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Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtslage
(2 Leser) pauleossi, (1) Besucher
Der kalifornische Hersteller Tesla schreibt mit seinen Elektroautos und dem zugehörigen Mobilitätskonzept seit 2003 Automobilgeschichte.
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THEMA: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtslage
*
#552308
Aw: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtslage 23.08.2019 19:11 - vor 4 Jahren, 8 Monaten  
Auszug aus dem TESLA-Bedienhandbuch

Zitat:
"Hinweis: Bei Verwendung des Wächter-Modus sind Sie für die Einhaltung aller örtlich geltenden Gesetze, Vorschriften und Urheberrechtsschutzbeschränkungen in Bezug auf Videoaufzeichnungen verantwortlich. Der Wächter-Modus zeichnet keinen Ton auf."
Zitatende.

Aufnahmen einer Dashboard-Kamera dürfen anlassbezogen verwendet werden (z.B. wenn die Kamera gestartet wurde, nachdem ein anderer Verkehrsteilnehmer mit strafbewehrtem Fahrverhalten andere gefährdet oder schädigt).

Gruß
Herbert
priusherby
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Verbrauch auf 100 km (Jahresdurchschnitt):
Mit P4_Plugin: 2,62 ltr. Sprit + 8,09 kWh Strom.
Mit Tesla Model3_LR_AWD_Aero_Felgen_im_Lässigmodus: 16,1 kWh.
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#562782
Aw: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtslage 21.10.2019 22:06 - vor 4 Jahren, 6 Monaten  
Zitat:
Tesla-Vandale stellte sich, nachdem Überwachungsvideo viral ging

Der 20-Jährige, der mit seinem Autoschlüssel ein Model 3 zerkratzte, wurde wegen Vandalismus angeklagt.
- futurezone.at/digital-life/tesla-vandale...viral-ging/400651871

Grüße, yarison
yarison
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#562795
Aw: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtslage 21.10.2019 23:19 - vor 4 Jahren, 6 Monaten  
Die Rechtslage ist in den USA ganz anders. Datenschutz ist dort etwas ganz anderes.

Bin auf das erste Urteil in DE gespannt.
ex_happyyaris
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#562826
Aw: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtslage 22.10.2019 09:42 - vor 4 Jahren, 6 Monaten  
Hi,

ich muss gestehen, dass ich ein wenig zwiegespalten bin bzgl. des "Rechts über das eigene Bild".
Ich sehe, dass bestimmte missbräuchliche Verwendungen ausgeschlossen werden sollten: Übergriffigkeiten durch Staat und Firmen, herabwürdigende Veröffentlichungen, ...
Aber da geht es immer darum, dass eine bestimmte VERWENDUNG (!) und ein bestimmter Kontext zu verhindern sind.
Ein Verbot der ERSTELLUNG finde ich einfach einen Schritt zu weit und vermute, dass man es sich zu einfach gemacht hat.

Wo genau liegt der Unterschied zwischen einem Augenzeugen (der es mit seinen Augen sieht) und einer technischen Aufnahme?
Theoretisch könnte ich mir doch einen Menschen mieten, der meinen Tesla (den ich nicht habe) im Blick hält und im "Ernstfall" als Augenzeuge auftritt....


Dieses "Generalverbot" verhindert sinnvolle technische Lösungsansätze; es wäre durchaus denkbar, dass man Aufnahmegeräte so präpariert, dass sie nur von Gerichten oder geeignet vertrauenswürdigen Beauftragten ausgelesen werden.
(könnten für andere nur "abgestrippte" Informationen herausgeben)
Man könnte sicherstellen, dass die abgebildeten Personen (sofern identifiziert) über das Bildmaterial und seine Verwendung informiert werden und rechtliche Möglichkeiten haben...

Das ist natürlich aufwendig (auch und vor allem für unsere Behörden), würde aber dem offensichtlichen Sicherheitsbedürfnis entgegenkommen und andererseits auch Ermittlung & Strafverfolgung abkürzen/vereinfachen.
Nicht zuletzt würde es auch das Vertrauen in unser Rechtssystem stärken, weil es kein seltsames "rumeiern" mit gemachten Bildern gibt.

Andererseits sehe ich natürlich auch, dass sowas auch fehleranfällig ist und dann eben doch Daten in falsche Hände geraten.

Schwierig schwierig...

Gruß

PMueller
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#580385
Aw: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtslage 28.01.2020 21:08 - vor 4 Jahren, 2 Monaten  
Zitat:
Sentry Mode
Ist Teslas Wächtermodus illegal?

