Hallo, HermelA schrieb: ...
Was mich etwas irritiert bei Deiner Liste der Speedcam Files (und bei mir ist das genauso) - Deutschland wird dort nicht gelistet?...
naja, Radarwarner sind in D halt nicht erlaubt und es wäre doch wirklich blöde, wenn die Rennleitung den "Radarwarner auf vier Rädern" einzieht
Da es in fast allen anderen Ländern erlaubt ist,zeigt worum es traurigerweise wirklich geht...
Man möchte in D haben, daß die Leute sich nicht nur bei den Blitzer-Standorten an die erlaubte Geschwindigkeit halten?!
moff schrieb: Das kommt von Cyclops, dem anderen Radarwarner.
Ja das ist richtig, ich wollte aber eigentlich auf den Punkt von Obi hinaus: [...] es wäre doch wirklich blöde, wenn die Rennleitung den "Radarwarner auf vier Rädern" einzieht
Irgendwie ist ja doch - auch in DE - standardmäßig ein Radarwarner drin. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir uns alle damit im Grenzbereich zur Illegalität aufhalten.
Grüße
Thomas
P.S.: Die Anmerkung von Shar finde ich goldrichtig.
Shar schrieb: Man möchte in D haben, daß die Leute sich nicht nur bei den Blitzer-Standorten an die erlaubte Geschwindigkeit halten?!
Ja hin und wieder mal unabhängig messen ist ja auch ok,aber warum sollte man nicht gewarnt werden wenn an sog. Unfallschwerpunkten feste Blitzer installiert sind !?
Wenn man an diesen Stellen dann dardurch langsamer fährt ist das Ziel damit doch eher erreicht,als wenn man "heimlich" einen Raser blitzt der dann einen Unfall verursacht !
Zudem stelle ich mir die Frage ob sich auch mein Beifahrer illegal verhält,wenn er mich vor einem bevorstehenden Blitzer warnt ?
Ob es nun das Navi macht oder mein Beifahrer,wo zieht man da die Grenze ?
Die Strafe durch das "heimliche" Blitzen sollte ja eigentlich dazu führen, daß man sich künftig grundsätzlich an die Begrenzung hält, völlig unabhängig der Strecke.
Wenn man dann eben meint, sich ständig darüber hinweg setzen zu müssen, dann ist das nicht ein Problem der Gesetzgebung oder der fehlenden Info über die Standorte sonder einzig und alleine ein Problem des jeweils Einzelnen.
Ich persönlich vertrete die Ansicht, daß man sich eigentlich mal Gedanken darüber machen sollte, ob jene Fahrer, die notorisch merklich schneller fahren als erlaubt, überhaupt die persönliche Eignung zur Teilnahme im Straßenverkehr mitbringen.
Auf Basis dieser Meinung sehe ich persönlich entsprechend auch keine Veranlassung, die Radar- und Blitzerwarner rechtlich zuzulassen.
Zu deiner Frage mit den Unfallschwerpunkten.
Es gibt folgende Verkehrszeichen, die vor solche unfallträchtigen Stellen warnen: klick mich oder klick mich.
Wenn die einzelnen Leute nun bei solchen Zeichen nicht langsamer fahren bzw. sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten sondern erst einen aktiven Blitzer brauchen, damit sie sich an die Verkehrsregeln halten, dann sehe ich umso mehr die persönliche Eignung zur Teilnahme im Straßenverkehr desjenigen als absolut nicht gegeben.
Hallo, ttha schrieb: Irgendwie ist ja doch - auch in DE - standardmäßig ein Radarwarner drin. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir uns alle damit im Grenzbereich zur Illegalität aufhalten.
sorry, ist hier zwar nicht wirklich OT, aber...
Tja, das ist wohl ein großes Feld für die Juristen.
