[verkauft] P2 Winterreifen auf Stahlfelgen 18.09.2013 07:29 - vor 10 Jahren, 7 Monaten
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Letzte Änderung: 24.09.2013 09:29 von justin12.
Prius II 2009
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Aw: P2 Winterreifen auf Stahlfelgen 18.09.2013 10:25 - vor 10 Jahren, 7 Monaten
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Der Link fehlt
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Aw: P2 Winterreifen auf Stahlfelgen 18.09.2013 10:25 - vor 10 Jahren, 7 Monaten
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schon gut hab den gefunden
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Aw: P2 Winterreifen auf Stahlfelgen 18.09.2013 10:26 - vor 10 Jahren, 7 Monaten
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ebay.com ?? why??
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Aw: P2 Winterreifen auf Stahlfelgen 18.09.2013 10:46 - vor 10 Jahren, 7 Monaten
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Hatte den Link aus der Smartphone ebay-App erstellen lassen. Keine Ahnung warum das dann ".com" war. Ich habe den Link korrigiert.
Sofortkauf für Priusfreunde ist auch möglich!
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Letzte Änderung: 18.09.2013 10:48 von justin12.
Prius II 2009
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Aw: P2 Winterreifen auf Stahlfelgen 18.09.2013 11:38 - vor 10 Jahren, 7 Monaten
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Aber 12 Monate Gewährleistung von dir finde ich toll!
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04 / 2006
VW Polo 6N (mit großem Schiebedach)
08 / 2010
Prius III (mit nachgerüstetem Tempomat und Sitzheizung)
P.R.I.U.S.: Positronic Robotic Individual Used for Sabotage
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Aw: P2 Winterreifen auf Stahlfelgen 18.09.2013 11:46 - vor 10 Jahren, 7 Monaten
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Wo liest Du was von 12 Monate Gewährleistung??
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Prius II 2009
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Aw: P2 Winterreifen auf Stahlfelgen 18.09.2013 11:51 - vor 10 Jahren, 7 Monaten
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Aus der Artikelbeschreibung und dem BGB.
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04 / 2006
VW Polo 6N (mit großem Schiebedach)
08 / 2010
Prius III (mit nachgerüstetem Tempomat und Sitzheizung)
P.R.I.U.S.: Positronic Robotic Individual Used for Sabotage
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Aw: P2 Winterreifen auf Stahlfelgen 18.09.2013 12:28 - vor 10 Jahren, 7 Monaten
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Kannst Du das bitte präzisieren? In der Beschreibung steht doch eindeutig, das Gewährleistung ausgeschlossen ist.
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Prius II 2009
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Aw: P2 Winterreifen auf Stahlfelgen 18.09.2013 12:42 - vor 10 Jahren, 7 Monaten
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justin12 schrieb:
Kannst Du das bitte präzisieren? In der Beschreibung steht doch eindeutig, das Gewährleistung ausgeschlossen ist.
Das ist richtig. Diese Klausel wird aber nur Bestandteil des Kaufvertrags wenn der Käufer dem Ausdrücklich zustimmt. So wie es jetzt drin steht, hat des die selbe Bedeutung als würdest du Omas Eintopfrezept dort hinschreiben.
Fürge hinzu:
Mit Abgabe eines Gebots erkennt der Käufer diese Bedingungen an.
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04 / 2006
VW Polo 6N (mit großem Schiebedach)
08 / 2010
Prius III (mit nachgerüstetem Tempomat und Sitzheizung)
P.R.I.U.S.: Positronic Robotic Individual Used for Sabotage
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Aw: P2 Winterreifen auf Stahlfelgen 18.09.2013 15:49 - vor 10 Jahren, 7 Monaten
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Locutus666 schrieb:
Diese Klausel wird aber nur Bestandteil des Kaufvertrags wenn der Käufer dem Ausdrücklich zustimmt.
Moin,
bevor Du hier irgendwen wuschig machst, bist Du Dir sicher, bei dem was Du schreibst?
Ich hab mal gelernt, ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande.
Das Angebot kommt von einem Verbraucher und beinhaltet den zulässigen Ausschluss von Sachmängelansprüchen.
Ein Käufer kann das Angebot nur genau so annehmen, wie es abgegeben wurde, also mit dem Ausschluss.
Durch Abgabe eines Gebotes akzeptiert er das Vertragsangebot, so wie es nach dem objektiven Empfängerhorizont zu verstehen ist.
Mit dem Zuschlag kommt der Vertrag mit genau dem Inhalt zustande.
