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Gesetzesänderung zur Rettungsgasse
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Erfahrungsberichte, Fragen und Diskussionen von allgemeinem Interesse, die nicht in eine der modellspezifischen Rubriken gehören.
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THEMA: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse
#787556
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 09.02.2024 10:00 - vor 2 Monaten, 2 Wochen  
Jetzt noch zum Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Da ist ein wichtiger Bestandteil, ob eine Maßnahme geeignet ist.

studyflix.de/wirtschaft/verhaeltnismaessigkeit-4997
Eine staatliche Maßnahme gilt als geeignet, wenn sie das Erreichen des verfolgten Zwecks bewirkt oder zumindest fördert. Um zu beurteilen, ob eine Maßnahme geeignet ist, schaut man sich immer den Zeitpunkt an, zu dem sie eingeführt wird. Stellt sich die Maßnahme nachträglich als ungeeignet heraus, kann es sein, dass der Staat nachbessern muss.

Wenn also eine deutliche Strafverschärfung eingeführt wird, braucht es auch zwingend die Kontrolle, ob diese Verschärfung auch geeignet ist, um das gewünschte Ziel zu erreichen.

Eigentlich müsste es zwischenzeitlich eine Auswertung geben, ob sich die Verschärfung bei der Rettungsgasse positiv auf die Fallzahlen ausgewirkt hat.

Es wäre viel besser gewesen, mit etwas mehr Bedacht vorzugehen und bei der Spalte Fahrverbot hinter "1 Monat" denselben Stern einzufügen, wie z.B. bei einer Geschwindigkeitsübertretung zwischen 21 und 30kmh, mit der Bedeutung "im Wiederholungsfall"

Da hätte man jetzt eine Datenbasis, welche deutlich aussagekräftiger wäre als durch das bedingungslose Fahrverbot.

Dass eine Strafhöhe vom Himmel fällt, ohne diese nach einer gewissen Zeit zu beurteilen, ob es auch wirklich etwas gebracht hat, ist jedenfalls nicht mit unserem Rechtsstaatsprinzip vereinbar. Man sollte sich durchaus vor Augen halten, dass das Fahrverbot, je nachdem, wen es trifft, mit deutlich 4-stelligen Zusatzkosten einhergehen kann.

Sollte sich herausstellen, dass die Quote der Wiederholungstäter (diejenigen mit mehrfacher Bestrafung) bei nahezu null liegt, müsste zumindest das Fahrverbot entfallen bzw. nur im Wiederholungsfall gelten.

Andernfalls sehe ich findige Rechtsanwälte kommen, welche über eine verletzte Verhältnismäßigkeit auf Grund zu geringer Eignung die neue Strafhöhe ggf. aushebeln werden. Wenn jeder zweite seinen RA aufsucht, um gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen, ist niemand geholfen.

eppf
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#787579
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 09.02.2024 23:31 - vor 2 Monaten, 2 Wochen  
Servus.

Wer sich mit dem Thema schon länger beschäftigt, der weiß, daß Rettungsgassen in der Vergangenheit sehr häufig eben nicht gebildet wurden und das Auslassen der Bildung einer Rettungsgasse ein immer wieder von Einsatzkräften kritisiertes Problem darstellt.
Entsprechend erlaube mir zu Unterstellen, daß das grundlegende Implementieren dieses Themas in den Bußgeldkatalog in Verbindung mit der ein paare Jahre später Verschärfung der Strafen nicht aus Willkür passiert sind, weil die Politik dich ärgern und andere eins auswischen wollte.

