kurzer schrieb:
übrigens werden ein paar prozent überladung toleriert, wenn man mal auf die waage muss. ich glaube 10% waren es...
das war einmal...
bei Kfz bis 7.5to bist du bei Überschreiten der Achslast oder der zul. Gesamtmasse bei mehr als 5% schon mit 10€ dabei.
Bei mehr als 20% gibt es zu 3 Punkten auch noch eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 95€ zuzüglich Gebühren.
Tatbestandsnummer 198.2.1 ff BKatV
In jedem Fall der Überladung kann die Weiterfahrt untersagt werden.
Dann heisst es: ausladen, bis das Gewicht wieder stimmt
Gruß Ulli