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Gesetzesänderung zur Rettungsgasse
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Erfahrungsberichte, Fragen und Diskussionen von allgemeinem Interesse, die nicht in eine der modellspezifischen Rubriken gehören.
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THEMA: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse
#780697
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 17.11.2023 22:38 - vor 5 Monaten, 1 Woche  
Servus.

Immer die selbe Leier. Und auf der Gegenfahrbahn hat es sich ab Unfallstelle 100pro auch gestaut.

Vorletzte Woche stand ich auf der A99 im Stau. Hier hat die Rettungsgasse überraschender Weise sehr gut geklappt und der RTW kam zügig voran (zumindest soweit ich nach hinten und vorne sehen konnte).


Grüße ~Shar~
Shar
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#784800
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 09.01.2024 14:12 - vor 3 Monaten, 2 Wochen  
Bei einem Unfall auf der A6 bei Bad Rappenau haben Lastwagen die Einsatzkräfte behindert. Erst mit Verzögerung konnten die Rettungskräfte helfen. Ein Mensch wurde verletzt.
www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg...ad-rappenau-100.html

LG
Klaus
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#787349
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 07.02.2024 09:56 - vor 2 Monaten, 2 Wochen  
Autobahnkreuz Mainz-Süd
Keine Rettungsgasse: Polizei verteilt 28 Punkte in Flensburg
[...]
Alle 14 Autofahrer müssen nach Angaben der Polizei mit einem Bußgeld von je 240 Euro rechnen und bekommen je zwei Punkte in Flensburg. Außerdem wird allen für einen Monat der Führerschein entzogen.

www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ma...eilt-punkte-100.html

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#787350
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 07.02.2024 10:25 - vor 2 Monaten, 2 Wochen  
Wären die besser einmal außerorts 40kmh zu schnell gefahren, dann käme es finanziell etwas billiger und auch ohne Fahrverbot.

Soviel zur Verhältnismäßigkeit in unserem Bußgeldkatalog.

Insbesondere weil im Fall einer so starken Geschwindigkeitsübertretung so gut wie immer Vorsatz vorliegt, bei der Rettungsgasse dagegen häufig Schusseligkeit, was natürlich nicht als Entschuldigung gelten darf. Nur tritt das halt die Verhältnismäßigkeit noch mehr mit Füßen, wenn man bei Vorsatz vergleichsweise günstig davonkommt.

eppf
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#787378
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 07.02.2024 19:29 - vor 2 Monaten, 2 Wochen  
Servus.

Ganz allgemein gesprochen ohne Bezug auf den konkreten oben verlinkten Fall:
Behinderung von Rettungskräften gegenüber "vorsätzliches" zu schnell fahren - 2 Pkt., 240€ und 1M Fahrverbot für die potentielle Gefahr eines nicht rechtzeitige Eintreffens von Rettungskräften zur Rettung akut gefährdeter Personen (und hier spielt nicht selten Zeit eine ganz entscheidende Rolle) und Sicherung einer akuten Gefahrenstelle halte ich persönlich noch für zu gering aber ich sehe hier auch eine andere Gewichtung als du, womit ich jedoch keines Falls zum Ausdrucken bringen möchte, die Strafen für gerade hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen seien zu hoch oder gar angemessen - auch ich halte sie für zu gering.
Bei dem Vergleich von einer Unverhältnismäßigkeit hinsichtlich des Strafmaßes zu schreiben halte ich für unangemessen, denn beide Tatbestände haben ihre ganz eigenen Gegebenheiten, mögliche Auswirkungen und Folgen für Dritte.


Grüße ~Shar~
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#787385
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 07.02.2024 20:12 - vor 2 Monaten, 2 Wochen  
Das Problem wird wohl sein, dass die von mir genannte "Schusseligkeit" sich auch dann nur wenig bessern würde, wenn es ein Jahr Freiheitsstrafe gäbe.

Und spätestens hier sollte man sich einmal bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit die berechtigte Frage stellen, wie viel weniger Rettungsgassen es wohl bräuchte, wenn man die Unfälle wegen Raserei abzieht.

Ja, ich weiß, auch deutlich höhere Strafen bei Raserei führen nicht dazu, dass sie dadurch ganz verschwindet, aber zumindest bei Raserunfällen bekämpft man mit hohen Rettungsgassestrafen unter Beibehaltung des Raserstrafmaßes nicht die Ursache, sondern die Wirkung.