Rein formal lautet es in §23 Absatz 1b der StVO wie folgt: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Tenor: Man darf sie besitzen, aber nicht betriebsbereit mit sich führen (im Auto). Geschweige denn sich mit eingeschalteten Gerät (App/Navi) auf der Straße erwischen lassen. Das Lehrgeld beträgt dann unter Umständen 75 Euro und einen Punkt in Flensburg. Auch ist mit dem Verlust des Gerätes zu rechnen.
Lustig ist allerdings folgender Absatz aus der zweiten (s.o.) Webseite: Der Beifahrer darf Radarwarner nutzen und auch nach Blitzerstandorten suchen. Er darf den Fahrer jedoch nicht vor Blitzern warnen.
Gruß
Obi
PS: Ggf. sollten wir hierzu mal einen eigenen Thread aufmachen...
Shar schrieb: Die Strafe durch das "heimliche" Blitzen sollte ja eigentlich dazu führen, daß man sich künftig grundsätzlich an die Begrenzung hält, völlig unabhängig der Strecke.[...]
Na ja aber es ist doch ein offenes Geheimnis das auch teilweise nur geblitzt wird um die klamme Schatulle der Gemeinden zu füllen.
Oft an Stellen die nicht mal als Unfallschwerpunkt bekannt sind,versteckt hinter irgendwelchen Hecken.
Kein Autofahrer kann von sich behaupten noch nie die erlaubte Höchstgeschwindkeit überschritten zu haben,denn das würde bedeuten man wäre perfekt und das war selbst unser Heiland nicht !
Kommt ja auch immer darauf an ob man es vorsätzlich tut oder aber schlicht einen Moment unaufmerksam ist.
Ich habe noch nie einen Punkt in Flensburg gehabt,das heißt aber nicht das ich noch nie zu schnell gefahren bin.
Jetzt aber schnell weg hier,schließlich ist das ja nicht das Thema.
Der Dreh- und Angelpunkt ist:
Ein Mobiltelefon oder ein Navigationsgerät ist nicht dafür bestimmt, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Eine solche App ist praktisch nur eine Nebenfunktion.
Jeder kann sich seine eigene Meinung dazu bilden.
Im Zweifelsfall gilt: Vor Gericht bekommst Du nicht Recht sondern ein Urteil! Oder anders gesagt: Auf hoher See und vor Gericht begibst Du Dich in Gottes Hand.
Verbrauch auf 100 km (Jahresdurchschnitt):
Mit P4_Plugin: 2,62 ltr. Sprit + 8,09 kWh Strom.
Mit Tesla Model3_LR_AWD_Aero_Felgen_im_Lässigmodus: 16,1 kWh.
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Aw: Radarwarner im Navi - Rechtslage und Meinungen 04.05.2017 22:53 - vor 7 Jahren
Ich geb mal meine unverblümte Meinung dazu:
Wenn es nach mir ginge, gäbe es nur noch Zufalls Radarkontrollen, nur an wenigen Orten statische.
Wer erwischt wird, bekommt ordentliche Geld Strafe und eine "Verwarnung". Beim 2. mal Führerscheinentzug für 1 Jahr, gnadenlos. Wer danach erneut erwischt wird, Entzug Lebenslang. Wer erwischt wird ohne Führerschein (weil er ihn verloren hat) -> Gefängnis.
Sorry ich bin da echt hart, weil ich es nicht verstehe warum es so vielen Leuten so schwer fällt sich an bestehende Begrenzungen zu halten.
Da werd ich beim langsamer werden Richtung Ort noch schnell überholt und die brettern mit über 100 in den Ort rein, bremsen etwas und fahren dann mit 70 durch. Versteh ich nicht.
Oder wie meine Kollegen manchmal prahlen, wie sie mit 120 über Landstraße fahren oder mit 100 durch den Ort.
Wenn da ein Schild ist mit Geschw. Begrenzung hat man sich daran zu halten PUNKT. Egal ob mit oder ohne Radarkontrolle.
Diejenigen die sich immer über die Kontrollen aufregen, sind immer die, die dann auch geblitzt werden. Weil es ja so "unfair" ist und der Staat ja dringen Geld braucht, also vergeht man sich am kleinen Bürger.
