Kann man den Wagen nicht behalten, wenn die Versicherung seinen Restwert vom auszuzahlenden Wiederbeschaffungswert abzieht?
So war's zumindest mal, als mein parkendes Auto durch Auffahren eines anderen in einen Totalschaden verwandelt wurde.
Dazu:
gutachter-raiolo.de/ratgeber/wirtschaftl...den-auto-behalten/#:~:text=Grunds%C3%A4tzlich%20ist%20es%20v%C3%B6llig%20legitim,und%20das%20Auto%20sp%C3%A4ter%20verkaufen.
Zitat daraus:
"Bei der Abrechnung auf Totalschadenbasis erhalten Sie als Geschädigter von der gegnerischen Haftpflichtversicherung die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert."
Wie hoch die Versicherung den Restwert des alten und geschädigten P2 ansetzt, bleibt abzuwarten. Vermutlich nicht hoch, wenn er dermaßen viel 'abbekommen' hat, dass er danach ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Würde mir den Differenzbetrag auszahlen lassen und danach fleddern, um Teile zu verkaufen oder nach einer günstigen und nötigsten Instandsetzungsmöglichkeit, falls diese noch möglich ist, suchen, mit einem Teil des erhaltenen Geldes zahlen und den Wagen weiterfahren mit 'Gewinn' in der Tasch', wenn alles gut läuft.