Oder sagen wir es einmal anders, gegen die Geldbuße von 240 EUR und den Punkten in Flensburg habe ich nichts einzuwenden, aber das zwingende Fahrverbot schießt mMn im Vergleich zu anderen Bußgelddelikten über das Ziel hinaus. Wer die Rettungsgasse verpennt hat und einmal 240 EUR löhnen musste, der merkt sich das auch ohne Fahrverbot oder eben gar nicht. Wo hier die erzieherische Wirkung des Fahrverbots sein soll, erschließt sich mir gar nicht.

Es wird kaum einen Autofahrer geben, der sich denkt, die 240 EUR und die 2 Punkte nehme ich in Kauf, durch die Androhung des Fahrverbots fahre ich aber doch an die Seite. Sofern er überhaupt daran denkt und genau das ist das Problem.

Ja, die fehlende Rettungsgasse ist ein großes Ärgernis, aber die Strafhöhe, bei der es in fast allen Fällen funktioniert, gibt es nicht!

eppf
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#787392
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 07.02.2024 21:25 - vor 2 Monaten, 2 Wochen  
Servus.

Eine fehlende Rettungsgasse ist kein Ärgernis, eine fehlende Rettungsgasse kann im worstcase Leben kosten!

Aber vielleicht muss der eine oder andere auch einmal selber ein Notfall und dringendst auf Hilfe angewiesen gewesen sein, um die Sache mit der Rettungsgasse nicht so lapidar als Schusseligkeit abzutun.
Ich fände es überhaupt nicht prickelnd, ob in Lebensgefahr oder "nur" Verletzt in einem Auto womöglich eingeklemmt zu sein und auf deren Eintreffen warten zu müssen. Da werden schon aus Sekunden Stunden.
Womöglich hört man sie sogar und die kommen einfach nicht, weil irgendwelche Träumer oder Egoisten weiter hinten nicht in der Lage sind, einfachste Verhaltensregeln einzuhalten und eine Gasse freizuhalten um ein schnellstmögliches vorankommen der Rettungskräfte zum Einsatzort zu ermöglichen.
Nein, mir fehlt ihr jeglicher Funken für Verständnis und zwar beidseitig, für jene die es nicht raffen und für jene, die eine fehlende Rettungsgasse bei der Debatte um Strafen als "Schusseligkeit" abtut.
Als nächstes fahre ich aus Schusseligkeit über rot - war ja keine Absicht - es hat einen guten Grund, warum das Gesetz keinen derartige Unterscheidung macht; wenn ich beispielsweise einen Rotlicht-, Geschwindigkeits- oder Parkverstoß begehe, ist es erst einmal egal ob dies absichtlich oder aus Schusseligkeit passiert ist.


Grüße ~Shar~
Shar
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#787396
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 07.02.2024 22:13 - vor 2 Monaten, 2 Wochen  
Auch wenn dir das Verständnis fehlt, was ich durchaus nachvollziehen kann, die Realität sieht so aus, wie sie eben ist und es würde auch bei Androhung einer Freiheitsstrafe noch viele Verstöße gegen die Rettungsgassenbildung geben.

Einfach deshalb, weil zu viele Autofahrer dies schlicht und einfach verpennen. Auch wenn dadurch für jemand anders Lebensgefahr entstehen kann, hier eine 100%-Befolgung durch eine angedrohte Bestrafung zu erwarten, dazu müsste man erst die Menschen ändern.

Wie schief die neue Bußgeldregelung ist, erkennt man alleine daran, dass für das verschlafene Bilden einer Rettungsgasse praktisch dieselbe Strafe erhoben wird, wie für das vorsätzliche Durchfahren in einer bereits gebildeten Gasse.

Wenn der Übergang von Fahrlässigkeit zum Vorsatz klar erkennbar ist, sollte sich auch das zugehörige Strafmaß deutlich unterscheiden. Die möglichen Folgen mögen zwar dieselben sein, aber bei einem Unfall mit Todesfolge unterscheidet man ja auch ggf. von fahrlässiger Tötung bis neuerdings hin zum Mord, obwohl das Endergebnis das gleiche ist.

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#787426
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 08.02.2024 09:06 - vor 2 Monaten, 2 Wochen  
eppf schrieb:
...

Einfach deshalb, weil zu viele Autofahrer dies schlicht und einfach verpennen. Auch wenn dadurch für jemand anders Lebensgefahr entstehen kann, hier eine 100%-Befolgung durch eine angedrohte Bestrafung zu erwarten, dazu müsste man erst die Menschen ändern.
...
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#787434
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 08.02.2024 10:12 - vor 2 Monaten, 2 Wochen  
schwarzvogel schrieb:
Was gibt es nicht alles für schöne "Nebenbeschäftigungen"; wenn man im "Blindflug" auf der AB untwerwegs ist ... Ich kann nicht so richtig erkennen, in welchem Zusammenhang du das jetzt meinst und was das mit der Rettungsgasse zu tun hat.

