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Unfall gehabt !
(3 Leser) KSR1, RAV4me, (1) Besucher
Der Prius 2 erschien Ende 2003 auf dem deutschen Markt, 2006 sein Facelift. 2009 wurde das Modell durch den Prius 3 abgelöst.
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THEMA: Unfall gehabt !
#210873
Aw: Unfall gehabt ! 19.06.2013 22:17 - vor 10 Jahren, 10 Monaten  
Zottel schrieb:

Gleichzeitig erhielt ich heute den Anhörungsbogen der Polizei, wenn ich das so lese dann dauert´s sicher etwas länger.

"IHNEN WIRD ZUR LAST GELEGT, DEN VORGENANNTEN UNFALL VERURSACHT BZW. MITVERURSACHT ZU HABEN"


Ich wundere mich nicht, daß meiner Meinung nach Versicherer, Banker und Anwälte Gangster sind und sich diese Meinung seit Jahrzehnten immer wieder festigt! (*)

Ich drücke Dir die Daumen, daß Du schadlos aus der Sache rauskommst!

(*) wenn sich jemand daran stört: so ist das, wenn man niemals ein positives Gegenbeispiel erlebt hat, sondern immer nur Erlebnisse hat, die das untermauern. Wenn ich jetzt eine Klage wegen Verunglimpfung bekomme ist das sicher kein adäquates Mittel meine Meinung zu ändern!
KSR1
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#210982
Aw: Unfall gehabt ! 20.06.2013 19:23 - vor 10 Jahren, 10 Monaten  
Zottel schrieb:
Freitag hatte ich RA Termin, danach gleich zum Gutachter.
Heute kam das Gutachten, die Wertminderung beläuft sich auf 150,-- EUR.


Reparaturkosten 3.150,-- EUR


Na, da habe ich ja ungefähr richtig gelegen. Sogar noch etwas drunter.



Zottel schrieb:
Gleichzeitig erhielt ich heute den Anhörungsbogen der Polizei, wenn ich das so lese dann dauert´s sicher etwas länger.

"IHNEN WIRD ZUR LAST GELEGT, DEN VORGENANNTEN UNFALL VERURSACHT BZW. MITVERURSACHT ZU HABEN"


Gehts noch oder was?? Du wirst von so einem Irren der überholen will weggedrängt und jetzt sollst Du den Unfall verursacht haben bzw. mitverursacht haben. Schildere im Anhörungsbogen alles genau. Am besten mit Bildern darstellen.
Was sagt Dein Anwalt dazu?
ICh hoffe für Dich, das es gut ausgeht.
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#213004
Aw: Unfall gehabt ! 06.07.2013 08:23 - vor 10 Jahren, 10 Monaten  
Zottel schrieb:
Seit heute früh muss ich erkennen, dass linker Kotflügel u. Stoßstange die gefährdetsten Bauteile des Prius sind.

...............zumindest was die Überholversuche anderer Verkehrsteilnehmer angeht. Selbst ein beherztes "Anker werfen" meinerseits konnte nicht verhindern, dass die Lücke zu klein war.

Mein erster Unfall in knapp 30 Jahren Auto fahren.

Als Ergebnis trafen sich rechter Radlauf des Ford und linker Kotflügel meines Toyotas. Nebenbei ist der Ford noch mit beiden linken Felgen über die Verkehrsinsel gekracht.
...


Hallo Zottel,

seit Mittwoch weiß ich, wie solche Unfälle passieren können. Frisch instandgesetzte "Haupt-"Straße innerorts, wegen "Rollsplit" auf 30km/h limitiert. Da ich merkte, daß ich der Einzige zu sein schien, den das Limit interessierte, fuhr ich "knapp 40", also Tacho 38. D.h. bewußt zu schnell, um nicht all zu sehr mit meiner "Ökokarre" zu provozieren. Als eine Linksabbiegerspur kam, wurde diese vom Hintermann als Überholspur genutzt. Bei mir war es aber nicht knapp, weil der Überholende sehr zügig fuhr und ich vom Gas ging. So konnte der Eilige noch rechtzeitig vor der Verkehrsinsel zurück auf meine Spur wechseln. Glück gehabt.

Einigen Leuten brennt offenbar der Kittel.

