Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 04.05.2020 06:35 - vor 4 Jahren
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Timico schrieb:
Ich möchte den Drängler sehen, der gleichzeitig brav den Sicherheitsabstand einhält. Drängeln geht doch nur, indem man dem Vordermann auf die Pelle rückt.
Nö, das geht auch ohne Unterschreitung des Sicherheitsabstandes. Hinsichtlich der Strafbarkeit wird eine Gesamtschau des Verhaltens vorgenommen.
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Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 04.05.2020 06:51 - vor 4 Jahren
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ellert_de schrieb:
Jetzt mal ein anderer Punkt der Neuigkeiten in der StVO.
Wenn nun von Ladeplätzen genauso abgeschleppt werden kann wie von Behindertenplätzen, ist da geklärt, welche Schilder dort stehen müssen?
Die meisten Kombinationen können nämlich gerichtlich nicht standhalten.
Verkehrzeichen 314 + Zusatzschild.
ellert_de schrieb:
Selbst Polizisten und besonders Angestellte des Ordnungsamts kennen sich nicht so recht mit den Bestimmungen und Beschilderungen aus.
Wer ist zuständig? Polizei (110) oder das Revier (wenn man die Nummer kennt) oder das Ordnungsamt?
Für die Ahndung von Verstößen des ruhenden Verkehrs sind die Ordnungsämter zuständig. Die Mitarbeiter kennen sich auch entsprechen aus und werden jeweils auf dem aktuellen Rechtsstand gehalten.
ellert_de schrieb:
Außerhalb der Bürozeiten auf keinem Fall das OA.
Bei 110 kriegst du Schimpfe, weil 110 nur für "echte" Notlagen ist.
Die Zuständigkeit des örtlichen Ordnungsamtes endet nicht mit den Dienst- bzw. Servicezeiten. Insofern ist der "Einlauf" dann auch gerechtfertigt. Anzeigen kann man beim Ordnungsamt ja unabhängig von der Uhrzeit.
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Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 04.05.2020 07:00 - vor 4 Jahren
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Reisender schrieb:
Nötig war das eines Nachts bei leerer Straße auf 30 km/h, überlegt mal.
Und da will man keinen Vorsatz beim Hintermann vermuten?
Da wäre ich beim Thema Dashcam für hinten.
Nun bin ich hier der Spritsparer in Person, man könnte mir Vorsatz unterstellen.
Aber, jeder hinter mir versaut mir meine Pulse&Glide Fahrweise. Also will ich den möglichst schnell los werden. Und zwar durch schneller fahren, damit ich eben in einen optimalem Betriebspunkt komme, mit Platz machen, mit Möglichkeit geben mich zu überholen.
Warum ich das schreibe:
Wenn man so wie ich zur Zeit, einfach der Konzentration wegen: ohne Radio fährt.
Dann hat man Zeit, andere zu beobachten. Ich bin nicht der einzige. Gestern auf der Bundesstraße:
.....
-ich schon der Absicht wegen dem hinter mir fahrenden die Möglichkeit zum überholen zu gehen (siehe Bedingungen oben) fahre 60 km/h konstant. 100 km/h erlaubt.
...
Deswegen weiche ich immer aus, Google Maps Verkehrslage. Bei 63 km mindestens ist es mir egal ob ich 6 km mehr fahre, wenn ich dafür sicher ans Ziel komme. Sicherheit geht mir vor Sprit sparen.
)
Du bist Dir schon bewusst, dass wenn Du ohne Grund Deinen Hintermann ausbremst, Du eine Nötigung begehst?
Zum zweiten Teil: Das sind dann wohl die Leute bei denen ich mich regelmäßig frage ob sie alkoholisiert sind und ich die Polizei rufen sollte.
Reisender schrieb:
Langer Vorlauf der Geschichte:
Ist jemandem bekannt, ob es nun zum Thema Sicherheitsabstand Änderungen in der neuen StVO gegeben hat? Wenn alles so bleibt wie es ist, ich festige jeden Tag mein Ziel: das (mein) Auto muss weg!
Und wenn ich bis zum Rente weiter fahren muss. Oder ich wandere aus nach Dänemark
Bei den Abstandsverstößen hat es keine Änderung gegeben.-
Ich persönlich fände es glaube ich sinnvoll, dass Du Deinen Ziel weiterverfolgst und irgendwann Deinen PKW abgibst. Spart Dir Geld, nützt der Umwelt und schont die Nerven Deiner Mitmenschen.
Wegen eines fehlenden Doppelbesteuerungsabkommens würde ich an Deiner Stelle davon absehen nach Dänemark auszuwanden.
