damit eine felge passt braucht es erstmal viel wichtigere punkte.
die lochzahl sollte stimmen.
der abstand der löcher, sog. lochkreis muss auch unbedingt richtig sein.
das mittelloch darf keinesfalls kleiner sein, muss entweder passen oder mit felgenringen auf maß gebracht werden.
der durchmesser (16zoll) muss ausreichend platz für die bremse bieten.
die maulweite (6,5) ist normalerweise unkritisch, es muss am federbein vorbei gehen.
die einpresstiefe ist ähnlich, bei mehr als 2% spurverbreiterung bzw. bei extrem abnormen werten könnte es probleme geben.
all das bedingt erstmal nur die rein technische machbarkeit. ob es rechtlich machbar ist, steht auf einem anderen blatt. allerdings sagt meine erfahrung, mit werksfelgen und eingetragener reifengröße gibt es auch beim tüv keinen ärger mit falschen felgen. ich hatte am dai zb alus drauf und beim p1 aygo felgen. dem FTH ist es aufgefallen, dem tüv nicht.