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Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt
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Erfahrungsberichte, Fragen und Diskussionen von allgemeinem Interesse, die nicht in eine der modellspezifischen Rubriken gehören.
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THEMA: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt
#390003
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 01.03.2017 13:10 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Broesel schrieb:
...
Das ist dann Rechtsbeugung - und kein faires Urteil!
...
Daher nochmal ganz klar: Wenn hier ein solches Urteil gefällt wird, mit an den Haaren herbeigezogener Vorsatzunterstellung, ist das nicht nur ein Tiefpunkt der deutschen Justizgeschichte, sondern darüber hinaus ein Schlag gegen den Rechtsstaat.
...

Bitte tue dir und uns allen den Gefallen und informiere dich GENAU über das Urteil (ich glaube nicht, dass du es komplett gelesen hast) sowie die Begriffe "bedingter Vorsatz", "Rechtsbeugung", "Willkür" und "Rechtsstaat" ...

Ich teile die Auffassung von verwalter305 = MINDESTENS VERTRETBAR

Mit den o. g. Begriffen (v. a. "Rechtsbeugung" und "Willkür") um sich zu schmeißen, halte ich für falsch.
Henry
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Letzte Änderung: 01.03.2017 13:17 von Henry.
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#390008
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 01.03.2017 13:32 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Bezüglich "wann man mit was welche Absicht hat", kann ich mich an eine Diskussion auf Arbeit erinnern.
Dort ging es darum, das zwei Kollegen ein paar Einbrecher auf frischer Tat ertappt haben, diese dann niedergestreckt haben und bis zum eintreffen der Polizei auch festhielten.
Die Einbrecher erstattenten Anzeige wegen Körperverletzung (wobei die Polizei da schon die Kollegen beruhighte, denn da wird eh nix draus).
Im folgenden Gespräch war dann folgendes ein Thema:

z.B. Hausbesitzer hört etwas und geht nach draußen um zu schauen:
Nimmt er eine große Mag-Lite mit, findet einen Einbrecher und zieht die ihm drüber, dann hat er wenig zu befürchten-ist ja eine "Taschenlampe"...
Nimmt er jedoch gleich Messer, Waffe, Baseballschläger und/oder dergleichen, dann sieht das anders aus, weil eine ganz andere Absicht dahintersteht...
ex_MezzoL
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Letzte Änderung: 01.03.2017 13:32 von ex_MezzoL.
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#390015
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 01.03.2017 14:16 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
@Mezzol

Und welche Absicht steckt dahinter, wenn man mit 160Km/h auf einer sehr belebten Straße ohne Absperrung über rote Ampeln, vorbei an Kinern, Rentnern, behinderten sowie Frauen und Männern, rast ohne jedwige Rücksichtsnahme auf Leib und Leben?


Yaris Gérd
YarisGerd
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#390019
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 01.03.2017 14:31 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Im Zweifel erstmal nur die Absicht schneller als der andere zu sein.


Der Bankräuber der in die Luft schießt begeht übrigens keinen Mord. Solche Fälle gab es schon...
Urteil: Kein Mord da der Schuss in die Luft KEINE Tötungsabsicht unterstellen lässt.

Dazu müsste er bewusst in Richtung von Menschen schießen...
Broesel
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#390020
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 01.03.2017 14:40 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
eppf schrieb:
Sorry, ich bekomme auch keinen Strafrabatt, wenn ich jemand mit einem Baseball-Schläger erschlage, bloß weil das ein Sportgerät ist und nicht Heckler & Koch draufsteht!

Ein Baseballschläger ist auch erstmal keine Waffe. Deshalb braucht es keinen Waffenschein. Wie es sich auf die Strafe auswirkt kommt sicher auf die Nutzung an.
Passiert es bei der ursprünglichen Nutzung- nämlich beim Sport- wird die Strafe anders ausfallen als damit direkt einem Einbrecher gegenüber zu stehen. Vorsatz ist dann da sehrwohl dabei.
ex_TF104
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Letzte Änderung: 01.03.2017 19:44 von Shar.Grund: Doppelzitat entfernt
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#390029
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 01.03.2017 15:36 - vor 7 Jahren, 1 Monat  
TF104 schrieb:
Passiert es bei der ursprünglichen Nutzung- nämlich beim Sport- wird die Strafe anders ausfallen als damit direkt einem Einbrecher gegenüber zu stehen. Vorsatz ist dann da sehrwohl dabei.Genau da sind wir beim springenden Punkt. Das was die beiden Raser in Form eines illegalen Rennens aufgeführt haben, hat nämlich mit der ursprünglichen Nutzung eines Autos im öffentlichen Straßenverkehr auch nichts mehr zu tun, auch wenn ein gewisser anderer Nutzer hier dies nicht wahrhaben will.