LG
Klaus
KSR1
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Letzte Änderung: 06.07.2013 08:26 von KSR1.
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#213023
Aw: Unfall gehabt ! 06.07.2013 09:48 - vor 10 Jahren, 10 Monaten  
Am vergangenen Donnerstag, Hin und Rückfahrt auf gleicher Straße, (Kraftfahrtstraße, Fahrbahn abwechselnd 3-spurig (2 Spuren hinwärts, 1 Spur Gegenrichtung)), bin ich gerade im Begriff selbst LKW zu überholen- Abstand noch ca. 10m -, wurde ich 2x mal mit Gewalt trotzdem noch "zum Abschnappen" rechts überholt.
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#213036
Aw: Unfall gehabt ! 06.07.2013 11:34 - vor 10 Jahren, 10 Monaten  
Zottel schrieb:
Freitag hatte ich RA Termin, danach gleich zum Gutachter.
Heute kam das Gutachten, die Wertminderung beläuft sich auf 150,-- EUR.


Reparaturkosten 3.150,-- EUR




Gleichzeitig erhielt ich heute den Anhörungsbogen der Polizei, wenn ich das so lese dann dauert´s sicher etwas länger.

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Wieso legt der Gutachter den Wertverlust so gering aus? Normal sind es 10% der Reparatursumme.Nicht mehr, aber eben auch nicht weniger. Das was man dir bietet liegt deutlich drunter.
Da könntest du ggf. bei einem Verkauf einen höheren Abzug bekommen.

Zum Anhörungsbogen der Polizei.
Die gehen nach der Unfallaufnahme aus. Ich weiß ja nicht wer alles vor Ort eine Aussage gemacht hat. Das könnte nun so blöd aussehen das du jetzt nachweisen musst, das der Unfallgegener sich falsch verhalten hat. Eindeutig scheint es jedenfalls wohl nicht zu sein.
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#213041
Aw: Unfall gehabt ! 06.07.2013 12:22 - vor 10 Jahren, 10 Monaten  
Bei mir hatte der Gutachter 300EUR Wertminderung angesetzt. Worauf sich die Versicherung bei mir meldete und mir ein Gegenangebot machte. Als dann der Anwalt etwas lauter wurde, bekam ich auch die 300 EUR Wertminderung ausgezahlt.
Autofahrer
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#213136
Aw: Unfall gehabt ! 06.07.2013 22:54 - vor 10 Jahren, 10 Monaten  
Servus.

TF104 schrieb:
Normal sind es 10% der Reparatursumme.Nicht mehr, aber eben auch nicht weniger.

Das ist keines Wegs "normal". Der merkantiler Minderwert ist grundlegend eh erst einmal nichts weiter als eine Art Aberglaube des Markes, dem man monetär Ausdruck verleiht. Alleine deswegen lässt sich so etwas keines Wegs so pauschal definieren. Des weiteren, frage ich bei fünf verschiedenen Werkstätten nach bzw. lasse ich den gleichen Schaden in fünf unterschiedlichen Werkstätten reparieren, bekomme ich alleine wegen unterschiedlichen Stundenverrechnungssätzen, aber auch anderen UPE-Aufschlägen und Lackmaterialberechnung womöglich deutlich unterschiedliche Reparaturrechnungen bzw. -kosten und damit dann eben auch - nach den pauschalen 10% - fünf verschiedene Minderwerte.

Bei der Ermittlung eines möglicher Weise anfallenden merk. Minderwert werden weit mehr Parameter berücksichtigt, als wie so eine Pauschale.
Was u.a. Berücksichtigt wird bzw. werden sollte:
- allgem. Fahrzeugzustand
- Alter des Fz.
- Laufleistung des Fz.
- Vorschäden (rep. oder auch nicht)
- Umfang/Art des aktuellen Unfalls bzw. welche Teile betroffen sind und welche Reparaturwege erforderlich sind
- aktueller Fahrzeugmark allgem. aber gerade den
- Stand des Modells auf dem Markt (beliebt/unbeliebt, viele/wenige Angebote von diesem Modell am Markt)


Grüße ~Shar~
Shar
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#213147
Aw: Unfall gehabt ! 07.07.2013 00:18 - vor 10 Jahren, 10 Monaten  
Was du schreibst ist schön und gut, aber Fakt ist das die deutsche Rechtssprechung eben diese 10% der Reparatursumme als Wertverlust anerkennt.
Von einer Pauschale kann man da wohl nicht sprechen. Eher von einem Richtwert. Ist die Reparatur günstiger/geringer dann ist der Wertverlust geringer.
Nicht mehr und nicht weniger.
Und an diesen 10% orientieren sich nun mal die Verkäufer im Falle eines Ankaufs.
So gesehen würde ich da schon auf einen höheren Wertverlust hinarbeiten.
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Letzte Änderung: 07.07.2013 00:21 von ex_TF104.
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#213174
Aw: Unfall gehabt ! 07.07.2013 10:11 - vor 10 Jahren, 10 Monaten  
Servus.

Ohne die genannten anderen Umstände zu berücksichtigen ist eine Berechnung gem. 10% der Rep-Kosten defakto nichts weiter als eine Pauschale.

