Bei uns in der Schweiz (vermutlich auch in D / EU) ist noch zu beachten, dass nach Abbau der Nebelleuchten auch das Nebelschlusslicht nicht mehr mit Standlicht funktionieren darf, sondern nur noch mit Abblendlicht. Musste deswegen einmal den Schalter eines 5er BMW zum Vorführen umbauen, da der Vorgänger eine andere Front ohne NSW verbaut hatte und die Schaltung nicht angepasst wurde.
Eingetragen wird so etwas nicht, aber es muss die gültige Betriebserlaubnis für das Tagfahrlicht vorhanden sein.
Auszug aus dem Merkblatt vom
Strassenverkehrsamt Kanton Zürich für Tagfahrlichter:
Tagfahrlichter sind erlaubt, wenn sie nach ECE-R 48 angebaut und nach ECE-R 87 genehmigt und entsprechend gekennzeichnet sind (Genehmigungszeichen = RL).
Wichtig sind da übrigens auch die Einbauvorschriften betreffend der einzuhaltenden Masse, besonders der minimale Abstand zweier TFL untereinander und vom Boden.
Was ich auch schon gelesen habe, wenn die TFL eine Standlichtfunktion haben müssten die originalen Standlichter deaktiviert werden. Dies erscheint mir aber eher unlogisch und habe bisher auch nie eine Reklamation deswegen bekommen.