feld 7.1 für Vorderachse und 7.2 für Hinterachse in Zul.Besch. Teil 1) geteilt durch 2 errechnet und entsprechend gewählt werden. Er muss über den errechneten Wert für die Radlast (jeweilige Achslast : 2) liegen.
Tabelle: static.toroleo.de/s/content-synced/blog/...dcf-825c6b44386a.png
Zusammenfassung LI für Fzg. ab 2004 und Vmax unter 210km/h:
Der zusammen mit der Reifengröße in den Fzg-Papieren / COC-Papiere eingetragene Lastindex muss für Deutschland nicht eingehalten werden. Es muss jedoch über dem wie eben beschriebenen errechneten Wert liegen.
und Fzg. deren Vmax über 210km/h liegt
Hier muss zu dem oben beschriebenen errechneten Wert ein Aufschlag erfolgen.
Grüße ~Shar~
BE = Betriebserlaubnis
Einzel-BE = Einzelbetriebserlaubnis
SI = Gescheindigkeitsindex
LI = Lastindex
V = Geschwindigkeit
Vmax= Höchstgeschwindigkeit
Vmin= Mindestgeschwindigkeit
Zul.Besch.Teil 1 = zulassungsbescheinigung Teil 1
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Shar
Moderator
Beiträge: 6899
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Letzte Änderung: 07.03.2023 21:46 von Shar.Grund: Titel angepasst
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Aw: Reifenkauf: Geschwindigkeitsindex & Lastindex 07.03.2023 22:43 - vor 1 Jahr, 1 Monat
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Im Bußgeldkatalog steht auch etwas zum Thema:
Der erforderliche Geschwindigkeitsindex muss der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) des Fahrzeugs zuzüglich eines Sicherheitszuschlags entsprechen. Er errechnet sich demnach unabhängig von dem im Fahrzeugschein eingetragenen Geschwindigkeitsindex.
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+ --- P4 Plugin 08/2018 (VFL) ---
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Aw: Reifenkauf: Geschwindigkeitsindex & Lastindex 08.03.2023 07:41 - vor 1 Jahr, 1 Monat
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Und wer häufiger nach Italien fährt - wie ich - erspart sich die ganzen Spitzfindigkeiten und zieht einfach auf, was im Fahrzeugschein steht.
Oder macht es Spaß mit italienischen Polizisten zu diskutieren, welche EU-Vorschrift vielleicht gerade gilt oder denen bekannt ist?
Gruß Thorsten
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Prius II, 07/2005, SOL, silber, 330tkm (Stand 04/2024)
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Aw: Reifenkauf: Geschwindigkeitsindex & Lastindex 08.03.2023 08:37 - vor 1 Jahr, 1 Monat
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Genau. Nicht einmal die Kaufpreise sind ein Argument pro Umschlüsselung. Man kann sich das Leben auch schwerer als nötig machen...
Timo
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07/03 - 03/12: Audi A2 1.4, EZ 04/02
03/12 - 05/13: Audi A2 1.4, EZ 11/04
05/13 - 04/19: Prius II Travel, EZ 11/08
04/19 - irgendwann: Ioniq Hybrid, EZ 02/18
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Aw: Reifenkauf: Geschwindigkeitsindex & Lastindex 08.03.2023 08:51 - vor 1 Jahr, 1 Monat
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Danke Shar, für deine ausführliche Darlegung!
Können wir es dann als verbindlich festhalten, dass es hierzulande ausreicht, einen Reifen aufzuziehen, der bezüglich des Speedindex die eingetragene Vmax abdeckt und ein noch höherer im COC-Papier eingetragener Speedindex keine Rolle spielt?
Interessant wäre eventuell noch die Frage, ob es weiterhin so ist, dass einzig allein Italien hier eine Ausnahme innerhalb der EU darstellt.
priusb78 schrieb:
Und wer häufiger nach Italien fährt - wie ich - erspart sich die ganzen Spitzfindigkeiten und zieht einfach auf, was im Fahrzeugschein steht.
Oder man zieht eben eine Eintragungsänderung durch. Es macht gewiss wenig Spaß, bei einem Urlaubsantritt am 14. Oktober noch ohne Winterreifen anreisen zu müssen, weil es diese mit Speedindex "W" gar nicht gibt. Es gibt z.B. durchaus einige deutsche Bundesländer, die in der 2. und 3. Oktoberwoche Herbstferien haben und sich auch nennenswert Urlauber aus diesen Ländern nach Südtirol "verlaufen". Für die liegt der Stichtag 15.10. manchmal genau in der Mitte ihres Südtirolurlaubs.
Wichtig ist aber hier jetzt die oben ausgearbeitete Erkenntnis, dass sicher hierzulande und höchstwahrscheinlich auch im Rest der EU (außer Italien) die im Fahrzeugschein eingetragene Vmax als Grundlage herangezogen wird und NICHT der Speedindex im COC-Papier.