MfG
Maik
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Letzte Änderung: 18.09.2013 15:49 von Maik9.Grund: Formatierung
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Aw: P2 Winterreifen auf Stahlfelgen 18.09.2013 16:34 - vor 10 Jahren, 7 Monaten
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Maik9 schrieb:
bevor Du hier irgendwen wuschig machst, bist Du Dir sicher, bei dem was Du schreibst?
Ja!
Ich hab mal gelernt, ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande.
Das ist soweit korrekt.
Das Angebot kommt von einem Verbraucher und beinhaltet den zulässigen Ausschluss von Sachmängelansprüchen.
Auch richtig aber wichtiger ist, das vorausgesetzt ein Verbraucher kauft seine Felgen, die Rechte des Verbaucher als Käufer höher wiegen. Der Auschluss von den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen ist eben eine nicht unwesentliche Zusatzklausel zum Kaufvertrag und bedarf imemr der ausdrücklichen Zustimmung des Käufers.
Du kannst auch vereinbaren das der Käufer beim Zahlen einen Handstand machen muss, hauptsache beide Vertragsparteien stimmen dieser Klausel zu!
Ein Käufer kann das Angebot nur genau so annehmen, wie es abgegeben wurde, also mit dem Ausschluss.
In D herrscht Vertragsfreiheit.
Durch Abgabe eines Gebotes akzeptiert er das Vertragsangebot, so wie es nach dem objektiven Empfängerhorizont zu verstehen ist.
Die Gebotsabgabe ist, wenn es nicht wie von mir vorgeschlagen, keine automatische Zustimmung zu den Zusatzklauseln. Warum auch? Warum nicht schon das blose betrachten der Auktion?
Mit dem Zuschlag kommt der Vertrag mit genau dem Inhalt zustande.
Es kommt ein Kaufvertrag nach dem BGB zustande (Verpflichtung zur Zahlung, zur Lieferung und zur Abnahme der Ware).
Lange Rede kurzer Sinn, er soll einfach sein Kleingedrucktes erweitern. Solange keine Gebote abgegeben wurden, ist das ohne weiteres möglich und er erspart sich jede Menge Ärger im Fall der Fälle. Das ist alles.
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04 / 2006
VW Polo 6N (mit großem Schiebedach)
08 / 2010
Prius III (mit nachgerüstetem Tempomat und Sitzheizung)
P.R.I.U.S.: Positronic Robotic Individual Used for Sabotage
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Aw: P2 Winterreifen auf Stahlfelgen 19.09.2013 15:52 - vor 10 Jahren, 7 Monaten
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Moin,
eigentlich hat das an dieser Stelle alles nichts zu suchen, es geht hier um den Verweis auf eine Ebay-Auktion. Aber stehen lassen kann man das so auch nicht, nachher glaubts noch jemand. Daher so kurz wie möglich, dann ist hier für mich Ende.
Ich setze voraus, dass der Verkäufer Verbraucher ist.
Falls nicht, kann er schreiben was er will. Ein Unternehmer könnte die Sachmängelansprüche gegenüber Verbrauchern nicht wirksam ausschließen, er könnte sie höchstens bei gebrauchten Sachen von 24 auf 12 Monate verkürzen.
Wenn der Ausschluß (den nur ein Verbraucher wirksam vornehmen kann) im Angebot steht, dann kann der Käufer das Angebot nur genauso annehmen.
Dazu muss man doch nicht extra reinschreiben, dass der Käufer mit dem Gebot die Artikelbeschreibung als Vertragsbestandteil akzeptiert. Das ist eine Selbstverständlichkeit, auch wenn es nicht ausdrücklich drinsteht. Dazu ist die Artikelbeschreibung schließlich da.
Der Käufer kann nur auf "Bieten" klicken und keine inhaltlich abweichende Erklärung abgeben.
Im übrigen würde eine abweichende Erklärung des Käufers - welche technisch nicht möglich ist - keinen Vertragsschluss zur Folge haben, da keine Einigung zwischen Verkäufer und Käufer zustande käme.
Verbraucherschutzvorschriften greifen hier überhaupt nicht ein, wenn ein Verbraucher VERkauft. Verbraucherschutz gibt es nur, wenn ein Verbraucher vom Unternehmer kauft. Dann wäre der Ausschluss der Sachmängelansprüche unzulässig, ganz egal was im Artikeltext steht.
Sollte noch Klärungsbedarf bestehen, bitte PN an mich, oder ggfs. in einem eigenen Beitrag.
MfG
Maik
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