RacingSystems schrieb:
wenn ein LED Leuchtmittel für z. B. einen PGJ19-2 Sockel mit Typ H11 geprüft wurde ist dieser in Halogenscheinwerfern mit Sockel PGJ19-2 Typ H11 zulässig, deswegen gibt es nämlich unterschiedliche Sockeltypen
Solange die entsprechende Norm nicht angepasst wird, ist aber in Arbeit, sind für Halogenscheinwerfer nur Glühbirnen zulässig. Die Norm verlangt explizit einen Glühfaden. Selbst wenn die LED eine Glühlampe perfekt imitieren würde, wäre sie zur Zeit nicht zulassbar, weder alleine noch in einem Scheinwerfer für Glühobst.
von mir letztes Jahr aus der P2 Sektion, daher H4:
So lange die ECE Norm nicht geändert ist, kann eine LED nicht als H4 Leuchtmittel zugelassen werden.
Da steht drin, dass es eine Glühbirne sein MUSS. Philips könnte es nicht einmal zulassen, wenn sie es wollten.
Es wird auf UN Ebene daran gearbeitet, es dauert aber noch.
Es ist eine Änderung der UN R37 Regelung bezüglich LED Leuchtmittel als Glühbirnenersatz in Arbeit.
Aus dieser wird dann die ECE RR37 Regulation für die EU abgeleitet, die Halogenleuchtmittel für Kfz regeln.
Hier gibt es immer den neuesten Stand. (Anmerkung: auch 2020 gab es schon updates)
globalautoregs.com/rules/147-light-emitting-diode-light-sourcesglobalautoregs.com/rules/147-light-emitting-diode-light-sources
UNECE approach for "filament-replacement" LED light sources in UN R37 vom 3 May 2019
"Filament-replacement light sources in LED technology (LEDfr)"
"Filament-replacement LED light sources in R37
• Photometric equivalent to incandescent counterpart
• Using equivalence-criteria from LED substitutes, incl. 3000K limit for white signaling light
sources
• Addressing electrical interface for failure detection
• Majority of functions / cars on the road have no failure detection (DI excluded) • Optional „external electronics“ to support correct failure detection
• Addressing high temperature operation and PWM operation / dimming • Additional user information and marking
• Not for use in type-approvals of devices
"
Letzteres soll bedeuten, dass man damit keine neuen Fahrzeuge homologisieren soll.