Was die Haftungsfrage angeht ist dieses teilautomatische Parken eher problematisch als vollautomatisches.
Wie in D-Land üblich geht schließlich die Verantwortung auf den Betreiber der technischen Einrichtung über. Man kann also keinesfalls mit dem Finger auf den Wagen zeigen und sagen "Der da wars!"
Kann man als Betreiber im Schadensfall nachweisbar eine Fehlbedienung ausschließen (mach das mal!) wäre der Nachweis seitens des Betreibers nötig ob das System störungsfrei war und den Herstellerangaben gemäß gewartet wurde. Falls dieser Nachweis erbracht wird gehts zuerst der Werkstatt an die Gurgel, und wenn bei denen alles in Ordnung war gehts Toyota an die Wäsche.
Soweit der Algoritmus.
Im Regelfall wird man Toyota dann keinen systemischen Fehler nachweisen können und der Betreiber steht mit dem Vorwurf des menschlichen Versagens wieder voll im Regen...
Diese problematische Haftungslage gibts aber nicht erst seit IPA. Generell ist es ja auch bei konventioneller KFZ-Technik so, daß der Betreiber haftet und die Verantwortung erst "nach oben" durchgereicht wird wenn ein Versäumnis jenseits dessen Verantwortungsbereich vorliegt... Wir sind ja hier nicht in Amiland und wer potentiell gefährliche Maschinen betreibt (und solches sind KFZ in jedem Fall!) muß sich dessen bewußt sein und dafür auch geradestehen.
So gesehen wäre ein vollautomatisches System auch eine Haftungsrechtliche Vereinfachung, da ein nachweisbar funktionsfähiges System keine Schäden verursacht.
Mei, was könnten wir Arbeitsplätze im Gutachtersektor und in Rechtsabteilungen schaffen
Gruß
Achim<br><br>Posting geändert von: tinspoon, am: 12/03/2006 09:12