Die US-Firma Tesla sieht den Wächtermodus seiner Fahrzeuge als Schutz vor Dieben und Vandalismus an. Die Frage ist jedoch, ob die damit verbundene Umgebungsüberwachung hierzulande mit dem Datenschutz vereinbar ist.

- www.golem.de/news/sentry-mode-ist-teslas...gal-2001-146183.html

Grüße, Egon
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Admin
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#582680
Aw: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtslage 09.02.2020 22:41 - vor 4 Jahren, 2 Monaten  
Kann es sein oder kommt es mir nur so vor, das die Leute, die so gegen den gesetzlichen Notruf wettern und "auf jeden Fall sowas nicht wollen", im Gegensatz allerdings kein Problem mit dieser Funktion hier haben?
ex_Funktionsfehler
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#582728
Aw: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtslage 10.02.2020 08:18 - vor 4 Jahren, 2 Monaten  
Die EU-Gesetzgebung kann schon sehr kurios sein:

Zitat:
Ein Einbrecher hat einen Hausbesitzer verklagt, weil dieser ihn beim Einbruch in sein Haus gefilmt hat. Der Europäische Gerichtshof hat dem Einbrecher nun Recht gegeben. Jedenfalls soll der Hausbesitzer ein Bußgeld zahlen.- www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Einb...hung-id32307897.html
yarison
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#582744
Aw: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtslage 10.02.2020 09:35 - vor 4 Jahren, 2 Monaten  
Für mich ist da gar nix kurios bzw. überraschend, dazu zwei Beispiele von Kollegen:

Der erste hat eine Anzeige (vom Einbrecher) wegen Körperverletzung bekommen, da er oben auf seiner Grundstücksmauer Glas mit einbetoniert hatte.
Der Einbrecher hat sich beim darübersteigen verletzt.
Ihm wurde Recht gegeben und mein Kollege bekam die Auflage, das Glas aus der Mauer zu entfernen.

Der zweite hat frühmorgens sein Kind zur Kita gebracht und wurde dort gleich (zusammen mit anderen Vätern) von den Angestellten weggefangen - Grund, mehrere Einbrecher sind noch in der Kita.
Alle haben sich irgendwas geholt (Besen, schaufeln usw) und haben gewartet.
Als die Einbrecher weg wollten, wurden sie gestellt (mit mehr oder weniger handgreiflichen Abläufen) und abgewartet bis die Polizei kam.
Folge: mehrere Anzeigen wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung
Und nein, nicht von den Vätern, sondern gegen sie!
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Letzte Änderung: 10.02.2020 09:35 von ex_Funktionsfehler.
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#582751
Aw: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtslage 10.02.2020 09:48 - vor 4 Jahren, 2 Monaten  
Und daraus folgt: Man sollte Europa den Rücken kehren, wenn ehrliche Arbeit bestraft wird und die Moral den Bach runter geht.
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#582752
Aw: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtslage 10.02.2020 09:49 - vor 4 Jahren, 2 Monaten  
Funktionsfehler schrieb:
Als die Einbrecher weg wollten, wurden sie gestellt (mit mehr oder weniger handgreiflichen Abläufen) und abgewartet bis die Polizei kam.
Folge: mehrere Anzeigen wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung
Und nein, nicht von den Vätern, sondern gegen sie!


Sollte es nicht zu übertriebener Gewaltanwendung gekommen sein, ist das Vorgehen aber durch den § 229 BGB abgedeckt (Link). Die Anzeige wegen Freiheitsberaubung sollte also haltlos sein. In der Situation war ich selbst einmal, als mir in mein Auto eingebrochen wurde und ich den Täter auf frischer Tat ertappt habe. Hat mir aber damals auch nix gebracht. Da beim Täter nichts zu holen war, bin ich auf dem Schaden sitzen geblieben, einzig die Beute war nicht verloren.
Vogelsberger
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#598609
Aw: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtslage 12.05.2020 18:29 - vor 3 Jahren, 11 Monaten  
yarison schrieb:
Die EU-Gesetzgebung kann schon sehr kurios sein:...

Funktionsfehler schrieb:
Für mich ist da gar nix kurios bzw. überraschend, dazu zwei Beispiele von Kollegen:...
Ich glaube, das kommt einem nur kurios vor, wenn man ein sehr simples "Täter-Opfer-Denken" hat und ich bin froh, dass das hierzulande auch von Gesetz und Rechtsprechung nicht geteilt wird.