In 80 Prozent aller Fälle funktioniert die Rettungsgasse nicht richtig

19.11.2018 - In 80 Prozent aller Fälle verlieren in Deutschland Helfer wertvolle Zeit, weil die Rettungsgasse blockiert wird. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des Deutschen Roten Kreuzes hervor, an der sich insgesamt 96 Rettungsteams des DRK aus Baden-Württemberg, Bayern, dem Saarland, Niedersachsen, Berlin und Sachsen beteiligten. „Diese Zahlen sind erschreckend. Gerade wenn es um Menschenleben geht, zählt jede Sekunde“, sagte DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt am Rande des Berliner Symposiums zum Thema Bevölkerungsschutz am 20. und 21. November 2018 in Berlin.
[...]
Quelle: www.drk.de/presse/pressemitteilungen/mel...gasse-nicht-richtig/

Polizei ahndet Verstöße gegen Rettungsgasse stärker

25.03.2018 - Vorsichtig optimistisch äußerte sich Loeper in Bezug auf die Rettungsgasse. „Gefühlt wird es besser“, sagt er. Sogar die Auto- und Lastwagenfahrer aus dem Ausland hielten sich immer öfter an die Rettungsgasse. Der Autobahnpolizist macht dafür vor allem die Kampagnen und die Warnungen in den Medien verantwortlich. Ob auch die Bußgeldsteigerung von 25 auf 200 Euro einen erzieherischen Effekt haben, könne er noch nicht sagen. Sie hat aber Auswirkungen auf die Polizei. Früher schickte die Autobahnpolizei kaum einen zweiten Streifenwagen, um Rettungsgassenverweigerer zur Kasse zu bitten. „Da war der Aufwand größer als der Nutzen. Jetzt aber ist das anders.“ Wenn es die Kapazitäten hergeben, fährt also ein zweiter Streifenwagen mit zur Unfallstelle und die Polizisten nehmen sich all denen an, die keinen Platz machen oder so dreist sind, die Rettungsgasse zu nutzen, um selbst vorwärts zu kommen.
Quelle: www.rundblick-niedersachsen.de/der-ruf-n...autofahrern-erhoert/

Keine Rettungsgasse gebildet – 336 Verstöße gezählt

04.04.2019 - Potsdam. In Brandenburg hat die Polizei im vergangenen Jahr 336 Verstöße im Zusammenhang mit Rettungsgassen registriert.

Gezählt wurden Verfahren, bei denen Polizei- oder Rettungswagen behindert oder gefährdet wurden oder es durch die fehlende Gasse sogar zu Unfällen kam. Das teilte das Polizeipräsidium Brandenburg auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

"Man sollte immer daran denken: es könnte auch einmal um einen selber gehen, der schnell Hilfe braucht", sagte Polizeisprecherin Stefanie Klaus mit Blick auf die Zahl.
Kontrollen mit Motorrädern

Allein in Westbrandenburg wurden bis August vergangenen Jahres 276 Verstöße registriert. Zahlen aus den Vorjahren gibt es nicht, da der Tatbestand erst seit Oktober 2017 neu in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen wurde und seitdem auch registriert wird.
Quelle: www.maz-online.de/brandenburg/keine-rett...JZ4SIHTCRDHQVR4.html


„Rettungsgasse“ statt „Rettungsgaffer“

14.06.2021 - Zivilcourage rettet Leben -

Fast jeder Polizeibeamte und jede Polizeibeamtin hat es schon erlebt: Fahrzeuge blockieren die Anfahrt oder stehen in der Rettungsgasse, Neugierige bewegen sich auf der Fahrbahn, Schaulustige behindern die Rettungskräfte oder unterlassen es, Erste Hilfe zu leisten.
Quelle: www.polizei.hessen.de/icc/ppoh/nav/16c/b...01-7129-c3611142c388


117 Fahrverbote nach Rettungsgassen-Verstoß

28.11.2022 - Verkehrs­po­lizei dokumen­tiert über 100 Verstöße in zwei Stunden

Auf den Bundes­straßen B27 und B10 bei Zuffen­hausen haben zahlreiche Fahrer in einer baustel­len­be­dingten Stauko­lonne keine Rettungs­gasse gebildet. Die zuständige Verkehrs­po­lizei dokumen­tierte die Verstöße mit mehreren Dashcams und verhängte nach Infor­ma­tionen der Stutt­garter Zeitung 117 Fahrverbote für die Dauer von einem Monat. Zudem kommen auf die Betrof­fenen zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von mindestens 200 Euro zu.
Quelle: bussgeldkatalog.geblitzt.de/news/117-fah...ungsgassen-verstoss/


