Moinsen
Das Gutachten ist und bleibt ein Gutachten.
Im Gutachten stehen die Vorgaben für eine Eintragung beim TÜV.
Also
muss eine Eintragung vorgenommen werden. Das Mitführen hilft im Falle eines Falles nicht wirklich.
Anders ist es mit der ABE oder auch EB-Betriebserlaubnis.
Hier stehen alle erforderlichen Daten für den "Kontrolleur" drin.
Soll heißen - die ABE/EG-Betriebserlaubnis
muss mitgeführt werden.
Hierbei ist jedem selbst überlassen trotzdem eine Eintragung vonehmen zu lassen.
Übrigens fahr auch ich 205er auf 16" Alufelgen von und mit Toyota ABE.
Die hatte ich beim Kauf des Wagens dem Verkäufer gleich mit aus den Rippen geleiert.
Grüßle
Dirk