Aw: Totalschaden 21.03.2024 23:01 - vor 1 Monat
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Das mag in SUV-Zeiten häufiger vorkommen, jedoch Mitte der 1970er Jahre mit einem Wolsburger Krabbeltier war Ausholen in solchem Maß komplett unnötig.
Gruß!
JoAHa
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JoAHa
Moderator
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Prius III Plug-in Hybrid TEC-Edition, stromblau mica metallic, Verbrauch: 3,9 l + 1,75 kWh/100 km, als HV: 4,5 l/100 km, als EV: ~13 kWh/100 km
Vorgänger(2010-2019): Prius II Sol onyxschwarz, Verbrauch: 4,9 l/100 km
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Aw: Totalschaden 21.03.2024 23:01 - vor 1 Monat
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Servus.
eppf schrieb:
...so oft ich sehen muss, wie ein PKW (meist ein "sportliches" Fahrzeug) zum Rechtsabbiegen nach links ausholt, als wäre es zumindest ein Kleinlaster.Selbe Erfahrungen mache auch ich täglich; diese Unsitte nimmt hier langsam Ausmaße an, die nicht mehr schön sind. Ich hatte schon solche Gesellen, die so stark mit einem simplen PKW zum Abbiegen ausgeholt haben, daß die gut zu 1/4 auf meine Fahrspur dabei gekommen sind, sprich, wäre ich nicht ausgewichen oder hätte ich nicht gebremst, wären die in meinen geliebten P3 gefahren.
Grüße ~Shar~
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Shar
Moderator
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Letzte Änderung: 21.03.2024 23:02 von Shar.
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Aw: Totalschaden 22.03.2024 08:14 - vor 1 Monat
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Die Erfahrungen beim Abbiegen habe ich auch schon gemacht.
Aber was ist denn hier im konkreten Fall am Auto kaputt, das es zum "Totalschaden" wird? Aktuell ist von den wenigen P1 Angeboten bei Mobile einer "ohne TÜV" für knapp 3000 Euro im Angebot. So wie ich @bujatronic einschätze ist der betroffene P1 bestimmt weitaus mehr wert und Kandidat für ein H-Kennzeichen.
LG
Klaus
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KSR1
Moderator
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Aw: Totalschaden 22.03.2024 08:54 - vor 1 Monat
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Ja, das ist richtig, obwohl sich das H wahrscheinlich nicht lohnt, denn man zahlt ja pauschal Kfz-Steuer, und die ist rund doppelt so hoch wie die reguläre jetzt.
Kaputt (verbeult) ist eigentlich nur der Kotflügel, wobei erst nach Demontage sichtbar sein wird, ob das Gehäuse des Scheinwerfers was abbekommen hat. Der Stoßfänger muß zumindest teilweise lackiert werden. Alles in allem weit unter 3.000€!
Die Versicherung geht aufgrund des Alters wahrscheinlich automatisch von Zeitwert <1.000€ aus, und dann wäre es wohl tatsächlich ein wirtschaftlicher Totalschaden.
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Letzte Änderung: 22.03.2024 08:57 von bujatronic.
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Aw: Totalschaden 22.03.2024 10:11 - vor 1 Monat
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Dann soll die Versicherung erst einmal den Wiederbeschaffungswert ermitteln, das ist nämlich der zugehörige Wert, wenn es darum geht, die Wiederherstellung des Zustandes vor dem Unfallereignis zu erreichen!
Die Reparaturkosten dürfen dabei um bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen.
Der Begriff "Zeitwert" ist vollkommen irrelevant. Es zählt nicht das, was man bekommen würde, wollte man das Auto verkaufen, sondern was man zahlen müsste, um einen adäquaten Ersatz zu erhalten, anhand des verfügbaren Marktangebots.
Aber wie schon gesagt, das soll jetzt besser ein Rechtsanwalt anleiern.
eppf
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Aw: Totalschaden 22.03.2024 12:25 - vor 1 Monat
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In Essen steht ja ein P1, der Händler ruft 2.250 auf. Dann komt noch dazu: Tempomat, Nebelscheinwerfer und Edelstahl-Auspuff umrüsten, da sind wir sicher auch bei 3k€.
Aber da muß ich ja noch jahrelang fahren, bevor ich die 300tkm schaffe...
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Letzte Änderung: 22.03.2024 12:28 von bujatronic.
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Aw: Totalschaden 22.03.2024 13:46 - vor 1 Monat
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Wenn Ersatzfahrzeuge 2200 bis 3000 EUR kosten, dann darfst du deinen Schaden auch im Bereich von ca. 3000 EUR reparieren lassen.
Das von dir aufgezeigte Händlerangebot ist doch schon einmal ein Beleg für die notwendige Wiederbeschaffungshöhe. 2250 EUR + 30% ergeben 2925 EUR, soviel dürfte die Reparatur deines beschädigten Fahrzeugs dann kosten.
Ein guter Anwalt wird das der gegnerischen Versicherung sicher beibringen können .
Das mit dem Zeitwert von 1000 EUR kann sich die Versicherung abschminken, du hast das Recht auf einen gleichwertigen Ersatz. Problematisch würde es dann, wenn der Markt bereits komplett leer wäre und es keine Ersatzangebote gäbe, auf die man verweisen kann.
Nochmals, mit der Versicherung kein Wort mehr diskutieren, das soll dein Anwalt machen!
eppf
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Aw: Totalschaden 22.03.2024 20:13 - vor 1 Monat
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Servus.
Vorausgesetzt der Unfallgegner trägt die Schuld an dem Unfall und der Unfall hat sich in D ereignet, würde ich grundsätzlich nicht der Versicherung die Ermittlung der für die Regulierung relevante Daten überlassen, sondern hier selber einen seriösen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragen, was du für eine Regulierung in vorliegenden Fall definitiv erforderlich ist.
Grüße ~Shar~
PS: Wenn du aus dem Gebiet München wärst, könnte ich dir diesbezüglich weiterhelfen.
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Shar
Moderator
Beiträge: 6885
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Letzte Änderung: 22.03.2024 20:14 von Shar.
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Aw: Totalschaden 23.03.2024 19:37 - vor 1 Monat
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Leider ist M ziemlich weit weg, und ich kenne einen Verkehrsanwalt recht gut.
Danke für Eure Hinweise!
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