Anfahrt der Rettungskräfte auf der Autobahn 60 verzögerte sich

6.2.2024 - Relativ schnell nach dem Unfall bildete sich ein längerer Stau. Wie die Polizei mitteilt, kamen die Einsatzkräfte nur schwer an die Unfallstelle, weil die Rettungsgasse "nur mangelhaft" gewesen sei. Die Polizei habe die Personalien von 14 Autofahrer aufgenommen, die sich nicht richtig verhalten hätten. Sie wurden gefilmt und angezeigt.
Quelle: www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ma...eilt-punkte-100.html

Die Liste lässt sich beliebig lange weiter führen.


Grüße ~Shar~
Shar
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#787581
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 10.02.2024 06:24 - vor 2 Monaten, 2 Wochen  
Lassen wir unsere beiden Position einfach mal so stehen. Ich bin jetzt ohnehin "out of order", weil ich mir gestern von einer Stunde zur anderen einen grippalen Infekt mit gut 39 Grad Fieber eingefangen habe und ich bin derzeit dermaßen "down", dass das Forum ein paar Tage Pause hat.

eppf

P.S.: Corona ist es nicht, hab ich getestet.
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#787585
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 10.02.2024 08:49 - vor 2 Monaten, 2 Wochen  
Klingt nach einer echten Grippe.

Gute Besserung!
Shar
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#787595
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 10.02.2024 12:40 - vor 2 Monaten, 2 Wochen  
Hatte ich über den Jahreswechsel.
Hat insgesamt drei Wochen gedauert, bis der vorherige Gesundheitszustand wieder hergestellt war.

Gute Besserung

Helmut
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#787807
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 14.02.2024 11:52 - vor 2 Monaten, 1 Woche  
Ohne den Thread jetzt mit Gesundheitsthemen überlasten zu wollen. Da ich heute wieder einmal kurz reinschaute, ein kurzer Statusbericht.

Die "echte" Grippe war es offenbar zum Glück nicht, dazu geht es mir wieder relativ zu gut. Aber es gibt ja zwischenzeitlich einige andere Viren, die sich in der Wirkung zwischen einfacher fiebriger Erkältung und der klassischen Grippe einordnen.

Das Fieber hielt nur 2 Tage lang, das war schon einmal positiv, aber ich laufe heute immer noch leicht "ferngesteuert" herum und der Kreislauf braucht noch etwas bis zum Normalzustand. Bei einer normalen fiebrigen Erkältung wäre das bereits erledigt.

Jedenfalls danke für die Genesungswünsche!

eppf
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#787834
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 14.02.2024 15:37 - vor 2 Monaten, 1 Woche  
Jetzt mache ich hier mit dem eigentlich Thema kurz weiter, um den Gedanken zu verfassen, den ich schon vor ein paar Tagen niederschreiben wollte. Momentan fühle ich mich dazu fit genug.

Wie schon angedeutet, halte ich wenig vom "italienischen" Prinzip von hohen Strafen bei unterirdisch geringer Erfassungsquote an der Anzahl der verübten Vergehen.

Da muss sich die Politik schon etwas anderes einfallen lassen, wenn man eine signifikante Verbesserung haben will. Dass es auch mit dem verschärften Strafmaß äußerst schlecht funktioniert, zeigt doch die lange Auflistung von Shar anschaulich auf.

Anstelle Geschwindigkeits- und Spurhalteassistenten zwingend vorzuschreiben, die mit "suboptimal funktional" noch sehr wohlwollend beschrieben sind, sollte man lieber so etwas wie einen wirklich einfach zu implementierenden Rettungsgasseassistenten vorschreiben.

Der bräuchte einzig und allein erkennen, ob man auf einer Autobahn zum Stillstand kommt und für diesen Fall einen Warnton mit Anzeige "Rettungsgasse!" im Display ausgeben. Das würde die Befolgungsquote um Welten mehr nach vorne bringen, als jedwede noch so harte Bestrafung.

