Re: SPRIT-VERBRAUCHSTEST: Golf III schlägt Golf V 24.10.2008 20:22 - vor 15 Jahren, 6 Monaten
|
|
der Begriff "Richtgeschwindigkeit" beinhaltet ja schon, dass man sich danach richten sollte....allerdings nicht muss....
das ist jetzt sehr theoretisch.... aber der, der bei 250km/h in einen Unfall verwickelt war wird immer eine Mitschuld erhalten (wegen der Richtgeschwindigkeit)
...das aber jemand eine Mitschuld bekommen würde weil er mit nem PKW nachts auf der rechten Spur mit 80 fuhr....den Richter wirds nicht geben...
Alleine durch diese diversen Urteile ist die Richtgeschwindigkeit eher ein Tempolimit bzw. wird durch die Rechtssprechung teilweise so ausgelegt.......weil Du, selbst wenn vor Dir einer einfach die Spur wechselt, zu einer Mitschuld verurteilt wirst wenn diese 130km/h (erheblich) überschritten wurden....
Andreas<br><br>Posting geändert von: Schunken, am: 24/10/2008 20:23
|
|
|
|
|
Re: SPRIT-VERBRAUCHSTEST: Golf III schlägt Golf V 25.10.2008 08:44 - vor 15 Jahren, 6 Monaten
|
|
mrBurns schrieb:
kurzer schrieb
da muss ich mal klärend einschreiten. die bauartbedingte höchstgeschindigkeit für die benutzung der autobahn ist mehr als 60, also 61 aufwärts. das ist aber keine mindestgeschwindigkeit. tatsächlich darf man so langsam fahren, wie man will. auch wenn das situationsbedingt vor dem richter auch mal anders entschieden werden sollte.
das ist meines Wissens nicht ganz richtig:
Um mit einem Fahrzeug die AB befahren zu dürfen muß dieses Bauartbedingt dauerhaft eine Geschwindigkeit über 60 km/h einhalten können (also auch über Stunden ohne zu überhitzen und soweit ich weiß auch an Steigungen bis 5% da diese auch auf Autobahnen nicht selten sind) Da gabs mal eine erweiterte Durchführungsbestimmung wo dies präzisiert wurde.
Eine Eintragung im Fahrzeugschein einer Höchstgeschwindigkeit von 65km/h wie sie bspw. in vielen älteren Ostmoppeds im Schein steht reicht demnach nämlich nicht mehr aus um auf die AB zu fahren. ( Zu DDR Zeiten betrug die Vorgabe mind. 50km/h dauerhaft und diese Fahrzeuge waren auch der Grund für diese präzisierte Festlegung)
die angesprochenen ostmokicks haben allesamt eine eingetragene höchstgeschwindigkeit von exakt 60km/h und dürfen aus diesem grund nicht auf westdeutsche autobahnen. und laufen sie auch dauerhaft, wenns sein muss.
im osten waren mokicks auf der autobahn übrigens dank 100er limit und geringerem verkehrsaufkommen absolut kein problem.
im wichtigsten punkt sind wir uns jedoch einig: man darf langsamer fahren, wenn man will.<br><br>Posting geändert von: kurzer, am: 25/10/2008 08:45
|
|
|
kurzer gruss
Prius II Executive, Navachorot
Prius II
Prius I
Der Pessimist sieht in jeder Aufgabe ein Problem, der Optimist sieht in jedem Problem eine Aufgabe.
früher: Prius 1 2001
heute: Prius 2 2007
|
|
Re: SPRIT-VERBRAUCHSTEST: Golf III schlägt Golf V 25.10.2008 09:25 - vor 15 Jahren, 6 Monaten
|
|
Man darf auf der BAB nicht so langsam fahren wie man will. Da gibt es nämlich noch den §1 der StVo. Man darf andere Verkehrteilnehmer nicht unnötig behindern. Was man aber mit 50kmh auf der BAB tuen würde. Ja mehr noch. Man würde auf einer stark befahrenen Autobahn wahrscheinlich einen Stau und möglicherweise sogar Auffahrunfälle verursachen.
|
|
|
|
|
Re: SPRIT-VERBRAUCHSTEST: Golf III schlägt Golf V 25.10.2008 10:34 - vor 15 Jahren, 6 Monaten
|
|
Schoettker schrieb:
...Also Vorsicht beim Überholen, mehr als 50-60 Differenz mache ich da nicht mehr.
Hallo,
diese Differenzgeschwindigkeit reicht zum Überholen vollkomen aus, in Einzelfällen kann sie immer noch zu hoch sein.
