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StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020
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THEMA: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020
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#595140
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 23.04.2020 06:24 - vor 4 Jahren  
Ich persönlich bezweifle, dass dadurch das Fahradfahren sicherer wird. Es ergeben sich nur mehr Möglichkeiten zum Abkassieren.

Gerd
YarisGerd
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#595169
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 23.04.2020 09:45 - vor 4 Jahren  
Da bin ich bei dir: Es wird eigentlich ziemlich genau DAS ausgeklammert, was für Fahrradfahrer relevant wär. Die geraten nämlich weder durch Parken auf Behindertenparkplätzen noch durch überhöhte Geschwindugkeit besonders in Gefahr (der Klassiker "Beim Abbiegen übersehen" passiert nicht bei 70 km/h).

Schön auch der ADAC-Spruch "...Zwischen einer Unachtsamkeit und einem groben Verstoß sollte unterschieden werden können ...".
Dazu würde ich sagen: Nope.

Zum einen hat das eine mit dem anderen nichts zu tun - ein Verstoß wird nicht dadürch "grob", dass er absichtlich begangen wurde, sondern dadurch, dass eine deutliche Übertretung begangen wurde oder eine starke Gefährdung/Einschränkung anderer die Folge ist.

Und zum anderen sind es gerade die Folgen von Unachtsamkeit, die besonders zum Unfallvolumen und -ausmaß beitragen.

Letztlich spielt es für meinen Krankenhausaufenthalt keine Rolle, ob ich absichtlich oder aus Versehen übergemangelt wurde.

Gruß

PMueller

P.S.: Ich glaube, zur Sicherheit von Fahrradfahrern müssten auch DEREN Regeln verändert (und entsprechend durchgesetzt) werden, aber das steht noch auf einem anderen Blatt.
PMueller
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#595173
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 23.04.2020 10:04 - vor 4 Jahren  
Schon wieder: "...auf linksseitig angelegten Radwegen" - kann ich davon mal ein Bild sehen?

Hier in der Gegend gibts auch so mit weißer Linie rechts am Fahrbahnrand abgegrenzte "Radspuren" - auf einer Straße die nicht so breit ist, das man bei Gegenverkehr aneinander vorbeikommt.

Was machen dann jetzt 2 PKW die sich begegnen?

In den letzten Tagen bin ich zwecks erreichen von schönen Wanderrouten über schmale Landsträßchen gefahren - ebenfalls ausgeschlossen hier 2m Abstand zu einem Radfahrer einzuhalten der natürlich auch mindestens 1m vom Rand fährt, irgendwie wäre es schön, wenn ich nicht auf Verdacht in 20cm hohes Graß am Straßenrand mit 10cm Absatz reinfahren müßte, sondern im Zweifelsfall der Radfahrer - denn der kann sein Gefährt selber wieder aus dem Graben heben.

Um das nicht zu einseitig werden zu lassen, haben wir aber auch Radtouren unternommen, solange noch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor unterwegs sind, werden wir jedoch weiterhin abseits solcher fahren.
gcf
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#595233
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 23.04.2020 15:28 - vor 4 Jahren  
gcf schrieb:
Schon wieder: "...auf linksseitig angelegten Radwegen" - kann ich davon mal ein Bild sehen?...
Ein Bild habe ich davon nicht, vermute aber, dass etwas gemeint ist, was ich bislang nur in (größeren) Städten gesehen habe: Eine Radspur auf einer breiten Straße, die "links von der zugehörigen Autospur" verläuft.
Also von rechts nach links: Auto Rechtsabbiegespur, Fahrrad geradeaus, Auto geradeaus, ...
(Da, wo ich es gesehen habe, sollte es Autos und Fahrräder trennen, wo
- z.B. Autos rechts abbiegen, Fahrräder weiter geradeaus fahren)

Ob das nun sooo relevant ist, dass man das zu einem eigenen Punkt im Bussgeldkatalog machen muss, weiß ich aber auch nicht.

Passt eher in das Muster "Streicheleinheiten für Radfahrer + Einnahmequelle"

Ich habe nichts gegen Radfahren/r, aber die Verkehrspolitik um sie herum ist leider extrem geprägt von reinen Showmaßnahmen - wirklich verbessert wird da nur sehr selten und sehr wenig, aber man kann sich die ADFC-Ehrennadel anheften lassen.

