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Trennung aufgrund von Unfall
(6 Leser) drillus, Francek, picard95, RacingPrius, RAV4me, (1) Besucher
Der Prius 2 erschien Ende 2003 auf dem deutschen Markt, 2006 sein Facelift. 2009 wurde das Modell durch den Prius 3 abgelöst.
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THEMA: Trennung aufgrund von Unfall
#729520
Aw: Trennung aufgrund von Unfall 15.07.2022 10:09 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
Zunächst einmal möchte ich mich für die lange Pause entschuldigen, aber das war jetzt ein Riesendrama mit der Zulassung, sodass der neue Gebrauchte Prius 4 erst am 12.07.2022 abgeholt werden konnte...

Was ist passiert:
- Am 24.06. war der Unfall.
- Am 28.06. waren wir in Nieder-Olm beim Toyota-Autohaus K.H. Schmidt und haben den P4 gekauft und den Zulassungsservice (Firma Kroschke) bestellt, da unsere Zulassungsstelle in Bad Homburg nur nach Termin (und gefühlt Lust und Laune) arbeitet. Dafür musste ich meinen Original-Perso mitgeben.
- Am 01.07. ruft mich das Autohaus K.H. Schmidt, dass die Zulassungsstelle moniert, da kein Scan meiner Bankkarte bei den Unterlagen beilag. Da ich meine EC-Karte (aufgrund von nicht rechtfertigender Gebühren) abgemeldet hatte und nur noch VISA verwende, habe ich diese als SCAN hingesendet.
- Am 04.07. ruft mich wieder das Autohaus K.H. Schmidt an und teilt mir mit, dass die Zulassungsstelle den Scan meiner VISA-Karte ablehnt, da darauf die IBAN nicht steht. Nach etwas Ping-Pong, konnten wir uns darauf einigen, dass ich einen aktuellen Kontoauzug hinsende....
- Ab da an Funkstille...
- Am 07.07. hat dann das Autohaus K.H. Schmidt beim Zulassungsservice Kroschke nochmal nachgehakt, wie der aktuelle Stand ist.....Die Zulassungsstelle moniert jetzt, dass angeblich gar kein Personalausweis bei den Unterlagen dabei lag und deswegen kann das Auto nicht zugelassen/angemeldet werden. UNGLAUBLICHER MIST!!! K.H. Schmidt, hat dann direkt bei Kroschke angemerkt, dass alle Unterlagen per Einschreiben zu denen gingen und die jetzt nachweisen müssen wo der Perso ist und wie wir hier nun weiter verfahren.

Ende vom Lied war, dass der Perso nicht wieder aufgetaucht ist. Ich darf jetzt ein neues Passbild und einen neuen Perso beantragen, die Kosten übernimmt Kroschke und hat sich genauso wie das Autohaus K.H. Schmidt vielmals entschuldigt (wobei das Autohaus nichts dafür kann). Das Autohaus und das möchte ich nochmal loben, war so freundlich uns einen Leihwagen (neuer CHR) komplett auf ihre Kosten für die extra Zeit nach den 14 Tagen (durch das Gutachten) und dem Leihwagen von Toyota NIX zu überlassen.

BlackTower schrieb:
Hast du den grauen Prius 4 schon, oder musst du ihn erst noch anmelden?
Ein paar Daten vom neuen Zugang mit Bildern wäre schön.
LG Peter


Jetzt ist er endlich angemeldet (siehe oben für mehr zum Thema).

Hier sind die Daten zum Marlingrauen Prius 4
- Ausstattung: Executive (ohne Ledersitze)
- Erstzulassung: 30.08.2016
- Vorbesitzer: 1
- KM-Stand: 24.451 km
- Scheckheft gepflegt, war immer bei Toyota gewesen
- Gekauft von K.H. Toyota Händler in Nieder-Olm
- Preis lag offiziell bei 19.700,- €, am Ende bei 19.300,- € (4-fach bereift, Ganzjahresreifen) inkl. System&Navi Update auf die neueste verfügbare Version (6.19)

Falls ich noch etwas vergessen habe, einfach schreiben.

Bilder hänge ich am Ende dran.

kurzer schrieb:
ist der fahrbereit? also den würd ich sofort kaufen, auch für etwas über restwert. aber hessen ist mir doch etwas zu weit. die abweichungen bei der achsvermessung müsste man natürklich sehen, aber dem eindruck nach, dürfte da nicht viel mehr asl der stoßdämpfer verbogen sein, also wirklich der dämpfer nicht der stoßfänger, den du so bezeichnet hast. der wird kurm sein, ist nur ein dünnes rohr.

falls du ne idee hast, wie der nach vorpommern kommt, 500 geb ich aus... 2 neue dämpfer, ein kotflügel und etwas lack...


