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Yaris Hybrid, Modellgeneration 3/XP13 (HSD ab 06/2012).
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THEMA: Versteckte Features Yaris HSD
#222790
Aw: Versteckte Features Yaris HSD 20.09.2013 09:44 - vor 10 Jahren, 8 Monaten  
ich denke, es ist ein Unterschied, ob der Schalter auf "Abblendlicht" steht und ich den Wagen ausschalte und dann noch das Standlicht leuchtet oder ob ich den Schalter auf "Standlicht" schalte!?
ich wette, im letzteren Fall geht das Standlicht nicht aus!
reka
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Letzte Änderung: 20.09.2013 09:44 von reka.
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Astra G 2.0 Caravan, Automatik, 01/2000 - 09/2012
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#222799
Aw: Versteckte Features Yaris HSD 20.09.2013 10:13 - vor 10 Jahren, 8 Monaten  
Die LED des Standlichts sollten ausreichend wenig Strom brauchen, um auch mal 12 Stunden anzubleiben, ohne die Batterie komplett leer zu saugen.
Ohne Not ausprobieren werde ich es aber nicht.
Ich überlege gerade, wann ich das letzte mal ein Auto nachts mit Standlicht geparkt gesehen habe... Ich kann mich nicht erinnern...
lg, Kasimir
Kasimir
Beiträge: 161
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#222805
Aw: Versteckte Features Yaris HSD 20.09.2013 10:39 - vor 10 Jahren, 8 Monaten  
An sehr ungünstigen Stellen hatte ich bei meinen vorherigen Autos gelegentlich gern die Parklichtfunktion genutzt (2-3 mal im Jahr), der Yaris HSD ist mein erster Wagen seit ich Auto fahre (1978) der kein einseitiges Parklicht hat.
Doppelherz
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Yaris HSD
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#222815
Aw: Versteckte Features Yaris HSD 20.09.2013 11:53 - vor 10 Jahren, 8 Monaten  
Jeri schrieb:
hverheyen schrieb:
Es muss eine die Möglichkeit geben das Licht länger leuchten zu lassen (ohne Begrenzung) ansonsten hätte wohl ein Yaris keine Zulassung in D bekommen. Ein Stand oder Parklicht ist sicher Vorschrift in Deutschland.

Soweit ich weiß gibt es dafür in Deutschland keinerlei Vorschriften. Mein Peugeot 207 hat z.B. ein Parklicht, aber das geht nach spätestens 20min einfach aus wegen Energiesparmodus...
Stormblade
Beiträge: 135
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Toyota Auris TS HSD - Executive
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#222819
Aw: Versteckte Features Yaris HSD 20.09.2013 12:21 - vor 10 Jahren, 8 Monaten  
www.strassenverkehrsordnung.de/#Strassenverkehrsordnung-12

§17, Abs. 4

Zitat:

(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften
mit eigener Lichtquelle zu beleuchten.
Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es,
nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite
durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen;
eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug
auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht.
Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen,
mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger
sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten
oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.
Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können,
wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle,
einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke
dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

Zitat Ende
hverheyen
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Holger


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#222822
Aw: Versteckte Features Yaris HSD 20.09.2013 12:42 - vor 10 Jahren, 8 Monaten  
hverheyen schrieb:
www.strassenverkehrsordnung.de/#Strassenverkehrsordnung-12

§17, Abs. 4

Zitat:

(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften
mit eigener Lichtquelle zu beleuchten.
Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es,
nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite
durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen;
eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug
auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht.
Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen,
mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger
sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten
oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.
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dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

Zitat Ende


Danke, aber ich meinte es gibt keine Vorschrift, die besagt dass ein Wagen in Deutschland über ein Parklicht etc. verfügen muss um eine Zulassung in Deutschland zu bekommen. Das was du zitierst bezieht sich nur auf die Pflichten, die ich als Fahrer habe! -> Dein Zitat sagt nur soviel wie wenn mein Wagen kein Parklicht hat, darf ich es nicht an unbeleuchteten Stellen abstellen.
Stormblade
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Letzte Änderung: 20.09.2013 12:44 von Stormblade.
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#222826
Aw: Versteckte Features Yaris HSD 20.09.2013 13:12 - vor 10 Jahren, 8 Monaten  
doch darfst Du - mit Standlicht. Und selbst wenn das Auto ein Parklicht hat, darf es ausserhalb geschl. Ortschaften nicht damit alleine abgestellt werden. Parklicht ist nur innerhalb geschl. Ortschaften erlaubt. Letztlich aber keine Zulassungspflicht.

Und da habe ich meine Probleme, ob z.B. ein Prius oder Auris mit Standlicht ohne LEDs eine Nacht durchhält. Von selber Abschalten nach wenigen Minuten geht gar nicht. Und da habe ich meine Zweifel, ob ein solches Fahrzeug bei uns (und anderswo?) eine Zulassung erhalten würde.

Oder vereinfacht: ein Standlicht zum Parken bei Nacht ohne ext. Beleuchtung oder ausserhalb geschl. Ortschaften ist Pflicht.
hverheyen
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#222835
Aw: Versteckte Features Yaris HSD 20.09.2013 14:07 - vor 10 Jahren, 8 Monaten  
Ein selbsttätiges Abschalten des eingeschalteten Standlichts widerspricht der Produktphilosophie des Herstellers, wie ich sie kennen gelernt habe. Ist denn sicher, dass dies passiert? Ich habe Zweifel und vermute, dass hier gerade um des Kaisers Bart diskutiert wird.

Grüße, Egon
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#222890
Aw: Versteckte Features Yaris HSD 20.09.2013 19:00 - vor 10 Jahren, 8 Monaten  
Im Sinne der StVO ist es ja auch kein Standlicht sondern es sind Begrenzungsleuchten. Ggf. muss das Fahrzeug mit separaten Leuchten abgesichert werden.
Einseitiges Parklicht wäre für mich gelegentlich schon nützlich. Aber ist halt nicht. Ist das bei Toyota allgemein üblich (ist mein erster einer außereuropäischen Marke)?
Doppelherz
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