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Unfall mit Fahrerflucht
Der Prius 2 erschien Ende 2003 auf dem deutschen Markt, 2006 sein Facelift. 2009 wurde das Modell durch den Prius 3 abgelöst.
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THEMA: Unfall mit Fahrerflucht
#227554
Aw: Unfall mit Fahrerflucht 25.10.2013 21:09 - vor 10 Jahren, 6 Monaten  
@ emuman: Kannst du mir seinen ebay account sagen oder wie er heisst?
dan_judge
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Letzte Änderung: 25.10.2013 21:10 von dan_judge.
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#227557
Aw: Unfall mit Fahrerflucht 25.10.2013 21:23 - vor 10 Jahren, 6 Monaten  
ich habe spontan das hier gefunden - funktioniert das?

www.ebay.de/itm/Toyota-Prius-Liftback-NH...;hash=item5af5d0f287
dan_judge
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#227564
Aw: Unfall mit Fahrerflucht 25.10.2013 22:11 - vor 10 Jahren, 6 Monaten  
Servus.

1500 bzw. 1700€ brutto für eine Türe kannst durchaus als realistisch betrachten.

ca. 400€ Türgrundkörper
ca. 150€ an sonstigen Teilen
ca. 100€ ein/ausbau
ca. 200€ an/abrüsten
ca. 450€ Neuteillackierung inkl. Vorbereitung
ca. 100€ Lackmaterial
ca. 50€ Hohlraumkonservierung u.ä.
...netto

Beilackierung für Farbtonangleich bekommst normal nicht bei einer fiktiven Abrechnung; wird, sofern es nicht vergessen wird eh in so einem Fall gestrichen.
2 Tage Reparaturdauer passt.


Grüße ~Shar~
Shar
Moderator
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Letzte Änderung: 25.10.2013 22:11 von Shar.
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#227666
Aw: Unfall mit Fahrerflucht 26.10.2013 19:51 - vor 10 Jahren, 6 Monaten  
Und bei einem Fahrzeugalter von über 3 Jahren gibt es noch weitere Abschläge. Kann also gut sein, daß noch nicht einmal 1000 € ausgezahlt werden.
chaka
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Gruß
Volker

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#227685
Aw: Unfall mit Fahrerflucht 27.10.2013 00:01 - vor 10 Jahren, 6 Monaten  
Fahrzeughalter von über 3 Jahren? Also dass ich länger als drei Jahre der Halter bin?
Das hört sich ja übel an. In dem Falle würde ich dann lieber doch alles von der Versicherung übernehmen lassen.

Das Gutachten gibt ja nur knapp mehr als die wirklichen Kosten her (netto). Ich habe mir heute einen KVA geholt bei dem hier so beliebten Autohaus Wenzlaff in Hoppegarten bei Berlin (gut und günstig, Prius Experte). 1200 netto/ 1428 brutto - da ist nicht mehr viel Luft...
dan_judge
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#227689
Aw: Unfall mit Fahrerflucht 27.10.2013 08:27 - vor 10 Jahren, 6 Monaten  
Servus.

Nein, es ist das reine Fahrzeugalter gemeint. D.h. eben das Alter, also von Jetzt bis zum Datum der Erstzulassung, egal ob du oder jemand anderes in der Zeit Eigentümer des Fahrzeugs war.

Ob es Abschläge für das Fahrzeugalter gibt, hängt von deiner Kasko-Versicherung ab, die du unterschrieben hast.
Wenn die auf Abzüge für den Gebrauch verzichtet (Abzüge nfa), gibt es auch keine.
Ansonsten gäbe es noch den Fall, wenn Vorschäden an den betroffenen Bauteilen vorhanden sind. Da kann es dann auch Abzüge geben, ebenso wenn du eine Selbstbeteiligung vereinbart hast aber ansonsten war es das normal mit Abzügen.

Was ich vorhin nicht bedacht hatte, eine Beilackierung wird im Kasko-Fall normal eh nicht bezahlt - außer du hast einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen, der dies abdeckt.

Das Gutachten gibt ja nur knapp mehr als die wirklichen Kosten her (netto).
So soll es auch sein. Deine Kasko-Versicherung ist eine Reparaturversicherung. D.h. dir wird die Reparatur eines Schadens gezahlt, nicht mehr und nicht weniger.
Mit Ausnahme eben, wenn du einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hast, der dir z.B. ein wirtschaftlicher Schaden (Wertminderung, Nutzungsausfall bzw. Leihwagen) ebenfalls ersetzt.


Grüße ~Shar~


edit: Bei welcher Versicherung hast du denn deine Kasko abgeschlossen?
Shar
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Letzte Änderung: 27.10.2013 08:32 von Shar.
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#227692
Aw: Unfall mit Fahrerflucht 27.10.2013 09:01 - vor 10 Jahren, 6 Monaten  
@Shar: Achso Danke fuer deine ausfuehrliche Antwort, aber es handelt sich um einen Haftpflicht-Schaden, der vom Unfallgegener bzw. dessen Versicherung beglichen wird. Deswegen hatten mich die Abzuege stutzig gemacht.
dan_judge
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Letzte Änderung: 27.10.2013 09:02 von dan_judge.
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#227720
Aw: Unfall mit Fahrerflucht 27.10.2013 11:49 - vor 10 Jahren, 6 Monaten  
Lass mich raten: der Gutachter ist ebenfalls von der gegnerischen Versicherung ?? Da dessen wirtschaftlichen Interessen klar sind, solltest Du Dir einen eigenen Sachverständigen suchen - und in Anbetracht der zahlreich möglichen, aber nicht immer zulässigen, Abzüge einen Anwalt.
sven@prius
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#227723
Aw: Unfall mit Fahrerflucht 27.10.2013 12:04 - vor 10 Jahren, 6 Monaten  
...oder einfach die Reparatur von der Versicherung direkt begleichen lassen (ohne Auszahlung). Ich habe leider keine Zeit für eine grosse Aktion, weil die Versicherung akzeptieren wohl zunächst meist keinen Zweitgutachter und dann geht es zum Anwalt.
dan_judge
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#227724
Aw: Unfall mit Fahrerflucht 27.10.2013 12:11 - vor 10 Jahren, 6 Monaten  
Servus.

dan_judge schrieb:
@Shar: Achso Danke fuer deine ausfuehrliche Antwort, aber es handelt sich um einen Haftpflicht-Schaden, der vom Unfallgegener bzw. dessen Versicherung beglichen wird. Deswegen hatten mich die Abzuege stutzig gemacht.

Ok, war mir da jetzt nicht mehr so sicher, da in der Überschrift "Fahrerflucht" steht.

In dem Fall gilt das, was ich anfänglich bereits geschrieben hatte.

Nun noch ein eigenes Gutachten in Auftrag geben würde ich nur in Rücksprache mit einem Anwalt machen, da du Gefahr läuft, auf den Kosten sitzen zu bleiben, da bereits ein Gutachten erstellt wurde, mit deren Erstellung du ja einverstanden warst.
Sollte das GA nach berechtigter Meinung deines Anwalts falsch sein, sieht es natürlich anderes aus.
Nach der RepKostenhöhe würde ich bei momentaner Informationslage aber davon ausgehen, daß es passt.
Diese Ansicht deckt sich mit dem Umstand, daß ein von dir eingeholter KVA in etwa auf die gleichen Kosten kommt bzw. sogar darunter liegt.


Grüße ~Shar~
Shar
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