Für mich ist das aktuelle Urteil nur eine Weiterentwicklung der Rechtssprechung, um auf unsägliche Entwicklungen zu reagieren, die es früher in dieser krassen Form nicht gab.

Wenn jemand vor Jahrzehnten aus Spaß einen Schweizer Kracher vor die Haustür eines Asylbewerberheims geworfen hat, um ein paar Leute zu erschrecken, ging es wohl mit einer Belehrung ab. Heute sieht das zurecht vollkommen anders aus.

Es ist mitunter auch eine Aufgabe der Rechtsprechung, Zeichen zu setzen und ich kann nach wie vor nicht erkennen, dass im vorliegenden Fall zu sehr über das mögliche Maß hinausgegangen wurde. Nochmals, sowohl "niedrige Beweggründe" als auch "gemeingefährliche Mittel" lassen sich hier nicht verleugnen.

Auch das Beispiel mit dem Bankräuber, der in die Luft schießt, ist nicht allgemeingültig. Es kann als Mord angesehen werden, oder eben auch nicht, abhängig von vielen Begleitumständen. Es wird jetzt auch nicht jedes weitere illegale Autorennen mit Todesfolge automatisch als Mord eingestuft werden, aber für krasse Fälle ist diese Tür jetzt offen und das ist gut so!

eppf
eppf
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#390037
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 01.03.2017 15:55 - vor 7 Jahren, 1 Monat  
Aber eine Nutzung anders als die ursprünglich angedachte ist immer noch kein Vorsatz zum töten....
Ich habe aber auch nie gesagt das das Auto ausschließlich bestimmungsgemäß genutzt wurde...

Schön was ihr alles da rein interpretiert zur krankhaften Rechtfertigung eines inakzeptablen Urteils...
Eines Urteils, das weitreichende Folgen für alle Autofahrer (und weitere Berriche) haben wird wenn es bestand hat, da sich mit der gelieferten Begründung bei jedem Fehlverhalten ein Vorsatz bei den eingetretenen Ereignissen unterstellen lassen würde....
Broesel
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#390039
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 01.03.2017 16:09 - vor 7 Jahren, 1 Monat  
Broesel schrieb:
Aber eine Nutzung anders als die ursprünglich angedachte ist immer noch kein Vorsatz zum töten....
...
Schön was ihr alles da rein interpretiert zur krankhaften Rechtfertigung eines inakzeptablen Urteils...
...

"Krankhafte Rechtfertigung"?!?

Überdenke bitte mal diese Wortwahl.



Tut mir leid, dass ich das so deutlich formulieren muss, aber du hast keine Ahnung von der deutschen Rechtsprechung.

Den bedingten Vorsatz kann man u. a. dann als gegeben ansehen, wenn der Täter
- den Taterfolg für möglich erachtet (sog. Möglichkeitstheorie)
- den Taterfolg über die Möglichkeit hinaus auch für wahrscheinlich erachtet (sog. Wahrscheinlichkeitstheorie)
- den Taterfolg für möglich erachtet, ihn aber nicht vermeiden will (sog. Vermeidungstheorie)
- den Taterfolg gleichgültig hinnimmt (sog. Gleichgültigkeitstheorie)
- sich über das erlaubte Risiko hinaus zur Handlung erschließt (sog. Risikotheorie)
Henry
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Letzte Änderung: 01.03.2017 16:12 von Henry.
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#390042
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 01.03.2017 16:19 - vor 7 Jahren, 1 Monat  
Ja, krankhaft - und da bleibe ich bei.

Und wer urteilt nun ob die Täter das für möglich erachtet haben?

Ganz exakt heißt das Urteil weitergedacht:
Du fährst an einem Kindergarten vorbei 35 statt 30 - Kind rennt raus, du fährst drüber, Kind tot.
Richter sagt: du hast es für möglich gehalten das ein Kind rausläuft, ab in den Knast, lebenslang, mörder.

Viel Spaß...

Rechtssprechung darf nicht auf Unterstellungen sondern auf Beweisen basieren!
Broesel
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#390043
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 01.03.2017 16:23 - vor 7 Jahren, 1 Monat  
Broesel schrieb:
Aber eine Nutzung anders als die ursprünglich angedachte ist immer noch kein Vorsatz zum töten.... Dann lese dir bitte einmal §211 StGB genau durch.

Ich kann nicht erkennen, dass hier vorab eine vorsätzliche Tötung geplant sein musste.

