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Erfahrungen, Hinweise, Tipps und Diskussionen rund um den Themenkomplex Werkstätten, Vertragshändler, Garantie, Beseitigung von Unfallschäden etc.
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THEMA: Wann Garantieverlust ?
#339864
Wann Garantieverlust ? 03.06.2016 10:12 - vor 7 Jahren, 11 Monaten  
Morgen,

mein Auris hat jetzt genau 30.000 km auf dem Tacho.
Die 30000er Inspektion (auch Jahresinspektion genannt) wäre also fällig.

Wie lange kann man Eurer Einschätzung nach die Schwelle in Richtung 32000 km
"überziehen", ohne einen Garantie-Verlust zu riskieren?
Prius3glider
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#339866
Aw: Wann Garantieverlust ? 03.06.2016 10:22 - vor 7 Jahren, 11 Monaten  
Hallo @Prius3glider,

wenn Du ein vorgeschriebenes Wartungsintervall überziehst, dann könnte der Hersteller im Falle eines Schadens die Übernahme der Kosten verweigern und zwar unabhängig davon, um wieviele Kilometer der Service überzogen wurde.
ex_Rema
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#339876
Aw: Wann Garantieverlust ? 03.06.2016 12:19 - vor 7 Jahren, 11 Monaten  
Eine anfrage von Autobild bei den Herstellern (2009)

Das sagt Toyota
"Der Garantieanspruch erlischt, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass die vorgeschriebenen Wartungs- und Überprüfungsarbeiten sowie Korrosionskontrollen nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Aufgrund dieser Vorgaben wird im Einzelfall entschieden." So viel Toleranz gibt der Hersteller: null Kilometer.

AutoBild

Habe bei der Letzten Inspektion 3 Tage überzogen (12 Monate Kilometer noch nicht erreicht) hoffe es gibt kein ärger bei einen Garantiefall, Null Toleranz.
Blutwurst1
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2015er Prius Ⅲ
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#339933
Aw: Wann Garantieverlust ? 03.06.2016 18:01 - vor 7 Jahren, 10 Monaten  
Uff,
Danke.

Tja, so tolreant ist TOYOTA also.

Ich denke es werden 300 km mehr werden.
Mal sehen wie der FTH reagiert.
Mein Problem:
jetzt wäre auch das Zentral-Display im Garantiefall auszutauschen.


Danke für die Informationen.
Prius3glider
Beiträge: 777
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#339936
Aw: Wann Garantieverlust ? 03.06.2016 18:10 - vor 7 Jahren, 10 Monaten  
Evtl. könntest Du Deinen FTH vorher (per Mail, ist zumindest so halbamtlich) fragen, ob Du die paar km überziehen darfst?
Ansonsten galt zumindest für den P2 - Scheiß auf die Garantie.
Bergfex
Beiträge: 535
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#339967
Aw: Wann Garantieverlust ? 03.06.2016 19:57 - vor 7 Jahren, 10 Monaten  
Servus.

Info von meinem FTH sowie lt. dem Aufkleber auf meinem Serviceheft als Folge einer Überziehung des Termins von meiner Seite:

1 Monat oder 1.000km geht noch, alles darüber kann im Falle zu einem Problem werden.


Grüße ~Shar~
Shar
Moderator
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#339975
Aw: Wann Garantieverlust ? 03.06.2016 20:15 - vor 7 Jahren, 10 Monaten  
Lest doch nochmal. Ich lese, null Toleranz, wenn ein ursächlicher Zusammenhang besteht.

LG
Klaus
KSR1
Moderator
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#340038
Aw: Wann Garantieverlust ? 04.06.2016 09:31 - vor 7 Jahren, 10 Monaten  
Danke für die Antworten !

Diese beiden Kommentare beruhigen mich irgendwie.

Zitat von Shar - 1 Monat oder 1.000km geht noch, alles darüber
kann im Falle zu einem Problem werden.

Zitat vom KSR1 - wenn ein ursächlicher Zusammenhang besteht.

