Shar schrieb:
Davon ab gibt es sogar die Auflage, daß eine Änderung der Fahrzeugpapiere zwar fordert, dies aber erst bei erfolgen braucht, wenn sich die Behörden aus anderen Gründen mit den Fahrzeugpapieren befassen.
Ah - Ich erinnere mich an so einen Spruch von dem TÜV-Mann bei dem Ich mal meine 17er habe abnehmen lassen - die hatten keine ABE sondern nur ein Gutachten. Ich habe einen Wisch bekommen, dass es ok sei und sollte dann eben eine Eintragung machen lassen.
Da Ich aber nie dort war, wurde auch nix eingetragen.
Da der Wagen nun aus der EU raus gegangen ist, kann es mir Wurscht sein.
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Ich bin jetzt aber mal gespannt, was in meinem Schein für den Auris drin stehen wird, weil Ich das Fahrzeug ja mit Sommerreifen erworben habe, aber mit WR bekommen werde, die Ich direkt dazu bestellt habe.
Müsste der Händler dann beide Typen eintragen lassen? Er liefert ja beide. (?)