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Radarwarner im Navi - Rechtslage und Meinungen
(8 Leser) Bernhard1988, eppf, hoffeck, marratj, Shar, UweM, Wisedrum, (1) Besucher
Erfahrungsberichte, Fragen und Diskussionen von allgemeinem Interesse, die nicht in eine der modellspezifischen Rubriken gehören.
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THEMA: Radarwarner im Navi - Rechtslage und Meinungen
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#402255
Aw: Radarwarner im Navi - Rechtslage und Meinungen 10.05.2017 11:14 - vor 7 Jahren  
Auch wird hier mal schnell was aus dem Zusammenhang gerissen. Je nach dem was man braucht, um seinen Senf los zu werden.
harzbube
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Letzte Änderung: 10.05.2017 21:10 von Shar.Grund: Unnötiges Doppel- wie Vollzitat des eigenen voran gehenden Beitrags entfernt
Prius II Facl. 09.2006
Prius III Vorfl. 12.2009
Prius IV Vorfl. 05.2016

Meine Hybridvergangenheit anno 1956, damaliger Antrieb: Muskel-Benzin, Systemleistung 1,5 PS.
Damals, kein TÜV, keine ASU, keine ABE, kein Führerschein.
PRIUS fahn is wi wennze fliechst!
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#402256
Aw: Radarwarner im Navi - Rechtslage und Meinungen 10.05.2017 11:19 - vor 7 Jahren  
Eigentlich ist das ganz einfach: Wer nicht geblitzt werden will, hält sich einfach an die geltende Beschränkung. Siehe auch www.der-postillon.com/2015/10/autofahrer-entlarvt-geheimen.html

Wer glaubt, dass eine Beschränkung falsch oder unangemessen ist, kann sich bei der örtlichen Rennleitung oder -verwaltung beschweren. An der Stelle einfach zu schnell zu fahren ist zwar verlockend, aber eigentlich ist das die Zeitersparnis (wieviel bringt das Rasen denn? Eine halbe oder sogar ganze Minute? Wow.) nicht wert. Im Gegenteil kann das sogar kontraproduktiv sein, wenn deshalb dort mehr Leute geblitzt werden, lohnen sich dort Limit+Blitzer und bleiben eher erhalten
fkr
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Letzte Änderung: 10.05.2017 11:20 von fkr.
Fahrrad statt Prius
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#402320
Aw: Radarwarner im Navi - Rechtslage und Meinungen 10.05.2017 16:15 - vor 7 Jahren  
Das Problem ist das hier der Eindruck aufkommt das jemand der z.B. Tacho 60 in der Stadt fährt,was beim Prius etwa reale 55 wären,gleich als "Raser" bezeichnet wird !
Rasen bedeutet für mich aber eher wenn man absichtlich z.B anstatt erlaubter 70 auf der Landstrasse mit 120 unterwegs ist und nicht wenn man versehentlich ein 70er Schild übersehen hat !
Hier tun einige so als hätten sie noch nie ein Schild übersehen und wer das behauptet dessen Nase dürfte von hier bis zur Sonne reichen !
Kommt mal wieder runter !
ex_Civic2006
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Letzte Änderung: 10.05.2017 16:18 von ex_Civic2006.
Prius 3 FL Exe
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#402323
Aw: Radarwarner im Navi - Rechtslage und Meinungen 10.05.2017 16:32 - vor 7 Jahren  
Civic2006 schrieb:
Kommt mal wieder runter !Dito! Der Unterschied besteht im Vorsatz oder in einer Unachtsamkeit. Wer frei von Schuld ist, werfe den ersten Stein.
harzbube
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#402350
Aw: Radarwarner im Navi - Rechtslage und Meinungen 10.05.2017 18:51 - vor 7 Jahren  
..das passiert doch hin und wieder: Es gleitet sich so schön durch die Landschaft, man unterhält sich angenehm, der Blick schweift...
Dann der Blitz! Hat man gar nicht bemerkt, dass man etwas schneller geworden ist, weil das Auto so schön leise gleitet.... Das hat mit vorsätzlichem Rasen auch nichts zu tun und kostet dann und wann eben einmal 15 €, ist doch in Ordnung, oder? Kommt bei mir ein- bis dreimal im Jahr vor, ich bin´s zufrieden!
Edgar
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#402375
Aw: Radarwarner im Navi - Rechtslage und Meinungen 10.05.2017 21:39 - vor 7 Jahren  
Servus.

