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THEMA: Rechtsfahrgebot
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#436719
Aw: Rechtsfahrgebot 27.11.2017 14:38 - vor 6 Jahren, 5 Monaten  
Grundsätzlich hast du ja auch Recht.
Aber es gibt schon einen Unterscheid zwischen in der Mittelspur fahren und den Mittelspurschleichern.

Benutzt man die mittlere Spur und fährt dabei eine Geschwindigkeit die leicht über der erlaubten liegt kann man von schleichen kaum reden.

Grundvoraussetzung für ein eingangs diskutiertes Rechtsüberholen ist das Einhalten von Geschwindigkeiten, was natürlich in jede Richtung gilt. Weit drüber ist asozial wie weit drunter.
ex_TF104
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#436720
Aw: Rechtsfahrgebot 27.11.2017 14:39 - vor 6 Jahren, 5 Monaten  
JoAHa schrieb:
Ich fahre ziemlich konsequent in fast jede Lücke rechts und lasse auch Schnellere fast immer vorbei.
Aber wie oft ich von der rechtesten Spur auf die linkeste wechseln muß, um die Schleicher in der Mitte nicht rechts zu überholen, ist kaum zu zählen.

Wenn ich zügig fahren möchte, wechsel ich nicht so häufig nach rechts. Denn es ist sehr oft problematisch, wieder nach links zu wechseln.
Rechts vorbeifahren mache ich notgedrungen häufiger. Nämlich wenn ein Limit z.B. 80km/h wegen Baustelle kommt und diese Leute, die offenbar auf der Mittelspur festgetackert sind, aprupt auf 80km/h nach Tacho abbremsen. Ich gehe nicht das Risiko ein, daß mir der Lkw hinten drauf donnert, weil ich das Manöver mitmache! Ich fahre, wie alle Lkw vorne und hinten auch, mit echten 80km/h da durch. In der Kolonne (sic!) rolle ich also zwangsläufig rechts vorbei.

Wie hier schon ausdrücklich gesagt wurde, wir bräuchten erst mal ein Tempolimit. Das würde viele Staus verhindern. Bzw. wir bräuchten Kontrollen mit Konsequenzen! Auch bei den dynamischen Beschilderungen! Auf der A3 zwischen Aschaffenburg und Wiesbadener Kreuz gibt es ein ausgeklügeltes System. Wenn sich die Leute dran halten funktioniert es. Man fährt nur 80-120km/h statt der gewünschten 180, aber dafür gibt es 15km weiter keinen Stau.

Nach meinem Empfinden brauchen wir in Deutschland zunächst mal Anstand und Moral im Straßenverkehr. Von der Schweiz sind wir m.M.n. weit entfernt. Legales rechts Überholen ist kein Thema, wenn bei elektronischer Beschilderung 100km/h am Frankfurter Flughafen Pkw mit 160+ km/h diagonal über alle 5 Fahrbahnen nach rechts in die Abfahrt donnern und das keine Konsequenzen hat. Das macht mich depressiv, aber es ist so. Da dabei oft die Fahrzeuge auf 2 oder gar 3 Spuren abrupt bremsen (müssen), entsteht so durch den Rennfahrer ein Stau. Bzw. in der Praxis ist der Plural anzuwenden. Nicht wenige Menschen nehmen sich zu wichtig.

LG
Klaus
KSR1
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#436723
Aw: Rechtsfahrgebot 27.11.2017 15:03 - vor 6 Jahren, 5 Monaten  
Weitgehend kann ich Dir sehr gut zustimmen, Klaus!
Und auch ich fahre, wenn irgendwo rechts "Kolonne" annähernd erkennbar ist, rechts gleichmäßig durch!

KSR1 schrieb:

...
[b]Nach meinem Empfinden brauchen wir in Deutschland zunächst mal Anstand und Moral im Straßenverkehr. Von der Schweiz sind wir m.M.n. weit entfernt.
...

