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Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt
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Erfahrungsberichte, Fragen und Diskussionen von allgemeinem Interesse, die nicht in eine der modellspezifischen Rubriken gehören.
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THEMA: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt
#390208
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 02.03.2017 11:07 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Broesel schrieb:
fkr schrieb:
Wenn ich etwas tue, das jemand anderen zu 99% tötet, ist das nach dieser Logik kein Mord, weil er hätte ja überleben können!

Erst lesen, dann verstehen, dann posten:
Wenn ich es mit dieser Absicht und dem Wissen tue, ist es Mord.


Ja, das ist eine Form von Mord, aber nicht die einzige. §211 StGB: "Mörder ist, wer [...] aus niedrigen Beweggründen [...] mit gemeingefährlichen Mitteln [...] einen Menschen tötet."

Rennen fahren als Schwanzvergleich ist ein niederer Beweggrund. Mit 160 durch ne Innenstadt ist gemeingefährlich. Ein Mensch wurde getötet.

Wenn ich mich jetzt rausreden kann, dass ja 1% Wahrscheinlichkeit bestand, dass keiner zu Schaden kommt und das ja das war, was ich wollte, kann sich jeder Mörder rausreden. Daher von mir an dich: erst lesen, dann verstehen, dann posten.
fkr
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Letzte Änderung: 02.03.2017 11:15 von fkr.
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#390214
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 02.03.2017 11:32 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Fallbeispiele:
Ich renne über den Bürgersteig hinter meinem Kumpel her, da wir ausgemacht haben "wer zuerst an der Kneipe ist bekommt ein Freibier" (niedriger Beweggrund), dabei auch über eine Rote Ampel und trage ein neu erworbenes Küchenmesser in der Hand, Klinge nach hinten, arm gesenkt.

Dabei stolpere ich, und verletze im Fallen einen Passanten mit dem Messer. Er verstirbt...

Eurer Definition nach wäre ich ein Mörder. Und gleichgestellt mit jemandem der einem anderen bewusst ins Gesicht schießt...
Broesel
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Letzte Änderung: 02.03.2017 11:40 von Broesel.
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#390216
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 02.03.2017 11:50 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Damit hast du jedenfalls gleich doppelt gegen das Gesetz verstoßen: Rotlichtverstoß und Verstoß gegen das Waffengesetz. Messer ab 12cm Klingenlänge (quasi alle Küchenmesser) müssen verschlossen transportiert werden.

Klinge nach hinten ist übrigens die korrekte Kampfhaltung für ein Messer, da damit die Gefahr des Selbstverletztens minimiert wird. Vorsatz ist also naheliegend.
fkr
Beiträge: 198
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#390222
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 02.03.2017 12:09 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Broesel schrieb:
Eurer Definition nach wäre ich ein Mörder. Dagegen ist meine fiktive Konstruktion des Extrembeispiels mit der Abwehrrakete geradezu realistisch.

Du machst dich mit deinen Beispielen ungefähr genauso glaubwürdig wie seinerzeit in einer Sendung des Königl. Bayer. Amtsgerichts. Da wollte jemand einen Vorsatz damit entkräften, dass ihm sein Kontrahent MEHRMALS in den Masskrug reingelaufen ist.

Und gleichgestellt mit jemandem der einem anderen bewusst ins Gesicht schießt...Du hast zwar §211 zwar zitieren, aber offenkundig nicht lesen können. Es gibt nunmal mehrere Möglichkeiten für einen Mord, so schwer ist dieser Gesetzestext wirklich nicht zu lesen. Außer einer besonderen Schwere der Schuld sieht der Gesetzgeber hier aber keine Differenzierung beim Strafmaß vor.

eppf
eppf
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#390227
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 02.03.2017 13:00 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Hey Leute, wo ist mein Popcorn?

Ganz ehrlich, bevor hier jetzt die Köpfe rauchen, wartet doch ab, was das BGH entscheidet. Ich denke die Mutmßerei hier bringt nichts ausser Frust und Streit...
joker4791
Beiträge: 561
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#390240
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 02.03.2017 16:27 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
joker4791 schrieb:
Hey Leute, wo ist mein Popcorn?

