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Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt
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THEMA: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt
#389569
Aw: Verkehrsrecht 27.02.2017 15:36 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Dass Raser nur bedingt zurechnungsfähig sind, verdeutlicht auch folgender Fall in Griechenland:
Quelle

Leider ist es nach den Unfällen immer schon zu spät, vielleicht sollte man bei der Ausstellung eines Führerscheins auch mal die psychische Eignung überprüfen...

Die Strafen sollten jedenfalls nicht geringer ausfallen, 15 Jahre auch bei Totschlag, wiegen kaum die Tötung eines Menschen auf.
joker4791
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Letzte Änderung: 27.02.2017 15:36 von joker4791.
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#389575
Aw: Verkehrsrecht 27.02.2017 16:21 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Die Anklage hatte im Prozess argumentiert, die Männer hätten bei ihrem Rennen zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. Auch die eigene Tötung, zumal sie mit hoher Geschwindigkeit über rote Ampeln gefahren sind. (160 Km/h)
Einer der Fahrer war mehrfach vorbestraft und stand unter Bewährung.
Ich glaube nicht, dass Mord in diesem Fall Bestand haben wird. Aber ein Urteil sollte schon eine abschreckende Wirkung haben.
Illegale Rennen sind keine Ordnungswidrigkeiten, wie bisher gehandhabt.
Eine Dreistigkeit des Angeklagten finde ich besonders, dass Hamdi H. den Richter bei der Urteilsverkündung immer wieder unterbrach und erklärte: "Was wollt ihr denn, was wollt ihr denn?"
Schuldbewusstsein ? Helfen bei solchen Typen spätere Wiedereingliederungsmaßnahmen? Ist der Hamadi H. jemals eingegliedert gewesen? (Migrationshintergrund)

MfG Harzbube, der eine harte Strafe erwartet, egal wie sie auch genannt wird.
harzbube
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Prius II Facl. 09.2006
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Meine Hybridvergangenheit anno 1956, damaliger Antrieb: Muskel-Benzin, Systemleistung 1,5 PS.
Damals, kein TÜV, keine ASU, keine ABE, kein Führerschein.
PRIUS fahn is wi wennze fliechst!
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#389577
Aw: Verkehrsrecht 27.02.2017 16:27 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
+1
joker4791
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#389578
Aw: Verkehrsrecht 27.02.2017 16:37 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Warum rumjammern, wenn endlich deutsche Gerichte hart durchgreifen.

Waren jetzt lange genug mit Humanismus beschäftigt...Rechtsstaatlichkeit ist das neue Unwort...

Juristisch muss man allerdings fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge ansetzen, den Vorsatz unterschreibt der BGH eher nicht.

Schuld sind aber auch Städte, Kommunen und Politik, die die Polizei kaputt gespart haben.

Ausserdem warum nicht - wie in den USA - abgesperrte Straßen, alte Flughäfen, alte Militärgelände dafür freimachen?

Da fahren dann sogar die Cops gegen die Jugend...
DonC
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#389579
Aw: Verkehrsrecht 27.02.2017 16:40 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Broesel schrieb:
Hallo,

das mit dem "bedingten Vorsatz" halte ich - aus gleichen Gründen - für gewagt.
Der "bedingte Vorsatz" ist nämlich nur dann erfüllt, wenn jemand das eintreten für ernsthaft möglich hält und dennoch billigend in Kauf nimmt.

"Bedingter Vorsatz" ist z.B. das jemand BEWUSST in eine Menschenmenge schießt - hier ist Tat und Auswirkung eins. Er nimmt billigend in Kauf das er dabei jemanden trifft, auch wenn er das nicht zwingend vorsätzlich will.

Merke: Er schießt BEWUSST in eine Menschenmenge.
l


Du solltest Dir (noch) mal in Ruhe den Link von @jotwe durchlesen. Die Sache ist nicht ganz so einfach wie Du sie darstellst.

1. Gleichgültigkeit schließt Vorsatz nicht aus, im Gegenteil.

2. Es besteht ein Unterschied hinsichtlich der Schwere der "Pflichtverletzungen" im abgeurteilten Fall, da hier mehrere schwerwiegende "Pflichtverletzungen" vorliegen. Die Kombination macht hier den Unterschied.

Ob sich die Auffassung halten lässt wird man abwarten müssen.
Ghost
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#389582
Aw: Verkehrsrecht 27.02.2017 17:13 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
@ Harzbube +2
Pritoni
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Freundliche Grüße aus NRW.
ab 01.13 P2 Sol 2006 hellgrün metalic mit 171 000 verkauft
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#389623
Aw: Verkehrsrecht 27.02.2017 20:03 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Servus.

