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Der Prius mit dem HSD der vierten Generation feierte mit einem Jahr Verspätung seine Premiere am 08.09.2015 in Las Vegas. Die ersten Fahrzeuge erreichten Deutschland im Februar 2016.
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THEMA: P4-Bestellung im Ausland
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#360470
Aw: P4-Bestellung im Ausland 03.10.2016 16:16 - vor 7 Jahren, 6 Monaten  
Hallo @Timico,

ich glaube ebenfalls, dass die vom Jan genannten Seiten beliebter sind, als mobile & Co. Außerdem ist es für mich sehr interessant (in ein paar Jahren) auch den französischen Markt zu beobachten, hinsichtlich der Preisentwicklung der gebrauchten P4.
ex_Rema
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#362022
Aw: P4-Bestellung im Ausland 12.10.2016 18:14 - vor 7 Jahren, 6 Monaten  
Im Ausland sind jetzt die ersten Vorführer mit Glasdach und heller Innenausstattung zu haben. Bei der Recherche bin ich auf folgenden Umstand gestoßen:

Ein Gebrauchtwagen aus dem EU-Ausland gilt steurlich als Neuwagen, wenn er weniger als 6000 km gefahren wurde oder nicht älter als sechs Monate ist.

Das bedeutet, dass bei einem jungen Gebrauchten aus dem EU-Ausland 19 Prozent zum Preis des Händlers oben drauf kommen, was einen Import natürlich völlig uninteressant macht.

Kann jemand bestätigen, dass ich das korrekt erfasst habe, es also tatsächlich so ist?

Grüße, Egon
Egon
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#362023
Aw: P4-Bestellung im Ausland 12.10.2016 18:18 - vor 7 Jahren, 6 Monaten  
nein - zum glück nicht ganz!

zb in A gekauft bekommst du dafür 20% retour!

bzw wird er ohne märchensteuer verrechnet / welche dann im zielland zu bezahlen ist

-------------------
zitat:
Nur für Neufahrzeuge besteht innerhalb der EU eine mehrwertsteuerliche Sonderregelung. Demnach ist die Mehrwertsteuer nicht im Kaufland zu zahlen, sondern erst dort, wo der Halter/Benutzer seinen „gewöhnlichen Wohnsitz“ hat und das Fahrzeug erstmals regulär zulässt (Bestimmungsland). Im steuerlichen Sinne gilt ein Fahrzeug als neu, dessen Erstzulassung noch keine 6 Monate zurückliegt oder welches noch keine 6000 km gefahren wurde. Als gebraucht gilt es folglich erst dann, wenn beide Kriterien erfüllt sind

www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und...p;SourcePageId=47987

gruß peter
peterAL
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Letzte Änderung: 12.10.2016 18:24 von peterAL.
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#362026
Aw: P4-Bestellung im Ausland 12.10.2016 18:40 - vor 7 Jahren, 6 Monaten  
Das würde bedeuten, dass der Händler mir den jungen Gebrauchten zum Nettopreis verkauft und ich in Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer zum hiesigen Steuersatz nachträglich entrichte. Also exakt das gleiche Verfahren wie bei einem Neuwagen: Innerhalb von 10 Tagen nach Import ist das dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. So schreiben es unsere Gesetze vor.

Genau an dieser Stelle habe ich aber eine gedanklichen Hänger, vermutlich mache ich einen Denkfehler: Was passiert denn, wenn das Fahrzeug nun älter als ein halbes Jahr ist oder 6001 Kilometer auf dem Zähler hat? Dann gilt es steuerlich nicht mehr als Neuwagen. Verlangt dann der österreichische oder französische Händler plötzlich den Bruttopreis von seinen ausländischen Kunden?

Grüße, Egon
Egon
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#362033
Aw: P4-Bestellung im Ausland 12.10.2016 18:56 - vor 7 Jahren, 6 Monaten  
Als gebraucht gilt es folglich erst dann, wenn beide Kriterien erfüllt sind....

dem händler kanns ja egal sein - solange er nicht im kundenauftrag handelt - dabei gibt´s ja keine ausweisbare MWST

peter
peterAL
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Letzte Änderung: 12.10.2016 18:57 von peterAL.
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#362037
Aw: P4-Bestellung im Ausland 12.10.2016 19:16 - vor 7 Jahren, 6 Monaten  
Das beantwortet aber meine Frage nicht, oder ich habe es nicht kapiert.