Aem... einfach an die Geschwindigkeit halten und gut ist? Aber scheinbar zu schwer für viele...
Aw: Radarwarner im Navi - Rechtslage und Meinungen 04.05.2017 23:10 - vor 7 Jahren
Radar Kontrollen werden auch leicht zu Unfallschwerpunkten - irgendso ein Depp zischt an mir vorbei um kurz drauf den Blitzer zu erkennen und steigt so in die Eisen, das der bremsassi den Warnblinker aktiviert, wenn da noch so ein Experte hinterher gefahren wäre, hätte es gekracht.
Ich warne übrigens meine Frau öfters vor Blitzern (ohne das ich dazu ein Gerät benötige), bin ich dann ein Gerät im Sinne des Gesetzes?
Technisch sind damit die meisten Navis und App s illegal, denn betriebsbereit ist das Gerät ja auch, wenn das Häkchen "Blitzer anzeigen" gerade nicht aktiviert ist.
Praktisch finde ich die Funktion dieser Apps bei zu hoher Geschwindigkeit zu warnen (unabhängig von Blitzern), wenn es bergab geht, ist man gerade mit dem Prius extrem schnell über die erlaubte Geschwindigkeit hinaus ohne es zu merken und ohne Vorsatz ist das drakonische vielleicht etwas zu hart...
Aw: Radarwarner im Navi - Rechtslage und Meinungen 05.05.2017 08:11 - vor 6 Jahren, 12 Monaten
Mir fehlt hier ein "gefällt mir"-Button, und zwar für die letzten Beiträge von Shar und Drakon. Und gerade das "drakonische" deckt sich fast mit dem, wie ich es machen würde...
Ich verstehe natürlich die Bedenken, denn jeder kann ja mal unachtsam sein und Fehler sind menschlich. Aber dann kommen wir wieder zu einem anderen Punkt: Ist es in Ordnung wegen Unachtsamkeit zu schnell zu fahren? Wenn ja, ist es in Ordnung, wegen Unachtsamkeit das Schulkind zu spät zu sehen und aufgrund der zu hohen Geschwindigkeit den Anhalteweg so zu vergrößern, dass ein Schaden unausweichlich ist?
Aus dem Thread "Wann hat das endlich ein Ende" abgeleitet, so wie ihr argumentiert ist das mit den LKW Unfällen ja ganz normal, denn es passiert ja leicht dass man mal unachtsam ist.
Ja, auch ich wurde schon geblitzt. Ich musste auch schon zahlen und einen Punkt kassieren wegen einer absoluten Frechheit (Über nacht wurde auf meiner Stammstrecke ein 80er gegen ein 60er Schild getauscht und gleich ein Blitzer hingestellt, gewohnheitsgemäß war ich an der Stelle normal unterwegs und leider sogar noch etwas schneller). Egal wie, auch mir ist es passiert, es kann jedem passieren. Aber nur weil es passieren kann ist es noch lange nicht in Ordnung, und ich brauche im Gesetz keine Ausnahmeregelung für etwas, das nicht in Ordnung ist!
Die Teilnahme am Straßenverkehr birgt nun mal Risiken, aber Unachtsamkeit hat hinterm Steuer nun mal nix verloren. Und ja, klar kann es passieren - soll es aber nicht und ich denke das bekommt man mit Ausnahmen nie hin. Nur wenn jeder weiß, dass neben dem Leben auch der "heilige Schein" auf dem Spiel steht, wird er auch alles tun sich dementsprechend zu verhalten, konmzentriert zu sein, Pausen einzulegen, kurzum das eigentlich Selbstverständliche beachten.
Aus diesem Grund ist für mich auch ein Radarwarner absolut überflüssig, denn wenn ein Fahrer nicht auf die Schilder achten kann, dann kann er auch nicht auf bremsende Fahrzeuge, am Rand fahrende Fahrradfahrer, plötzliche Hindernisse oder auf Kinder achten und gehört somit aus dem Verkehr gezogen.