Hybridfahrer sind ein geselliges Völkchen. Ob kleine regionale Stammtische oder große überregionale Veranstaltungen - hier steht wann, wo, was - und hinterher, wie es gelaufen ist.
Über die Nordschleife im Prius...!? 26.05.2017 22:08 - vor 6 Jahren, 11 Monaten
Seit längerem spiele ich schon mit dem Gedanken mal zum Nürburgring zu fahren und ne Runde über die Nordschleife zu drehen.
Meine Frau sagt, da würden die uns mit dem Prius auslachen...
Vielleicht sieht das anders aus, wenn man mit mehreren anrückt...
So ein Event wäre grundsätzlich bis August an jedem Sonntag möglich. (außer 18. Juni)
Eine Runde kostet 30 EUR. Ein stolzer Preis, aber das Ereignis ist das schon wert - wenn man langsamer fährt hat man mehr davon...
Gäbe es denn jemanden, der da auch Interesse hätte?
Aw: Über die Nordschleife im Prius...!? 27.05.2017 06:41 - vor 6 Jahren, 11 Monaten
FrankDOEE schrieb: Seit längerem spiele ich schon mit dem Gedanken mal zum Nürburgring zu fahren und ne Runde über die Nordschleife zu drehen.
Meine Frau sagt, da würden die uns mit dem Prius auslachen...
Ob Du ausgelacht wirst, hängt vom Fahrstil ab. Mit der richtigen Fahrerin kann man sich auch mit einem Ford Transit Respekt verschaffen.
Da fahren auch Reisebusse. Warum nicht, wenn es Spaß macht. Nichts riskieren, sich an die Regeln halten und andere überholen lassen.
Rein informativ möchte ich zu bedenken geben, daß es immer wieder vorkommt, daß Menschen weinend neben einem Schrotthaufen hocken, der mal das Familienauto war. Vollkasko greift nicht bei der Teilnahme an Sportveranstaltungen.
Wer ausgelacht wird, hängt wirklich viel vom Fahrvermögen ab. Papas Sportwagen mit etlichen PS garantiert noch lange nicht, daß man eine gute Figur macht.
Aw: Über die Nordschleife im Prius...!? 27.05.2017 08:00 - vor 6 Jahren, 11 Monaten
Servus.
Ob die Kasko sowie! die Haftpflichtversicherung greift, hängt von den Vertragsbedingungen ab.
Als Sportveranstaltung gilt die Fahrt auf dem Nürburgring nicht, da dieser bei Öffnung für den Tourist als mautpflichtige Landstraße gilt mit dazu gehörigen Verkehrsregeln, es also nicht um z.B. das Erzielen einer Höchstgeschwindigkeit geht.
Wenn in den AKBs nun steht, daß - sinngemäß - auch das befahren einer öffentlich frei gegebenen Rennstrecke nicht abgedeckt ist, dann sieht es schlecht aus. Hier sollte man auch ein Blick in die Vertragsgebdingungen für die Haftpflicht werfen, nicht, daß man dann z.B. in die Leitplanke kracht und auf beiden Schäden sitzen bleibt.
Zu der Sache gibt es Urteile vom LG, welches durch das OLG auch bestätigt wurde.
Aw: Über die Nordschleife im Prius...!? 27.05.2017 08:35 - vor 6 Jahren, 11 Monaten
Shar schrieb: Servus.
Ob die Kasko sowie! die Haftpflichtversicherung greift, hängt von den Vertragsbedingungen ab.
Als Sportveranstaltung gilt die Fahrt auf dem Nürburgring nicht, da dieser bei Öffnung für den Tourist als mautpflichtige Landstraße gilt mit dazu gehörigen Verkehrsregeln, es also nicht um z.B. das Erzielen einer Höchstgeschwindigkeit geht.
Ersteres ist zutreffend (i.d.R. aber ohnehin "nein", kann aber ggf. gesondert versichert werden), Zweites aber nicht.
Denn: Ob es sich dabei um eine "mautpflichtige Landstraße .. mit dazu gehörigen (geltenden) Verkehrsregeln" handelt ist hinsichtlich des Leistungsausschlusses der Versicherung gar nicht maßgeblich (siehe auch Urteil unten).
Bei der HUK kann man bspw. folgenden Leistungausschluß lesen : "Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der Beteiligung an einer behördlich genehmigten Fahrveranstaltung entstehen, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten."
Die Touristenfahrten lassen sich unter letzteres fassen.
Aw: Über die Nordschleife im Prius...!? 27.05.2017 08:59 - vor 6 Jahren, 11 Monaten
Servus.
