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Winterreifen P III - eine Odyssee - Bitte um Hilfe
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Erfahrungsberichte, Fragen und Diskussionen von allgemeinem Interesse, die nicht in eine der modellspezifischen Rubriken gehören.
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THEMA: Winterreifen P III - eine Odyssee - Bitte um Hilfe
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#148278
Aw: Winterreifen P III - eine Odyssee - Bitte um Hilfe 22.10.2011 19:26 - vor 12 Jahren, 6 Monaten  
Schau Dir mal das Kleingedruckte zum Rädereintrag der Zulassungsbescheinigung an.
hverheyen
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Liebe Grüße
Holger


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#148279
Aw: Winterreifen P III - eine Odyssee - Bitte um Hilfe 22.10.2011 19:36 - vor 12 Jahren, 6 Monaten  
Also meiner Meinung nach muss man sich im Tüv - Gutachten immer mal die Anlagen durchlesen. Denn das ist die ABE oder etwa nicht ???

Ich habe auch ein Tyoyta iq,und eine Prius 2 ( noch ). Und für beide Autos, habe ich Winteralu mit Reifen gekauft.
( was bei beiden Autos schwierig war )

Und ich habe nie eine " extra" ABE vom Reifenhändler bekommen , sondern immer das TÜV Gutachten, das was man auch immer als PDF - Datei sich selber ausdrucken kann.
Das man immer im Auto bei haben muss.

So, und wenn dort im TÜV - Gutachten irgendwelche Auflagen drinne stehen die mit irgendwelchen Radkästenverbreiterungen oder das man was anschrauben soll, würde ICH, schon die Finger von lassen.
Ich bin kein Bastler-- Und was soll das am Neuwagen oder am Prius ??
Außerdem steht im TÜV-Gutachten auch mal als Anlage das die Felgen mit der oder die Reifengröße Eintragungspflichtig sind.
Dann ist das auch so!
Bei Zweifel würde ich immer auf Nummer sicher gehen und das Fahrzeug mit den Felgen beim TÜV vorfahren.

Und deswegen habe ich mich zum Schluß für Winterkomplett - Aluräder vom Toyotahändler entschieden. Denn die haben mir gesagt, das sie, aber sowohl auch Toyota extra diese Felgen mit der bestimmten Reifengröße für den Prius 3 vorgesehen haben.
( es gibt auch passene Stahlfelgen ) Jeder Toyotahändler hat doch somit das passende Angebot für den Prius 3.
Und das Tüvgutachten ist inkl.
KMK
Beiträge: 509
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#148294
Aw: Winterreifen P III - eine Odyssee - Bitte um Hilfe 23.10.2011 02:17 - vor 12 Jahren, 6 Monaten  
Moinsen

Das Gutachten ist und bleibt ein Gutachten.
Im Gutachten stehen die Vorgaben für eine Eintragung beim TÜV.
Also muss eine Eintragung vorgenommen werden. Das Mitführen hilft im Falle eines Falles nicht wirklich.

Anders ist es mit der ABE oder auch EB-Betriebserlaubnis.
Hier stehen alle erforderlichen Daten für den "Kontrolleur" drin.
Soll heißen - die ABE/EG-Betriebserlaubnis muss mitgeführt werden.
Hierbei ist jedem selbst überlassen trotzdem eine Eintragung vonehmen zu lassen.

Übrigens fahr auch ich 205er auf 16" Alufelgen von und mit Toyota ABE.
Die hatte ich beim Kauf des Wagens dem Verkäufer gleich mit aus den Rippen geleiert.

Grüßle
Dirk
Di-Wo
Beiträge: 59
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Letzte Änderung: 23.10.2011 02:20 von Di-Wo.
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