Damit es kein dauernd wiederholtes Piepsen gibt, könnte man eine gewisse Mindestfahrtstrecke definieren, welche absolviert werden muss, damit die Warnung erneuert wird.

Man muss dazu auch nicht abwarten, bis quasi jedes Fahrzeug so einen Assistenten eingebaut hat. Alleine der bereits beschriebene Herdentiereffekt sorgt ab einer gewissen Durchdringungsquote dafür, dass die Fahrzeuge ohne diese Assistenz im großen Umfang automatisch mit ins Boot kommen.

Ich kann mir nur gut vorstellen, wer hier wieder sein Veto einlegen würde (Stichworte Eigenverantwortung und Kosten).

eppf
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#787856
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 14.02.2024 21:42 - vor 2 Monaten, 1 Woche  
Servus.

eppf schrieb:
Da muss sich die Politik schon etwas anderes einfallen lassen, wenn man eine signifikante Verbesserung haben will. Dass es auch mit dem verschärften Strafmaß äußerst schlecht funktioniert, zeigt doch die lange Auflistung von Shar anschaulich auf.Dir ist dabei scheinbar entgangen, daß seit Einführung und anschließender Verschärfung der Strafen auch von einer Besserung berichtet wird. Vergleichbare Erfahrungen habe ich auch gemacht.

Wie schon angedeutet, halte ich wenig vom "italienischen" Prinzip von hohen Strafen bei unterirdisch geringer Erfassungsquote an der Anzahl der verübten Vergehen. Die exakt selbe Argumentationskette würde auch auf z.B. die Geschwindigkeitsvergehen zutreffen.


Grüße ~Shar~
Shar
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#787878
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 15.02.2024 09:33 - vor 2 Monaten, 1 Woche  
Shar schrieb:
Dir ist dabei scheinbar entgangen, daß seit Einführung und anschließender Verschärfung der Strafen auch von einer Besserung berichtet wird. Vergleichbare Erfahrungen habe ich auch gemacht.Eine "Verbesserung", bei der nicht mehr nur einer von Zehntausend, sondern einer von 5000 Verstößen geahndet wird, um einmal eine Hausnummer zu nennen? Vermutlich kann man hier jeweils noch eine, wenn nicht gar zwei Größenordnungen drauflegen.

In diesen Größenverhältnissen wird es wohl liegen. Man muss im Prinzip schon alle Verstöße zählen, auch dort, wo schlussendlich gar keine Rettungsgasse vonnöten ist, weil kein Mensch bei einem Stillstand vorhersagen kann, ob diese benötigt sein wird oder nicht.

D.h. für mich klar, es müssen neben Strafen auch andere Maßnahmen beitragen, um eine halbwegs akzeptable Befolgungsquote zu erreichen. Insofern wundert es mich schon ein bisschen, dass du auf das Grundanliegen (Assistenz) in meinem letzten Beitrag mit keinem Wort eingegangen bist.

Nochmals zum Strafmaß:
Mit dem bedingungslosen Fahrverbot, auch beim ersten Vergehen, hat man der überlasteten Justiz gewiss einen Bärendienst erwiesen. Urteile wie dieses werden gewiss dazu beitragen, dass es Einsprüche gegen das Fahrverbot hageln wird. Eine Fahrverbotsandrohung, die in meinen Augen nicht zu einem Rettungsgasseverstoß weniger führt.

www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verkehr-u...101-230126-99-370100

„Um ein Fahrverbot kam er herum, weil es nicht zu einer konkreten Behinderung eines Rettungswagens gekommen war.“

Bei der Frage, was eine konkrete Behinderung darstellt und was nicht, können Anwälte garantiert zur Höchstform auflaufen.

