Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 23:20 - vor 7 Jahren, 1 Monat
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@ Broesel:
atme mal ein bisschen aus. Du verrennst dich gerade maximal.
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Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 23:28 - vor 7 Jahren, 1 Monat
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harzbube schrieb:
Du hast doch auf alles eine Antwort, dann auch darauf, dass 50% der Migranten muslimischer Herkunft die deutschen Gesetze nicht anerkennen, sonder allein den Koran als gesetzgebendes Organ betrachten.
Der Koran erlaubt mitnichten Straftaten wie Autorennen in der Stadt mit Todesfolge. Die Missbilligung des Gerichtes kann viele Gründe haben. Hier einen religiösen Hintergrund zu vermuten halte ich mal für eine zumindest sehr fragwürdige These.
Den Koran anzuerkennen steht im Übrigen nicht im Gegensatz zur Anerkennung der hiesigen Gesetze.
In diesen politisch so aufgeheizten Zeiten sollte man nur Dinge behaupten, die man auch klar belegen kann.
So ein Stammtischniveau ist für mich schwer erträglich.
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Letzte Änderung: 01.03.2017 19:41 von Shar.Grund: Zitat gekürzt
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Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 23:49 - vor 7 Jahren, 1 Monat
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Die Aussagen des Rasers im Gericht oder besser gegenüber dem Gricht zeugen von wenig bis garkeinem Respekt gegenüber den Gesetzesvertretern.
Das ist wohl klar.
Da bleibt die Frage nach dem Warum.
Leider ist diese Generation tatsächlich so zwiespältig in Deutschland aufgewachsen. Als Kinder ehemaliger Migranten zu Hause in Herkunftsspache und Herkunftskultur aufgewachsen, draußen alles "Deutsche" beigebracht. Das führt zwangsläufig zu Konflikten im täglichen Leben. Manche sind deutsch und fühlen sich ihrer Heimat mehr verbunden. Das führt auch dazu bestimmte Leute wie zB. deutsche Polizisten nicht ernst zu nehmen.
Ich weiß ja nicht ob dir solche Leute bekannt sind, aber es gibt sie. Und dem Verhalten nach zu urteilen ist der angeklagte Raser genau dieser Generation entsprungen. Zu Hause klassisch nach alter Väter Sitte erzogen und gleichzeitig dem freien westlichen Leben zugewandt.
Nur darf dies keine Rolle spielen. Es gilt deutsches Gesetz und wer hier lebt muss sich danach richten. Und wenn man vorsätzlich das Gesetz bricht müssen eben größere, härtere Sanktionen her.
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Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 01.03.2017 00:15 - vor 7 Jahren, 1 Monat
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@TF104
Jaja, mag ja alles sein. Aber wir wissen nicht, wie es genau bei diesen Rasern war. Ich wehre mich einfach dagegen, dass hier aus sehr wenig Kenntnis der konkreten Täterperson eine mehr oder weniger feste Meinung wird, die sehr leicht in Allgemeinplätzen endet, die voller Vorurteile sind.
Ich bin nicht religiös, aber ich verstehe, dass solche (falschen) Verallgemeinerungen den gutwilligen Angehörigen der betroffenen Religion sehr weh tun und letztlich ausgrenzend wirken.
Sehe ich nicht mehr das Individuum, sondern nur das Individuum als Teil einer bestimmten Gruppe (hier einer religiösen Gruppe), so reduziere ich die Person auf ihre Religion und beachte nicht mehr die Vielschichtigkeit der Person. Das ist diskriminierend.
Ich will nur einen sorgfältigen Umgang mit Sprache anmahnen.
Nachvollziehbare Probleme, wie du sie in deinem letzten Beitrag exemplarisch beschreibst, werden dabei nicht geleugnet. Diese müssen angegangen werden durch engagierte (arbeitsintensive) Integration wie Förderung. Dazu gehören auch klare Regeln, die vermittelt werden müssen.
Du hast Recht: der alleinige Maßstab kann bei der Beurteilung der Tat nur das hier geltende Gesetz sein.
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Letzte Änderung: 01.03.2017 00:29 von RobinLott.