Gruß

PMueller
PMueller
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#595320
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 24.04.2020 09:37 - vor 4 Jahren  
Ein weiterer Sicherheitsaspekt für Radfahrer wurde wohl gar nicht ins Auge gefasst - die Helmpflicht.
Wenn, wie hier in Friesland, nur jeder fünfte Radfahrer einen Helm trägt, bleibt Radfahren an sich risikoreich.
Mit Helm wirken sich leichte Unfälle (auch die ohne Fremdeinwirkung) nicht so tragisch aus.

Gruß
Helmut

Ach so, noch was:
Solange man glaubt, dass eine Pudelmütze besser ist als ein Helm, wird es nicht besser.
Man hat getestet: Helm und Pudelmütze aus dem 3. Stock in den Hof geworfen.
Helm war kaputt, Mütze hat es überstanden.
ellert_de
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#595324
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 24.04.2020 10:01 - vor 4 Jahren  
ellert_de schrieb:
Man hat getestet: Helm und Pudelmütze aus dem 3. Stock in den Hof geworfen.
Helm war kaputt, Mütze hat es überstanden.

also sind manche friesländer witze doch nicht soweit her geholt wie es scheint
...trotz alledem war es für mich privat genauso wie beruflich eine sehr schöne zeit welche ich vor 50jahren dort verbringen konnte und ich möchte sie nicht missen - berufliche erfahrungen gab es reichlich zu sammeln...es gibt eben auch überall immer positives...

              
peterAL
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#595769
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 27.04.2020 08:36 - vor 4 Jahren  
Zitat:
Neuer Bußgeldkatalog
ADAC und FDP kritisieren Verschärfung der Strafen für Verkehrssünder

Ab Dienstag werden Bußgelder für Raser, Falschparker und andere Verkehrssünder deutlich angehoben. ADAC und FDP sagen: Viele Strafen sind "praxisfern und überzogen".

- www.spiegel.de/auto/adac-und-fdp-kritisi...22-8bbe-a07418e8c7bf

Grüße, Egon
Egon
Admin
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#595776
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 27.04.2020 09:27 - vor 4 Jahren  
Fahrverbot ab 26km/h drüber "praxisfern"?
Na klar, die Raser wollen ja ihre Fahrpraxis nicht ändern
RAV4me
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#595778
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 27.04.2020 09:35 - vor 4 Jahren  
Die jammern doch nur weil sie das hier nicht kennen:
Geheimer Zahlentrick überlistet jeden Blitzer

ex_Priuskater
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#595782
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 27.04.2020 09:53 - vor 4 Jahren  
RAV4me schrieb:
Fahrverbot ab 26km/h drüber "praxisfern"?
Na klar, die Raser wollen ja ihre Fahrpraxis nicht ändern


Fahrverbot innerorts über 26 War gestern und nur im Wiederholungsfall. Es gilt aktuell innerorts ab 31Km/h. Ab Dienstag gilt ab 21Km/h. Da kann schon ein übersehen Tempo 30 Schild zum Führerscheinentzug führen. Und wer beruflich in einer Großstadt wie Hamburg unterwegs ist, weiß wie leicht das bei dem Scholderwald passieren kann. Genauso strangulierend sind die neuen Strafen einschließlich Punkte in Flensburg für Versösse gegen Halte und Parkverbote in den Inninstädten für Auslieferfahrer, Kurier und Mietwagenfahrer. Ich rechne damit, dass ich nach der Corona-Kriese und dem Neustart unserem Unternehmens meine Fährer launisch schon nach kurzer Zeit für einen Monat abgeben muß. Da kann ich nur hoffen oder meinen Job verweigern und mich kündigen zu lassen. Wenn ich die Verkehrsvorschriften einhalte, werde ich Wege Arbeitsvwrweigerung gekündigt und bekomme auch vom Arbeitsamt kein Geld. Wenn ich die Halteverbot nicht einhalte, muß ich mit mehreren Hundert oder tausend € Bußgeldern sowie zwei bis dreitausend € Verdienstausfall rechen. I'm Wiederholungsfall wird das natürlich mehr. Warum soll ich dann noch arbeiten?

