Ich habe mal nachsehen wollen, was beim KBA zu einem Modell an Rückrufen steht,
www.kba.de/DE/Themen/Marktueberwachung/R...atenbank_inhalt.html Da kommt mir die Frage, wer wie entscheidet, ob ein Rückruf überwacht wird. Denn unter "nicht überwacht" stehen Dinge wie:
Bei zu niedrigem Bremsflüssigkeitsstand kann es zum Ausfall beider Bremskreise kommen.
Verschraubung der hinteren Radnabe unzureichend, dies kann zur Beschädigung der Bremse und zu Blockade des Rades führen.
Das klingt für mich sehr sicherheitsrelevant, wird aber trotzdem nicht vom KBA überwacht.
LG
Klaus