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Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 01.03.2017 00:55 - vor 7 Jahren, 1 Monat
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Es geht nicht um Rache. Es geht darum die Bevölkerung zu schützen. Heute wurde das im Fernsehen diskutiert und von einer Juristin erklährt. Es geht nicht alleine um zu schnelles fahren, sondern darum, dass die Auto als eie gemeingefährliche Waffen benutzt wurden und dass die Täter mit gesunden Menschenverstand hätten erkennen müssen, dass man mit 160 bis 170 Km/h beim Überfahren von 11 roten Ampeln höchstwarscheinlich ein oder mehrere Mensche töten würden. Und das ist ein Mordmerkmal das Auto als gemeingefährliche Waffe eizusetzen und sich dabei nicht darauf berufen zu können, nicht damit gerechet zu haben zu können, dass Menschen dabei stetben können. Das hat nichts mit Rechtsbeugung oder Diskrinninierung oder Migrationshintergrund zu tuen. Das ist die konsequente Anwendug bestehenden Rechts. Es bewegt sich zwar an der Grenze, aber es ist keine Rechtsbeugung und auch kein neues Gesetz. Es beziet sich nur auf diesen extremen Fall. Es wird Zeit, dass unsere Regierung ein Antiraser Gesetz entwirft und verabschiedet. Damit Raser nicht mehr davon ausgehen, dass sie maximal 400 € für ausserordenliche Strassennutzung bezahlen müssen, sondern hart bestraft werden.
Yaris Gerd
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Letzte Änderung: 01.03.2017 01:03 von YarisGerd.
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Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 01.03.2017 05:26 - vor 7 Jahren, 1 Monat
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@YarisGerd:
Es wird nicht richtiger dadurch, das es nochmal falsch erklärt wird, auch nicht wenn das im Fernsehen erfolgt:
Das Fahrzeug wurde eben NICHT nachweislich als Waffe und damit vorsätzlich zum Töten genutzt!
Es wurde zum Rennen fahren genutzt....
In Nizza oder beim Weihnachtsmarkt wurde das Fahrzeug als Waffe genutzt - nämlich mit dem Vorsatz dort Schaden anzurichten und Menschen zu töten.
Zu Deinem Satz:
"Damit Raser nicht mehr davon ausgehen, dass sie maximal 400 € für ausserordenliche Strassennutzung bezahlen müssen, sondern hart bestraft werden. "
Es geht hier immer noch ummindestes fahrlässige Tötung in besonders schwerem Fall, in Tateinheit mit einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
Da sind "etwas" mehr als 400€ ohne Probleme und ohne Rechtsbeugung zu erwarten...
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Letzte Änderung: 01.03.2017 05:30 von Broesel.
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Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 01.03.2017 07:02 - vor 7 Jahren, 1 Monat
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Für mich ist ein Rennen ohne Absicherung in der Stadt über 11 rote Ampeln nicht mehr nur fahrlässig. Fahrlässig bedeutet, dass man davon ausgeht, dass es gut geht. Das war hier nicht mehr gegeben. Und deshalb hat der Richter auf gemeinschaftlichen Mord entschieden. Hätten sie niemanden getöte, dann währe die Höchststrafe 400€. Und das ist auch ein Skandal.
Yaris Gerd
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Letzte Änderung: 01.03.2017 07:08 von YarisGerd.
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Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 01.03.2017 07:03 - vor 7 Jahren, 1 Monat
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Alles andere hätte ich nicht verstanden
Das Urteil gegen die Männer, die beim Autorennen einen Menschen töteten, wird überwiegend als Symbolik bewertet. Michael Kubiciel findet es dagegen rechtsdogmatisch nicht überraschend. Und richtig. Subjektiv, aus der Sicht eines Kölners.
www.lto.de/recht/hintergruende/h/kudamm-...-315-stgb-kommentar/
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Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 01.03.2017 09:39 - vor 7 Jahren, 1 Monat
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Broesel schrieb:
Nein, habe ich nicht ....
Das tut mir leid. Aber ich habe mir das, zwischen den Zeilen gelesen, schon gedacht.
Da erübrigt sich eine weitere Diskussion zwischen uns beiden. Ich vertraue den verschiedenen Institutionen.
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Letzte Änderung: 01.03.2017 19:41 von Shar.Grund: Doppelzitat entfernt, Zitat gekürzt
Aktuell: Nissan Leaf Tekna 2018 in rot mit 40kWh Akku und aktuell >100'000km, keine Reparaturen, Wartung immer rund CHF 150-200.