Da widerspreche ich: Wenn ich mir anschaue, wie Schweizer* unterwegs sind - na vielen Dank! So was von aggressiv, nur auf den eigenen Vorteil bedacht, froh, endlich einmal ohne Tempolimit in D rasen zu können. Da wird man sogar auf Risiko einer handfesten Rempelei aus der Spur gedrängt, je weiter man nach Süddeutschland kommt, um so häufiger ... oh, oh, das ist nicht vorbildlich!

Ansonsten, was die Moral angeht - geschenkt! Das stimmt!

Gruß!
JoAHa

*Ich meine Schweizer in D! Wie sie "zuhause" fahren, das weiß ich nicht!
JoAHa
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Letzte Änderung: 27.11.2017 15:06 von JoAHa.
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#436724
Aw: Rechtsfahrgebot 27.11.2017 15:09 - vor 6 Jahren, 5 Monaten  
TF104 schrieb:
Grundsätzlich hast du ja auch Recht.
Aber es gibt schon einen Unterscheid zwischen in der Mittelspur fahren und den Mittelspurschleichern.

Benutzt man die mittlere Spur und fährt dabei eine Geschwindigkeit die leicht über der erlaubten liegt kann man von schleichen kaum reden.


Nö, da gibt's keinen Unterschied, denn der Begriff des "Mittelspurschleichers" bezeichnet üblicherweise einen dauerhaften Benutzer dieser, gleich bei welchen Vorgaben. Daher kann man sehrwohl davon sprechen, denn das eine hat mit dem anderen nix zu tun (bzw. schließt es nicht aus).
Auch mit exakt eingehaltenem Tempo hat man, wenn es der Verkehr dort zulässt, auf der rechten Spur zu fahren.

___

Zur Sache des "rechts vorbeirollens"...Wäre das, so ganz streng genommen, nicht auch ein rechts überholen?
Ich wollte das schon immer mal die Polizei fragen, weil es im Gegenzug ja sonst bedeuten würde, das man das Ziehharmonika Getue der linken Spur auch nach rechts übertragen würde (mit den bereits angesprochenen Ärgernissen was das für LKW bedeutet)
ex_MezzoL
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Letzte Änderung: 27.11.2017 15:12 von ex_MezzoL.
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#436725
Aw: Rechtsfahrgebot 27.11.2017 15:15 - vor 6 Jahren, 5 Monaten  
MezzoL schrieb:

...
Zur Sache des "rechts vorbeirollens"...Wäre das, so ganz streng genommen, nicht auch ein rechts überholen?
Ich wollte das schon immer mal die Polizei fragen, ...


Ich finde, "rechts vorbeirollen" ist anders als rechts vorbeiziehen und wieder nach links vor die schleichende Kolonne setzen ...
aber gefragt habe ich noch niemanden, wer viel fragt, kriegt viele Antworten ...

Gruß!
JoAHa
JoAHa
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#436727
Aw: Rechtsfahrgebot 27.11.2017 15:17 - vor 6 Jahren, 5 Monaten  
rechts = vorbeifahren,
links = überholen.
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#436741
Aw: Rechtsfahrgebot 27.11.2017 16:36 - vor 6 Jahren, 5 Monaten  
rechts darf nur in Kolonne schneller gefahren werden, als die Kolonne links davon. Dabei ist allerdings mit erhöhter Wachsamkeit zu fahren und der Geschwindigkeitsunterschied muss moderat sein.

so lernte ich das noch in der Fahrschule (oder, ich weiss es nicht mehr so genau, in einer Fachzeitschrift, die sich gezielt an die Kraftfahrer im öffentlichen Dienst bei der damaligen Deutschen Bundespost wandte, zu lesen war).


BTW: von Überholen spricht man dann, wenn nach dem Vorbeifahren und vorherigem Spurwechsel wieder auf die ursprüngliche Spur zurückgewechselt wird.


