Aw: Geänderte Kfz-Steuerberechnung ab 2018 24.06.2018 23:31 - vor 5 Jahren, 10 Monaten
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TF104 schrieb:
Reichweite?
Das ist maximal ein Kaufargument, kann aber keinen echten Aufschluss geben, denn entsxcheidend ist wie weit ich mit der gespeicherten Energie komme, nicht wie weit ich komme.
Bitte wie?
Ich meinte schon Reichweite bei der jeweiligen Geschwindigkeit mit einem Tankinhalt (ohne Nachfüllen), nicht bis zum Abbruch durch die Rennleitung oder sowas...
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Aw: Geänderte Kfz-Steuerberechnung ab 2018 25.06.2018 05:23 - vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Ich weiß zwar nicht was du mit Abbruch durch die Rennleitung meinst, aber spielst du damit auf den Rennsport wie zB. in der WEC hin so hast du recht. Dort sind die LHK an sich egal, da die Summe des Energieverbrauchs zählt. Im Prinzip richtig, denn die Effizienz hast du nicht wenn du viel Energie (wie auch immer gespeichert) mitnimmst!
Das würde einen Nachteil bedeuten wenn man einen kleinen Tank oder kleine Batterie hat. Das ist dann Reichweite.
Und keinerlei Hinweis wie effizient (also wieviel km ich pro kwh Energie komme) das Fahrzeug ist.
Ein Hybridporsche mit riesiger Batterie ist niemals so effizient wie ein Yaris Hybrid!
Der hat einen kleineren Tank als der Porsche für seinen Range Extender. Und die Batterie ist auch deutlich kleiner!
Damit würdest du wieder sämtlichen Tricks Tür und Tor öffnen. Und im Ranking wäre ein 3t SUV besser als ein 1.5t Kleinwagen.
Genau das, was wir jetzt haben.
Eine sehr hohe Reichweite von zB. 1000km war vielleicht in den 80er wichtig als jeder Deutsche am besten zu Hause tanken wollte und im Italienurlaub garnicht weil es da teuer war.
Heute sollte die RW vielleicht bei reinen E-Mobilen interessant sein, vor allem bei unterschiedlichen Temperaturen. Also bei +35°und bei -22°C.
Aber wer 5kwh braucht muss besser dastehen wie ein 10kwh Fahrzeug.
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Aw: Geänderte Kfz-Steuerberechnung ab 2018 25.06.2018 20:24 - vor 5 Jahren, 10 Monaten
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TF104 schrieb:
Ich weiß zwar nicht was du mit Abbruch durch die Rennleitung meinst, aber spielst du damit auf den Rennsport wie zB. in der WEC hin ...Nein, auf die Männer mit Mütze und Kelle, die den Führerschein einziehen wenn man wie ein beknackter rast...
Was ich anregen wollte war eine Liste mit:
Geschwindigkeit | Verbrauch/100km | Strecke nach der der Tank alle ist
als vorgeschriebene Verbrauchsangabe, sowas fände ich hilfreich um verschiedene Wagen zu vergleichen.
YMMV.
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Aw: Geänderte Kfz-Steuerberechnung ab 2018 26.06.2018 05:24 - vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Eine Zusatzangabe mit Reichweite ist genauso ausschlaggebend wie der Realverbrauch. Das ist richtig. Führt aber bei großen Tanks und Batterien mit großer Kapazität zu schönen Zahlen, die aber wie erwähnt keinen Hinweis auf Effizienz geben.
Zudem wird sich jede Reichweite so individuell verändern wie sich die Fahrsituationen unterscheiden. Bis zu...km wäre nur ein sehr grober Richtwert.
Bei PlugIn Hybriden und EV wäre es ein sehr grober Planungswert.
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Aw: Geänderte Kfz-Steuerberechnung ab 2018 26.06.2018 07:58 - vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Überall werden Normen eingefügt, warum nicht auch ein Normtank?
z.B. Reichweite bei einem Normtank von 50 Liter Inhalt.
Das kann man dann skalieren auf andere Tankgrößen.
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Aw: Geänderte Kfz-Steuerberechnung ab 2018 26.06.2018 12:05 - vor 5 Jahren, 9 Monaten
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TF104 schrieb:
Zudem wird sich jede Reichweite so individuell verändern wie sich die Fahrsituationen unterscheiden. Bis zu...km wäre nur ein sehr grober Richtwert.
Bei PlugIn Hybriden und EV wäre es ein sehr grober Planungswert.Also keine Änderung (im Sinne von Verschlechterung) zu den bisherigen Verbrausangaben.
Könnte aber vielleicht den Leuten vor Augen zu führen was tiefere Gaspedalstellungen für Konsequenzen haben...