Vorher: Für problemlose 170000km ein Prius 2
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Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 01.03.2017 09:55 - vor 7 Jahren, 1 Monat
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@knoli
Das sehe ich auch so. Ich weis nicht, obo ich mit meiner Rechtsauffassung richtig liege, aber ich kann die Urteilsbegründung nachvollziehen. Die Reversion wird zeigen, ob das Urteil alles genügend berücksichtigt hat. Darf man wirklich wiederholt völlig rücksichtslos über Leichen gehend agieren und dann sich darauf berufen, dass man das ja gar nicht wollte obwohl das nur mit einem Wunder gut ausgehen kann. Vielleich sind diese Fahrer ja suchtkrank und konnten nicht anders? Dann gehören sie aber in eine Klinik mit ärztlicher Therapie. Zwar finde ich Mord auch ein wenig hart aber fahrlässig trifft es auch nicht. Aber dem Richteg Rechtsbeugung vorzuwerfen, ist nicht angebracht.
Yaris Gerd
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Letzte Änderung: 01.03.2017 10:00 von YarisGerd.
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Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 01.03.2017 10:42 - vor 7 Jahren, 1 Monat
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Dem Richter einen Vorwurf der Rechtsverbiegung zu machen halte ich für nicht richtig, wenn man die Urteilsbegründung nicht vorliegen hat. Da steht detailliert drin, warum und nach welchen Paragraphen der Spruch erfolgte.
Wenn das nicht so ist, kann jeder gute Anwalt das Urteil vollständig zerpflücken.
Gruss, Knoli
PS: Gerade diesen Montag hat die hiesige Polizei wieder ein Raserauto in flagranti für die Staatsanwaltschaft sichergestellt und damit aus dem Verkehr gezogen, bevor jemand zu schaden gekommen ist.
Der Delinquent war mit über 200km/h auf der Autobahn ohne Führerschein unterwegs. Das wird teuer für den Raser...
Rasergesetz mit präventiver Wirkung sieht bei uns so aus:
Festsetzen und richtig Busse zahlen lassen!
Und dann das Fahrzeug zugunsten der Staatskasse versteigern!
Ich bin froh, dass die präventiven Massnahmen jetzt greifen. Für Rennen stehen ja Rennstrecken zur Verfügung, oder man kann am Klausenrennen teilnehmen
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Aktuell: Nissan Leaf Tekna 2018 in rot mit 40kWh Akku und aktuell >100'000km, keine Reparaturen, Wartung immer rund CHF 150-200.
Vorher: Für problemlose 170000km ein Prius 2
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Aw: Verkehrsrecht 01.03.2017 10:56 - vor 7 Jahren, 1 Monat
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Broesel schrieb:
Hier geht es nämlich um fahrlässig - und nicht vorsätzlich...
Genau hieran scheiden sich die Geister. Fahrlässigkeit greift hier viel zu kurz. Wer sich so verhält, handelt vorsätzlich.
Nur mal ein Gegenbeispiel:
Ein Bankräuber ballert zur Unterstützung seiner Forderung in die Luft und ein Querschläger tötet einen Bankangestellten oder Kunden. Willst du dem auch noch Fahrlässigkeit einräumen?
Nein, alleine durch das Herumballern hat er vorsätzlich und aktiv in Kauf genommen, dass jemand daran sterben kann!
Wenn jemand deutlich jenseits der 100kmh durch den Ort brettert, dabei mehrere rote Ampeln überfährt, kann und darf sich nicht mehr damit rechtfertigen, es läge eine Fahrlässigkeit vor. Das ist allerschlimmster Vorsatz!
Wikipedia beschreibt den Unterschied zwischen Totschlag und Mord sehr gut mit einem Satz: "Dieses offenbare sich darin, dass der Täter in besonders egoistischer Weise „über Leichen gehe“, um sein vergleichsweise nichtiges Ziel zu erreichen."
Das passt für diesen Fall wie die Faust auf's Auge.
Oder man schaut sich einfach §211 Mord Absatz 2 an:
Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln
oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Ich sehe sowohl die niedrigen Beweggründe als auch die gemeingefährlichen Mittel als gegeben an.
Ich persönlich glaube, das Urteil wird auch noch vor dem BGH Bestand haben.
eppf
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Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 01.03.2017 11:21 - vor 7 Jahren, 1 Monat
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Naja, eine Waffe hat nur einen Zweck. Sie soll töten.
Ein Kraftfahrzeug hat einen anderen Zweck, obwohl es auch töten kann...
