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Umwelt-Themen, Vergleich von Antriebstechniken etc.
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THEMA: SUVs
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#727841
Aw: SUVs 30.06.2022 23:34 - vor 1 Jahr, 10 Monaten  
Die erhöhte Strafe wird ja, entgegen der Überschrift, auch nicht nur mit "SUV" begründet. Das Vorleben des Fahrers stand auch zur Debatte.
autogasprius_berlin
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#727843
Aw: SUVs 01.07.2022 05:19 - vor 1 Jahr, 10 Monaten  
Da ziehen dann die Schreiberlinge quasi das falsche Fazit.

Das worauf du hinweist ist der entscheidende Fakt. Das Vorleben.
Wer sich wiederholt nicht an Verkehrsregeln hält, dem sollte man durchaus einen gewissen Grad an Vorsatz vorwerfen. Und das zur Beurteilung einer neuen Strafe einfließen lassen. Das man bei Strafen wegkommen sollte von allgemein gültigen Strafen sondern die Strafen grundsätzlich in Tagessätzen umrechnen müsste um den gleichen erzieherischen Effekt zu erreichen, das hatten wir ja schon oft.
Die Verknüpfung von Strafen noch nicht.
Entscheidend darf nicht sein, womit man etwas macht, sondern was man macht.
Also sollte ein Radler der sich ständig nicht an die Regeln hält (und auch nachweislich erwischt wird) keinen Bonus als schwächerer Verkehrsteilnehmer bekommen wenn er dies tut und einen Unfall verursacht.
ex_TF104
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#727846
Aw: SUVs 01.07.2022 06:52 - vor 1 Jahr, 10 Monaten  
Nein, das ist mit hoher Wahrscheinlichkeit absichtlich "verdreht" worden, um eine "reisserische Story" mit "bösen SUVs" draus zu machen. Genau dafür gibt ja den Bußgeldkatalog, der gleiche Strafen für gleichartige Vergehen festlegt. Da steht nichts von "SUVs", die höher bestraft werden müssrn.

Gruß Thorsten
priusb78
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#728019
Aw: SUVs 02.07.2022 16:12 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
Härtere Strafen für SUB Garer(rin), weil SUVs gefährlicher sind!


efahrer.chip.de/news/haertere-strafen-fu...ilt-gnadenlos_108499

Gerd
YarisGerd
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#728031
Aw: SUVs 02.07.2022 18:26 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
Noch ein Artikel der fragwürdig daherkommt.

Was führt zur höheren Strafe?
Sein benutztes Fahrzeug oder seine Vorstrafen?

Die Vorstrafen sind ja da und wenn man da eine gewisse Nichteignung am kollektiven Straßenverkehr sieht, dann ist die höhere Strafe völlig okay. Eigentlich müsste man dann konsequenterweise noch eine MPU anordnen.
Und ich kenne einen Fall wo man dies im wiederholten Fall des gleichen Verstoßes auch angeordnet hat. Da war ein LKW Fahrer mehrfach durch zu dichtes Auffahren aufgefallen. In einem Fall in einer Woche zweimal. Und das nicht unbemerkt, sondern jedes Mal angehalten von der Polizei.
Der Kollege durfte zur MPU. Auch weil man ihm alte Verstöße (Geschwindigkeit mit LKW/PKW im geringen Bereich und Handy am Steuer) angerechnet hat.

Wenn man es aber mit der Begründung wie dort geschrieben macht, dann sollte jeder RA dieses ganz simpel aushebeln können, denn es gibt genug Beispiele das SUV im Fußgängerschutz besser dastehen als man denkt.
Ich kenne jetzt zwar nicht die Werte des betroffenen Fahrzeugs, aber selbst das es im Falle eines Falles für den Unfallgegener schwerer wäre, so ist es so ich lesen kann nur ein Rotlichtverstoß.
Der ist nicht zu dulden. Aber Aufgrund der Möglichkeit was alles passieren könnte...hm, wird dann ein Tempo 30 Laser mit einem 300km/h Sportwagen auch härter bestraft als ein 150km/h Fahrzeugbesitzer? Theoretisch könnte der Sportwagen ja 270 km/h zu schnell fahren, während der andere nur 120 zu schnell fahren könnte...?

Aus meiner Sicht steht diese Begründung auf wackeligen Füßen.
Okay, Richter haben so manch urteil gefällt wo mehr Meinung eingeflossen ist als Fakten.
Aber das dürfte mit dieser Anhand von NCAP Testergebnissen widerlegbaren Begründung nicht durchgehen. Eher die Anweisung zur MPU.

PS: Werte zum BMW X5 vs 5er: 75% vs 81%
Jeweils der neuesten Generation. Man müsste da dann tatsächlich benutzte Fahrzeug und dessen PKW Pedant heranziehen. Sollte das ein Richter gemacht haben? Ich weiß es nicht.
ex_TF104
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#728041
Aw: SUVs 02.07.2022 20:00 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
Diese "Sondermeldung" ist jetzt der 3. Hinweis auf das gleich Urteil.
autogasprius_berlin
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#728049
Aw: SUVs 02.07.2022 21:44 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
Das ist halt ein fraglicher Teil unseres Verkehrsrechts, dass man auf Grund dass man ein Kraftfahrzeug steuert eine Schuld zugeschrieben bekommen kann, weil von einem Kraftfahrzeug eine Gefährdung ausgeht.
YarisGerd
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#728054
Aw: SUVs 03.07.2022 01:41 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
YarisGerd schrieb:
Das ist halt ein fraglicher Teil unseres Verkehrsrechts, ...Ich sehe hier nichts Fragwürdiges dahinter, wenn es halbwegs plausibel zugeht.