Civic2006 schrieb:
Das Problem ist das hier der Eindruck aufkommt das jemand der z.B. Tacho 60 in der Stadt fährt,was beim Prius etwa reale 55 wären,gleich als "Raser" bezeichnet wird !
Ich finde nicht.
Anbei, bei gemessenen 5km/h Überschreitung bei erlaubten 50km/h wird zumindest hier in meiner Gegend normal noch gar nicht der Blitzer ausgelöst (zumal 3km/h Tachoabweichung vom Messergebnis abgezogen wird), womit sich für diesen Fall die Diskussion (pro/contra Blitzerwarner) schon wieder erübrigt.

Davon ab, so meine Sicht der Dinge, wenn es wirklich nur im eine versehentliche Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit geht, noch dazu in derart geringen Ausmaß wie nun dargestellt wird, d.h. die Überschreitung passiert sehr sehr selten und eben nur in geringstem Ausmaß, dann stellt sich mir natürlich die Frage, wozu man dann einen nicht zulässigen Radarwarner braucht?
Kann ich persönlich im Moment nicht nachvollziehen, zumal es unzählige Autofahrer in D gibt, die auch ohne Radarwarner sicher und ohne Geschwindigkeitsverstoß bei ihren Zielen ankommen. Oder siehst du das anders?


Grüße ~Shar~
Shar
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#402377
Aw: Radarwarner im Navi - Rechtslage und Meinungen 10.05.2017 21:46 - vor 7 Jahren  
Einfach an die Vorschriften halten - basta !
Frage mich was es da zu diskutieren gibt, die Gesetze sind eindeutig.

Von Saudi-Arabien zu lernen, heißt, siegen zu lernen. Da ist es z.B. Frauen verboten, Kfz zu führen. Und wenn sie erwischt werden, werden sie öffentlich ausgepeitscht. Von dieser Stringenz und Konsequenz könnte sich die bundesdeutsche Judikative und Exekutive eine Scheibe abschneiden. Die hier im Thread genannten Repressionen gehen eindeutig nicht weit genug.
W-Motor
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#402378
Aw: Radarwarner im Navi - Rechtslage und Meinungen 10.05.2017 21:48 - vor 7 Jahren  
Shar schrieb:
Anbei, bei gemessenen 5km/h Überschreitung bei erlaubten 50km/h wird zumindest hier in meiner Gegend normal noch gar nicht der Blitzer ausgelöst
Ich hatte schon ein kostenpflichtiges Photo mit 6 km/h Überschreitung.
W-Motor
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#402444
Aw: Radarwarner im Navi - Rechtslage und Meinungen 11.05.2017 09:30 - vor 7 Jahren  
harzbube schrieb:
Vorsicht Fettnäpfchen! Habe ich wohl gerade reingetreten.

Keine Angst !
In Zeiten, wo das Beachten/Bedienen des "Infotainmentsystems" wichtiger sind als die Ur-Tugenden des Autofahrens, kann man gnädig darüber hinwegsehen ...
mfG schwarzvogel
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Letzte Änderung: 11.05.2017 20:29 von Shar.Grund: Doppelzitat entfernt

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#402488
Aw: Radarwarner im Navi - Rechtslage und Meinungen 11.05.2017 13:52 - vor 7 Jahren  
Civic2006 schrieb:
Das Problem ist das hier der Eindruck aufkommt das jemand der z.B. Tacho 60 in der Stadt fährt,was beim Prius etwa reale 55 wären,gleich als "Raser" bezeichnet wird !
Rasen bedeutet für mich aber eher wenn man absichtlich z.B anstatt erlaubter 70 auf der Landstrasse mit 120 unterwegs ist und nicht wenn man versehentlich ein 70er Schild übersehen hat !