Tendenziell finde ich persönlich das Urteil für nicht so verkehrt, andererseits den Rasern direkt eine Tötungsabsicht zu unterstellen halte ich für gewagt, vertrete letztendlich ebenfalls die Ansicht, daß das Urteil hinsichtlich der Rechtslage fraglich ist und warte gespannt auf die Entscheidung des BGHs.

Als ich heute von dem Urteil im Radio hörte, war mein erster Gedanke, daß der Fall in Revision gehen wird. Die Bestätigung für meine Vermutung kam kurz darauf.

harzbube schrieb:
Ist der Hamadi H. jemals eingegliedert gewesen? (Migrationshintergrund)
Ich halte es für absolut unangebracht die Herkunft des Straftäters zu Thematisieren und so mit der Straftat in Verbindung zu bringen.
Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun!


Grüße ~Shar~
Shar
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Letzte Änderung: 27.02.2017 20:03 von Shar.
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#389625
Aw: Verkehrsrecht 27.02.2017 20:09 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Shar schrieb:
Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun!

(um mal einen aktuellen Trend aufzugreifen)

+1
rst1
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Viele Grüße,
Ralf

P4, Exe, blau, chrom, EVO 5, sonst nix.
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#389629
Aw: Berliner Urteil: "Raser" wegen Mordes verurteilt 27.02.2017 20:16 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Das Urteil verlangt zwingend nach einer Revision, das ist den Anwälten auch klar und ein Verzicht darauf hätte ihnen vorgeworfen werden müssen!
Das ist aber nach meiner Meinung auch die Intention des Richters gewesen. Der BGH wird das Urteil wohl zurück geben, aber den Gesetzgeber auffordern, die Gesetze entsprechend dieser neuen Straftaten (Verkehrs-Raserei), die es so bisher noch nicht gab, zu erweitern.
Dann können zukünftig harte Urteile auch ohne Beweis eines Vorsatzes oder des Beweises eines Mordes gesetzeskonform gesprochen werden. Wie die vom BGH zurück gegebene Verhandlung dann ausfallen wird?
Ich hoffe, dass trotzdem noch harte Urteile auch nach dem bestehenden Recht gegen diese beiden Idioten ergehen...
Edgar
Beiträge: 1331
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#389674
Aw: Verkehrsrecht 27.02.2017 23:23 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
harzbube schrieb:
Die Anklage hatte im Prozess argumentiert, die Männer hätten bei ihrem Rennen zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. Auch die eigene Tötung, zumal sie mit hoher Geschwindigkeit über rote Ampeln gefahren sind. (160 Km/h)
Das bewusste Überfahren von mehreren roten Ampeln finde ich noch schlimmer als die viel zu hohe Geschwindigkeit. Schon mit 70 km/h kann man einen Autofahrer bei einem Seitenaufprall wahrscheinlich recht sicher töten. Dazu kommt bei einer Kreuzung oder Einmündung wegen der fehlenden Sicht die Möglichkeit rechzeitig zu bremsen. Das ist schon ein extremer Fall.
gerbre
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Letzte Änderung: 27.02.2017 23:31 von gerbre.
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#389675
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 27.02.2017 23:26 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Also ich muss zugeben dass ich der Argumentation von Broesel durchaus folge. Dieses Urteil ist mit der Mordbegründung überzogen.

Es muss einen Unterschied geben ob jemand einen anderen Menschen bewusst umbringt -ermordet- oder ob es durch einen Unfall plötzlich passiert.
Und die Vermeindbarkeit ist bei JEDEM Unfall gegeben. Man muss nur lange genug nach möglichen Unfallursachen suchen.
Klar ist das Ergebnis gleich tragisch. Ein Unschuldiger ist tot.

Aber der Weg dahin sollte beachtet und entsprechend bestraft werden.
Das allgemeine Lebensrisiko ist nun mal da.
Und es ist im Straßenverkehr immer da auch wenn wir es gern verdrängen.

Das Risiko gehen wir ein, wenn wir einsteigen.
Dieses Urteil bringt jegliche Situationen an den Rand einer Mordanklage.

Hand auf´s Herz. Schnallt ihr euch immer an?
Ich meine ein erschreckender Großteil nicht. Angeschnallt wird nur wenns weiter weg geht.
Nun habe ich dieses Vorsatzurteil im Kopf und leite bei einem Unfall daraus ab dass bei bewusstem Anschnallen ein bewusstes Risiko in Kauf genommen wird? Also nach dem Urteil gehts auf Anklage Mord?

Bei jeder Motorsportveranstaltung steht es auf den Eintrittskarten bzw. es wird immer darauf hingewiesen. Bei Unfällen mit Personenschaden wird immer ermittelt. Und dort wird der Vorsatz eher beim Zuschauer als beim Sportler gesehen. Warum wohl? Im Falle eines Urteils gegen einen Motorsportler wäre der Sport sofort erledigt. Da man sich auf so ein Mord Urteil berufen kann.