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Aw: Geänderte Kfz-Steuerberechnung ab 2018 26.06.2018 17:18 - vor 5 Jahren, 9 Monaten
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Da könnte man gemessene Werte bringen.
Konstant 80/90/100 und 130 fahren und diese Werte angeben.
Damit hätte man bei den ersten 3 Werten die Überlandfahrt abgedeckt bei länderspezifischen Limits, die 130 als Grenzwert auf der Autobahn. Grenzwert da es je eine Geschwindigkeit ist nach der man sich richten soll.
Wenn die Kisten oberhalb das saufen anfangen, dann kanns eigentlich egal sein weil es eben nicht wirklich legal ist.
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Aw: Geänderte Kfz-Steuerberechnung ab 2018 26.06.2018 18:26 - vor 5 Jahren, 9 Monaten
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TF104 schrieb:
Wenn die Kisten oberhalb das saufen anfangen, dann kanns eigentlich egal sein weil es eben nicht wirklich legal ist.Habe ich es verpennt, dass wir jetzt über Nacht ein Tempolimit auf Autobahnen eingeführt haben?
Das Problem ist doch, dass die dicksten Kisten gerade aus dem Land kommen, wo man noch frei brettern darf. Insofern gehört der Verbrauch jenseits der 130kmh durchaus in den Normverbrauch "eingepreist".
Alternative: Abregelung bei spätestens 150kmh, dann darf der Wert jenseits von 130kmh aus der Berechnung entfallen.
Sollten eigentlich nur ein paar Zahlen Code sein. Wer dann mit einem Fahrzeug, welches offiziell bei 150kmh abgeregelt ist, schneller erwischt wird, bekommt dann sofort eine Anzeige wegen Fahrens ohne Betriebserlaubnis.
Also im Prinzip so ähnlich wie bei den Zweirädern, die nur eine 45kmh Zulassung haben.
eppf
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Aw: Geänderte Kfz-Steuerberechnung ab 2018 26.06.2018 18:35 - vor 5 Jahren, 9 Monaten
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Natürlich gibt es kein Tempolimit, aber seit Jahren eine Richtgeschwindigkeit. Warum heißt die so wohl? Weil man sich danach richten soll.
Sicher kann und darf man schneller fahren. Kann dann aber nicht erwarten das es dann dafür ausgelegte Werte gibt.
Sieh es mal umgekehrt, wenn man aus diesen ermittelten Werten eine europäische Norm macht aus der dann eben auch Steuerberechnungen entstehen, dann frage ich mich warum man etwas was in 46 von 47 Staaten illegal ist, in eine derartige Berechnung einfließen sollte.
Die 130 ist in einem Staat die Richtgeschwindigkeit, in vielen anderen ein Limit.
Zudem ist die Rechtssprechung ja auch mit der 130er Grenze versehen.
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Aw: Geänderte Kfz-Steuerberechnung ab 2018 26.06.2018 20:04 - vor 5 Jahren, 9 Monaten
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Alles richtig, was du sagst, inkl. des rechtlichen Charakters der Richtgeschwindigkeit.
Mir geht es hier auch nicht darum, einen neuen Schauplatz der Tempolimitdiskussion aufzumachen, sondern es geht mir darum, dass unnütz viel Sprit verbraten wird, bloß weil die Autos auf Grund ihrer Übermotorisierung so schnell fahren können sollen.
Diese Übermotorisierung kommt zumindest bei deutschen Modellen garantiert nicht zuletzt vom fehlenden Tempolimit und genau deshalb gehören auch Geschwindigkeiten jenseits der 130kmh bei der Normverbrauchsbestimmung berücksichtigt.
Es geht ja wahrlich nicht darum, gegen Sportwagen vorzugehen, sollen deren Besitzer ihren Spaß haben. Aber heute hat doch (fast) jede 0815-Familienkutsche eine Vmax mit einer 2 vornedran, was sich garantiert negativ im Praxisverbrauch niederschlägt, auch wenn man in anderen Ländern nicht schneller als 130kmh fährt.
Genau gegen diese Fehlentwicklung gehört vorgegangen und da wäre die Berücksichtigung des Verbrauchs bei 80% Vmax ein erster Ansatz.
Ohne ein Abrüsten bei den Fahrleistungen wird man spätere CO2-Ziele nie erreichen können, außer wie bisher auch durch reinen Beschiss.
eppf
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Letzte Änderung: 26.06.2018 20:06 von eppf.
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Aw: Geänderte Kfz-Steuerberechnung ab 2018 06.07.2018 00:21 - vor 5 Jahren, 9 Monaten
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Zitat:
Der neue Verbrauchs-Testzyklus ist realitätsnäher. Das bedeutet auf dem Papier auch mehr CO2. Damit werden ab September viele Autos bei der Kfz-Steuer erheblich teurer. Vor allem Kleinwagen-Fahrer kassiert der Staat stärker ab. FOCUS Online zeigt die Differenz.