Nur als Beispiel:
Hatte erst kürzlich einen ca. 6Jahre alten Mercedes mit 150tkm hier, der von einem zurück gerollten anderen Wagen hinten am Heck schräg getroffen wurde.
Stoßfänger und Heckklappe hinüber. Rep-Kosten ca. 2500€

Dem gegenüber steht ein 2Jahre alter Golf mit keine 20tkm dem ein rückwärts fahrender Wagen den Radlauf hinten der Seitenwand eingedrückt hatte. Rep-Kosten ca. 2300€

Beim Benz waren nur Schraubteile betroffen, sonst nichts. Dazu war der Wagen älter und hatte eine deutlich höhere Laufleistung.
Der Golf hatte einen Schaden an einem mittragenden Teil der Karosse, welches entsprechend über unlösbare Verbindungen mit der Karosse verbunden ist.
Und nun erklär mir bitte, warum der Benz gem. deiner Pauschal-10%-Regel ein höhere Wertminderung bekommen soll, als der Golf.

Nun kommt noch hinzu, daß der Benz zusätzlich einen reparierten schweren Heckschaden hatte.
Nun erkläre mir, warum der Benz gem. deiner "Regel" überhaupt noch eine Wertminderung bekommen soll.


TF104 schrieb:
aber Fakt ist das die deutsche Rechtssprechung eben diese 10% der Reparatursumme als Wertverlust anerkennt.

Hast du hierzu eine Quelle?
Denn, so pauschal gesagt, stimmt das nach meinem Kenntnisstand nicht.

Zu dem "Fakt". Der BGH hatte im Urteil von 03.01.61 den Anspruch an einen merk. Minderwert statt gegeben, womit dies in der Rechtsprechung fest verankert wurde, zumal alle nachfolgenden Urteile dies nur noch untermauerten. Aber auch damals, in Verbindung mit dem Urteil aus dem Jahre 1966 kam das Gericht auch zu dem Entschluss, daß die Ermittlung des Minderwerts wohl unter Einbeziehung eines Sachverständigen zu erfolgen hat.
Dies wurde von einem Urteil aus dem Jahre 1979 nochmal deutlich gemacht, in dem klar gesagt wurde, daß die Ermittlung unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen zu erfolgen hat.
Von einer 10%-Pauschale sind wir weit entfernt.
Dies macht das Urteil des BGH von 18.09.1979 auch nochmals mehr als deutlich, bei dem der BGH klar gesagt hat, daß eine Ermittlung des merk.MW nach einem festen Prozentsatz einer bestimmten Bezugsgröße als Ermessensfehlerhaft anzusehen ist.

Des weiteren folgte, daß die Rechtsprechung die auf jahrelanger Marktbeobachtung und Überprüfung zahlreicher Schadenfälle beruhenden Berechnungsformeln, die auch die von mir genannten Dinge berücksichtigen, wiederum i.d.R. anerkennt.
Zugelassen wurden u.a. die Methoden nach Ruhkopf/Sahm und Zeisberger/Neugebauer-Püster (ehem. Halbgewachs).

Des weiteren kristallisierte sich eine Grenze für die Zubilligung eines Minderwerts von Seiten der Judikative heraus.
Bis vor ein paar Jahren hat man sich an einer Grenze von ca. 5 Jahre und ca. 100tkm orientiert, wobei auch Minderwerte an Fahrzeugen noch anerkannt wurden, die darüber lagen ABER auch hier wieder unter Hinzuziehung von Sachverständiger Hilfe.
Zwischenzeitlich zeichnet sich eine neue Orientierungsgrenze von ca. 10Jahre und ca. 200tkm heraus.

Fazit:
Gerichte haben den Minderwert unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen korrekt festzulegen.
Eine 10%-Pauschale wurde vom BGH als fehlerbehaften bestimmt.
Ein Minderwert lässt sich nicht so pauschal Berechnen.


Grüße ~Shar~
Shar
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Letzte Änderung: 07.07.2013 11:08 von Shar.Grund: was vergessen
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#213194
Aw: Unfall gehabt ! 07.07.2013 12:33 - vor 10 Jahren, 10 Monaten  
Die Quelle bin ich selbst.
2x so erlebt.
1.Rechtsstreit um einen Schaden an meinem Fahrzeug.
Aussage vom Gericht 10% der Reparatursumme mehr nicht, egal wie neu das Fahrzeug ist. In dem Fall war der Neuwagen 3,5 Tage alt und hatte noch keine 1000km weg.

2. beim Verkauf des Fahrzeugs wurden diese 10% sauber runtergerechnet. Er war also um diese Summe weniger wert...


Wie hoch die Reparaturkosten sind, ist nicht meine Sache. Was du schreibst ist alles richtig.