Fall A: Importiertes Auto ist ein Neuwagen oder gilt als Neuwagen
Ausländischer Händler verkauft zum Nettopreis.
Einfuhrumsatzsteuer wird in D nachgezahlt.


Fall B: Importiertes Auto ist kein Neuwagen
Ausländischer Händler verkauft zum Nettopreis?
Einfuhrumsatzsteuer wird in D nachgezahlt?


Denn es besteht ein erkennbarer Unterschied:

Beim Import eines Neuwagens erfolgt bei dessen Zulassung eine automatisierte Meldung an die Finanzbehörde. Man kann das importierte Auto in Deutschland nicht zulassen, wenn man das entsprechende Formular nicht dazu einreicht.

Beim Import eines Gebrauchtwagens wird aber genau das nicht verlangt.

Was bedeutet das finanziell?

Grüße, Egon
Egon
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#362041
Aw: P4-Bestellung im Ausland 12.10.2016 19:29 - vor 7 Jahren, 6 Monaten  
Wenn das Auto ein Gebrauchtwagen ist, dann gilt was hier steht:

ww2.autoscout24.de/ratgeber/tipps-zum-kauf-im-ausland

Als Deutscher müssen Sie im Ausland nicht die hohen Steuern und Abgaben bezahlen, die es in vielen EU-Ländern für Einheimische gibt. Sie zahlen dagegen „nur“ den Nettopreis und die deutsche Mehrwertsteuer, die ebenfalls oft günstiger ist als in anderen Ländern.

Jan
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#362042
Aw: P4-Bestellung im Ausland 12.10.2016 19:30 - vor 7 Jahren, 6 Monaten  
Hallo Egon,

diese Frage ist wirklich interessant und ich hoffe, dass jemand aus dem Forum sie vielleicht beantworten kann. Hier gibt es doch User, welche sich einen Gebrauchten aus dem EU-Ausland (z.B. NL oder F) gekauft haben?
ex_Rema
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#362044
Aw: P4-Bestellung im Ausland 12.10.2016 19:50 - vor 7 Jahren, 6 Monaten  
Hier finden wir wohl die verlässlichere Antworten:

europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/c...-abroad/index_de.htm

Neuwagen
Wenn Sie einen Neuwagen in einem anderen EU-Land kaufen und ihn in das EU-Land überführen wollen, in dem Sie wohnen, sind Sie in dem Land, in dem Sie den Wagen gekauft haben, von der Mehrwertsteuer befreit.

Sie müssen die Mehrwertsteuer dort zahlen, wo Sie das Auto anmelden.

Ein Auto gilt als „Neuwagen", wenn es weniger als 6000 km zurückgelegt hat oder weniger als sechs Monate alt ist.

Gebrauchtwagen
Wenn Sie einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson kaufen, müssen Sie keine Mehrwertsteuer zahlen – weder in dem Land, in dem Sie den Wagen kaufen, noch in Ihrem Wohnsitzland.

Wenn es sich bei dem Verkäufer um einen gewerblichen Autohändler handelt, müssen Sie den MwSt.-Betrag zahlen, der in dem Land, in dem Sie das Auto gekauft haben, fällig wird. In Ihrem Wohnsitzland müssen Sie keine Mehrwertsteuer mehr zahlen.

Ein Auto gilt als „Gebrauchtwagen", wenn es über sechs Monate alt ist UND bereits mehr als 6000 km zurückgelegt hat.

Unabhängig davon, wo Sie das Auto kaufen, müssen Sie die Zulassungsgebühr in Ihrem Wohnsitzland zahlen.

Für denselben Kauf müssen sie niemals zweimal Mehrwertsteuer zahlen.


Wenn z.B. ein angebotenes Auto weniger als 6 Monaten alt wäre und mehr als 6000 km gefahren hat, ist es immer noch ein Neuwagen.

Jan
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#362046
Aw: P4-Bestellung im Ausland 12.10.2016 20:11 - vor 7 Jahren, 6 Monaten  
Hier die offiziellen Angaben der Europäischen Zoll Webseite.

www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuh...-fahrzeuge_node.html

Eine Frage. Ist die Deutsche MWSt eine andere als die genannte Umsatzsteuer?