Ach so, wir reden natürlich hier von BAB. Mehrspurige Strassen innerhalb von Ortschaften lassen eine freie Wahl der Spur zu und es darf hier rechts schneller gefahren (und überholt) werden.
hverheyen
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Liebe Grüße
Holger


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#436747
Aw: Rechtsfahrgebot 27.11.2017 17:04 - vor 6 Jahren, 5 Monaten  
Das ist klar geregelt! §7 Abs (2a)

1. Es ist ein "Rechts überholen"
2. Kolonnenbildung links.
3. Die rechts überholte Kolonne darf nicht schneller sein als 60!
4. Rechts nicht mehr als 20km/h schneller als links!

(Punkte 3 und 4 sind in der STVO geregelt, die kommen aus der Rechtssprechung und dienen der Übersetzung des Wortes "moderat". Wahrscheinlich, weil man die darwinistisch suizidal veranlagten Menschen nur mit harten Fakten einbremsen kann.)

hverheyen schrieb:
...von Überholen spricht man dann, wenn nach dem Vorbeifahren und vorherigem Spurwechsel wieder auf die ursprüngliche Spur zurückgewechselt wird.
Wer sagt das? §5 STVO bleibt die Definition schuldig.
Wenn Deine Definition zutreffen würde, dann wäre die Regelung nach §7(2a) aber ad absurdum geführt.
--> Es kann also nicht stimmen, was Du schreibst.
Dix
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Dirk
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#436750
Aw: Rechtsfahrgebot 27.11.2017 17:22 - vor 6 Jahren, 5 Monaten  
Hallo zusammen,

ich werfe mal noch folgendes in die Diskussionsrunde:

"Auf dreispurigen Autobahnen ist die Regelung etwas abgeändert. Nach Paragraph 7 Abs. 3c StVO darf die mittlere Spur durchgängig befahren werden, wenn "hin und wieder" rechts ein Fahrzeug fährt."

Hin und wieder ist natürlich recht "weich" formuliert.

Grüße von Wolfgang
Rapido420
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#436752
Aw: Rechtsfahrgebot 27.11.2017 17:28 - vor 6 Jahren, 5 Monaten  
@Dix

Deine Punkte 3 und 4 ergänzen meine Kenntnis - Danke dafür

Stichwort Überholen - ich sehe da keinen Widerspruch zu §7(2) Edit: bin überzeugt.
hverheyen
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Letzte Änderung: 27.11.2017 17:34 von hverheyen.
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Holger


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#436753
Aw: Rechtsfahrgebot 27.11.2017 17:29 - vor 6 Jahren, 5 Monaten  
Und noch ein Link zum Thema Überholen/Vorbeifahren:

Link :-)
Rapido420
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#436781
Aw: Rechtsfahrgebot 27.11.2017 19:06 - vor 6 Jahren, 5 Monaten  
Rapido420 schrieb:
"Auf dreispurigen Autobahnen ist die Regelung etwas abgeändert. Nach Paragraph 7 Abs. 3c StVO darf die mittlere Spur durchgängig befahren werden, wenn "hin und wieder" rechts ein Fahrzeug fährt."Eine vollkommen richtige Bestimmung, die natürlich nicht über Gebühr missbraucht werden darf.

Das Schlimmste, was es überhaupt gibt, sind die Fahrer, die es den anderen zeigen wollen, wie man es richtig macht, mit 200kmh dann von der linken auf die rechte Spur ziehen, sich dann auf der rechten Spur unbemerkt von hinten "anschleichen" und dann wundert man sich wieder, wenn es gewaltig kracht.

Was ich hier sehe, in welche kleinen Lücken diese Schnellfahrer oft reinfahren, die sie keine 5 Sekunden später wieder verlassen müssen, dann gilt wirklich der alte Spruch "Herr, lass Hirn vom Himmel fallen!" Wenn es nicht so gemeingefährlich wäre, müsste man denen wirklich einmal wünschen, dass genau zu diesem Zeitpunkt einer mit 250+kmh anrauscht und sie dann rechts zu einer Gewaltbremsung gezwungen werden.

eppf
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#436786
Aw: Rechtsfahrgebot 27.11.2017 19:20 - vor 6 Jahren, 5 Monaten  
Meine Meinung zu diesem Thema kann ich einfach formulieren:

Rapido420 schrieb:
"Auf dreispurigen Autobahnen ist die Regelung etwas abgeändert. Nach Paragraph 7 Abs. 3c StVO darf die mittlere Spur durchgängig befahren werden, wenn "hin und wieder" rechts ein Fahrzeug fährt."

