Moin
also 17'' auf dem PII ist eigentlich kein Problem-es sei denn, man erwischt einen übergenauen, der nicht weiß was er da eigentlich macht oder machen soll...*g*
Bezüglich der Räderproblematik, kann man ja mit jedem neuen Hybridmodell des Konzern, die gleichen Fässer wiederholt aufmachen.
Keine Räder bzw. Freigaben für die diese Modelle-was aktuell auch wieder durch parallele Räderthemen bestätigt wird.
Auf meinem PII waren (und sind) auch 17'' Rädern drauf.
Das bedarf einer kleinen Vorbereitung und am besten auch den Kauf beim örtlichen Händler, da es da keine Diskussionen gibt, wenn man direkt kommt und weiß was man will.
Mein Ablauf war:
Aktuelle Räderdaten nehmen-ich glaube das waren 6x16 ET 40-45(genauen Wert weiß ich nicht mehr) und mit 195/55R16 und mögliche Rad-/Reifenkombi's heraussuchen.
Jetzt Felgen mit nicht zu exotischen Abmessungen heraussuchen-meine sind 7x17 ET 40-45(genauen Wert weiß ich nicht mehr) mit 205/45R17 und schauen, was dort für Freigaben dabei sind.
Das Zeug alles nehmen, vorher zum netten Prüfer fahren, ihm den Sachverhalt mit den stiefmütterlich behandelten Hybridmodellen erklären, die ganzen Daten vorlegen, auch die anderen Freigaben und eine Antwort abwarten.
Bei mir war es dann so, das er alles anschaute und selbst nicht verstand (also warum ausgerechnet das Auto/die Hybriden da drin fehlten und warum es überhaupt nur eine Freigabe für Reifen gibt) und sagte, das er da kein Problem sieht, ich soll das Auto mitbringen.
Als Hinweis kam aber noch (er kannte sich offenbar sehr gut aus
), das die Reifen nicht zu dolle breit werden sollte, da der PII sonst seine Schadstoffeinstufung nicht mehr erfüllen könnte (also wenn ich jetzt mit 255 Reifen, oder so, vorgefahren wäre), doch bei 205er sehe er da kein Problem.
Also:
Gesagt, getan, begutachtet, eingetragen....fertig
Danach gabs ein Lob vom Prüfer und vom Reifenhändler - für die Vorbereitung, denn die meisten kommen nur dahin und sagen "Ich brauch was anderes, jetzt such mal".
Warum die Sache mit den "anderen Freigaben"?
Nun, bei den ganzen Gutachten uns dergleichen geht es ja meistens um die ganzen Traglasten usw., denn die Freigängigkeiten im Radhaus kann man ja sehen, die Tragfähigkeit nicht.
Hat man in den Unterlagen ein paar Freigaben für gleiche oder höhere Achslasten, dann kann der Prüfer ja sehen, das die Räder das packen.
Die Auslegung dieser Dinge und die letztliche Eintragung, liegt allerdings immer beim Prüfer...wenn der also nicht mag, dann gehts auch nicht.
Bestes Beispiel ist auch bei meinem aktuellen zu sehen-die ganzen Baureihe kann 17-20'' fahren, nur der Hybrid nicht.