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StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020
(3 Leser) drillus, rebelx, (1) Besucher
Die Presse über den Prius, die Hybridtechnik, den Toyota-Konzern und andere interessante Themen.
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THEMA: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020
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#596991
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 03.05.2020 10:29 - vor 4 Jahren  
Timico
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#597003
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 03.05.2020 11:10 - vor 4 Jahren  
Jetzt mal ein anderer Punkt der Neuigkeiten in der StVO.
Wenn nun von Ladeplätzen genauso abgeschleppt werden kann wie von Behindertenplätzen, ist da geklärt, welche Schilder dort stehen müssen?
Die meisten Kombinationen können nämlich gerichtlich nicht standhalten.
Selbst Polizisten und besonders Angestellte des Ordnungsamts kennen sich nicht so recht mit den Bestimmungen und Beschilderungen aus.
Wer ist zuständig? Polizei (110) oder das Revier (wenn man die Nummer kennt) oder das Ordnungsamt?
Außerhalb der Bürozeiten auf keinem Fall das OA.
Bei 110 kriegst du Schimpfe, weil 110 nur für "echte" Notlagen ist.

Das kann man immer wieder im GoingElectric nachlesen.

Gruß
Helmut
ellert_de
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#597005
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 03.05.2020 11:23 - vor 4 Jahren  
Bei nicht Einhaltung desindesabstand wird schon lange die Fahrerlaubnis eingezogen. Auf Nötigung steht sogar die Androhung einer Freiheitsstrafe.

Aber die meisten Auffahrunfall an Stauenden entstehen durch mangelnde Konzentration bei stupiden Fahren mit konstanter Geschwindigkeit. Aus der Ferne ist es schwer zu erkennen, wenn da Verkehr still steht. Das Stauende wird nur langsam größer und das Gehirn regestriert die langsame Veränderung kaum. Dann geht es aber sehr schnell. Und wenn man dann nicht hell wach ist, bleibt einem auf Grund des relativ langen Bremswegs nur sehr wenig Zeit um das Fahrzeug noch rechtzeitig zum Stehen zu bringen. Da sind Notbremsassystents Systeme sehr hilfreich. Aber noch besser sind regelmäßige Pausen, wie sie für Berufskraftfahrer vorgeschrieben sind.

Gerd
YarisGerd
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#597040
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 03.05.2020 16:06 - vor 4 Jahren  
marratj schrieb:
Ein bisschen "Entschleunigung" tut so manchem auf der Strasse (und auch in anderen Lebensbereichen) ganz gut.
Ich brauche keine Entschleunigung, ich brauche Beschleunigung und diese möglichst schnell auf ein Tempo das ich gerne fahren möchte
Naja leider nicht immer, meistens nicht darf, also muss ich mich dem beugen und die Beschleunigung vorzeitig beenden, aber ich sehe keinen Grund darin, dies immer und überall vorzeitig tun zu müssen.

Tempo 30 in der Statd wäre ein absolutes Horroszenario, ich fahre meistens in der Stadt weil es eben nicht anders geht (bin nunmal kein Landei...) und finde 30-Zonen so schon nervig genug, aber diese haben, meistens zumindest, einen Sinn, und sind oft nicht so lang.
Trotzdem nervig so langsam zu fahren. Das hat mit Entspannung nix zu tun. Eher löst es eine innere Unruhe in mir aus.
Entspannt bin ich wenn ich zügig fahren kann. So wie es mir auch Spaß macht. Und wenn ich freie Straßen habe und nicht wieder im Stau stehen muss. Der Verkehr fließt langsam genug und durch immer mehr Limits wird er auch immer weiter verlangsamt.
Die wenigsten fahren Hybrid, seit mein Auto im Stau nicht wirklich mehr Sprit braucht, als im fließenden Verkehr, und der adaptive Tempomat auch unterstützt im Stop and Go sowie ich nicht mehr selbst kuppeln und schalten muss, stört es mich weniger, deutlich weniger, aber nervig bleibt es trotzdem.

Apropos Tempomat, noch so ne Sache...Mindestgeschwindigkeit zum Einstellen ist Tempo 45. Soll ich den bei Tempo 30 in der Stadt gar nicht mehr nutzen können? Oder drauf hoffen, dass ich ein Auto vor mir habe, das 30 fährt...
Nein, lieber nicht.