Danke und schönes Wochenende.

Eugen
Prius3glider
Beiträge: 777
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#340049
Aw: Wann Garantieverlust ? 04.06.2016 10:19 - vor 7 Jahren, 10 Monaten  
Bei Ford kann schon 1km drüber zu viel sein. Und ein ursächlicher Zusammenhang muss dabei auch nicht konstruiert werden. Bei unserem Grand CMax blühte nach 2 Jahren der Rost unter der Schiebetürdichtung. Aussage Ford: Rostkontrolle nach 2 Jahren nicht durchgeführt (obwohl er planmäßig zur Inspektion war und der Händler sie einfach vergessen hat)= kein Anspruch auf Garantie. Klingt logisch, nur: An dieser Stelle wird nachweislich nicht kontrolliert! Letztendlich stand der Händler problemlos dafür gerade. Aber das Beispiel zeigt, dass alles letztendlich von der Interpretation der Verantwortlichen abhängt. Im Zweifel ist dann 1km zu viel...
schrubber
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#340054
Aw: Wann Garantieverlust ? 04.06.2016 10:29 - vor 7 Jahren, 10 Monaten  
Servus.

Der Text des von mir beschriebenen Aufklebers ist unmissverständlich. Der Inhalt wird sich auch nach mehrmaligen durchlesen nicht ändern. Und der ist für mich - weil in schriftlicher Form mir vorliegend - ausschlaggebender, als irgendein Artikel einer Bild-Zeitung.
Dazu lese ich in dem Artikel zu Toyota auch nichts von einer echten "Null-Toleranz". Aber mehr dazu und zum Bild-Artikel allgemein noch später.

Es ist m.M.n. sehr fraglich, ob ein Null-Toleranz-Verhalten hinsichtlich einer geringfügigen Überziehung rechtlich überhaupt stand hält und durchsetzbar ist.
Passend hierzu bzw. m.M.n. genau aus dem Grund schreibt Citroen lt. Artikel auch:
Natürlich sehen wir ein, dass durch widrige Umstände auch mal eine Wartung nicht genau zum vorgesehenen Zeitpunkt erfolgen kann.

Warum ich den Artikel skeptisch gegenüber stehe und was ich persönlich heraus lese am Beispiel des Abschnitts zu VW:
"[...] Inspektion nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt worden ist, kann die Kostenübernahme durch den Hersteller abgelehnt werden." [...] Toleranz [...]: null Kilometer.
Zwischen "Kann" und "Toleranz: null" liegen nach meinem Wortverständnis Welten. Die zusammenfassende Aussage ist einfach quatsch.
Stünde statt "kann" ein "wird" dann hätte man eine Null-Toleranz-Einstufung, so wie z.B. bei Suzuki.

Ähnlich verhält es sich auch mit der angeblichen Aussage von Toyota. Dort ist auch eher von kann als von wird (im Sinne von Definitiv) geschrieben.
Aufgrund dieser Vorgaben wird im Einzelfall entschieden.

Dazu ist dieses "kann" auch noch an Bedingungen geknüpft:
wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht,
Und auch das ist klar. Wenn man z.B. nie ein Ölwechsel machen lässt und dann der Motor hierdurch Schaden nimmt, ist eine Garantieablehnung nur logisch.
Gegenbeispiel, kein 0-8-15-Motor geht davon kaputt, nur weil er z.B 750km später ein Ölwechsel bekommt als Vorgeschrieben; bei einem Intervall von 15tkm ist das eine Überziehung von 5%. Davon geht ein Motor nicht ursächlich kaputt.

Und dieses "kann" findet sich in vielen Abschnitt in diesem Bild-Artikel. Trotzdem wird von "Null-Toleranz" geschrieben.
Beispiele dazu.

Opel/Saab:
Wir akzeptieren Garantieanträge aus Kulanz dennoch, wenn kein direkter Zusammenhang

MB:
nicht rechtzeitig nach den Vorgaben durchgeführt, kann über einen Gewährleistungsanspruch erst nach Vorliegen des Untersuchungsbefundes entschieden werden.