Hin und wieder ist natürlich recht "weich" formuliert.

1. Wolfgang bringt es auf dem Punkt, wie es der ADAC neulich auch beschrieben hat.
Mit diesem Wissen im Hinterkopf habe ich bei der letztem Fahrt mit die Fahrer auf de Mittel Spur beobachtet. "Hin und wieder" ist eine so weiche Formulierung, die fast immer das durchgängige Fahren in der Mitte erlaubt. Selbst ein Polizeiwagen ist in der Mitte geblieben und hätte beinahe zur Entstehung eines Unfalls beigetragen.

2. Grundsätzlich entstehen viele Probleme im Straßenverkehr durch unterschiedliche Geschwindigkeiten der verschiedenen Nutzer. Das betrifft Autofahrer untereinander wie auch Fahrradfahrer u. Autofahrer. Aber auch b. Fahrradfahrer untereinander.

3. In die Situation rechts oder links der Mitte überholen zu müssen kommt man mit 130-140km/h häufiger als mit 120km/h. Daraus folgt logisch, je langsamer ich fahre, je seltener komme ich in die Situation.

4. Rechts zu überholen finde ich bequemer und ich gewöhne mich langsam daran. Es fühlt sich aber nicht sicher an.

5. in der Regel wird nicht auf Lichthupe oder gar Hupe reagiert, wenn ich mit diesen Mitteln versuche, den Mittelspur-Nutzer zu verdeutlichen, dass ich gerne überholen möchte. Warum das nicht funktioniert ist mir klar, denkt doch der andere a), rechts von der Mitte ist noch Platz zum Überholen u. b), müsste er danach ja wieder die Spur wechseln, um selbst zu überholen.

5. Ich war neulich in Amerika, in den zwei Staaten in den ich dort Auto fuhr gab es ein Tempolimit und es wurde auf den vierspurigen Autobahnen links und rechts überholt. Es war kein Problem.

Fazit: Persönlich bin ich für ein Tempolimit und danach für längere Beobachtungsphase. Anschließend kann man über das Rechtsfahrgebot erneut diskutieren, wenn es noch hinterfragt wird.
blueandrew
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#436840
Aw: Rechtsfahrgebot 27.11.2017 22:28 - vor 6 Jahren, 5 Monaten  
Servus.

eppf schrieb:
Das Schlimmste, was es überhaupt gibt, sind die Fahrer, die es den anderen zeigen wollen, wie man es richtig macht, mit 200kmh dann von der linken auf die rechte Spur ziehen, sich dann auf der rechten Spur unbemerkt von hinten "anschleichen" und dann wundert man sich wieder, wenn es gewaltig kracht.
Die finde ich genauso "schlimm" wie jene, die diese Leute zu solchen Aktionen provozieren, sprich die Mittelspurschleicher. Denn meistens, wie in diesem Fall auch, gehören immer Zwei - derjenige, der Provoziert und derjenige der sich provozieren lässt.
Es gibt aus gutem Grunde ein Rechtsfahrgebot und an das hat man sich zu halten.


Grüße ~Shar~
Shar
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Letzte Änderung: 27.11.2017 22:29 von Shar.
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#436887
Aw: Rechtsfahrgebot 28.11.2017 09:50 - vor 6 Jahren, 5 Monaten  
ellert_de schrieb:
Schon gesehen, dass in der Schweiz 120 auf Autobahnen gilt?
www.schwiiz.eu/verkehr-tempolimit.php


Zusätzlich ist noch zu beachten, dass in der Schweiz die meisten Autobahnen nur 2 spurrig sind. Wenn nun einer auf der linken Seite langsam fährt wird die Autobahn zu einer 1 spurrigen Strasse degradiert. Aus diesem Grund freue ich mich, sobald das rechts Vorbeifahren offiziell erlaubt ist.

Grüsse Stephu
strossi
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