Bezüglich anderer Verkehrsverstöße habe ich schon Urteile gelesen, dass das Fahrverbot ausgesetzt wurde, weil es eine unangemessene Härte darstellt. Auch bei der Rettungsgasse wird es sicherlich über diesen Ansatz nicht wenige Einsprüche mit anschließendem Verfahren und weiterer Überlastung der Justiz geben und das wie gesagt alles wegen einer Zusatzbestimmung zur Geldstrafe, die praktisch nullkommanull zu einer besseren Befolgung der Regeln führt.

Leute, die sich einen RA leisten können, "kaufen" sich dann mit einer gewissen Erfolgschance wieder einmal aus der Sache raus. Wer das nicht kann, sitzt ohne mögliche Gegenwehr das Fahrverbot ab. So läuft es dann eben bei uns, mit dem gleicher sein als andere.

Diese Ungerechtigkeit gab es natürlich auch schon immer bei Geschwindigkeitsverstößen, wo man über einen Rechtsanwalt ein Fahrverbot "wegbiegen" will. Bei diesen Vergehen macht aber auch die Androhung eines Fahrverbots ungleich mehr Sinn, als bei der Rettungsgasse, wo der "kleine" Autofahrer mit klammem Geldbeutel seine Lektion durch die Zahlung der deutlich erhöhten Strafe DEFINITIV gelernt hat.

Man sollte das Gerechtigkeitsgefühl des kleinen Mannes nicht überstrapazieren!

eppf
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#787880
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 15.02.2024 09:59 - vor 2 Monaten, 1 Woche  
Shar schrieb:
Die exakt selbe Argumentationskette würde auch auf z.B. die Geschwindigkeitsvergehen zutreffen.

Grüße ~Shar~

Nach Meinung von eppf müsste es doch ein Leichtes sein, die Höchstgeschwindigkeit dem Kraftfahrzeug zu übermitteln, sodass man gar nicht schneller kann (oder Dauerpiepsen bei Überschreitung veranlassen).

Aber geht ja nicht. Nicht jeder hat das neueste Modell, wo das implementierbar ist.
Bei der Rettungsgasse würden zwei oder drei "Deppen" schon reichen, um die Gasse unbefahrbar zu machen.
Liegt denn gar keine Verantwortung mehr beim Fahrer von Kraftwagen?

Gruß
Helmut
ellert_de
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#787883
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 15.02.2024 10:13 - vor 2 Monaten, 1 Woche  
Zwischen Shar und eppf wird es wohl keinen Konsens geben.
Was ich gut finde ist die Idee eines Assistenten, der einen auf die Rettungsgasse hinweist. Ich würde es so wollen, das die Warnung bereits bei unterschreiten von 50 km/h auf die möglicherweise erforderliche Rettungsgasse hinweist. Sowas wird nur mit Navi funktionieren, aber da würde ich auch einen gewissen Herdeneffekt erwarten. Abgesehen von den einzelnen Spinnern, die auch im Stillstand ausscheren zu müssen, um weiter sehen zu können. Als würde die Ursache des Staus bei Blickkontakt verdampfen oder was auch immer sie sich davon versprechen. Das sind halt die Leute, die ich auf der Landstraße außer- und innerorts hinter mir habe und die halb auf die linke Spur wechseln, nachdem man auf ein langsames Fahrzeug aufschließt oder sich innerorts schlicht an die Geschwindigkeitsbeschränkung hält.

LG
Klaus
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#787897
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 15.02.2024 11:44 - vor 2 Monaten, 1 Woche  
Das Problem bei unserem ganzen Diskurs liegt in meinen Augen darin, dass Shar und zuletzt auch ellert_de meiner Grundannahme, dass mit Abstand in den meisten Fällen ein "Verpennen" bzw. "gelebte Ignoranz" vorliegt, aber eben kein "Vorsatz", nicht im Geringsten folgen wollen.

Da hilft nun mal eine auch noch so hohe Bestrafung nur äußerst bedingt weiter, bzw. als Lerneffekt reichen dann 200+ EUR Strafe alleine genauso aus, egal ob jetzt mit oder ohne Fahrverbot, genau darum geht es mir. Das zusätzliche Fahrverbot bereits beim Erstvergehen führt nur zu zusätzlichen Verfahren in einer ohnehin total überlasteten Justiz. Das ist nicht win-win, sondern lose-lose.