Der Rest ist mir da fast schon egal weil ich eben zu 90% Stadtverkehr fahre. Aber auch da will ich keine weiteren Einschränkungen in Kauf nehmen.
Wir haben viele und gute Verkehrsregeln, stehen in Unfall- und Verkehrstodesstatistiken im internationalen Vergleich sehr gut da, also warum sollte man da noch viel dran ändern?

Und jetzt kommt mir nicht mit jeder Verkehrstoter ist einer zu viel, ja das ist richtig aber Unfälle passieren nun mal da kann man noch so viel regulieren, man wird es nicht verhindern und irgendwann ist der Punkt erreicht, wo der Versuch eine Gefahr zu reduzieren eine größere Gefahr birgt als die Gefahr selbst.
Marcel21
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Letzte Änderung: 03.05.2020 17:47 von Shar.Grund: Doppelzitat entfernt, Zitat gekürzt
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#597048
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 03.05.2020 16:31 - vor 4 Jahren  
Ich muss ja ein großes Lob aussprechen, wie man hier mit euch Diskussion führen kann.

Gibt es hier noch jemanden, der meinen Weg geht?
Wie der ist? Ich versuche alle Informationen zur neuen StVO zu bekommen um eben nicht in die Verlegenheit zu kommen „einen Fehler, wegen Unwissenheit“ zu begehen.

Dem Stress und dem Drängler gehe ich ich dank Google Maps (Verkehrslage) außerhalb von Städten aus dem Weg. Überland bin ich den bald los: ich Senke bei fehlendem Mindestabstand sofort die Geschwindigkeit, nicht abrupt = ich nehme einfach den Fuß vom Gas und lasse ausrollen.

Nötig war das eines Nachts bei leerer Straße auf 30 km/h, überlegt mal.
Und da will man keinen Vorsatz beim Hintermann vermuten?
Da wäre ich beim Thema Dashcam für hinten.


Nun bin ich hier der Spritsparer in Person, man könnte mir Vorsatz unterstellen.
Aber, jeder hinter mir versaut mir meine Pulse&Glide Fahrweise. Also will ich den möglichst schnell los werden. Und zwar durch schneller fahren, damit ich eben in einen optimalem Betriebspunkt komme, mit Platz machen, mit Möglichkeit geben mich zu überholen.

Warum ich das schreibe:

Wenn man so wie ich zur Zeit, einfach der Konzentration wegen: ohne Radio fährt.
Dann hat man Zeit, andere zu beobachten. Ich bin nicht der einzige. Gestern auf der Bundesstraße:
-Gerade Strecke
-mindestens 1000 Meter freie Strecke
-klare Sicht
-hell, aber schon später Abend
-Kombi mit Hannover Kennzeichen kommt mir näher
-ich schon der Absicht wegen dem hinter mir fahrenden die Möglichkeit zum überholen zu gehen (siehe Bedingungen oben) fahre 60 km/h konstant. 100 km/h erlaubt.
-was ich nicht wusste: mein Hintermann wird bedrängt!
-Hannoveraner überholt
-hinter ihm ein Mercedes-Benz Vito - Bützower (Landkreis Rostock - habe mich fremd geschämt)
-Sicherheitsabstand? Der ist dem Hannoveraner auf 2 Meter wenn überhaupt aufgefahren
-beim überholen
-sie sind praktisch zeitgleich, synchron an mir vorbei gefahren

Deswegen weiche ich immer aus, Google Maps Verkehrslage. Bei 63 km mindestens ist es mir egal ob ich 6 km mehr fahre, wenn ich dafür sicher ans Ziel komme. Sicherheit geht mir vor Sprit sparen.


Langer Vorlauf der Geschichte:
Ist jemandem bekannt, ob es nun zum Thema Sicherheitsabstand Änderungen in der neuen StVO gegeben hat? Wenn alles so bleibt wie es ist, ich festige jeden Tag mein Ziel: das (mein) Auto muss weg!
Und wenn ich bis zum Rente weiter fahren muss. Oder ich wandere aus nach Dänemark
Reisender
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Letzte Änderung: 03.05.2020 16:34 von Reisender.
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#597049
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 03.05.2020 16:33 - vor 4 Jahren  
Marcel21 schrieb:
Apropos Tempomat, noch so ne Sache...Mindestgeschwindigkeit zum Einstellen ist Tempo 45. Soll ich den bei Tempo 30 in der Stadt gar nicht mehr nutzen können? Oder drauf hoffen, dass ich ein Auto vor mir habe, das 30 fährt...
Nein, lieber nicht.
Mein Geschwindigkeitsbegrenzer hingegen funktioniert hervorragend bei 30 Km/h. Eine sinnvolle Ergänzung zum Tempomat.

