Hallo Holger,
lieber deutscher priusfahrer und Konsument,
tja, ich hatte heute ein sehr ausführliches Gespräch mit einem Eichbeamten im Eichamt.
Ich fasse jetzt in Schlag- und Stichworten zusammen :
Es gibt diese EU-Richtlinie wirklich.
Diese gilt (aber hallo !) nur für Ersteichungen... (aha).
Die gerne genommenen 1 % stimmen nicht.
Das deutsche Eichgesetz hat die 0,5 % Abweichung als Standard. (Und Gesetz steht über...bla bla)
Die "Verkehrsfehlergrenze" (puh !) wird zum Zeitpunkt der Ersteichung berücksichtigt. Nur da und dort.
Dann nicht mehr.
Der Eichbeamte (und bei Nachbesserungen : ) Eichbeamte und der Techniker, der die Mengen justiert und abnimmt stellt nach wie vor Richtung NULL (0%).
Jedoch sind bei den zweijährigen Zyklen der Eichungen leichte Abweichungen möglich (etwa physikalische Einwirkungen - wie Benzin-Temp., Umgebungs-Temp.,Abnutzung, usw.)
Wie gesagt : es wird bei0,5 % bereits nachjustiert (geeicht).
Die Eichbeamten (also auch seine Kollegen...) haben kein Interesse, die Zapfsäulen in Richtung "schlecht für den Kunden" zu drehen. Er sagte das sehr glaubhaft.
Zudem noch eine Information zusätzlich :
wörtlich : es darf keine "einseitige" Ausnutzung der Toleranzgrenzen in EINE RICHTUNG geben.
Aber das missfiel mir aber schon :
diese Banausen der Regierung (generell und alle),
wollen auch die Eichämter - ohne Rücksicht auf den Verbraucher - irgendwie - irgendwann privatisieren...
Schon heute soll es in den Eichämtern (ist doch klar) Pesonalmangel geben, der die Überwachung
des doch so wichtigen Verbraucherschutzes "schleifen läßt".
Das meint : einen prüfenden Blick auf den Ablauf der Eichplombe an der Zapfsäule sollten wir uns angewöhnen !!!
Schönen Tag noch.
easyroller
PS : also wo tanken ?
An einer ALTEN Tankstelle ? Die könnte lange nicht geprüft sein
An einer NEUEN ? Die kännte die besprochenen Schwankungen haben...<br><br>Posting geändert von: easyroller, am: 07/05/2007 18:56