Wenn das Gericht "niedrige Beweggründe" erkennt, dies zusammen mit "gemeingefährlichen Mitteln", kann es auf Mord entscheiden.

Man sollte sich etwas vom Krimigedanken lösen, wenn es um Mord geht. Die Alternative Totschlag geht dagegen vielmehr auf eine Affekthandlung zurück, was bei einer derart langen Fahrt nicht mehr als gegeben angesehen werden kann.

Fahrlässige Tötung ist vom Gericht wohl auch deshalb nicht mehr in Erwägung gezogen worden, weil es selbst das Maß der gröbsten Fahrlässigkeit als überschritten ansah.

Also war das Urteil UNTER DIESEN UMSTÄNDEN zwar hart, aber für das Gericht eine logische Konsequenz unter Bewertung eben dieser Umstände.

Eines Urteils, das weitreichende Folgen für alle Autofahrer (und weitere Berriche) haben wird wenn es bestand hat, da sich mit der gelieferten Begründung bei jedem Fehlverhalten ein Vorsatz bei den eingetretenen Ereignissen unterstellen lassen würde.Das hat überhaupt keine weiteren Folgen für jeden normalen Autofahrer, auch nicht für einen "normalen" Raser, der jemand totfährt. Die Grundlage war hier ein illegales Autorennen aus niedrigsten Beweggründen, in Verbindung der Missachtung sämtlicher Verkehrsregeln!

Insofern ist der Titel "Raser wg. Mord verurteilt" irreführend. Es lag deutlich mehr als Raserei vor!

eppf
eppf
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Letzte Änderung: 01.03.2017 16:26 von eppf.
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#390044
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 01.03.2017 16:23 - vor 7 Jahren, 1 Monat  
Broesel schrieb:
Ganz exakt heißt das Urteil weitergedacht:
Du fährst an einem Kindergarten vorbei 35 statt 30 - Kind rennt raus, du fährst drüber, Kind tot.
Richter sagt: du hast es für möglich gehalten das ein Kind rausläuft, ab in den Knast, lebenslang, mörder.

Also dieses Beispiel hinkt ja sowas von...

Zunächt müsste davon ausgegangen werden, dass in Deinem Beispiel nicht 35 sondern 60 km/h angenommen werden UND der Fahrer bereits 3x Mal bei einer solchen Überschreitung erwischt worden wäre (=Vorstrafen, wie im Berliner Fall).
Und wenn dann der Richter sagt: "Mörder!", dann hat er Recht!
joker4791
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Letzte Änderung: 01.03.2017 16:25 von joker4791.
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#390046
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 01.03.2017 16:30 - vor 7 Jahren, 1 Monat  
@Broesel
Eine weitere Diskussion mit dir erübrigt sich, du hast nicht nur keine Ahnung sondern bist auch noch unbelehrbar ...

Ich verweise auf meinen Beitrag von heute, 13:10 h ...
Henry
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Letzte Änderung: 01.03.2017 19:46 von Shar.Grund: Zitat entfernt
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#390047
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 01.03.2017 16:33 - vor 7 Jahren, 1 Monat  
@joker4791:
Richtig, die Vorstrafen beider Beteiligten haben garantiert auch dazu beigetragen, dass das Fass in Richtung Mord überlief.

Ich kann die Aussagen des Richters rauf- und runterlesen, so oft ich will. Ich finde sie absolut schlüssig und es wurde richtiger Weise festgestellt, dass für einen Mord keine Tötungsabsicht vorhanden sein muss, sondern dass ein "bedingter Tötungsvorsatz" hierfür ausreicht.

eppf
eppf
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#390048
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 01.03.2017 16:36 - vor 7 Jahren, 1 Monat  
Ich erwarte nicht das daß Urteil bestehen bleibt,obwohl ich es mir wünschen würde !
Wer mitten in der Stadt mit 160 Km/h über 11 rote Ampeln fährt nimmt Tote in kauf !!!
Ich hoffe nur das keiner von den beiden je wieder einen Führerschein bekommen wird !
ex_Civic2006
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Prius 3 FL Exe
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#390049
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 01.03.2017 16:36 - vor 7 Jahren, 1 Monat  
Das Auto als Waffe

Die Urteile für die beiden Kudamm-Raser sind endlich ein richtiges Zeichen. Denn Autos sind schon lange nicht mehr nur Vergnügungsmittel, sondern dienen ebenso als Waffe. Damit sind sie Teil einer im Extremfall mörderischen Event-Kultur

cicero.de/berliner-republik/raserurteil-das-auto-als-waffe
Ghost
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