Ok, ich war jetzt in den letzten Monaten nicht recht häufig auf einer Autobahn mit Stau unterwegs. Aber das gab es nicht ein einziges Mal, dass die Bildung der Rettungsgasse auf Anhieb funktionierte und der von mir genannte Herdentiereffekt war sowas von klar erkennbar.

Wie auch schon gesagt, war es für mich oft gar nicht darstellbar, wie ich auf der mittleren Spur ausreichend nach rechts ausweichen hätte sollen, ohne von den LKWs auf der rechten Spur auf die Hörner genommen zu werden.

@Klaus:
Die Ausgestaltung so eines Assistenten kann man natürlich sicherlich optimieren, ich sehe hier jedenfalls keinen Eingriff in die Verantwortung des Fahrers, sondern eine mögliche Lösung für ein Problem, das die Köpfe der Autofahrer offenbar alleine nicht lösen können.

@ellert_de:
Natürlich gibt es keine Implementierungsrate, die von 0 auf 100 springt, das gab es aber noch nirgends. Sollte man deshalb Innovationen ablehnen, weil sie nicht gleichzeitig für alle kommen können? Unterschätze aber einmal nicht den schon mehrfach genannten Herdentiereffekt. Beim Geschwindigkeits- und Spurhalteassistenz hat man es fertiggebracht, diese vorzuschreiben, obwohl sie unterirdisch funktionieren und im Falle des Spurhalteassistenten sogar zu einer Gefährdung führen können!

eppf

P.S.: Was ich allgemein positiv finde, der Diskussionsstil ist hier nach wie vor angenehm .
eppf
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#787944
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 15.02.2024 22:15 - vor 2 Monaten, 1 Woche  
Servus.

eppf schrieb:
Das Problem bei unserem ganzen Diskurs liegt in meinen Augen darin, dass Shar und zuletzt auch ellert_de meiner Grundannahme, dass mit Abstand in den meisten Fällen ein "Verpennen" bzw. "gelebte Ignoranz" vorliegt, aber eben kein "Vorsatz", nicht im Geringsten folgen wollen.Ja, weil es ebenso viel oder wenige Vorsatz ist, wenn die Rettungsgasse nicht gebildet wird, wie wenn jemand z.B. zu schnell unterwegs ist. Du konstruierst hier - nach meinem Befinden willkürlich - einen Unterschied heraus, mit dem du dann die Strafe beim Vergehen Rettungsgasse als zu hart bezeichnest und hinsichtlich dem Vergehen Geschwindigkeit kann dir das Strafmaß (übertrieben gesagt) nicht hoch genug sein.
Und für mich schießt du den Vogel damit ab, daß du, so kommt es jetzt wiederholt bei mir an, eine blockierte Rettungsgasse als "halb so wild" darstellst.

Das "neueste" Argument ist auch wieder so eine Sache. Überlastete Justiz haben wir. Sollen wir jetzt - übertrieben gesagt - die Hälfte der Vergehen streichen? Sobald bei Geschwindigkeitsverstößen höhere Fahrverbote oder gar FE-Entzug droht, wird massiv dagegen geklagt. Sollen wir, deiner Argumentationskette folgenden, Geschwindigkeitsverstöße zur Entlastung der Justiz fortan erst ab - beispielsweise - >30 mit Fahrverboten belegen und erst ab 50 mit FE-Entzug?
Überlastete Justiz halte für eine der schwächsten Argumente, um gegen zu hohe Strafen zu argumentieren.

Wie man z.B. im Bereich Geschwindigkeitsverstöße eigentlich schon wunderbar heraus gefunden hat, die Geldstrafen in D sind viel zu gering, als daß sie eklatant zum Einhalten beitragen.