Gefährdungshaftung ist an sich alles andere als ein unlogisches Instrument. Man sollte aber in diesem Zusammenhang nicht von Schuld, sondern von Haftung sprechen.

eppf
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#728056
Aw: SUVs 03.07.2022 06:42 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
Haftung, ja, dafür gibt es Versicherungen. Schuld, nein, denn wenn das Fahren eines Fahrzeuges schuldig macht, muss es verboten werden. Dann darf es keine Zulassung bekommen! Man kann eine(m)(r) Fahrer(rin) nur Schuld für sein(ihr) Verhalen am Lenkrad eine Schuldzuweisung geben. Selbstverständlich kann man immer ein Höchstmaß an Vera twirtung fordern. Aber vom Gesetzgeber wird einer Person, die ein Kraftfahrzeug fährt, im Falle eines Unfalls eine Mitschuld zugesprochen, nur auf Grund der Tatsache, dass sie ein Kraftfahrzeug gelenkt hat. Dabei spielt es gar keine Rolle, wie sie gefahren ist. Das halte ich für bedenklich.

Gerd
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#728063
Aw: SUVs 03.07.2022 09:50 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
YarisGerd schrieb:
Haftung, ja, dafür gibt es Versicherungen. Schuld, nein
??? Ohne Schuld keine Haftung
Smoothie
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#728066
Aw: SUVs 03.07.2022 10:57 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
Doch, auch ohne Schuld, kann eine Versicherung haftbar gemacht werden. Wenn z.B. ein Naturereignis einen Schaden anrichtet. Wenn der Sturm die dad Dach abdeckt und die Dachziegeln ein Auto beschädigen oder eine Petson veretzen, muß deine Gebäude Haftpflich versicherung zahlen. Wen Du keie hast, musst Du selber zahlen. Aber Schuld an dem Sturm, trägst Du keine, es sei denn, dass dein Dach nicht in ordnungsgemäßen Zustand war.
YarisGerd
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#728068
Aw: SUVs 03.07.2022 11:04 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
Tut mir leid, ich dachte es geht um den Kraftfahrer.
Smoothie
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#728069
Aw: SUVs 03.07.2022 11:05 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
Zurück zu den SUVs bitte!

Timo
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#728070
Aw: SUVs 03.07.2022 11:20 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
Naja, es geht ja um die Haftungsfragen speziell beim SUV. Da möchte ich schon noch gerne erwähnen, dass ich mich mit meiner Aussage "Ohne Schuld keine Haftung" offensichtlich geirrt habe und das damit unterstreichen:
Im Straßenverkehrsrecht führt das Vorliegen von höherer Gewalt als Unfallursache gemäß § 7 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zum Ausschluss der Gefährdungshaftung für den Halter, der ansonsten verschuldensunabhängig für die bei dem Betrieb seines Kraftfahrzeuges verursachten Schäden haftet.de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6here_Gewalt
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#728076
Aw: SUVs 03.07.2022 14:46 - vor 1 Jahr, 9 Monaten  
Das Problem ist das dieses Urteil das benutzte Fahrzeug als Grund für die höhere Strafe angibt. Dabei wird in jedem Beitrag erwähnt das der Fahrer mehrere Vorstrafen im Verkehrsbereich hat.
Die erhöhte Strafe, wenn es sich quasi um einen Wiederholungstäter handelt ist richtig.
Die erhöhte Strafe, wenn es sich quasi um eine pauschale Aussage zur möglichen höheren Gefährdung ohne Anerkennung tatsächlicher Messwerte dieser Fahrzeuggattung geht ist falsch.

Ich denke ich habe es bereits mehr als ausführlich mit Fakten belegt. Entweder ziehen hier die Berichterstatter in den Medien die falschen Schlüsse weil es eben zur Anti SUV Bewegung passt oder man hat falsch geurteilt.

Wäre die höhere Strafe auch ausgesprochen worden, wenn der Fahrer mit einem Familienvan oder bei Familien beliebten Kleinbussen passiert wäre? Die haben im Vergleich zu einem PKW nämlich tatsächlich einen deutlich schlechteren Fußgängerschutz, in meinen Nachforschungen sogar deutlich erhöhtes Risiko. Und über die Kastenform brauchen wir da nicht zu reden.
Letztlich ist es auch fragwürdig abzuurteilen was möglicherweise hätte passieren können. Auch dies kann man zumindest aus den Berichten so herauslesen. Es ist außer dem Rotlichtverstoß nichts passiert, also kann man nur diesen verurteilen. Zu Recht. Und die Strafe erhöhen da es sich um einen Wiederholungstäter handelt. Auch das kann man machen.
Der Rest passt nicht und öffnet die berühmte Box.
ex_TF104
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