Gerd
YarisGerd
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#595797
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 27.04.2020 11:42 - vor 4 Jahren  
Auch wenn ich das ADAC-Gejammere und deren Lobby-arbeit bekloppt finde - die Vermischung von Maßnahmen zur "Sicherheit" (Geschwindigkeitsbegrenzungen, Sicherheitsabstände, Ampeln, ...) mit "Convenience" (Parken) ist noch bekloppter.

Selbst "Tempolimit" und "Parken" ist schon nicht ganz so eindeutig; Tempolimit zur Geräuschreduzierung und Parken auf Feuerwehrwegen z.B....

Ich sehe es vollkommen ein, dass Fahrverbote und drastische Maßnahmen für Fehlverhalten verhängt werden, das andere gefährdet.
Dass aber jemand seinen "Lappen verliert", bloß weil ich nicht vor meiner Haustür oder Lieblingsgeschäft parken kann, finde ich komplett überzogen und führt auch in der Wahrnehmung der Verkehrsteilnehmer für geringere Akzeptanz.

Gruß

PMueller
PMueller
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Letzte Änderung: 27.04.2020 12:43 von PMueller.
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#595807
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 27.04.2020 13:55 - vor 4 Jahren  
Wenn ich die Seeleute vom Seemannsheim abhole, gibt es dort vor der Tür keinen freien Parkplatz, weil die Stadt die mit Parkautomaten für die Allgemeinheit freigegeben hat. Dann muß ich in zweiter Reihe halten, kurz reingehen um die Seeleute raus zu holen, oder um sie abzusetzen und sie an der Rezeption anzumelden. Wenn gleich tu Beginn ein Polizist vorbeikommt, kostet das 100€ und einen Punkt in Flensburg. Die meisten Reedereien und Schifffahrtsagenturen sind in der Innenstadt. Manchmal muss ich dort etwas hin bringen oner/und abholen. Da kann ich auch meistens nicht legal parken. Für die meisten Parkhäuser in der Innenstadt ist mein VW-BUS (lange Ausführung) zu groß. Manchmal muss ich auch größere Summen Bargeld (Cash to master) abholen. Das können schon mal 25K USD und 20K Euro sein. Damit will ich auch nich 3 bis 5km zu Fuß durch die Stadt laufen. Oft muß ich auch Seeleute du den Àrzte bringen oder dort abholen, oder Medikamente von den Apotheken abholen. All das sind Ziele in der Innenstadt. Das geht oft den ganzen Tag so. Da laufe ich immer Gefahr ein Knöllchen und einen Punkt zu bekommen. Das bedroht meinen Arbeitsplatz. Was sollen den all die Fahrer machen, die unsere Läden in der Innenstadt beliefern? Sollen sie nur die Hälfte ihres Rikommens für Knöllchen aufbringen und jeden zweiten Monat unbezahlt wegen Führerscheinentzug frei nehmen? Welcher Idi.. hat sich das ausgedacht? Fa weiß ich nich was schlimmer ist. Die neuen Strafen für Verkehrsvergehen oder der Korona Lockdown? Wie gut, dass mich beides voll trifft. Das Verbot zum Tragen von Masken als Fähre trifft mich geäußert wie das Nichttragen von Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Personenverkehr gehört zum öffentlichen Verkehr. Deshalb muß ich eine Atemschtz Maske wärend der Fahrt tragen. Wenn ich das tue und dabei erwischt werde, müßte ich 60€ bezahle. Ich bin so froh, wenn ich diesen scheiß Beruf, den ich jetzt 23 Jahre ausübe nicht mehr machen muß. Unser Bürgermeister sagt immer, dass der Haffen für die Hansestadt Hamburg eine sehr große Bedeutung hat. Aber er kann meinen HHLA-AUS WEIL gern zurückbekommen. Ich habe die Schnauze voll. Die Verkehrsregeln und die ISPS-Bestimmungen lassen mir kaum eine Überlebenschance und Corona gibt mir den Rest.

P.S. Das war nur ein sehr kleiner Ausschnitt der Repressionen eines Fahrers der Personenbeförderung mit Korriertàtigkei für die Seefahrt. Wir arbeiten zusammen mit den Seemannsheimen, der Bundespolizei, der Wasserschutzpolizei, dem Zoll, verschiedene Krankenhäuser, Arzte, Zahnärzte, der HPA, den Reedereien, den Schifffahrtsagenturen und diversen Konsulaten.

