Achtung, bitte unbedingt mal die Insolvenzordnung (InsolvenzO) lesen und auf keinen Fall irgendwelche Zahlungen an den insolventen Händler leisten! In Hinblick auf den Wert des Vertrages empfiehlt sich ggfs. auch die Inanspruchnahme einer (fach-)anwaltlichen Erstberatung.
Ich würde den Insolvenzverwalter schriftlich auffordern, mir als Käufer gegenüber zu erklären, ob er in den mit dem insolventen Händler geschlossenen Vertrag eintritt oder nicht. Für die Antwort sollte man dem Insolvenzverwalter eine angemessene, aber möglichst kurze Frist setzen, zum Beispiel 10 Tage oder 2 Wochen.
Tritt der Insolvenzverwalter mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag ein, dann ist der Insolvenzverwalter für die vollständige Erfüllung des Vertrages verantwortlich. In der Folge muss auch die Zahlung des Kaufpreises an den Insolvenzverwalter erfolgen.
Lehnt der Insolvenzverwalter die Erfüllung des Vertrages ab, ist der Vertrag hinfällig, und man muss mit einem anderen Händler einen neuen Vertrag abschliessen.
Die Entscheidung des Insolvenzverwalters, ob er in den Vertrag eintritt oder nicht, wird entscheidend davon abhängen, ob dieser den Betrieb des Händlers für sanierungsfähig hält und das Unternehmen voraussichtlich fortgeführt werden kann, oder ob der Insolvenzverwalter davon ausgeht, daß das Unternehmen im Rahmen des Insolvenzverfahrens abgewickelt werden muss.
Edit:
Den vom zuständigen Gericht bestellten Insolvenzverwalter kann man entweder beim betroffenen Autohaus erfragen oder unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de recherchieren.