Und dies sollte man nun ein für alle Mal als gültige Rechtslage betrachten, solange es keine explizite Änderung a la Italien gibt!
eppf
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Letzte Änderung: 08.03.2023 08:54 von eppf.
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Aw: Reifenkauf: Geschwindigkeitsindex & Lastindex 08.03.2023 10:50 - vor 1 Jahr, 1 Monat
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priusb78 schrieb:
Und wer häufiger nach Italien fährt - wie ich - erspart sich die ganzen Spitzfindigkeiten und zieht einfach auf, was im Fahrzeugschein steht.
Oder macht es Spaß mit italienischen Polizisten zu diskutieren, welche EU-Vorschrift vielleicht gerade gilt oder denen bekannt ist?
Gruß Thorsten
Es gibt auch andere Länder die nichts mehr ändern, oder nur durch hohen, selbst zu zahlenden Aufwand.
Für in Österreich zugelassene Fahrzeuge ist eine Änderung in der Zulassungsdatenbank nötig, der Ziviltechniker beim TÜV (Landesprüfstelle) will eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers für die einzutragende Rad-/Reifenkombi sehen. Einen fachlichen Spielraum um dies ohne entsprechendes Schreiben typisieren zu können haben die MA nicht mehr da es in der Vergangenheit sehr "individuelle" Auslegungen je nach Bundesland gab und dies per Erlass des zuständigen Bundesministeriums abgestellt wurde.
Soweit mir bekannt, ist es in der Schweiz mit dem Strassenverkehrsamt ähnlich.
Da können die Fahrzeugbesitzer in Deutschland froh sein, dass diese Möglichkeit der Änderung noch besteht.
M.
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Letzte Änderung: 08.03.2023 10:52 von Cyberjack.
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* Prius+ 3/18
* Yaris Hybrid 11/22
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Aw: Reifenkauf: Geschwindigkeitsindex & Lastindex 08.03.2023 11:12 - vor 1 Jahr, 1 Monat
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Cyberjack schrieb:
Da können die Fahrzeugbesitzer in Deutschland froh sein, dass diese Möglichkeit der Änderung noch besteht.Da abzusehen ist, dass mein Corolla auch noch mit einem Folgereifensatz in meinem Besitz sein wird und dies sehr wahrscheinlich auf 16"-Ganzjahresreifen hinausläuft, werde ich sicherheitshalber recht bald zur Dekra fahren und mir eine mögliche Eintragungsänderung bestätigen lassen. Man weiß ja nie, was sich unsere Bürokraten noch ausdenken und wenn das "W" nicht mehr abgeändert werden könnte, käme das mehr oder weniger einem Einreiseverbot nach Italien zwischen 15. Mai und 15. Oktober gleich.
eppf
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Aw: Reifenkauf: Geschwindigkeitsindex & Lastindex 10.05.2023 21:36 - vor 11 Monaten, 4 Wochen
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Hallo zusammen,
Im COC für meinem Corolla TS ist nur 225/45R17 91W eingetragen. Meine Winterräder sind 205/55R16 ich glaube in H evtl. auch V. Kann ich mir diese Reifengröße auch eintragen lassen? Welches Dokument brauche ich für die Änderung des Geschwindigkeitsindex bei den 225ern? Ich muss in ca. 8 Wochen sowieso zum Straßenverkehrsamt und könnte dann auch einen Termin für die Eintrag machen.
Vielen Dank und liebe Grüße
Johann
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1,8 Trek, Standheizung, Marderschreck,
16 Zoll Winterräder EZ 12/2020
Spritmonitor 4,84
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Aw: Reifenkauf: Geschwindigkeitsindex & Lastindex 10.05.2023 23:23 - vor 11 Monaten, 4 Wochen
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Bei meinem RAV4 haben die Standard-Alufelgen die Größe R18 (andere Parameter habe ich nicht im Kopf).
Allerdings haben die Winter-Stahlfelgen die Größe R17. Offiziell vom Toyota-Autohaus montiert. In keinen Papieren zu meinem Auto habe ich die Größe gefunden.
Im Internet (Specs auf Toyota-Webseite) ist die Größe dabei je nach Ausführung (Standard, Comfort, Executive, etc.)
Es geht um einen deutschen Fahrzeug. Kein Reimport, etc.
Obwohl doch! In der Anleitung sind unterschiedliche Reifendimension angegeben mit der Bemerkung "abhängig von Ihrem Wagen bzw. Land". Aber die Anleitung ist kein Dokument.
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Aw: Reifenkauf: Geschwindigkeitsindex & Lastindex 11.05.2023 11:04 - vor 11 Monaten, 4 Wochen
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@Johann:
Ich kann dir nochmals mein Vorgehen beschreiben, wie ich es bei meinem Auris TS durchgezogen habe.