Ganz ehrlich, bevor hier jetzt die Köpfe rauchen, wartet doch ab, was das BGH entscheidet. Ich denke die Mutmßerei hier bringt nichts ausser Frust und Streit...


genau.
RobinLott
Beiträge: 553
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#390252
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 02.03.2017 18:33 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Ich glaube kaum, dass die BGH-Entscheidung diesbezüglich für Ruhe sorgen wird, egal wie es ausgeht.

Dass BGH-Urteile von vielen Leuten als nicht hinnehmbar angesehen werden, zeigt z.B. auch das Urteil vom 17.03.1992 - VI ZR 62/91.

Ein Hauptproblem liegt darin, dass viele Urteile deshalb kritisiert werden, weil man sich nicht die Mühe macht, die Begründung gewissenhaft durchzulesen.

eppf

P.S.: Das soll jetzt bitte NICHT heißen, dass hier dieses andere Urteil diskutiert wird! Es ist nur ein anderes Beispiel, wie sehr sich die Auffassung unterscheiden kann, selbst wenn es vom BGH kommt.
eppf
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Letzte Änderung: 02.03.2017 18:52 von eppf.
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#390292
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 02.03.2017 21:29 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Servus.

Henry schrieb:
Was bitte ist daran unsachlich?
Und warum wurde bei meinem Beitrag das Zitat entfernt?

Unterstellungen sind i.d.R. unsachlich, erst Recht ohne einer Beweisführung.

Die nachfolgenden Zeilen deines Beitrags aus dem ich eben zitierte, sind weit sachlicher (bzw. weniger persönlich) als die Unterstellung, die mitunter dazu führen kann, daß sich die Diskutierenden gegenseitig weiter aufstacheln und nachfolgende Äußerungen noch weiter (ins persönliche) abgleiten.

Zu deiner Frage, für Unterstellungen ohne weitere Erläuterungen braucht es m.M.n. kein Zitat mehr, zumal du dich mit dem entsprechenden Satz seine als solche Person angesprochen hast und nicht eine Aussage von ihm. Daher sehe ich keine essenzielle Notwendigkeit eines Zitats (also Wiederholung einer Aussage).


Grüße ~Shar~
Shar
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Letzte Änderung: 02.03.2017 21:31 von Shar.
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#390302
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 02.03.2017 21:53 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
@Shar

Wenn man als krankhaft bezeichnet wird, dann darf man sich dagegen wehren.

Ich bin hiermit aus der Diskussion raus.

Yaris Gerd
YarisGerd
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#390307
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 02.03.2017 22:26 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Servus.

Wehren im Sinne von abwehren ist das eine, sich wehren im Sinne eines Gegenschlags ist das andere.

Sollten irgendwo Angriffe gegen die Persönlichkeit! stehen, dann melde bitte die entsprechenden Beiträge.


Grüße ~Shar~
Shar
Moderator
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#390364
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 03.03.2017 10:04 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Shar schrieb:
Unterstellungen sind i.d.R. unsachlich, erst Recht ohne einer Beweisführung. [...] Zu deiner Frage, für Unterstellungen ohne weitere Erläuterungen braucht es m.M.n. kein Zitat mehr, zumal du dich mit dem entsprechenden Satz seine als solche Person angesprochen hast und nicht eine Aussage von ihm.[...]

Mein Beitrag war sachlich. Und um eine Unterstellung handelte es sich eindeutig auch nicht - es war lediglich eine Feststellung, nachdem ich davor in zwei weiteren Beiträgen (01.03.17, 13:10 und 01.03.17, 16:09) versucht habe, Broesel von seinen völlig abstrusen (m. E. sogar gefährlichen) "Rechtsideen" abzubringen.
Durch das Entfernen des Zitats wurde mein Beitrag "verfremdet" und in gewisser Weise auch aus dem Zusammenhang gerissen.
Ich verstehe nicht, wie man als Moderator so eingreifen kann.