Und der von dir beschriebene Vergleich ist ja genauso. Unter Umständen ist so ein Unfall für den Benz das Ende und er ist unterwegs in Richtung wirtschaftlicher Totalschaden.
Der Restwert mindert sich.
Nicht wenige Geschädigte nehmen in dem Fall das Geld mit und warten auf den nächsten Treffer.
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#213212
Aw: Unfall gehabt ! 07.07.2013 13:48 - vor 10 Jahren, 10 Monaten  
Servus.

Wenn du das so vor Gericht (vmtl. AG?) erlebt hast, hattest du scheinbar einen schlechten Rechtsbeistand gehabt.
Man kann sogar soweit gehen und sagen, daß das Gericht überhaupt nicht die Kompetenz hat, einen Minderwert festzulegen.
Daher hat eben auch das BGH festgelegt, daß die Festlegung des MW unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen zu erfolgen hat und eine pauschale Festlegung über z.B. diese 10%-Regel als fehlerhaft anzusehen ist - und das BGH ist im Grunde letzte Instanz für so etwas.

TF104 schrieb:
2. beim Verkauf des Fahrzeugs wurden diese 10% sauber runtergerechnet. Er war also um diese Summe weniger wert...
Je nachdem wann der Wagen verkauft wurde, ist das so auch nicht "korrekt", wobei natürlich der Händler dahingehend eine Vertragsfreiheit hat. D.h. wenn er dir nicht mehr bieten will, ist dies seine Sache; nicht wirklich "korrekt" bleibt es, je nach Zeitraum, Alter und Laufleistung, dennoch.
Fakt ist, was auch auf judikativer Ebene so gesehen wird, daß der MW mit Alter und Laufleistung des Fahrzeugs sinkt, bis hin, daß der Status des Unfallwagens beim Verkauf am Markt keine Rolle mehr spielt, womit schlussendlich die WM gleich null ist.

Zu dem Vergleich.
Weder der Benz und natürlich auch der Golf waren weit weg von einem Totalschaden oder davon, daß ein Restwert eine Rolle gespielt hätte.
Wenn der Wagen ein Totalschaden ist, gibt es natürlich keine Wertminderung mehr, da der Wagen nicht mehr reparaturwürdig ist und damit eben "offiziell" auch nicht mehr repariert auf den Markt kommt womit wiederum auch keine Wertminderung eintreten kann.

Der Restwert mindert sich. Nicht wenige Geschädigte nehmen in dem Fall das Geld mit und warten auf den nächsten Treffer.
Ich vermute, daß wir evtl. gar nicht von dem selben Sprechen.
Wertminderung ist eine Minderung des Wertes eines reparierten Fahrzeugs am Markt auf Grund der "Angst", die Unfallreparatur oder auch der Unfall selber könnte zu Folgeschäden führen, die erst später auftreten.
Der Restwert ist der Wert, denn ein verunfalltes nicht repariertes Fahrzeug inne hat.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den man aufwenden muss, um - simpel ausgedrückt - am Markt ein vergleichbares Fahrzeug zu beschaffen. Es ist damit im Grunde der Fahrzeugwert vor dem Unfall.


Bei Interesse, hier noch ein (fiktives) Beispiel mit einem neuwertigen Wagen, warum das mit Pauschal 10% nicht funktioniert:
Achtung: Spoiler!



Grüße ~Shar~
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#213286
Aw: Unfall gehabt ! 07.07.2013 21:52 - vor 10 Jahren, 10 Monaten  
Na das mit dem Rechtsbeistand kann ich wohl so unterschreiben, allerdings waren die 10% vom KVA schon mehr als es der Gutachter im diskutierten Fall zugestehen würde. So gesehen hätte mich dann die Amtsrichterin bevorteilt entschädigt. Und der Rechtsbeistand wohl doch nicht (ganz)so schlecht. Aber ein Vergleich ist immer Mist...

Na und die 10% waren (in einem anderen Fall)mal eben abgezogen worden.
Und du hast Recht, man hat mich da wohl ein bischen übern Tisch gezogen. Man lernt nie aus. Aber da ich eben Fall 1 vorm AG erlebt habe und der Verkäufer auch davon sprach habe ich das als einen Richtwert hingenommen.
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#218007
Aw: Unfall gehabt ! 15.08.2013 16:47 - vor 10 Jahren, 8 Monaten  
Heute komme ich auf meinen Unfall zurück, die Versicherung hat gezahlt, heute war Geldeingang.

Hier hat sich der Rechtsbeistand offensichtlich gelohnt, schon allen weil ich keine Ahnung von der Materie habe und seit vielen Jahren eine RS-Versicherung habe die ich glücklicherweise bisher nie benötigte.

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Zottel
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