Priusfreunde.de

Willkommen, Besucher
Bitte anmelden oder registrieren.    Passwort vergessen?

Online-Beschreibung vs. Angaben im Kaufvertrag
(5 Leser) hoffeck, JoAHa, KSR1, peterAL, (1) Besucher
Ist ein Hybrid das richtige Auto für mich? Welches Modell soll es werden? Worauf muss ich beim Kauf und bei der Ausstattung achten? Gebraucht oder Neu? Leasing? Reimport? Kauf über das Internet?
Zum Ende gehenSeite: 1
THEMA: Online-Beschreibung vs. Angaben im Kaufvertrag
#372529
Online-Beschreibung vs. Angaben im Kaufvertrag 11.12.2016 08:47 - vor 7 Jahren, 4 Monaten  
Guten Morgen werte Forummitglieder!

Viele Gebrauchtwagenkäufer und Verkäufer vertreten die Ansicht, dass einzig und allein die Angaben im Kaufvertrag für die Parteien bindend sind. Doch inzwischen gibt es Gerichtsurteile (auf zwei davon werde ich später etwas ausführlicher eingehen), welche das anders bewertet und der Onlineofferte eine größere juristische Bedeutung zugesprochen haben (unter bestimmten Voraussetzungen, Details siehe weiter unten). Das hatte jeweils zur Folge, dass in beiden Fällen die Käufer den Prozess gewonnen haben und vom Kaufvertrag zurücktreten konnten. Ganz entscheidend: Der übliche Zusatz eines Online-Inserats „Alle Angaben ohne Gewähr“ hatte zumindest in den vorliegenden Fällen keine juristische Relevanz!

Fall 1: OLG Hamm, Az. 28 U 2/16 vom 21.07.2016.

Eine kurze Beschreibung des Sachverhalts: Laut dem Online-Inserat hatte das betreffende Fahrzeug eine werkseitige Freisprecheinrichtung, welche aber tatsächlich fehlte bzw. nicht verbaut war. Im Kaufvertrag war die Freisprecheinrichtung nicht aufgeführt und der Verkäufer war der Ansicht, dass nur die Angaben im Kaufvertrag für ihn bindend seien. Das sahen die Richter anders (dieser Fall war in zwei Instanzen verhandelt und jeweils zu Gunsten des Klägers (Käufers) entschieden worden).

Zum Verständnis: Wenn die in der Onlineofferte erwähnte Merkmale im Kaufvertrag stillschweigend ausgelassen werden (der Käufer wird nicht explizit darüber aufgeklärt, dass diese Merkmale tatsächlich nicht vorhanden sind), dann kann sich der Käufer auf die Angaben in der Onlineofferte berufen.

Fall 2: AG München, Az. 191 C 8106/15 vom 05.05.2015

Auch im vorliegenden Fall wich die Online-Beschreibung von späteren Angaben im Kaufvertrag ab: Laut Onlineofferte hätte der Wagen eine höhere Motorleistung und war scheckheftgepflegt, im Kaufvertrag fehlten diese Angaben. Die Richter verneinen die Auffassung, dass die Onlinebeschreibung lediglich einen werbenden Charakter habe, auch wenn später im Kaufvertrag keine Detailangaben zu betreffenden Eigenschaften zu finden sind.

Welche Konsequenzen können nun gezogen werden? Ich bewerte die Lage wie folgt:

- Selbst der Online- Beschreibung wird inzwischen rechtliche Relevanz zugesprochen, der einschränkende Zusatz „Angaben ohne Gewähr“ ist juristisch bedeutungslos
- Höchste Aufmerksamkeit und sorgfältiges Arbeiten sind bei der Erstellung der Online-Offerte unerlässlich
- Eine Kopie der Online-Offerte ist für beide Parteien sehr wichtig.

(Diese Ausführungen werde ich auch im Wiki einpflegen, Artikel "Gebrauchtwagen")
ex_Rema
Beiträge: 2838
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
 
#372530
Aw: Online-Beschreibung vs. Angaben im Kaufvertrag 11.12.2016 08:58 - vor 7 Jahren, 4 Monaten  
Servus.

Danke für die Info.
Ich persönlich halte diese Bewertung von Seiten der Gerichte für fragwürdig, gerade bzw. in erster Linie beim letzten Fall vom AG München.
Die (Motor-)Leistung des Fahrzeugs ist in den Papieren ersichtlich (und wird normal auch im Kaufvertrag angegeben).
Da wäre es mal interessant gewesen, der Verhandlung beizuwohnen, ob einfach nur der Anwalt schlecht war o.ä.. Aber vielleicht gibt es eine Berufung und es landet beim LG/OLG - hätte ich zumindest, sofern möglich, angestrebt.