Den Umstand der "mautpflichtigen Landstaße" spielt nach meinem Verständis insofern eine Rolle, da der Versicherer hierbei nur schwer das Merkmal der zitat:"Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit" beweisen kann, da auf Landstraßen bzw. konkret auf der Norschleife bei Touristenfahren die StVO gilt: Auf die Ausschlussklausel im Haftpflichtversicherungsvertrag konnte sich der Versicherer dagegen nicht wirksam berufen, da er nicht zu beweisen vermochte, dass es – obgleich riskanter Fahrmanöver – auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankam.
Ghost schrieb: ..."Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten."
Die Touristenfahrten lassen sich unter letzteres fassen.
Nein, eine Übungsfahrt =(Fahrsicherheitstrainings) hat das Gericht dabei nicht erkannt, da das Fehlen einer entsprechenden Person (Trainer) bei den Touristenfahrten fehlt - wobei das mitunter im Einzelfall zu klären ist, da eine solche Person ggf. sogar wirklich dabei sein kann.
Ich bezog mich (dabei) u.a. auf OLG Karlsruhe (Urteil vom 15.04.2014 − Az: 12 U 149/13 „Nürburgring-Entscheidung“) und OLG Köln vom 21.11.2006 − 9 U 76/06:
Das Oberlandesgericht Karlsruhe schloss sich der Auffassung des Landgerichts weitgehend an und entschied, dass die Ausschlussklausel in den Vertragsbedingungen des Kaskoversicherers weder überraschend im Sinne des § 305c Abs. 1 BGB noch intransparent im Sinne des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB sei. Das gelte trotz des Umstandes, dass vom Leistungsausschluss wiederum Fahrsicherheitstrainings ausgenommen sind. [...] Auch habe es sich nicht um ein vom Risikoausschluss ausgenommenes Fahrsicherheitstraining gehandelt, da hierfür die Anwesenheit zumindest einer Person vorauszusetzen sei, welche die Teilnehmer anleiten, das Fahrverhalten beobachte und Hinweise gebe und so zur Optimierung des Fahrverhaltens beitrage.
Danke für den Link, das Urteil kannte ich nicht und verdeutlicht, daß es auf die jeweilige vertraglich vereinbarte AKB des Versicherungsgebers ankommt.
Aw: Über die Nordschleife im Prius...!? 27.05.2017 09:10 - vor 6 Jahren, 11 Monaten
Da lacht keiner, und falls doch kriegt man es eh nicht mit.
Zur Vorbereitung hat mir dieses Video gefallen:
Zusätzlich empfehlenswert:
- Luftdruck der Reifen kontrollieren
- Notrufnummer dabeihaben
- Nur bei trockener Fahrbahn fahren
- Nicht zur Hauptverkehrszeit fahren
- Gepäck gegen Verrutschen sichern
Ich habe es letztes Jahr, am Sonntag nach dem Toyota Community Day ausprobiert. Es war meine erste Fahrt auf einer Rennstrecke. Ist auf jeden Fall ein Erlebnis. Mir hat es gefallen, auch wenn der P2 irgendwie das geeignetste Fahrzeug für die Rennstrecke ist. (BTG: 15 Minuten)
So, jetzt mit nachträglich eingefügten Foto:
Zufällig war ich an einem der wenigen Tage da, an dem auch die kurze Variante der GP Strecke mitbenutzt wurde (ohne Aufpreis).
Das war schon beeindruckend zu sehen wie breit da die Fahrbahn ist. Oder auch durch die Tribünen der Start Zielgeraden zu fahren und feststellen zu müssen, dass mangels Orientierungspunkten (Bäume, ...) schon eine kleine Kuppe ausreicht um den weiteren Fahrbahnverlauf zu verstecken.
Aw: Über die Nordschleife im Prius...!? 27.05.2017 10:09 - vor 6 Jahren, 11 Monaten
Mich würde mal interessieren, wie sich der P4 auf einer Rennstrecke schlägt. Am besten mal eine Meinung von einem erfahrenen Fahrer, der schon einiges auf der Rennstrecke gefahren ist. Da geht es dann weniger um eine Bestzeit, sondern darum, wie einfach/nicht einfach der P4 im Grenzbereich zu fahren ist.
Ein Video, das dazu schon passt: youtu.be/uIIei5ifMK8?list=PLj4DVRtDMn2DNYXnJK1CYe7KVkHN5RVVN
Aw: Über die Nordschleife im Prius...!? 27.05.2017 10:13 - vor 6 Jahren, 11 Monaten
Ich könnte mir zumindest vorstellen, wie es beim PII wäre. Dieser würde wohl binnen kurzer Zeit nach ein paar vollen Beschleunigungen mit leerem Akku in den Notlauf gehen, so viel rekuperiert man ja nicht und Zeit zum aufladen mit überschüssiger Motorenergie ist ja auch wenig vorhanden.
07/03 - 03/12: Audi A2 1.4, EZ 04/02
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