Tjanun. Der Übergang zwischen "ein klein bisschen zu schnell" und "Raser" ist fließend. Ebenso wie die Gefahr mit steigender Geschwindigkeit steigt ... allerdings sogar quadratisch. "Harmlose" 10% zu schnell (55 statt 50) bedeuten daher schon 20% mehr Bremsweg. Innerorts bei 55 statt 50 ist der schon ca. 6 Meter länger.

"Versehentlich" ist von außen nicht objektiv feststellbar und daher keine vernünftige Basis für sinnvolle Regeln, weil sich jeder darauf berufen kann, ob es nun so war oder nicht. Geschwindigkeit ist dagegen objektiv messbar und eignet sich daher schon.
fkr
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Fahrrad statt Prius
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#402490
Aw: Radarwarner im Navi - Rechtslage und Meinungen 11.05.2017 14:13 - vor 7 Jahren  
Ich habe nicht alles gelesen: Hat schon irgendjemand etwas zur Rechtslage gesagt??
P4Me2
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#402497
Aw: Radarwarner im Navi - Rechtslage und Meinungen 11.05.2017 15:01 - vor 7 Jahren  
fkr schrieb:
Tjanun. Der Übergang zwischen "ein klein bisschen zu schnell" und "Raser" ist fließend. Ebenso wie die Gefahr mit steigender Geschwindigkeit steigt ... allerdings sogar quadratisch. "Harmlose" 10% zu schnell (55 statt 50) bedeuten daher schon 20% mehr Bremsweg. Innerorts bei 55 statt 50 ist der schon ca. 6 Meter länger.....

Zwischen den Zeilen lesen wäre manchmal hilfreich !
Weder Du noch ich und auch kein anderer Verkehrsteilnehmer kann von sich behaupten immer in z.B. der Stadt genau 50,auf der Landstrasse ab Schild genau 70 oder auf der Autobahn ab Begrenzung die auf dem Schild zulässige Geschwindigkeit zu fahren !
Weder Du noch ich und auch kein anderer Verkehrsteilnehmer kann von sich behaupten niemals ein Schild übersehen zu haben !
Kann noch nicht mal die Verkehrsschildererkennung egal welchen Fabrikats !
Warum ist das so ?
Weil wir Menschen sind vielleicht !?
Wer anderes behauptet lügt entweder das sich die Balken biegen,oder aber überschätzt seine Perfektion maßlos !
Das ist jetzt nicht an dich persönlich gerichtet,sondern allgemein zu sehen !
ex_Civic2006
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Letzte Änderung: 11.05.2017 20:31 von Shar.Grund: Doppelzitat entfernt, Zitat eingekürzt
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#402504
Aw: Radarwarner im Navi - Rechtslage und Meinungen 11.05.2017 15:28 - vor 7 Jahren  
Also ich glaube zur wirklichen Rechtslage wurde nur gesagt, dass es Ansichtssache ist.
§ 23 Abs. 1b StVO sagt dazu:
Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Und damit ist es eindeutig nicht erlaubt.
Die restliche Diskussion ist langwierig, jeder vertritt so seinen Standpunkt. Es werden immer welche nach härteren Strafen rufen, und Andere argumentieren, dass Fehler nun mal passieren.
Ich bin ganz klar der Meinung: Nein, ich fahre im Ort nicht immer genau 50 km/h, sondern zwischen 48 und 55 laut Tacho, meist eh mit Tempomat. Es gibt auch etwas, das nennt sich Geschwindigkeitsbegrenzer und damit kann es auch nicht aus Versehen passieren. Trotzdem wurde auch ich schon - wie bereits erwähnt - geblitzt. Das kann aber keine Entschuldigung sein, denn es ist schlicht nicht zu dulden, dass Autofahrer unachtsam sind oder sich an der Oberen Grenze des erlaubten bewegen, denn dafür ist die Gefahr einfach zu groß.
6 m mehr Bremsweg sind mehr als eine Autolänge. Und es heißt ja, man darf "höchstens" 50 km/h fahren, niemand verbietet einem knapp drunter zu bleiben.
Und jetz als Beispiel, wenn man ohne Ampel, den Weg nach Hause von der Arbeit konstant mit 50 km/h fahren könnte, benötigt man bei einer angenommenen Länge von 8km dafür 9:36 Minuten. Wenn man nur 48 km/h fährt dauert es 24 Sekunden länger, wenn man 9 km/h zu schnell fährt spart man sich sogar eine ganze Minute, genauer 1:28. Nachdem man aber eh nie konstant schneller fahren kann, und die Zeitersparnis sowieso als grober Vorsatz zu werten ist, finde ich es gerechtfertigt, wenn sich jeder an die vorgegebene MAXIMAL-Geschwindigkeit hält
doubleU
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#402637
Aw: Radarwarner im Navi - Rechtslage und Meinungen 12.05.2017 09:26 - vor 6 Jahren, 12 Monaten  
Weil ich das Wort "Gutmensch" hier in den Raum geworfen habe und bei @Shar nicht gut ankam, mal ein paar Beispiele, dass es von dieser Gattung sehr wenige gibt. Aber sie gibt es eben, wenn auch sehr Wenige und auch hier im Forum.
Jetzt in den Monaten mit diesem sche.. Wetter, komme ich trotz großem Grundstücks nicht zu den gewohnten typischen Pflegearbeiten rund ums Haus. Ich schreibe das, damit nicht der Eindruck entsteht, ein ständiger Fensterkieker zu sein. Aber wie schon gesagt, beobachte ich den laufenden Verkehr in unserer 30er Zone, oder sitze am Puter und schreibe Berichte, die Andere ärgern.