Ich hab ihn bereits an das Toyota Autohaus Nix in Eschborn verkauft. Ging über den Tisch für die 290,- € Restwert. Die Berater sagten mir dort, dass sie mir zwar auch mehr bezahlen könnten, aber dann würden wir nur der gegnerischen Versicherung helfen, da sie dann Wiederbeschaffungswert - VK-Preis/Restwert nur noch zu bezahlen hätten. 4.250,- € wäre der maximale Wert, den ich zurück erhalte, entweder 290,- € von NIX und 3.960,- € von der gegnerischen Versicherung oder bspw. 1000,- € von NIX und dann nur noch 3.250,- € von der gegnerischen Versicherung. Naja egal...wie dem auch sei, er ist nun verkauft.

Das Ergebnis der Achsvermessung hänge ich hier dran.

cirr_s schrieb:
Wie kann der Restwert 290 Euro sein, wenn alleine der (Original?) Katalysator selbst ganz regulär beim Schrotthändler mindestens 500 Euro bringt? Und frag mal Nix was der HV Akku als "Pfand Rückgabe" bringt ...

Der Unfallwagen wurde in so eine Schrotthändlerbörse für 1-2 Tage gestellt und dort konnten die Schrotthändler dafür bieten. Die drei höchsten Gebote wurden in die engere Wahl genommen und der Höchstbietende war eben mit 290,- € dabei.

Damit konfrontiert sagte mir NIX, dass was ich oben als Antwort auf Kurzer schrieb.

Priusbastler schrieb:
Hab jetzt keine Daten zu Baujahr, Laufleistung und Allgemeinzustand vernommen...

Daten zum Unfallwagen Prius 2:
- BJ 2006
- 234.000 km Laufleistung
- Hybrid-Batterie wurde bei ca. 200.000 km durch den Forums-User Hybridrep gewechselt
- Zustand: unreparierte Schrammen an der Beifahrerseite, freigelegte Stellen wurden lediglich mit Zinnpaste gegen Rost bestrichen.

Reisender schrieb:
Danke für die Aufstellung des Unfalls und in Zukunft unfallfreie Fahrt.

Danke!

WinPin
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Letzte Änderung: 15.07.2022 10:29 von WinPin.
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#729521
Aw: Trennung aufgrund von Unfall 15.07.2022 10:10 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
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WinPin
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Letzte Änderung: 15.07.2022 10:34 von WinPin.
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#729540
Aw: Trennung aufgrund von Unfall 15.07.2022 11:21 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
1,5° Sturz bekommt man nicht korrigiert??
autogasprius_berlin
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seit 07/20 ohne Autogas und ohne Prius unterwegs
Hybrid-Historie:
Yaris Style Selection White seit 07/20
Prius II, 03/07 bis 10/20, EXE, silber, ab km-Stand 42.000 auch auf LPG, hat immerhin 382.160 km gehalten
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#729549
Aw: Trennung aufgrund von Unfall 15.07.2022 11:36 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
WinPin schrieb:
Ich hab ihn bereits an das Toyota Autohaus Nix in Eschborn verkauft. Ging über den Tisch für die 290,- € Restwert. Die Berater sagten mir dort, dass sie mir zwar auch mehr bezahlen könnten, aber dann würden wir nur der gegnerischen Versicherung helfen, da sie dann Wiederbeschaffungswert - VK-Preis/Restwert nur noch zu bezahlen hätten.Sorry, da haben sie dir absoluten Käse erzählt. Die gegnerische Versicherung hat den Wiederbeschaffungswert abzüglich des im Gutachten festgestellten Restwertes zu bezahlen.

Da hat dich dein Autohaus ganz schön über den Tisch gezogen.

Wenn du in Eigenregie mehr erzielen kannst, als die 290 EUR, dann ist das dein persönlicher Vorteil, den dir niemand wegnehmen kann.

Ich habe das selbst zuletzt bei meinem Mazda 2 so gehandhabt, dass ich mir Wiederbeschaffungswert minus Restwert von der gegnerischen Versicherung ausbezahlen ließ und das Auto dann über Gutachten-Restwert selbst verhökerte.

Die Versicherung hat hier gar nichts mehr zu melden. Entweder man erkennt das Gutachten als Ganzes an, oder gar nicht. Sonst kommt nämlich schnell auch der in meinen Augen mickrige Wiederbeschaffung ebenso auf's Tablett.

eppf
eppf
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#729560
Aw: Trennung aufgrund von Unfall 15.07.2022 12:09 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
Theoretisch hätte auch ein Familienmitglied den Unfallwagen für die 290€ kaufen können. Der Unfallwagen hätte dann hier im Form bestimmt einen besseren Preis erzielt.