Warum soll ich einem Gesetzesübertreter plötzlich nicht auch Unrecht tun können?

Ist ja im Straßenverkehr auch so: Bloß weil jemand bei Rot über die Ampel läuft, darf ich ihn trotzdem nicht über den Haufen fahren.
(Wenn ich keine Chance mehr habe, ihm auszuweichen, ist das was anderes)

Gruß

PMueller
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#598619
Aw: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtslage 12.05.2020 19:27 - vor 3 Jahren, 11 Monaten  
PMueller schrieb:

Ist ja im Straßenverkehr auch so: Bloß weil jemand bei Rot über die Ampel läuft, darf ich ihn trotzdem nicht über den Haufen fahren...


Ja das wird manchmal von einigen Vergessen. Nur weil einer vielleicht "verbotener weise" über die Straße läuft darf mal nicht nochmal "Gas geben" um den Überquerer zu vertreiben.


Zum Thema, auch im Bezug auf andere Beiträge zum Thema Dashcams.

Ich persönlich habe die Information das Dashcams nicht verboten sind, auch darf bei evtl. "verbotenen" Aufnahmen die Dashcams nicht eingezogen werden. Denn generell ist ja nicht die Dashcams illegal sondern ggf. nur die Handlung. Sprich die Aufnahme / Karte wird eingezogen oder die Aufnahmen müssen gelöscht werden. Aber auch nur wenn man persönlich Angezeigt wurde. Denn Persönlichkeitsrechte können in der Praxis nur verletzt werden wenn einer auch da ist der sich verletzt fühlt und darum Anzeige erstattetet. Die Polizei ist meines Wissen nicht befugt Geräte sicher zu stellen. Sonst würden viele Street-Fotografen / Touristen verhaltet werden weil es praktisch nicht möglich ist das Fotorecht 100% umzusetzen, hier gibt es Rechtlich auch keinen Unterschied / Abgrenzungen zu Dashcams. Mit der DSGVO ist es nicht anders, in der Praxis ist es auch nicht möglich die 100% einzuhalten. Warum muss man im Thema Dashcams das so übertreiben?
ex_Benny80
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#622715
Aw: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtslage 19.09.2020 21:48 - vor 3 Jahren, 7 Monaten  
Zitat:
Teslas Kameras: ARD rückt Datenschutzbedenken ins Licht

"Wenn ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum fährt und dabei ständig alle anderen aufzeichnet, ist das ein klarer Datenschutzverstoß. Das darf nicht sein."
- www.heise.de/news/Teslas-Kameras-ARD-rue...s-Licht-4904167.html

Warum für das Filmen aus dem Auto andere Gesetze gelten, als für sonstiges Filmen und Fotografieren im öffentlichen Raum (Panoramafreiheit), kann ich zwar nicht nachvollziehen. Ich bin aber auch kein Jurist.

yarison
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Letzte Änderung: 19.09.2020 22:09 von yarison.
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#622722
Aw: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtslage 19.09.2020 22:01 - vor 3 Jahren, 7 Monaten  
Zitat:
Tesla erhält Preis für Überwachungsorgie

Der US-Elektroautohersteller Tesla ist mit dem diesjährigen Big Brother Award für „Überwachungssysteme auf Rädern“ ausgezeichnet worden, die sowohl ihre Passagiere als auch das Umfeld aufzeichnen.

- www.auto-medienportal.net/artikel/detail/54125

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#622746
Aw: Sentry-Mode > Aufnahme v. Personen vs. Rechtslage 20.09.2020 08:41 - vor 3 Jahren, 7 Monaten  
Ich fand die Innenraum-Kamera über dem Rückspiegel bei meiner M3-Probefahrt auch etwas gewöhnungsbedürftig. Auch wenn sie momentan laut Tesla noch nichts aufnimmt, kann man Software manipulieren. Es gibt inzwischen Smartphones und Geräte mit einem physischen Off-Schalter oder einer Verdeckung. Das - oder das gute alte Abkleben der Linse wie beim Notebook sind m. E. die einzig vertrauenswürdigen Maßnahmen.

Dazu kommen die verbauten Mikrofone, die allerdings auch alle anderen Hersteller verbauen. Es werden damit Unmengen an Daten gesammelt - ich bin da fürs Erste raus. Das ist auch wieder so ein Fall, wo man sich nach einem Hersteller sehnt, der einen umgekehrten Weg geht.
Minanda
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