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Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 04.05.2020 07:10 - vor 4 Jahren
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Reisender schrieb:
Was haben wir mal alle in der Fahrschule gelernt?
Bei welchem Tempo welcher Abstand?
Alles darunter ist kein Sicherheitsabstand.
Wer das nicht kann und Kilometerweit hinter einem bei Null Abstand her fährt, der sollte mal zum Idiotentest.
Subjektive Wahrnehmung und objektive Messwerte fallen manchmal sehr weit auseinander. Ich persönliche wundere mich bisweilen, welch kurze Abstände mein Fahrzeug einhält (mir persönlich zu kurz), die aber einem "3-Sekunden-Abstand" entsprechen und damit die gesetzliche Vorgabe einhalten.
Reisender schrieb:
Ich halte Abstand.
Und wenn ich den halte kommt der nächste „Vollpfosten, Blödpilz usw.“ und muss sich dazwischen drängeln.
Meine Frau wurde angehupt, weil sie den 40 Tonner vor ihr nicht überholt hat.
Ich persönlich bekomme auch das k.. K... wenn jemand trotz Möglichkeit einen LKW nicht überholt und sich hinter betreffendem Fahrzeug Schlangen bilden.
Insofern wurde Deine Frau auch vollkommen zu Recht angehupt, denn wenn nicht klar ist ob sie überholfen wird oder nicht birgt das die Gefahr von Missverständnissen und damit Unfällen.
Reisender schrieb:
Gestern Abend wurde ich bei erlaubten Tempo 60 km/h von einem fetten einheimischen SUV so dermaßen im Slalom überholt, dass mir Angst und Bange wurde, dass der mir hinten rauf raucht.
Deine Schilderung spricht dafür das Du die zuläsige Höchstgeschwindigkeit nicht ausgeschöpft hast. Im Übrigen: "Was haben wir mal alle in der Fahrschule gelernt?" Genau gegenseitige Rücksichtnahme und eben damit leben und rechnen das andere Fehler machen.
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Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 04.05.2020 07:16 - vor 4 Jahren
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Benny80 schrieb:
Naja nicht ganz, mag sein das die StVO kein „drängeln“ kennt, das StGB aber schon, darum wird es den Richter schon interessieren. Oft wissen viele Autofahrer gar nicht das sie mit ihren Verhalten schon quasi im Knast sitzen, ....
"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung":
§ 240 I StGB sieht als Strafmaß Freiheitstrafe oder Geldstrafe vor.
Nur für den "besonders schweren Fall", der dort legal definiert wurde, ist die Freiheitsstrafe mit einem bestimmten Rahmen vorgesehen.
Insofern kommt es auf den Einzelfall an, i.d.R. werden aber Geldbußen von Gerichten verhängt und als Nebenfolge wird die Fahrerlaubnis eingezogen. Deshalb ist vielfach eine Freiheitsstrafe nicht angebracht.
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Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 04.05.2020 07:57 - vor 4 Jahren
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Ghost schrieb:
Eher nicht. Aus eigener Perspektive: Vielfach ist nicht klar was der Vordermann plant und was vor dessen Fahrzeug passiert.
Deswegen Abstand halten. Man muss immer damit rechnen, dass der Vordermann aus einem vorher unbekannten Grund plötzlich bremsen muss.
Zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit: diese ist genau das. Die StVO sieht vor, dass man keinesfalls schneller fährt als diese. Langsamer geht jedoch immer, wenn die Situation/Erfahrung des Fahrers/etc. erfordert. Man kann auch bei einer Begrenzung von 80 km/h auch mit 50 km/h noch mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs sein (soll heißen: viel zu schnell), wenn die Strassenverhältnisse entsprechend bescheiden sind.
Ich sage das hier gern in aller Deutlichkeit: mir kommt es so vor, als seist du einer der uneinsichtigen Raser, die meinen, ihnen gehöre die Straße und die ganzen “lahmen Schleicher” sollen dir bitte, wann immer möglich Platz machen. Mein persönlicher Eindruck.
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Letzte Änderung: 04.05.2020 07:57 von marratj.
- Prius 4 Comfort 11/2016
1 kWh / 100 km - Tern GSD S10
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Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 04.05.2020 08:01 - vor 4 Jahren
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@Ghost: Huch, habe ich etwa übersehen dass in unserem Land nun Überholpflicht sowie die Vorgabe immer die maximal erlaubte Höchtsgeschwindigkeit zu fahren herrscht?