Ich erkenne bei der Rettungsgasse den Menschen als Herdentier. Es muss erst einer realisieren, dass man steht, bzw. so weit abgebremst hat, dass eine Rettungsgasse nötig ist. Dann macht es bei den meisten Nachfahrenden auch "klick". Kommt der Vorherfahrende nicht auf diese "Idee", stehen schnell einmal zig Fahrzeuge ohne Rettungsgasse mittig auf der Spur.

Wo es bei Kriechtempo noch am ehesten funktioniert, ist bei 3-spurigen Autobahnen auf der linken Spur, die ich dann am liebsten aufsuche. Auf der mittleren Spur auch nur die Begrenzungslinie zur rechten Spur zu berühren, ist beim Verhalten vieler LKW-Fahrer schon als gefährlich einzustufen.

Nochmal, ich finde es garantiert nicht gut, so wie es häufig abläuft, es ist aber eben der Status Quo, der alles andere als leicht zu ändern ist, egal mit welcher Strafhöhe.

Um die Lage zu verbessern, sind 2 Dinge notwendig:
a) Die Befolgungsquote der Rettungsgasse muss zwingend verbessert werden
b) Die Anzahl der benötigten Rettungsgassen sollte verringert werden

Bei a) hat man es jetzt über eine Gesetzesänderung versucht, bei b) spielt der Gesetzgeber die 3 berühmten Affen, weil die Autobahnen ja per Definition die sichersten Straßen sind und man in Richtung Verkehrssicherheit deshalb nichts unternehmen muss (kein allgemeines Tempolimit, zu geringe Strafen bei hohen Geschwindigkeitsübertretungen, zu geringe Strafen bei Drängeln).

eppf
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#787436
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 08.02.2024 10:27 - vor 2 Monaten, 2 Wochen  
Am schlimmsten finde ich die Kandidaten, die in die komplett falsche Richtung driften, nur um zu gucken, was denn da vorne los ist.

Gruß
Helmut
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#787441
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 08.02.2024 10:46 - vor 2 Monaten, 2 Wochen  
eppf schrieb:
schwarzvogel schrieb:
Was gibt es nicht alles für schöne "Nebenbeschäftigungen"; wenn man im "Blindflug" auf der AB untwerwegs ist ...

Ich kann nicht so richtig erkennen, in welchem Zusammenhang du das jetzt meinst und was das mit der Rettungsgasse zu tun hat.
...
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Ich habe Dich zitiert, - von wegen "verpennen" etc.
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#787443
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 08.02.2024 10:57 - vor 2 Monaten, 2 Wochen  
Nur sehe ich den Zusammenhang nicht mit "Blindflug" und "Nebenbeschäftigung", bei einem Herdentiereffekt, deshalb meine Rückfrage.

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Letzte Änderung: 08.02.2024 10:57 von eppf.
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#787545
Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 08.02.2024 23:27 - vor 2 Monaten, 2 Wochen  
Servus.

eppf schrieb:
Einfach deshalb, weil zu viele Autofahrer dies schlicht und einfach verpennen. Auch wenn dadurch für jemand anders Lebensgefahr entstehen kann, hier eine 100%-Befolgung durch eine angedrohte Bestrafung zu erwarten, dazu müsste man erst die Menschen ändern.
Ist dir klar, daß du mit der selben Argumentationskette das Rasen, das Falschparken und zig andere Verstöße ebenso "in Schutz" bzw. auf selbe Weise "verteidigen" kannst?

Wie kommst du darauf, daß Leute, die die Rettungsgasse nicht einhalten wegen einem Fahrverbot sich beim nächsten Mal ebenso wenig dran halten, im Gegenzug aber ein Raser schon (hier plädierst du ja für höhere Strafen)?

Wenn die Leute keine Rettungsgasse bilden, dann lässt sich auf die gleiche Weise ein Vorsatz daraus ableiten, wie bei jenen, die z.B. zu schnell fahren (Erläuterung dazu, warum ich das so sehe findet sich u.a. im vorletzten Textblock).
Ich würde sogar soweit gehen und die These aufstellen, daß ein Geschwindigkeitsverstoß eher mal durch Unachtsamkeit passieren kann als wie das nicht bilden einer Rettungsgasse (ignorantes Verhalten ordne ich eher in die Sparte Vorsatz ein).
Sei mir nicht bös aber wenn man von den Leuten nicht mal mehr verlangen kann diese Gasse zu bilden wenn es sich staut, was kann man dann überhaupt noch verlangen? U.a. Achtsamkeit dann wohl sicher nicht aber die braucht es eigentlich im Straßenverkehr.

