@Knuddel1987
Solche Systeme sind nur Pflicht, wenn ein Fahrzeugmodell erst
nach dem jeweiligen Stichtag in der Europäischen Union seine Typzulassung erhalten hat, also
homologiert wurde. Der Zeitpunkt der Modell-Homologierung ist also entscheidend, nicht der Zeitpunkt der individuellen Fahrzeugzulassung. Eine Nachrüstpflicht besteht nicht.
Stichtage sind:
07.02.2011 Tagfahrlicht
31.03.2018 E-Call
01.07.2019 Fußgänger-Warnton
01.01.2022 Notbrems- und Spurhalteassistent (vorläufiges Datum)
01.07.2023 Schnittstelle für Alkohol-Tester (widersprüchliche Datumsangaben)
01.01.2024 Intelligent Speed Adaption (widersprüchliche Angaben)
@KSR1
Danke, ich hätte es nicht treffender zusammenfassen können. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass der Händler sich nach diesem peinlichen Aufriss gar nicht großartig quer stellen würde, aber ich denke überhaupt nicht daran, noch einmal diese Karte zu ziehen.
Bis repetita non placent, das wusste schon der große Cäsar.
@autogasprius_berlin
Der Händler hat mir heute Morgen mitgeteilt, dass er jetzt definitiv ausschließen kann, dass sich einer seiner Mitarbeiter als Hauptnutzer eingetragen hat. Daraufhin hat er sich selbst an Wolfsburg gewendet und dort eine weitere Ticketnummer erhalten. Da die erste fehlgeschlagene eSIM-Aktivierung ebenfalls schon eine Ticket-Nummer erhalten hatte, gibt es jetzt vier Tickets für das gleiche Problem. Das kann eigentlich nur schiefgehen.
Ich habe soeben ohne große Mühe eine Hotline-Mitarbeiterin davon überzeugt, das doch bitte auch im eigenen Interesse so nicht weiterzuführen, sondern zusammenzufassen. Tatsächlich war eine solche Verknüpfung in ihrem System nicht hinterlegt. Daraufhin habe ich nun ein fünftes Ticket erhalten, unter dem die vier bisherigen zusammengefasst sind. Das wird das technische Problem nicht lösen, aber für die weitere Verfolgung hilfreich sein.
Grüße, Egon