Grüße ~Shar~
Shar
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#787965
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 16.02.2024 10:57 - vor 2 Monaten, 1 Woche  
Shar schrieb:
Und für mich schießt du den Vogel damit ab, daß du, so kommt es jetzt wiederholt bei mir an, eine blockierte Rettungsgasse als "halb so wild" darstellst.Ich finde es sehr schade, eigentlich schon fast befremdlich, dass du mir so eine Denke zuordnest .

Ich suche im Gegensatz zu dir nach Lösungen, die beim Rettungsgasseproblem helfen können und die nicht nur aus "gar nicht bis nur marginal wirksamen" WEITEREN Straferhöhungen bestehen. Es geht doch darum, die unbefriedigende Situation (auch nach der Straferhöhung) zu verbessern.

Wie schon angedeutet, selbst wenn man die Strafe auf 1000 EUR erhöhen würde, an der Befolgungsquote würde das nicht mehr viel verbessern.

Auf solche Argumente wie ein zukünftig verpflichtend eingebauter Rettungsgasseassistent willst du offenbar gar nicht eingehen, jetzt erneut kein Kommentar dazu.

Mit dem immer wiederholten Plädoyer alleine und einer gnadenlosen Schelte gegenüber allen Nichtbefolgern, wie wichtig die Rettungsgasse ist, wird die Befolgungsrate jedenfalls nicht besser. Es gibt immer noch den Faktor Mensch, der hier mitspielt, das scheinst du geflissentlich zu übersehen.

Bei der Wichtigkeit der Rettungsgasse sind wir uns vollkommen einig! Ich finde es schade, dass ich diesen Satz jetzt nochmals schreiben musste.

Glaubst du wirklich, das angedrohte Fahrverbot habe mehr als ein Prozentpünktchen Befolgungsrate gebracht? Es ist für mich eindeutig die in 2017 eingeführte Straferhöhung von 20 auf mindestens 200 EUR, welche die Statistik messbar verbessert hat und gegen die 200+ EUR habe ich doch schon mehrfach gesagt, nicht das Geringste einzuwenden!

Damit komme ich nochmals kurz zur Justiz:
Überlastung ist ein Thema, das in der Tat kein so schlagkräftiges Argument ist. Die soziale Schieflage, wer es sich leisten kann, über einen RA ein Fahrverbot ggf. "wegbiegen" zu können und wer nicht, ein anderes. Für mich ein durchaus gewichtiges Argument, wenn man zu dem Schluss kommt, dass das Fahrverbot praktisch gar nicht zur Befolgungsquote beiträgt und damit nicht die notwendige Eignung mit sich bringt, zumindest nicht beim Erstvergehen.

Ja, weil es ebenso viel oder wenige Vorsatz ist, wenn die Rettungsgasse nicht gebildet wird, wie wenn jemand z.B. zu schnell unterwegs ist. Das meinst du jetzt hoffentlich nicht todernst?

Ja, es gibt sicherlich auch Leute, welche die Rettungsgasse vorsätzlich nicht bilden und es gibt auch Leute die aus "Versehen" um 30 bis 40kmh zu schnell fahren. Die zugehörigen Prozentzahlen, wo jeweils Vorsatz vorliegt, stehen sich aber vollkommen diametral gegenüber.
Das geht schon in die Richtung, "ich kenne einerseits einen Raucher, der 90 Jahre alt geworden ist und andererseits einen 45-jährigen Nichtraucher, der an Lungenkrebs gestorben ist". Also ist beides gleichwertig.
(Beide Aussage treffen übrigens in meinem Bekanntenkreis zu)

eppf
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#787978
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 16.02.2024 13:32 - vor 2 Monaten, 1 Woche  
Ich denke schon, dass die Aussicht auf ein Fahrverbot die Befolgungsquote erhöht. Die Wahrscheinlichkeit, bestraft zu werden ist einfach zu gering, dass eine Geldstrafe eine Wirkung hätte. Die Androhung eines Fahrverbotes dagegen wird als viel schwerwiegender wahrgenommen und rückt das Thema, wie wir auch an der Diskussion hier sehen können, in den öffentlichen Fokus.
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