Jan
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#362062
Aw: P4-Bestellung im Ausland 12.10.2016 21:00 - vor 7 Jahren, 6 Monaten  
Wenn Sie einen Neuwagen in einem anderen EU-Land kaufen und ihn in das EU-Land überführen wollen, in dem Sie wohnen, sind Sie in dem Land, in dem Sie den Wagen gekauft haben, von der Mehrwertsteuer befreit.

[...] Gebrauchtwagen [...] Wenn es sich bei dem Verkäufer um einen gewerblichen Autohändler handelt, müssen Sie den MwSt.-Betrag zahlen, der in dem Land, in dem Sie das Auto gekauft haben, fällig wird. In Ihrem Wohnsitzland müssen Sie keine Mehrwertsteuer mehr zahlen.

Das bedeutet:

  • Hat das Auto 6000 Kilometer oder weniger auf dem Zähler, gilt es als Neuwagen. Dann zahlt man bei einem ausländischen Händler den Nettopreis und in D nachträglich 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer.

  • Hat das Auto 6001 Kilometer oder mehr auf dem Zähler, gilt es als Gebrauchtwagen. Dann zahlt man bei einem ausländischen Händler den Bruttopreis, also inklusive der landesüblichen Steuer, und in D nichts.

Ob das in der Praxis funktioniert? Weiß jeder Händler, dass er bei einem ausländischen Kunden mal mit / mal ohne Steuer kassieren muss, in Abhängigkeit vom Kilometerstand und Alter des Fahrzeuges?

Grüße, Egon
Egon
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#362065
Aw: P4-Bestellung im Ausland 12.10.2016 21:17 - vor 7 Jahren, 6 Monaten  
Ein Auto gilt als „Neuwagen", wenn es weniger als 6000 km zurückgelegt hat oder weniger als sechs Monate alt ist.

Ein Auto, dass in Bezug auf Heute, nach dem 12.04.2016 in Betrieb genommen wurde,und 6001 km zurückgelegt hat gilt immer nach als Neuwagen.

Jan
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#362084
Aw: P4-Bestellung im Ausland 12.10.2016 21:50 - vor 7 Jahren, 6 Monaten  
Ok, auch gut. Es bleibt die Frage:

Weiß jeder Händler, dass er bei einem ausländischen Kunden mal mit / mal ohne Steuer kassieren muss, in Abhängigkeit vom Kilometerstand und Alter des Fahrzeuges?

Grüße, Egon
Egon
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#362093
Aw: P4-Bestellung im Ausland 13.10.2016 06:43 - vor 7 Jahren, 6 Monaten  
Mister MMT schrieb:
Ein Auto gilt als „Neuwagen", wenn es weniger als 6000 km zurückgelegt hat oder weniger als sechs Monate alt ist.

NEIN!!!

sondern UND  nicht oder

wie bereits unten mitgteilt es müssen beide punkte erfüllt sein um als gebraucht zu gelten

also älter als 6 monate

UND

mehr als 6000 km

nur dann gilt er als gebraucht
peterAL
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#362094
Aw: P4-Bestellung im Ausland 13.10.2016 06:50 - vor 7 Jahren, 6 Monaten  
Egon schrieb:
Ok, auch gut. Es bleibt die Frage:

Weiß jeder Händler, dass er bei einem ausländischen Kunden mal mit / mal ohne Steuer kassieren muss, in Abhängigkeit vom Kilometerstand und Alter des Fahrzeuges?

Grüße, Egon


nicht wissenden händlern - kannst es ja doch sagen/ schreiben

normaler weise sind sie gut informiert - viele importieren/exportieren ja selber - die kleinen händler

mehr als die großen - ist quasi ein nischen geschäft...

wenns ein land mit nicht deutscher sprache ist - würde ich einen ausdruck vom jeweiligen

automobilclub im netz runterladen - mitsenden oder mitbringen...


gruß peter


nachtrag:
wobei typenschein des erstzulassenden landes /abmeldung / kaufvertrag logischer weise - bei den heimischen behörden dann vorzulegen sind
peterAL
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Letzte Änderung: 13.10.2016 11:42 von peterAL.
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