Doch nun zu meinen Beobachtungen:
Über den Daumen gepeilt kann man die Geschwindigkeit schon einschätzen, ob die 30 Km/h eingehalten werden, oder nicht. Ich sag mal eingehalten, "kaum". Was ich hier beobachte ist, dass sehr viele Fahrer nicht angeschnallt sind. Während der Fahrt essen und trinken, das Handy zum telefonieren am Ohr und mit den Unterarmen lenkend mit dem Handy auf der Lenkradnabe SMS schreibend. LKW-Fahrer, die Ihre Lieferscheine lesen oder sortieren.
Da betrachte ich meinen Radarwarner, der für mich nur eine Mahnung ist, wenn ich mal am Steuer schlafen sollte, als Klaps auf den Hinterkopf. Aber gut, es ist nun mal nicht erlaubt solch ein Teil betriebsbereit mitzuführen.
Für mich ist es immer ein persönlicher Parteitag, wenn das Teil mir die noch zu verbleibende Strecke, mein Geschwindigkeit, die Erlaubte und das Ende der Verkehrsüberwachung anzeigt. Ich werde das Teil mal wieder updaten und auf den neuesten Stand zu bringen.


So, nun erwarte ich entsprechende Kommentare, da das Thema eine gute Diskussionsgrundlage bietet.

MfG Harzbube.
harzbube
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#402657
Aw: Radarwarner im Navi - Rechtslage und Meinungen 12.05.2017 10:41 - vor 6 Jahren, 12 Monaten  
Wenn wir schon bei der Geschwindigkeitsdiskussion sind möchte ich gerne ein beliebtes Beispiel aus dem Fahrsicherheitstraining beitragen:

Autofahrer Heinz fährt vorschriftsmäßig mit 30kmh durch die Wohnsiedlung. Plötzlich rennt der kleine Malte auf die Fahrbahn. Zum Glück kann Heinz noch bremsen und kommt gerade eben vor Malte zum stehen.

Wäre Heinz 50 statt der erlaubten 30 gefahren, wie schnell wäre er dann wohl beim unvermeidlichen Aufprall gewesen?

Die meisten spontanen Antworten bewegen sich bei etwa 15-30kmh.
Die richtige Antwort lautet: 50kmh! Er hätte nicht einmal die Zeit gehabt, die Bremse überhaupt zu betätigen. Die Wucht des Aufpralls entspricht dabei übrigens einem Freien Fall aus 10m Höhe. Wer mag, kann das mal im Freibad ausprobieren, wenn kein Wasser im Becken ist.

Bei 60kmh gegenüber 50kmh beträgt der Unterschied übrigens 14m oder knapp 40kmh Restgeschwindigkeit, also auch nicht wirklich besser.
P4Me2
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Moderation: JoAHa, KSR1, Timico, Shar