Gerd
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#595808
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 27.04.2020 14:13 - vor 4 Jahren  
YarisGerd schrieb:
Deshalb muß ich eine Atemschtz Maske wärend der Fahrt tragen. Wenn ich das tue und dabei erwischt werde, müßte ich 60€ bezahle.
Sollte kein Problem sein. Zumal Du es ja musst. Ein Motorradfahrer muss auch keine Strafe zahlen, wenn er einen Helm trägt

Gemäß www.adac.de/news/autofahren-mundschutz/ sollte das kein Problem sein. Du trägst ja keine Burka

Bzgl. des Parkens, würde ich das Seemannsheim und die Reedereien fragen was diese vorschlagen bzw. dies mit Deinem Arbeitgeber abstimmen. Evtl. ist es ja möglich, dass Du jeweils vom Handy anrufen kannst, wenn Du vor der Tür stehst, damit Du das Auto nicht verlassen musst und die Leute selbständig kommen. Evtl. haben die Leute vom Ordnungsamt auch einen Vorschlag und drücken danach beide Augen zu, wenn Du ein Schild mit Deiner Handynummer und Hinweistext des Grundes im Auto, gut sichtbar, hinterlässt. Ich vermute ohne ein solches Schild mit Handynummer, wird man nicht kulant sein. Im Notfall musst Du halt nach einer Minute wieder da sein, wenn Du jemanden mit dem Fahrzeug behinderst.

Die Paketzusteller haben dasselbe Problem wir Du.
ex_happyyaris
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Letzte Änderung: 27.04.2020 14:25 von ex_happyyaris.
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#595809
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 27.04.2020 14:41 - vor 4 Jahren  
Unsere Telefonnummer steht groß auf dem Auto aufgedruckt.
Ich muss ja auch die Seeleute zu den Ärzten hoch bringen und anmelden, damit sie auch behandelt werden. Das Gleiche gilt bei den Visas. Unser Job ist halt vielfältig. Alles bleibt halt an den doofen Fahrer hängen.

P.s. Früher hatte ich noch ein Schild vom Seemannsheim,was auch nichts nützte. Aber da müsste ich ja auch nicht so viel bezahlen und es hab keinen Punkt. Von der HPA hatten wir Parkkarten bekommen. Aber jetzt geht es nur noch abwärts. Wenigstens Die Flughafeauswise haben wir noch, weil wir bei den Visas und den Gepäckermittlungen sowie den Tickets helfen müssen.

Gerd
YarisGerd
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Letzte Änderung: 27.04.2020 14:52 von YarisGerd.
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#595814
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 27.04.2020 15:17 - vor 4 Jahren  
YarisGerd schrieb:
...
Seh ich ein. Ist echt Kacke.

Was ich bei all dem nicht verstehe: Warum bietet die Stadt da eigentlich keine Lösung für an?
Es gibt doch eine Menge "Transportfahrer" (nicht nur für Seeleute ), denen man ja einen "Sobdererlaubnisschein" ausstellen können sollte.

Ich vermute, dass es im Moment so eine Art "inoffizieller Kulanz" gibt. Sieht bei uns in der Stadt jedenfalls ein wenig danach aus: Da stehen in der Innenstadt zu "typischen Lieferzeiten" eine Menge "typische Lieferwagen" und bekommen alle kein Knöllchen (soweit ich das mitbekommen habe).
Das sollte man einfach mal "offizialisieren" - entspannt das Ganze für Parker und genauso für Ordnungsamt/Polizei.
Außerdem kann man dann auch formulieren, was erlaubt ist (3 Minuten zweite Reihe) und was nicht (ganzen Tag auf der Kreuzung ).

Gruß

PMueller

P.S.: Man kann natürlich immer schon fordern, dass die Anlieger (Seemannsheim, Arztpraxen, ....) selbst für Parkgelegenheiten zu sorgen haben. Aber das Problem besteht üblicherweise in lange gewachsenen Bebauungslagen, wo man nicht mal so eben "nachrüsten" kann.
(was hilft ein Parkplatz zu euinem Gebäude, das man dafür abreißen musste?)
PMueller
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