Da hier ja von 11 roten Ampeln die Rede ist mal meine Frage. Wie hat man es festgestellt? Also dass es 11 Ampeln waren die allesamt nicht hätten überquert werden dürfen.
Was sagt der Bußgeldkatalog dazu aus?
www.bussgeldkatalog.org/rote-ampel/
Mal ganz einfach betrachtet.
Ausgehend dass alle Ampeln nachweislich rot waren hat man 10 Ampeln mit Gefährdung wegen deutlich zu hoher Geschwindigkeit länger als 1s gequert.
Macht also 10x 320€ plus 10x 2 Punkte plus 10x 1 Monat Fahrverbot plus 10x bis zu 5 Jahre Freiheitsentzug für die 10 unfallfrei gequerten Ampeln.§315c StGB beinhaltet genau das rücksichtslose Fahren wie in diesem Fall, wo die Schädigung Anderer in Kauf genommen wird.
Fassen wir zusammen bis dahin stehen auf der Haben Seite:
3200€ Strafe
20 Punkte
10 Monate Fahrverbot
50 Jahre Freiheitsentzug
Nun kommt die Ampel 11 (also die wo der tödliche Unfall passierte)dazu.
+360€
+2 Punkte
+1 Monat Fahrverbot
+5 Jahre Freiheitsentzug.
Theoretisch könnte man nun noch Fahren ohne Führerschein ab der 4. Ampel je 1 Jahr Freiheitsentzug da draufrechnen. Dann sind wir bei 62 Jahren hinter Gittern.
Also reinweg für das verursachen eines Unfalls (noch nicht berücksichtigt die fahrlässige Tötung)sind wir jetzt bei einer Strafe:
3560€ (etwas lächerlich, aber durch die fahrlässige Tötung sicher noch höher)
22 Punkte (zweifacher Entzug, Neustart mit 5 Punkten, Zeitschiene 20 Jahre)
11 Monate Fahrverbot (idealerweise nach der Neuerteilung, denn sonst sinnlos, da Lappen eh weg)
55 Jahre Freiheitsentzug (oder halt 62 Jahre wenn man die Zeitschiene bedenkt, also dass ab Ampel Nr.4 der Lappen nicht nur theoretisch weg war)
Also ehrlich, für mich eine sehr ausreichende Strafe für diesen unbelehrbaren Menschen.
Das Problem liegt allerdings darin dass man diese Strafen nicht zusammenrechenen darf. Da ist wieder die Frage an das Rechstsystem: Warum?
Die Geldstrafe bleibt und während der Haft laufen die Fristen. Damit sind einige Strafen total sinnlos.
Sicher mag manchem das überzogen vorkommen aber ich würde es so sehen, reinweg aus bestehendem Verkehrsrecht.
Die Taten wurden zwar in Einheit begangen aber warum gibt es da Rabatt?
Aus meiner Sicht als steuerzahlender Bürger ist also nicht die Strafe zu gering, einzig die Zusammensetzung ist unverständlich.
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Letzte Änderung: 01.03.2017 11:59 von ex_TF104.
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Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 01.03.2017 12:09 - vor 7 Jahren, 1 Monat
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TF104 schrieb:
Naja, eine Waffe hat nur einen Zweck. Sie soll töten.
Ein Kraftfahrzeug hat einen anderen Zweck, obwohl es auch töten kann...
Sorry, ich bekomme auch keinen Strafrabatt, wenn ich jemand mit einem Baseball-Schläger erschlage, bloß weil das ein Sportgerät ist und nicht Heckler & Koch draufsteht!
eppf
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Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 01.03.2017 12:16 - vor 7 Jahren, 1 Monat
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Also das mit den elf roten Ampeln wurde im Fernsehen von einer Juristin gesagt. Ich kann das nur so wiedergeben. Der eine Fahrer hatte anfangs noch an den Ampeln gehalten. Der Andere aber nicht und provozierte ihn immer mehr. Weil er das Auto wie eine Waffe nutze und er damit auch mehr Menschen hätte töten können und der Richter eine fahrlässigkeit nicht mehr als ausreichend sah, sei das ein Mord mit einer gemeingefählichen Waffe. Ich wusste vorher auch nicht, dass es juristisch gesehen zwei Stufen des Vorsatzes gibt. Fahrlässigk
@TF104
Wenn er das in den USA gemacht hätte, dann hätten die alles zusammengezählt.
Yaris Gerd
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Letzte Änderung: 01.03.2017 12:57 von YarisGerd.
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