Hallo,
Bei Recherchen zum Thema Ersatzteile für den Prius (keine Original-Ersatzteile) bin ich über viele - mir neue Begriffe und Bezeichnungen gestoßen.
Man liest und hört es immer wieder.
Doch was bedeutet es?
Vielleicht interessiert es jemanden.....
Hier der Versuch einer Erklärung : (unter Mitwirkung etlicher Schreiber aus vielen Foren- u.a. von: Hondababy)
ABE:
Die Allgemeine Betriebserlaubnis ist eine Fahrzeugauflistung. Ist das betreffende Fahrzeug in der Auflistung drin, darf das Teil unter Beachtung der Auflagen, einfach verbaut werden. Die ABE mit Auflagenliste muss mitgeführt werden. Manche ABE's sind nur gültig in Verbindung mit einer Änderungsabnahme. Der Hinweis steht dann in der jeweiligen ABE. Weiter muss man beachten das ABE's ihre Gültigkeit auch verlieren können, z.B. Sportlenkräder, diese ABE's sind z.T. nur in Verbindung mit Serienreifen/Fahrwerk gültig, bei Verwendung mit Sportfahrwerk/Breitreifen etc. muss die Freigabe von TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS geprüft werden.
TGA:
Das Teilegutachten ist vergleichbar mit der ABE. Die häufigste Form der Genehmigung bei Tuning-Teilen ist das sog. Teilegutachten. Dieses enthält genaue Anweisungen und Auflagen. Nach dem Umbau muss das Fahrzeug zwingend einem TÜV/Dekra/KÜS/GTÜ-Prüfer vorgeführt werden. Dieser kontrolliert, ob die Teilegutachten mit den eingebauten Elementen übereinstimmen und ob der Umbau sachgerecht durchgeführt wurde. Wenn der Umbau genehmigt wird, erstellt der Gutachter eine Bescheinigung, mit der die Modifikation schließlich von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird.
E-Prüfzeichen:
Eintragungsfrei zu jeder E-Nummer gehört eine Auflistung mit den dafür freigegebenen Fahrzeugen. Bei Teilen die in kein anderes KFZ passen (z.B. Anhängerkupplung, Scheinwerfer, Rücklichter) bekommt man keine Liste und benötigt diese auch nicht zum Nachweis. Bei Teilen die an mehrere Autotypen passen, muss ein Nachweis für die Freigabe des betreffenden Fahrzeugs vorhanden sein. Eine Mitführung ist keine Pflicht.
ABG:
Eine allgemeine Bauartgenehmigung wird nur für bestimmte Teile erstellt, wie z.B. Schweller, Scheinwerfer oder Scheiben. Diese bezieht sich dann auf das jeweilige Teil und einen bestimmten Fahrzeugtyp, d.h. das jeweilige Teile darf nur in das jeweilige Modell montiert werden. Damit die Änderungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden können, muss das Fahrzeug von einem TÜV/Dekra/KÜS/GTÜ -Gutachter kontrolliert werden.
Materialgutachten:
Ein Materialgutachten sagt etwas über die Festigkeit des Anbauteils und deren Befestigung aus. Es beinhaltet lediglich, das z.B. der Spoiler den Beanspruchungen und Kräften, denen er am Fahrzeug ausgesetzt ist, stand hält. Dies bezieht sich auch auf die Befestigungs- und oder Zubehörteile, die mit dem Spoiler mitgeliefert werden. Um diesen Spoiler mittels Materialgutachten eintragen zu lassen bedarf es einer Einzelabnahme, da der TÜV/Dekra/KÜS/GTÜ prüfen muss ob z.B. Höhe, Breite und Länge des Anbauteils den Bestimmungen entspricht.
Der TÜV und auch die anderen „Firmen“, haben eine interessante Stellung in unserem Gemeinwesen.
Auch dem bin ich einmal in diesem Zusammenhang nachgegangen.
Recht nett zu lesen......
TÜV e.V. ist eine Person des Privatrechts und demzufolge keine Behörde
TÜV e.V. = Beliehener und damit ausnahmsweise doch Behörde
Voraussetzungen der Beleihung:
1. Subjekt des Privatrechts = e.V. gem. §§ 21 ff. BGB (+)
2. Wahrnehmung einzelner hoheitlicher Verwaltungsaufgaben im eigenen Namen
= TÜV z.B. zuständig für die Hauptuntersuchung (+)
Beleihung durch oder aufgrund eines Gesetzes = aufgrund § 29 II 2 StVZO
(„Prüfplaketten sind von der Zulassungsbehörde oder den zur Durchführung
von Hauptuntersuchungen berechtigten Personen zuzuteilen…“) (+)
TÜV ist Beliehener und damit Behörde i.S.d. § 1 IV VwVfG (+)