Gruß Ulli
Vogtländer
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Letzte Änderung: 15.07.2022 12:13 von Vogtländer.
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#729563
Aw: Trennung aufgrund von Unfall 15.07.2022 12:17 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
Sagen wir mal so, die Argumentation des Autohauses war schon richtig, aber sie hätten fairerweise später etwas mehr zahlen können. Wenn ich nur an den Akku denke oder an andere Ersatzteile...
@WinPin: Auf jeden Fall kannst Du dich jetzt mit einem sehr schönen P4 trösten! Allzeit gute und unfallfreie Fahrt!

Gruß
Martin
weinfux
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Letzte Änderung: 15.07.2022 12:20 von weinfux.
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#729568
Aw: Trennung aufgrund von Unfall 15.07.2022 12:39 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
weinfux schrieb:
Sagen wir mal so, die Argumentation des Autohauses war schon richtig, ...Ich sehe nichts, was an der Argumentation richtig gewesen wäre. Ein eventueller Ankaufvertrag des Unfallwagens hat mit der Abrechnung nach Gutachten rein gar nichts zu tun.

Ich sehe überhaupt keinen Punkt, inwiefern das Autohaus bezüglich des Unfallwagens überhaupt involviert sein sollte.

Das Autohaus hat einen Gebrauchtwagen verkauft und der Kunde hat ein Gutachten in der Hand, welches ihm eine Zahlung seitens der Versicherung von Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert zusichert, vollkommen unabhängig davon, was er anschließend mit diesem Fahrzeug macht.

Wie schon gesagt, hätte die Versicherung das Gutachten auch insgesamt anzweifeln können, bloß was hätte sie dabei gewonnen, wenn in einem neuen Gutachten der Wiederbeschaffungswert im gleichen Maße hochwandert wie der Restwert? So wie das Gutachten gelaufen ist, war der Gutachter offensichtlich konsequent, in dem er sowohl den Wiederbeschaffungswert als auch den Restwert äußerst tief ansetzte.

Was lernen wir daraus?
Offensichtlich muss man ohne genaue eigene Rechtskenntnis bei einem wirtschaftlichen Totalschaden konsequent zum Rechtsanwalt gehen, um nicht über den Tisch gezogen zu werden. Sei es durch die Versicherung oder durch die Werkstatt.

Mir hatte übrigens mein RA ausdrücklich gesagt, dass ich einen Mehrerlös beim Restwert über die Angabe im Gutachten hinaus, eindeutig behalten darf.

Nebenbei bemerkt: Wurde von der Versicherung die übliche Unkostenpauschale von 25 EUR nach einem unverschuldeten Unfall erstattet?

eppf
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#729572
Aw: Trennung aufgrund von Unfall 15.07.2022 12:48 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
Jetzt muss ich das nochmal besser formulieren - richtig und fairer wäre gewesen, mit dem Restwert von 290.- abzurechnen und dann später (ein paar Tage) dem Kunden ein separates und höheres Ankaufangebot zu machen!
Was er da bekommt, geht die Versicherung natürlich gar nichts mehr dann!
Wenn das Autohaus gleich mehr bezahlt, dann ist die Versicherung im Vorteil!

Gruß
Martin
weinfux
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#729578
Aw: Trennung aufgrund von Unfall 15.07.2022 13:11 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
weinfux schrieb:
Wenn das Autohaus gleich mehr bezahlt, dann ist die Versicherung im Vorteil!Nein, weil das 2 komplett verschiedene Vorgänge sind!

Der Kunde erhält sein Geld direkt von der Versicherung und verkauft danach seinen Totalschaden zu einem beliebigen Preis an den Händler.

Sollte der Händler es so gemacht haben, dass er die ganze Abwicklung aus Gebrauchtwagenverkauf und Annahme des Totalschadens als einen Vorgang gebündelt hat, dann ganz klar vor dem Hintergedanken, einen Weg zu suchen, wie man sich den Totalschaden für 290 EUR unter den Nagel reißen kann.

Warum soll es bei einem Totalschaden eine direkte Abrechnung mit einer Werkstatt geben? Also ich kenne es von meinen bisherigen beiden Totalschäden so, dass wenige Tage nach dem Gutachten das zugehörige Geld (Wiederbeschaffung abzüglich Restwert) meinem Konto gutgeschrieben wurde.