Honda:
Der Fahrzeughalter ist angehalten, die angegebenen Wartungsintervalle einzuhalten. Sollte es innerhalb der Garantie zu Schäden kommen, werden diese Fall für Fall überprüft, ob der Schaden mit der fehlenden bzw. verspäteten Inspektion in Verbindung steht.
"Angehalten" heißt nicht, fix vorgeschrieben. Und auch hier wieder, "Einzelfallprüfung".

Dem gegenüber findet sich bei z.B. Suzuki eine ganz klare Ansage:
Werden die Intervalle überschritten, so hat dies den Verlust der Garantieleistung zur Folge.
Hier steht ganz klar, daß der Anspruch bei Überschreitung verloren geht. Kein "kann", keine "Einzelfallprüfung" u.ä..


Mein pers. Fazit für Toyota:
Intervall möglichst einhalten, weil es dann im Fall des Falles weniger Scherereien gibt. Überzieht man aus z.B. pers. widrigen Umständen doch einmal geringfügig (d.h. lt. meinem mir schriftlich vorliegenden Serviceheftaufkleber 1000km/1Monat), geht deswegen noch nicht die Welt unter bzw. verliert man deswegen noch lange nicht sämtliche Garantieansprüche ohne wenn und aber.


Grüße ~Shar~


edit: @Karosseriekontrolle/Schrubber: Wird diese nicht gemacht, der Wagen rostet jedoch, führt diese nicht durchgeführten Kontrollen i.d.R. zu einer Schadenausweitung, weil der Schaden erst später bemerkt wird, weswegen eine Ablehnung auf Basis einer ursächlichen Wirkung durch die fehlende Kontrolle m.M.n. nachvollziehbar ist.
Shar
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Letzte Änderung: 04.06.2016 10:36 von Shar.
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#340055
Aw: Wann Garantieverlust ? 04.06.2016 10:51 - vor 7 Jahren, 10 Monaten  
Ford kontrolliert diese Stelle nicht, weil sie unter einer Dichtung liegt. Die Schadensausweitung würde so oder so eintreten.

Ich will Ford jetzt nicht in einen Topf mit Toyota werfen, ich habe in den letzten Jahren in einem modellbezogenen Forum so einiges an abgelehnten Garantie- und Kulanzanträgen mitbekommen. Interessanterweise war erst kürzlich ein um 1500km überogener Ölwechsel dabei, wo der Händler dann argumentierte, dieser sei ursächlich für den erlittenen Motortotalschaden (Abriss des Pleuellagers). Natürlich geht der Besitzer anwaltlich nun dagegen vor. Hätte er den Wechsel rechtzeitig gemacht, könnte er sich diesen Ärger und die Kosten sparen.
schrubber
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#340084
Aw: Wann Garantieverlust ? 04.06.2016 15:29 - vor 7 Jahren, 10 Monaten  
Unterscheidet bitte Garantie und Gewährleistung.
Die Garantie durch den Hersteller ist freiwillig. Daher kann er auch frei von Vorgaben seine Garantiebedingungen formulieren und beliebig eng oder weit auslegen.
Und wenn da steht, Inspektion nach spätestens x Monaten oder y Kilometer, dann ist das so.
Lässt er Überziehungen zu, so sollte man dankbar sein. Lässt er keine Überziehungen zu, sollte man nicht böse sein. Denn dann ist man im Bereich der Kulanz, und die wird teilweise nach Marktlage im Einzelfall neu beurteilt.
Kulanzantrag kann man immer stellen, wenn man die Garantiefrist verbummelt hat.
Die Aussage Toyotas, die Garantie nur dann als verfallen anzusehen, wenn der Schaden bei Einhaltung der Garantie nicht entstanden wäre, finde ich sehr fair. Das ist dass Gegenteil von null Toleranz.
Jupp
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bye
Jupp

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