Und v. a. verstehe ich nicht, wie man als Moderator andererseits hier Dinge wie "Krankhafte Rechtfertigung", "Willkür" und "Rechtsbeugung" stehenlassen kann.
"Krankhafte Rechtfertigung" empfinde ich persönlich als Beleidigung (§ 185 StGB) - damit kann ich aber leben -, einem deutschen Gericht "Willkür" und "Rechtsbeugung" zu unterstellen halte ich für nicht hinnehmbar - sowas sollte in einem öffentlich zugänglichen Forum nicht stehen und durch die Moderatoren geprüft werden.


Danke.
Henry
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Letzte Änderung: 03.03.2017 21:17 von Shar.Grund: Zitat eingekürzt
Prius, einfach nur Prius ...
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#390365
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 03.03.2017 10:10 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Henry schrieb:
Und v. a. verstehe ich nicht, wie man als Moderator andererseits hier Dinge wie "Krankhafte Rechtfertigung", "Willkür" und "Rechtsbeugung" stehenlassen kann.
Dem stimme ich voll und ganz zu!
joker4791
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#390421
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 03.03.2017 17:25 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Hallöchen,

interessante Lesung, diese NEUN (!) Seiten.

Dabei denke ich still und heimlich: Was bleibt unter dem Strich als Kosten für die Gesellschaft übrig?

Der Unfall hat schon Kosten verursacht.

Und wenn diese zwei überaus "netten" Mitbürger dann hinter Gitter kommen, was kostet denn das pro Jahr??

Diese beiden sind laut Pressebericht 28 und 25 Jahre alt - wenn "lebenslänglich" buchstäblich genommen werden soll, heißt das also daß die Gesellschaft bis weit in den 2070'er Jahren diese beiden ein Dach über'm Kopf und Futter bezahlen soll??

Ich bin da eine ganz, ganz andere Meinung - weitaus kostengünstiger.
krouebi
Beiträge: 3583
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Mit freundlichen Grüßen aus Luxembourg - ein kleines Stück Europa


Krouebi
: Tesla Model Y (2023) (2023-)
: Tesla Model X 90D (2017-2023) (Mai-Oktober in EU)
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: Geely Emgrand Premium (2022) (2022-) (November-April in PH)
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#390424
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 03.03.2017 17:38 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Yeah, nach 133 Beiträgen kommt endlich jemand mit der Todesstrafe um die Ecke. Gut das ich grad neues Popcorn mitgebracht hab...
rst1
Beiträge: 1835
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Letzte Änderung: 03.03.2017 18:11 von rst1.
Viele Grüße,
Ralf

P4, Exe, blau, chrom, EVO 5, sonst nix.
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#390426
Aw: Berliner Urteil (LG): "Raser" wg. Mord verurteilt 03.03.2017 17:44 - vor 7 Jahren, 2 Monaten  
Du musst die Kosten ganz anders bewerten. Sollte sich nämlich diese neue Rechtsauslegung bezüglich illegaler Autorennen festigen, dann ist das Durchfüttern dieser beiden Mitbürger ein sehr kleiner Invest, im Vergleich zu den vermiedenen Folgeschäden dadurch ausbleibender Rennen.

Im Prinzip kann man es so sehen, dass endlich ein Gericht die Notbremse gezogen hat, wo die Politik schon lange tätig hätte werden müssen. Die extrem verantwortungslose Vorgehensweise der beiden Täter in Verbindung mit einschlägigen Vorstrafen machte dies hier möglich.

Jetzt wäre es wahrlich an der Zeit, dass ein direkt dazu passender Straftatbestand geschaffen wird, mit einer Strafbandbreite, die zumindest bis 10 Jahre hochgeht. Ich befürchte nur, dass sich unsere Politiker sehr schwer tun werden, jedwede Strafverschärfung bei Geschwindigkeitsdelikten in ein Gesetz zu gießen.

Im Prinzip müsste dieser neue Straftatbestand alle illegalen Rennen einschließen, innerorts, außerorts und auf Autobahnen. Also immer dann, wenn sich zwei auf der Straße duellieren.

Die Standardstrafe bei einem illegalen Rennen mit Todesfolge eines Unbeteiligten müsste dann ganz klar lauten: 10 Jahre!

eppf
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