Was für den einen sich sicher anfühlt, ist für den anderen auf Basis seiner eigenen Erfahrungen vielleicht ein Risiko? Dort wo du locker überholen würdest ist deinem Vordermann vielleicht mal ein Reh reingelaufen, weswegen er lieber langsam macht. Nie vergessen, der Straßenverkehr ist keine Rennstrecke, langsam fahrende Fahrzeug keine Gegner, die zügig überrundet werden müssen.
Ich werde hier immer regelmäßig bedrängelt, weil ich mich weigere, unsere Radfahrer in der Kurve und an unübersichtlichen Stellen zu überholen. Das ist hier nämlich Volkssport. Ich habe keine Ahnung warum überhaupt so viele hier den Wahnsinn besitzen und Radfahren, das ist Selbstmord.
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Letzte Änderung: 04.05.2020 08:04 von schrubber.
Real men make twins!
Love ist: Staying together after trying to park the camper.
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Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 04.05.2020 08:51 - vor 4 Jahren
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@Ghost Natürlich nicht, wäre ja schlimm. Aber es gibt eben auch Fälle von "brake check" oder "cut off" wo man nicht nur noch mir einer Verwahrung davon kommt. Darum ist ne Dashcam als "selbst Schutz" schon fast Pflicht. Leider...
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Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 04.05.2020 09:04 - vor 4 Jahren
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Der alte Ton beherrscht diesen Thread, vor Allem von einem User.
MfG Harzbube.
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Prius II Facl. 09.2006
Prius III Vorfl. 12.2009
Prius IV Vorfl. 05.2016
Meine Hybridvergangenheit anno 1956, damaliger Antrieb: Muskel-Benzin, Systemleistung 1,5 PS.
Damals, kein TÜV, keine ASU, keine ABE, kein Führerschein.
PRIUS fahn is wi wennze fliechst!
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Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 04.05.2020 09:37 - vor 4 Jahren
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@Ghost: war dieser Rundumschlag nötig?
Zudem bitten wir ausdrücklich darum, Zitate so sparsam wie möglich einzusetzen, bzw sie auf ein sinnvolles Maß einzukürzen.
Timo
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07/03 - 03/12: Audi A2 1.4, EZ 04/02
03/12 - 05/13: Audi A2 1.4, EZ 11/04
05/13 - 04/19: Prius II Travel, EZ 11/08
04/19 - irgendwann: Ioniq Hybrid, EZ 02/18
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Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 04.05.2020 09:43 - vor 4 Jahren
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happyyaris schrieb:
...Die StVo bestraft kein Drängeln, sondern den zu geringen Sicherheitsabstand, weil er gefährlich ist....
Das mag richtig sein.
Ändert aber nichts daran, dass es den Begriff "Drängeln" durchaus gibt und er im Zusammenhang mit Verhalten im Straßenverkehr oft verwendet wird (und auch moralisch besetzt ist).
Deshalb ist es nicht verkehrt, sich darüber zu unterhalten.
Schließlich gibt es im Leben mehr als nur die StVO.
Gruß
Simon2
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Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 04.05.2020 11:21 - vor 4 Jahren
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Drängeln ist Nötigung. Und die steht im Strafgesetzbuch.
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Letzte Änderung: 04.05.2020 11:21 von schrubber.
Real men make twins!
Love ist: Staying together after trying to park the camper.
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Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 04.05.2020 19:33 - vor 3 Jahren, 12 Monaten
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Um mal auf den Ursprung des Threads zurückzukommen:
Bei der Diskussion der geänderten StVO in den Medien ging es letztes Jahr zumeist nur um den Schutz der Radfahrer, seltenst um die verdreifachten oder verdoppelten Verwarngelder bei den "geringen" Geschwindigkeitsübertretungen.
Bei bis zu 10km/h zu schnell 10,-€ zu berechnen und einzutreiben, war wohl nicht effizient. Jetzt bei 30€ lohnt sich das schon eher.
Ich habe jedenfalls in der letzten Woche 5 Radarkontrollen in der Nähe von Haltestellen kurz vor Ortsende gesehen, wo so mancher Einheimische schon Gas gibt.
Ein Schelm, der böses dabei denkt...
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Hyundai Ioniq 5
Basis
73kWh
Mystic Olive
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Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 04.05.2020 19:47 - vor 3 Jahren, 12 Monaten
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War nicht in der Vergangenheit in diesem Forum des Öfteren der Ruf nach schwereren Strafen in Verbindung mit strengeren Kontrollen zu vernehmen? Jetzt isses auch net recht!
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Real men make twins!
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