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Eichbehörde: Abrechnung nach kWh in D unzulässig
(3 Leser) hoffeck, KSR1, (1) Besucher
priusfreunde.de befasst sich nicht nur mit den Hybriden des Toyota-Konzerns, sondern blickt gerne über den Tellerrand. In dieser Rubrik geht es um die Elektromobilität.
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THEMA: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh in D unzulässig
#363664
Eichbehörde: Abrechnung nach kWh in D unzulässig 20.10.2016 22:23 - vor 7 Jahren, 6 Monaten  
Diskussion im Forum goingelectric.de:
Mittlerweile wird leider sehr deutlich, dass der derzeit europaweit gültige Elektromobilitäts-Kommunikationsstandart zur Datenübermittlung OCPP (Open Charge Point Protocol) voraussichtlich in Deutschland aus Sicht der Eichbehörden nicht zulässig ist. Bei der Zählerdatenübermittlung wird der Kommunikationsstandart SMGW (Smart-Meter-Gateway) von den Eichbehörden favorisiert.
- www.goingelectric.de/forum/betreiber-roa...ulaessig-t19355.html
gerbre
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Letzte Änderung: 20.10.2016 22:25 von gerbre.
Ioniq Elektro Intenseblau, EZ 06/2019, 99800 km
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#363684
Aw: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh in D unzulässig 21.10.2016 08:12 - vor 7 Jahren, 6 Monaten  
Irgendwie muss man den Boom ja abwürgen.

Vor allem die Begründung: wegen der Manipulierbarkeit, dabei wird auf dem Strom Markt der Preis mehr manipuliert als es bei einem Zähler je nicht auffallen würde.

Wieder mal hat Tesla eine gute Wahl getroffen und auf die Abrechnung gleich ganz verzichtet, beim Modell 3 können sie ja nach Kilometer Kontinenten oder Äpfel abrechnen.
gcf
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#363700
Aw: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh in D unzulässig 21.10.2016 10:14 - vor 7 Jahren, 6 Monaten  
Irgendwie muss man den Boom ja abwürgen.
Funktionierte auch bisher schon - in Deutschland gibt es keinen.
So wird man ein Stückchen mehr dafür sorgen, dass das auch so bleibt.

Grüße, Egon
Egon
Admin
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#365638
Aw: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh in D unzulässig 02.11.2016 14:01 - vor 7 Jahren, 6 Monaten  
Naja was heißt Boom abwürgen. Die Politik hat "wie üblich" "mal wieder" "halbe Arbeit" geleistet. Das Eichamt kann nichts dafür, die müssen nur das Recht anwenden das von Politik nicht entsprechend angepasst worden ist.
Ghost
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#365705
Aw: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh in D unzulässig 02.11.2016 19:52 - vor 7 Jahren, 6 Monaten  
Ich sehe es genau andersrum:
Ich stelle mir das Gejammer und den Schaden vor, wenn man das geltende Regelwerk nicht beachtet hätte. Und dann, vielleicht ein paar Jahre später, ein paar überschlaue moderne Querulanten (neudeutsch: Wutbürger) dagegen geklagt hätten. Und angesichts der gelebten Geringschätzung des bundesdeutschen Gerichtswesens für allgemeine MINT-Themen und wirtschaftliche Wirklichkeit natürlich auch gewonnen hätten.

Die etwaigen Rückerstattungen und Umrüstkosten möchte ich mir gar nicht vorstellen. Ich weiß, was mal einen großen Konzern alleine eine kleine, eigentlich praxis- und kundengerechte Vereinfachung der Kunden-AGB gekostet hat. Und zu welchem Blödsinn sich bei der Begründung der Rückzahlung deutsche Gerichte verstiegen haben.
W-Motor
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