Du schreibst, daß je nach Verkehrssituation es passieren kann, daß die Autos zu dicht beieinander stehen. Innerort ja, keine Frage aber auf der BAB geht dem m.M.n. dann schon der Verstoß eines nicht eingehaltenen Sicherheitsabstands voraus.
Mir ist es auch schon passiert, daß ich nach einem etwas stärkeren abbremsen auf der BAB nicht seitlich stand aber ich habe immer genug Abstand zum Vordermann gehalten, kam so also auch mit gutem Abstand zum Vordermann zum Stehen und konnte so noch problemlos zur Seite fahren.
Und ansonsten, sobald es zähfließend wird, haben sich die Fahrer entsprechend auf deren Fahrspur seitlich links oder eben rechts zu halten. Macht man das, kann es schon gar nicht mehr passieren, daß man bei einem plötzlichen Stillstand dann keinen Platz für die Rettungsgasse verbleibt.

Wie schief die neue Bußgeldregelung ist, erkennt man alleine daran, dass für das verschlafene Bilden einer Rettungsgasse praktisch dieselbe Strafe erhoben wird, wie für das vorsätzliche Durchfahren in einer bereits gebildeten Gasse.Ja in dem Fall ist sie "schief" - macht es nicht besser und ist wohl kaum als Argument zweckdienlich, um die von dir kritisierte Unverhältnismäßigkeit zu untermauern.

Wenn der Übergang von Fahrlässigkeit zum Vorsatz klar erkennbar ist, Ist er das immer?
Der nächste ignoriert eine Geschwindigkeitsbeschränkung und behauptet dann hinterher, er hätte es übersehen.
Der nächste fährt über Rot - war keine Absicht, hat man halt übersehen.
Usw....

Du wirst jetzt möglicher Weise argumentieren, daß jemand, der mit 100 durch die Stadt rast, es ja schließlich genau wissen muss, daß dies verboten ist.
Das gleiche gilt für das bilden bzw. nicht bilden einer Rettungsgasse. Jeder mit einer dt. FE hat das zu wissen , weil er es definitiv in der Fahrschule gelernt hat. So wie jeder wissen muss, daß in der Stadt meist 50 gelten, so weiß jeder, daß auf der BAB eine Rettungsgasse zu bilden ist.
Jeder, dem das egal ist und die Sache so runter spielt, der muss es halt anderes lernen, so z.B. über Punkte, Bußgeld und einem Fahrverbot.
Vergleicht man dies mit damals, als der Sicherheitsgurt eingeführt wurde, haben die Leute das nutzen eines solchen dann auch erst flächendeckend akzeptiert, als es entsprechende Strafen und Kontrollen darauf gab.

Deine Argumentationskette die du hier bisher auffährst halte ich für eine Sackgasse, wobei ich im Moment auch nicht mehr so recht nachvollziehen kann, um was dir gerade geht.
Ich finde es ausgesprochen befremdlich, wie du bisher das nicht bilden einer Rettungsgasse derart herunter spielst und fast schon in "Schutz" nimmst (empfinde ich zumindest aktuell so) und dies bei einem Verstoß der anderen im Extremfall das Leben kosten kann oder zumindest ein möglichst schnelles Eintreffen von Rettungskräften völlig unnötig und vermeidbar verzögert.


Grüße ~Shar~
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Aw: Gesetzesänderung zur Rettungsgasse 09.02.2024 06:18 - vor 2 Monaten, 2 Wochen  
Shar schrieb:
Wie kommst du darauf, daß Leute, die die Rettungsgasse nicht einhalten wegen einem Fahrverbot sich beim nächsten Mal ebenso wenig dran halten, im Gegenzug aber ein Raser schon (hier plädierst du ja für höhere Strafen)?Nur noch soviel, hier hast du meine Argumentation falsch verstanden. Ich argumentierte, dass die Strafe von 240 EUR alleine ausreicht, um beim nächsten Mal die Rettungsgasse zu bilden.

Da hast du meine Beiträge falsch interpretiert.

Oder schlichtweg anders ausgedrückt. Bei der Rettungsgasse braucht es als Lerneffekt kein Fahrverbot, beim Rasen dagegen schon.

Da müsste man einmal die Daten aus Flensburg auswerten, wie viele Wiederholungstäter es bei der Rettungsgasse gibt und wie viele bei Raserei. Ich vermute schwer, das Ergebnis würde sehr eindeutig ausfallen.

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Moderation: JoAHa, KSR1, Timico, Shar