Sorry, ich bleibe dabei, das ist und bleibt ein fieser Trick des Händlers! Ein fairer Händler würde dem Kunden sagen: "Lassen Sie sich den Ihnen zustehenden Betrag durch die Versicherung erstatten, bezahlen dann den P4 zum Preis wie ausgemacht und über die Annahme des P2 reden wir getrennt."

Dazu braucht es keinerlei zeitlichen Versatz, das kann alles am selben Tag über die Bühne gehen! Die Versicherung hier quasi als alternativen Profiteur darzustellen, ist schon äußerst dreist.

Meine Geschäftsbeziehung hätte hier ganz klar sein Ende.

eppf
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Letzte Änderung: 15.07.2022 13:29 von eppf.
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#729581
Aw: Trennung aufgrund von Unfall 15.07.2022 13:47 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
eppf schrieb:
Sollte der Händler es so gemacht haben, dass er die ganze Abwicklung aus Gebrauchtwagenverkauf und Annahme des Totalschadens als einen Vorgang gebündelt hat, dann ganz klar vor dem Hintergedanken, einen Weg zu suchen, wie man sich den Totalschaden für 290 EUR unter den Nagel reißen kann.
Sorry, ich bleibe dabei, das ist und bleibt ein fieser Trick des Händlers! Ein fairer Händler...
Meine Geschäftsbeziehung hätte hier ganz klar sein Ende.
eppf

Meine auch!
Sicher, irgendwie meinen wir beide das Gleiche! Es war nicht fair!
Zu dem zeitlichen Versatz hat mir mal ein KFZ Meister geraten, als ich selber ähnlichen Fall hatte... es hieß, die Versicherungen bohren da manchmal nach?

Gruß
Martin
weinfux
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Letzte Änderung: 15.07.2022 13:54 von weinfux.
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#729582
Aw: Trennung aufgrund von Unfall 15.07.2022 14:09 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
WinPin schrieb:
Hier sind die Daten zum Marlingrauen Prius 4
- Ausstattung: Executive (ohne Ledersitze)
- Erstzulassung: 30.08.2016
- Vorbesitzer: 1
- KM-Stand: 24.451 km
- Scheckheft gepflegt, war immer bei Toyota gewesen
- Gekauft von K.H. Toyota Händler in Nieder-Olm
- Preis lag offiziell bei 19.700,- €, am Ende bei 19.300,- €

Danke für die schönen Bilder vom tollen Prius 4. Ich denke du hast nichts falsch gemacht Preis/Leistung stimmen.
Ich wünsche dir mit dem neuen Gefährt Unfallfreie Zeit.
LG Peter
BlackTower
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+ Prius 4 PHEV - Aqua Blue

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#729583
Aw: Trennung aufgrund von Unfall 15.07.2022 14:22 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
Die Versicherung kann durchaus nachbohren, wenn sie aus irgendwelchen Gründen mit dem Gutachten nicht einverstanden ist. Man muss ihr schon eine gewisse Frist einräumen, um noch ein Veto einlegen zu können.

Zu sagen, "ui das Gutachten gefällt mir aber sehr gut, also sofort ohne eine Reaktion der Versicherung entsprechend vorgehen", so einfach geht das natürlich nicht. Jedes Gutachten, egal ob im Auftrag der Versicherung oder im Auftrag des Geschädigten, darf natürlich nochmals überprüft werden.

Nur hat das aber mit den Abrechnungsmodalitäten, wie sie hier gelaufen sind, rein gar nichts zu tun. Bei einem Zweifel am Gutachten würde die Versicherung immer einschreiten, auch wenn die Weitergabe an den Händler zum Gutachtenrestwert von 290 EUR erfolgt.

Wenn die Versicherung darauf bestehen würde, dass die 290 EUR zu gering angesetzt sind, genau dann hätte der Geschädigte auf einmal das Problem, dass er das kaputte Auto eventuell zu früh für 290 EUR verkauft hat und er sich dann mit dem Händler herumzustreiten hat und darauf hoffen muss, dass der Händler einen eventuell nachträglich erhöhten Restwert herausrückt.

Nur wie ich es auch schon sagte, würde das ein komplett neues Gutachten erfordern, in dem wohl auch der Wiederbeschaffungswert höher ausfiele.

Bei mir war es in den beiden Fällen wie folgt:
- Gutachten bei der Versicherung eingereicht (einmal selbst, einmal über einen Anwalt)
- Anerkennung des Gutachtens lag nach 2 Tagen vor
- Verrechnungsscheck wurde im Falle bei der eigenen Einreichung gleich mitgeschickt, beim Unfall mit Einschaltung eines Anwalts bekam ich das Geld umgehend von diesem überwiesen, nachdem er es selbst auf seinem Konto hatte.

eppf
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