MfG Harzbube.
harzbube
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Meine Hybridvergangenheit anno 1956, damaliger Antrieb: Muskel-Benzin, Systemleistung 1,5 PS.
Damals, kein TÜV, keine ASU, keine ABE, kein Führerschein.
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#597057
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 03.05.2020 17:44 - vor 4 Jahren  
Der Thread Tempolimit - JA oder NEIN ist aktuell 244 Seiten lang. Ob es Sinn macht, das hier nochmal von Null beginnend auszurollen?

LG
Klaus
KSR1
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#597096
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 03.05.2020 20:34 - vor 4 Jahren  
@KSR1
In dem Thread geht es ums allgemeine Tempolimit auf Autobahnen, das steht hier gar nicht zu Debatte?


Reisender schrieb:

Langer Vorlauf der Geschichte:
Ist jemandem bekannt, ob es nun zum Thema Sicherheitsabstand Änderungen in der neuen StVO gegeben hat? Wenn alles so bleibt wie es ist, ich festige jeden Tag mein Ziel: das (mein) Auto muss weg!
Und wenn ich bis zum Rente weiter fahren muss. Oder ich wandere aus nach Dänemark

Zum Thema Abstand gibt es soweit ich das überblicken kann keine Änderungen.
Allerdings sind die Strafen bei Abstandsverstößen schon jetzt ziemlich hoch. Das Problem ist eher dass diese kaum erfasst werden.
Habe aber auch keine Lust drauf für Abstandsverstöße zahlen zu müssen, wenn jemand vor mir ausschert und kurz darauf hin gemessen wird. Das ist nicht meine Schuld. Wie du bin ich darauf bedacht sparsam zu fahren (wenn auch bei weitem nicht so extrem), und was mir da gar nicht in den Kram passt wäre eine unnötige Bremsung.
Ansonsten bin ich da bei dir, ich mag es auch nicht wenn die einem auf die Pelle rücken und halte meistens auch immer den nötigen Sicherheitsabstand ein. Besonders wenn ein Fahrzeug vor mir ist wo ich nicht sehen kann was davor ist. Nur nötige ich keine Fahrer hinter mir, entweder ich fahre unbeirrt mein Tempo oder manchmal lasse ich mich auch dazu hinreißen schneller zu fahren um den Abstand wiederherzustellen. Nur begünstigen die neuen Bußgelder das auch nicht gerade. Einfach mal kurz Gas und weg und wenn man Pech hat ist man nicht nur selbst weg sondern der Lappen gleich mit.

Wo ich gar nicht bei dir bin ist die Musik, Auto fahren ohne Musik oder zumindest Radio könnte ich mir kaum Vorstellen, zumindest nicht dauerhaft. Das Auto ist der einzige Ort wo ich, wenn ich alleine unterwegs bin, mal in Ruhe ohne Kopfhörer Musik hören kann.
Marcel21
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#597098
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 03.05.2020 20:45 - vor 4 Jahren  
harzbube schrieb:
Mein Geschwindigkeitsbegrenzer hingegen funktioniert hervorragend bei 30 Km/h. Eine sinnvolle Ergänzung zum Tempomat.
Stimmt, aber umso unverständlicher, weshalb Toyota sich damit so schwer tut. Der Camry hat den z.B. immer noch nicht.
heisenbug
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#597128
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 03.05.2020 23:21 - vor 4 Jahren  
marratj schrieb:
Eben, das ist für mich persönlich DIE Definition von Drängeln: Sicherheitsabstand zum Vordermann nicht einhalten. ....

Timico schrieb:
...Ich möchte den Drängler sehen, der gleichzeitig brav den Sicherheitsabstand einhält. ...
Klassischer Fall von "Notwendig aber nicht hinreichend".