Die Fragen was bei den Spinnern schiefgelaufen ist sollte man durchaus stellen.
Angefangen von der Integrationsfrage und dem Respekt gegenüber dem Gericht. Ich möchte nicht wissen wie großfressig diese Vollhonks an der Unfallstelle aufgetreten sind.

Warum durfte der vorbestrafte Raser weiterhin fahren?
Hat da nicht schon die Justiz versagt? Allerdings in anderer Richtung, nämlich viel zu milde.
Vorstafen gab es, die Folgen waren offenbar viel zu lächerlich. Und das wäre aus meiner Sicht das wo die Justiz hätte ansetzen müssen. Das Rasen mit einem PS starken Wagen hätte man ihm so teuer gestalten müssen dass es eben nicht passiert. Weil er bewiesen hat dass er es nicht kann oder will. Lappen weg und bei wiederholtem Fahren ohne Führerschein Verwahrung. Und immer wieder immer höhere Geldstrafen. Am Ende einfach ein Zulassungsverbot für ihn. Bei Nichtzahlern von Alimenten, Müllgebühren etc. bekommt man es ja auch hin dass diese kein Fahrzeug auf sich zulassen können.

Stattdessen wird hier ein Auto zur Mordwaffe und ein unbelehrbarer Raser zum Mörder.
Mal eine Frage: Der nächste der mit 110km/h durch eine Tempo 50 Zone fährt bekommt gleich eine Mordanklage? Also versuchter Mord hintendran?
Nach dem Urteil durchaus möglich...


Bitte nicht falsch verstehen.
110 Jahre Knast, da gehe ich mit aber nicht Anklage und Verurteilung auf Mord.

Und ganz logisch: NIE WIEDER EINEN FÜHRERSCHEIN für diese Idioten.
ex_TF104
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Letzte Änderung: 27.02.2017 23:27 von ex_TF104.
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#389677
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 27.02.2017 23:32 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
@Shar +2
sven@prius
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im Toyota Prius Sol-Travel

im Firmenwagen (sorry!)
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#389678
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 27.02.2017 23:48 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Was hast Du geraucht, TF104?
ex_happyyaris
Beiträge: 4314
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Letzte Änderung: 27.02.2017 23:49 von ex_happyyaris.
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#389681
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 27.02.2017 23:58 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
TF104 schrieb:
Es muss einen Unterschied geben ob jemand einen anderen Menschen bewusst umbringt -ermordet- oder ob es durch einen Unfall plötzlich passiert.

Gibts doch: Mord vs. Totschlag. Aber Mord kommt in mehreren Vorsatzabstufungen.

Allerdings liegt hier m.E. klar Vorsatz vor. Der letzte Absatz von Juraforum passt wie die Faust aufs Auge:


In der Praxis kommt der bedingte Vorsatz beispielsweise zum Tragen, wenn ein Täter mit einer Schusswaffe in eine Menschenmenge schießt. Er will nicht zwingend oder absichtlich jemanden treffen, ist sich aber dessen bewusst, dass dies geschehen könnte, und nimmt es billigend in Kauf.


Ersetze Schusswaffe durch Fahrzeug und Menschenmenge durch öffentliche Straßen.

Ehrlich gesagt finde ich es erscheckend, das noch kleinzureden oder die Schuld wieder mal woanders zu suchen. Solche Urteile hätten schon viel öfter gesprochen werden müssen.
rikoler
Beiträge: 158
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Letzte Änderung: 28.02.2017 00:01 von rikoler.
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#389683
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 28.02.2017 00:01 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Wer redet hier was klein?
Mitnichten! Eine harte Strafe muss her. Solche Deppen dürfen nie wieder etwas fahren was schneller als 30km/h mit Muskelkraft fährt.
Aber die Anklage auf Mord...für eine Waffe brauchst du einen Waffenschein und eine gewisse Eignung.
Ein Auto kannst du so kaufen.
Dafür brauchst du einen Führerschein.
Hälst du dich nicht an die Regeln muss dieser Schein weg.
Mord ist und darf nie die Absicht sein!

Und sicher ist die Justiz Schuld. Nämlich bei den Vorstrafen viel zu milde bzw. zu billig gewesen sein.
Ich kenne leute die einen Fehler gemacht haben und deswegen noch Jahrzehnte bluten...da offenbar wegen Sozialprognose oder wasweißich eben ein mildes Urteil im Vorfeld was eben nicht abschreckt.
Da ist ein (Mit)Schuldiger gefunden...aus meiner Sicht.

happyyaris schrieb:
Was hast Du geraucht, TF104?

Ich rauche nicht.
Ich überziehe sicher etwas. Das ist gewollt.
Und auf dem Niveau wie diese überzogene Mordanklage...
ex_TF104
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Letzte Änderung: 28.02.2017 00:07 von ex_TF104.Grund: Ergänzung
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