MfG Paule
|
|
|
|
|
Re: SPRIT-VERBRAUCHSTEST: Golf III schlägt Golf V 25.10.2008 11:07 - vor 15 Jahren, 6 Monaten
|
|
@priusfann: Gesetz ist eben Gesetz.
Und wenn einer schon über 200km/h fährt, dann kann sich ja jeder ausrechnen (der es noch weiß) wie weit er voraussehen können muss, um rechtzeitig vor einem Hindernis anhalten zu können.
lg
wogue<br><br>Posting geändert von: wogue, am: 25/10/2008 11:12
|
|
|
|
|
Re: SPRIT-VERBRAUCHSTEST: Golf III schlägt Golf V 03.11.2008 10:46 - vor 15 Jahren, 6 Monaten
|
|
R.K. schrieb:
An deiner Stelle würde ich mit dem Begriff "Unfug" vorsichtiger umgehen, den dieser Begriff passt eher zu deinem Text.
Wie du sicher weißt, geht der Bremsweg quadratisch mit der Geschwindigkeit ein. Fahrschule: Geschwindigkeit²/100.
Das Risiko auf einen plötzlich ausscherenden LKW aufzufahren, ist mit großer Geschwindigkeit viel höher, weil der Bereich, wo du nicht mehr rechtzeitig reagieren kannst viel größer wird. Das ist eigentlich banal!
Während die Chance, vom LKW direkt von der Straße geschubst zu werden, bei allen Geschwindigkeiten gleich ist. Allerdings hast du bei niedrigen Geschwindigkeiten eine längere Zeit für eine sinnvolle Reaktion, damit sind deine Chancen zu "entwischen" höher.
An diesen physikalischen Grundlagen ändern "unterschiedliche Richtgeschwindigkeiten" nix.
Bemerkenswert ist, das man manchen Leuten solche einfachen Dinge wirklich nochmal erläutern muß!
Du schnallst es einfach nicht! Die unterschiedlichen Richtgeschwindigkeiten in den einzelnen Spuren sollen genau das Problem der Differenzgeschwindigkeiten entschärfen! Der Unterschied zum Tempolimit ist einfach der, das man sich an eine Richtlinie (in Verbindung mit denanderen Umständen, auch den Versicherungstechnischen) freiwillig eher hält als an eine Vorschrift. Wer dort mit mehr als 30% Abweichung in einen Unfall verwickelt ist bekommt mindestens 50% Mitschuld am Unfall. Dies und das das dortige nicht Vorhandensein einer Haftpflicht/Kasko nach Europäischer Auffassung wirken anscheinend Wunder, da es dort nämlich funktioniert! Ein über / unterschreiten ohne weitere Folgen wird indes nicht geahndet. Das baut auch Streß ab da man sich etwas freier fühlt. Ein indirektes allgemeines Tempolimit gibt es dort übrigens auch! Es ist nur nicht extra ausgeschildert! Es liegt bei 200 km/h. Wer bei einer Kontrolle dieses Limit überschreitet kann sich eine Strafe wg. Verkehrsgefährdendem verhalten bekommen, das ist aber Ermessensspielraum der dortigen Rennleitung.
Bei dem Rest werde ich mich nicht erneut zu Details äußern da ich eindeutig geschrieben habe was ich Meine! Mann muß nur richtig lesen können. Deshalb werde ich mich hier nicht streiten! Jedem seine Meinung! Deine physikalische Erläuterung ist ja nicht falsch! Ich habe sie auch nicht bestritten! Daher schrieb ich ja was zur Entfernung des Ereignisses. Das man beim Überhohlen/vorbeifahren sehr Aufmerksam sein muß und seine angemessene Geschwindigkeit zu fahren hat, bei der er vernünftig reagieren kann, versteht sich auch von selbst. Es gibt auch noch den Paragraphen zur allgemeinen Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer, den es zu beachten gilt. An diese "Richtlinien" halte ich mich auch!
Jetzt aber genug davon sonst erinnert mich das hier zu sehr an Motortalk.
|
|
|
freundliche Grüße
Mr Burns
09/\'19 CHR - Club 1.8 metalstream gray metallic
12/\'07 - 09/\'19 PII-Sol ´07 arctisblau, TPA400 Einparkpiepser, CoPilot auf Android, Shuriken Alu-Felgen, Dämmatten in Türen, Motorschutzwand und Kofferraum, Magnat LSP, Windabweiser
|
|
|