- www.focus.de/auto/ratgeber/kosten/neues-...erte_id_9199145.html
Grüße, Egon
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Egon
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Aw: Geänderte Kfz-Steuerberechnung ab 2018 06.07.2018 05:29 - vor 5 Jahren, 9 Monaten
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Ich zitiere hier mal:
So werden die neuen Verbrauchswerte ermittelt
Der neue Testzyklus ist deutlich dynamischer durch mehr Starts und Stops und variable Schaltphasen. Dadurch sollen die Tests dem Alltags-Fahrververhalten näher kommen.
Mit einer Dauer von etwa 30 Minuten ist das neue Testverfahren 10 Minuten länger als das alte nach NEFZ. Die zurückgelegte Distanz ist mit über 23 Kilometern mehr als doppelt so lang wie bisher. Die Messtemperatur liegt jetzt bei 23 Grad Celsius. Die CO2 Werte werden auf 14 Grad Celisus korrigiert.
Innerstädtischer Fahrbetrieb (52 Prozent): Dabei wird das Fahrzeug kalt gestartet und anschließend mit Stop-and-Go bei maximal 50km/h gefahren.
Außerstädtischer Fahrbetrieb (48 Prozent): Hier wird auf bis zu 130 km/h beschleunigt.
Was sollen diese Schaltphasen sein?
Was macht man bei Automatikgetrieben? Zwangsweise Gänge simulieren?
Warum sind verdoppelte Wege genommen worden? Hat sich die allgemeine Fahrleistung verdoppelt?
Beschleunigung bis ins das Fahrverbot? Das ist nicht Fisch nicht Fleisch...
Mir fehlt da ein Mittelwert wie man bei einer Überlandtour hat mit einem 60er Schnitt.
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Aw: Geänderte Kfz-Steuerberechnung ab 2018 06.07.2018 05:54 - vor 5 Jahren, 9 Monaten
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Schau es Dir unter de.wikipedia.org/wiki/Worldwide_harmoniz...icles_Test_Procedure an. Finde ich so wesentlich realistischer als beim NEFZ. Höchstgeschwindigkeit von 131 km/h ist kein Fahrverbot. Das fährt man auf der Autobahn (Richtgeschwindigkeit).
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Aw: Geänderte Kfz-Steuerberechnung ab 2018 06.07.2018 07:48 - vor 5 Jahren, 9 Monaten
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Was dort nicht mehr steht sind die Haupt-Kritikpunkte, die bereits im Vorfeld ausführlich, aber völlig folgenlos bemängelt und diskutiert wurden.
- Auf Druck der Automobilindustrie wurde - anders als im NEFZ - die Getriebeübersetzung frei gegeben. Damit lassen sich alle WLTC im WLTP mit beliebig niedriger Drehzahl nach Wahl des Herstellers in einem für die jeweilige Maschine besonders emissionsgünstigen Bereich absolvieren. Ein Hersteller kann also sein Auto noch sehr viel besser auf das Messverfahren abstimmen, als er das im NEFZ konnte.
- Dass 77 Prozent des WLTC im Geschwindigkeitsbereich unterhalb 90 km/h stattfinden, wird die Ergebnisse nicht realitätsnaher machen.
Dass auch diese Regelung, ebenso wie sämtliche Abgasnormen, die Handschrift der beratend zur Seite stehenden Automobil-Lobby trägt, ist nicht zu übersehen.
Grüße, Egon
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Egon
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Aw: Geänderte Kfz-Steuerberechnung ab 2018 06.07.2018 08:27 - vor 5 Jahren, 9 Monaten
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Egon schrieb:
Auf Druck der Automobilindustrie wurde - anders als im NEFZ - die Getriebeübersetzung frei gegeben. Damit lassen sich alle WLTC im WLTP mit beliebig niedriger Drehzahl nach Wahl des Herstellers in einem für die jeweilige Maschine besonders emissionsgünstigen Bereich absolvieren. Ein Hersteller kann also sein Auto noch sehr viel besser auf das Messverfahren abstimmen, als er das im NEFZ konnte. Naja, gerade die vorgeschriebenen Schaltpunkte waren aber auch ein Grund dafür, dass NEFZ besonders weit von der Praxis entfernt war.
So wurde manchem Fahrzeug nur deshalb der 6. Gang vorenthalten, weil damit ein höherer NEFZ-Verbrauch rausgekommen wäre, trotz unzweifelhaft niedrigerem Praxisverbrauch.
Ich sehe in dieser Freigabe einen Vorteil, der allerdings deshalb verblasst, weil die erforderlichen Lastzustände bei WLTP immer noch zu mickrig sind.
eppf
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