Jetzt kann man sich genau überlegen, wie man seinen Hybrid anbietet - mit der in Zul.Besch.Teil 1/2 angegebenen Motorleistung oder mit der von Toyota angegebenen Systemleistung. Beides Varianten sind, auch aktuell wild vermischt im Netz zu finden.

Mein Inserat habe ich mit der Systemleistung angegeben (hab schon Anfragen bekommen, warum meiner weniger Leistung hat als die anderen bzw. sogar als Grund für eine Absage erhalten) und in der Beschreibung dann beides, also Motor- wie Systemleistung explizit nochmals angegeben.


Grüße ~Shar~
Shar
Moderator
Beiträge: 6884
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Letzte Änderung: 11.12.2016 08:59 von Shar.
. Prius 3 : -> Zur Vorstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Auris 1 HSD :
Tipps: Bremsscheiben Tragbild / Zustand beurteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tipps bei Unfall + Falle: fingierte Unfälle
Tipps: HUD (Head Up Display) nachrüsten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorsicht vor gefälschten Ersatzteilen
Sammlung: Felgengewicht - Radgewicht

power is nothing without control!
Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
 
#372549
Aw: Online-Beschreibung vs. Angaben im Kaufvertrag 11.12.2016 11:37 - vor 7 Jahren, 4 Monaten  
Hallo @Shar,

gern geschehen! Und ja, Du hast Recht, diese Urteile werfen einige Fragen auf, die gar nicht so einfach zu beantworten sind (z.B. die von Dir aufgeführte Leistung vom Prius ).

Andererseits bin ich froh, dass durch vergleichbare Urteile zur mehr Ordnung und Ehrlichkeit beigetragen wird: Wer sein Gut (Auto) ordentlich, vollständig und gewissenhaft beschreibt (und nicht irgendwo herauskopiert), der wird wenig zu befürchten haben.
ex_Rema
Beiträge: 2838
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
 
#372558
Aw: Online-Beschreibung vs. Angaben im Kaufvertrag 11.12.2016 12:40 - vor 7 Jahren, 4 Monaten  
@ Shar
Eine gute Frage. Systemleistung oder Nennleistung. Das sollte eben jeder so angeben.
Oft sieht man aber eben auch schlichtweg falsche Angaben in Inseraten.

Da werden Modelle mit Xenonlicht angeboten die es nie damit gab.
Oder wo man weiß dass sie entweder Halogenfunzeln oder LED haben. Man sieht aber eben das nicht die LEd Linsen verbaut sind...
Zudem hat man es auch geschafft zB. Importmodelle mit Scheinwerferreinigung und Halogen als Xenonlicht zu verkaufen.

Gut dass der ganzen Onlinegeschichte nun mehr Beachtung geschenkt wird und das Internet nun kein absolut rechtsfreier Raum mehr ist.

Man stelle sich vor dass man füs so ein Modell extra frei nimmt, die Kohle organsisiert und hunderte von Kilometern fährt um am Ende verarscht zu werden.
ex_TF104
Beiträge: 6999
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
 
#372559
Aw: Online-Beschreibung vs. Angaben im Kaufvertrag 11.12.2016 13:13 - vor 7 Jahren, 4 Monaten  
Hallo @TF104,

aus meiner Sicht werden dabei weitaus wichtigere Eigenschaften in den Vordergrund treten:
- Unfallfreiheit
- Laufleistung
- Scheckheft (auch ein sehr "dehnbarer" Begriff).

Man darf gespannt sein...
ex_Rema
Beiträge: 2838
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
 
#372597
Aw: Online-Beschreibung vs. Angaben im Kaufvertrag 11.12.2016 20:07 - vor 7 Jahren, 4 Monaten  
Richtig.
Zugesagte Eigenschaften und das sogar schwarz auf weiß.

Natürlich verpflichtet das auch die Anbieter das sie ihre Produkte kennen. Ich hatte letztens bei einem unvollständigem Inserat nachgefragt, welcher Motor verbaut ist.
Da kam (via Kleinanzeigen, was ja mit mobile verlinkt ist)doch tatsächlich: "Das weiß ich nicht. Aber der läuft richtig flink..."
Ohne Worte.
Ich geh ja auch nicht hin und sage okay, das sind 1000€. Oder vielleicht doch nur 700. Auf alle Fälle viel Geld...
ex_TF104
Beiträge: 6999
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
 
Zum Anfang gehenSeite: 1
Moderation: JoAHa, KSR1, Timico, Shar