Natürlich kann jeder unter "Drängeln" (wie Begriffen überhaupt) verstehen, was er will, aber die überwiegende Mehrheit unterstellt eine bestimmte Intention, nämlich der Vordermann dazu zu bringen, schneller zu fahren oder Platz zu machen, um selbst schneller fahren zu können.
Ohne diese Intention ist "mangelnder Sicherheitsabstand" eben kein "Drängeln".

marratj schrieb:
...Es gibt nämlich sonst keinen rationalen Grund, diesen nicht einzuhalten....
Selbst wenn das richtig wäre (und dazu müsste u.a. "Drängeln" unter die "rationalen Gründe" fallen ), fallen mir eine Menge nicht-rationaler Gründe ein - ganz vorne Unaufmerksamkeit, Fehleinschätzung, Gewohnheit, mangelndes Wissen, schlecht getimete Überholvorgänge, ...
Die alle nichts mit "Drängeln" zu tun haben.

Bei geschätzten 90% der Abstandsunterschreitungen, die ich erlebe, wird dieser nur um ca 30% unterschritten und man folgt mir mit gleichbleibender Geschwindigkeit.
Kurz gesagt: Ich fühle mich nicht gedrängelt.
Ergo: Es sind keine oder schlechte Drängler.


Gruß

PMueller
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Letzte Änderung: 03.05.2020 23:24 von PMueller.
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#597130
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 04.05.2020 00:12 - vor 4 Jahren  
Was haben wir mal alle in der Fahrschule gelernt?
Bei welchem Tempo welcher Abstand?

Alles darunter ist kein Sicherheitsabstand.
Wer das nicht kann und Kilometerweit hinter einem bei Null Abstand her fährt, der sollte mal zum Idiotentest.

Man kann mal ein Schild übersehen und man kann auch falsch parken.
Aber alles andere tolerier ich nicht.


Ich halte Abstand.
Und wenn ich den halte kommt der nächste „Vollpfosten, Blödpilz usw.“ und muss sich dazwischen drängeln.
Meine Frau wurde angehupt, weil sie den 40 Tonner vor ihr nicht überholt hat.

Gestern Abend wurde ich bei erlaubten Tempo 60 km/h von einem fetten einheimischen SUV so dermaßen im Slalom überholt, dass mir Angst und Bange wurde, dass der mir hinten rauf raucht.
Reisender
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#597134
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 04.05.2020 00:28 - vor 4 Jahren  
PMueller schrieb:
Ohne diese Intention ist "mangelnder Sicherheitsabstand" eben kein "Drängeln".

Das ist unerheblich. Die StVo bestraft kein Drängeln, sondern den zu geringen Sicherheitsabstand, weil er gefährlich ist.

Insofern ist es dem Richter egal, ob das per Intention oder aus Versehen war. In beiden Fällen war es fahrlässig.
ex_happyyaris
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Letzte Änderung: 04.05.2020 00:29 von ex_happyyaris.
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#597139
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 04.05.2020 05:41 - vor 4 Jahren  
Naja nicht ganz, mag sein das die StVO kein „drängeln“ kennt, das StGB aber schon, darum wird es den Richter schon interessieren. Oft wissen viele Autofahrer gar nicht das sie mit ihren Verhalten schon quasi im Knast sitzen, ich fragte mich schon immer mal wieder warum einige so leichtfertig mit ihrem „Leben“ um gehen, ich persönlich möchte nicht ins Gefängnis. Aber wenn diese Fahrer nur glauben es gibt nur die Verkehrsregeln und keinem kann was passieren + einige Ansichten die ich hier in den Kommentaren aufgenommen habe.
Ja dann wird mir schon einiges klar.
ex_Benny80
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#597140
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 04.05.2020 06:31 - vor 4 Jahren  
schrubber schrieb:
.... Meistens ist instinktives Drängeln, der Vordermann möge schneller fahren.

Eher nicht. Aus eigener Perspektive: Vielfach ist nicht klar was der Vordermann plant und was vor dessen Fahrzeug passiert. Wenn dann noch jemand ohne Grund langsamer wird (wie von Dir beschrieben), verbessert das die Sutuation nicht sondern wirkt "oberlehrerhaft".
Ghost
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#597141
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 04.05.2020 06:33 - vor 4 Jahren  
marratj schrieb:
Eben, das ist für mich persönlich DIE Definition von Drängeln: Sicherheitsabstand zum Vordermann nicht einhalten. Es gibt nämlich sonst keinen rationalen Grund, diesen nicht einzuhalten.


Die persönliche Definition ist hinsichtlich der Strafbarkeit nicht von belang. Und natürlich gibt es rationale Gründe warum der Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Das beginnt manchmal mit einer bloßen Fehleinschätzung.
Ghost
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