Ich fuhr zur Dekra, ließ mir eine Bescheinigung für den geänderten Speedindex für die 225er geben. Dazu schaute der Dekraprüfer nach, welcher minimale Speedindex bei der vorliegenden Reifengröße auf dem Markt ist. Das wird wohl immer noch "H" sein.
Dazu ließ ich mir noch den 205er-Reifen mit zugehöriger KBA-Felgennummer eintragen (seinerzeit als "T"). Ob es heute noch "T"-Reifen in dieser Größe gibt, bin ich überfragt.
Mit diesem Zettel ging ich dann zur Zulassung und holte mir einen neuen KFZ-Schein ab.
Aber nochmals:
Falls du nicht nach Italien fahren willst, spielt das alles keine Rolle. Da reicht es dann aus, wenn der Index die im Schein eingetragene Vmax abdeckt und dazu reichten selbst "T"-Reifen aus.
Das von dir geschilderte Risiko, dass man später nicht mehr ändern kann, sehe ich als gering an. Italien war schon immer speziell mit überzogenen Vorschriften, man denke z.B. an die italienspezifische riesige Warntafel, die am Heck anzubringen ist, bereits beim geringsten Überstand.
Das mit dem Speedindex in Italien ist und bleibt jedenfalls eine totale Schnapsidee. Für was gibt es eigentlich den Vmax-Eintrag?
eppf
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Aw: Reifenkauf: Geschwindigkeitsindex & Lastindex 11.05.2023 20:24 - vor 11 Monaten, 4 Wochen
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Servus.
JohannLeon schrieb:
Meine Winterräder sind 205/55R16 ich glaube in H evtl. auch V. Kann ich mir diese Reifengröße auch eintragen lassen?Ich gehe davon aus, daß die 16er Zubehörfelgen sind (*). Ja kannst du und zwar in Verbindung mit der ABE der Felge auf denen diese Reifen montiert sind.
(*) Eine Nabenkappe mit Toyota-Logo ist noch kein sicheres Indiz dafür, daß es eine Felge von Toyota selber ist. Befindet sich eine KBA-Nummer auf der Felge (außen oder innen), dann kannst du mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, daß es eine Zubehörfelge ist und in dem Fall benötigst du auch zwingend eine zu deinem Fahrzeug passende ABE für die Felge.
Grüße ~Shar~
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Shar
Moderator
Beiträge: 6899
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Aw: Reifenkauf: Geschwindigkeitsindex & Lastindex 31.08.2023 11:37 - vor 8 Monaten, 1 Woche
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Nachdem ich mir bei den Sommerreifen einen "schönen" Sägezahn eingefangen habe, kommen bereits nächste Woche vor meiner Fahrt nach Südtirol die WR drauf. Das Sägezahngeräusch nervt nämlich gewaltig.
Ich war deshalb gestern bei der Dekra und habe mir eine Bescheinigung ausstellen lassen, mit der ich bei der Zulassungsstelle den Eintrag von 225/45R17W nach 225/45R17H abändern lassen kann.
Dauerte keine 10 Minuten bei der Dekra. Den Prüfer hatte ich allerdings schon vorab über mein Vorhaben informiert, sodass kein Diskussionsbedarf bestand.
Damit ist für mich das Thema Speedindex beim Corolla abgehakt. Die im nächsten Jahr folgenden GJR werden wie meine aktuellen WR einen H-Index haben.
eppf
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Aw: Reifenkauf: Geschwindigkeitsindex & Lastindex 31.08.2023 13:03 - vor 8 Monaten, 1 Woche
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Warum nicht gleich Speed-Index "T" (190 km/h)?
Ich weiß, gibt es im Moment kaum welche in der Dimension, aber man weiß ja nie, was noch kommt.
z.B. Winterreifen mit Energy-Label "B" von Nokian:
allereifen365.at/Tyre/pkw/winterreifen/6...R3+225/45R17+94T+XL/
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Letzte Änderung: 31.08.2023 13:05 von Smoothie.
+ --- P4 Plugin 08/2018 (VFL) ---
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Aw: Reifenkauf: Geschwindigkeitsindex & Lastindex 31.08.2023 13:15 - vor 8 Monaten, 1 Woche
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Der niedrigere Speed-Index vergrößert zwar die Reifenauswahl, praktische Vorteile hat man dadurch aber keine, wenn man dasselbe Reifenmodell + Größe wählt. Ein Profil, daß in V oder W anfällig für Sägezahnbildung ist, bleibt es auch in H oder T. Sofern man letztere überhaupt noch bekommt.
Timo
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Letzte Änderung: 31.08.2023 13:16 von Timico.
07/03 - 03/12: Audi A2 1.4, EZ 04/02
03/12 - 05/13: Audi A2 1.4, EZ 11/04
05/13 - 04/19: Prius II Travel, EZ 11/08
04/19 - irgendwann: Ioniq Hybrid, EZ 02/18
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