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Nun auch für den Prius II: AHK mit 750kg Zuglast
(2 Leser) KSR1, (1) Besucher
Der Prius 2 erschien Ende 2003 auf dem deutschen Markt, 2006 sein Facelift. 2009 wurde das Modell durch den Prius 3 abgelöst.
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THEMA: Nun auch für den Prius II: AHK mit 750kg Zuglast
#191788
Nun auch für den Prius II: AHK mit 750kg Zuglast 15.01.2013 14:21 - vor 11 Jahren, 3 Monaten  
bei ahk-preisbrecher.de gibts veränderungen auf der seite. die ahk für den prius 3, die hier in D schon erfolgreich eingetragen wurde, gibt es nun ausdrücklich nur für Österreich. früher war das nicht so deutlich ersichtlich. ebenfalls für Ö gibt es nun aber auch eine 750kg kupplung für den p2. der preis ist auch etwas gesunken, es sind nun noch knappe 800 euro fällig.

ich bin natürlich kurz davor, mir auf verdacht die k. zu kaufen. aber leider ist es nicht möglich, die dazugehörigen papiere im vorfeld zu bekommen. angeblich würden sie die k. noch nichtmal an deutsche bürger verkaufen, aber das ist dann erst das zweite problem.

ideal wäre es natürlich, wenn ein austria-ler der gern eine ahk hätte sich das ding einfach kauft und die papiere mit uns teilen würde. das wäre ja eine risikolose sache, von der die community sehr profitieren könnte. gibt es da hoffung? oder muss ich in den sauern apfel beißen und 800 euro auf gut glück ausgeben?

derzeit habe ich schonmal die papiere vom p3 ausgedruckt und werde die mal meinem prüfer zeigen. wenn es die gleichen unterlagen für den p2 gibt, sieht es sehr gut aus.
kurzer
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Letzte Änderung: 15.01.2013 14:25 von kurzer.
kurzer gruss

Prius II Executive, Navachorot

Prius II
Prius I


Der Pessimist sieht in jeder Aufgabe ein Problem, der Optimist sieht in jedem Problem eine Aufgabe.

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#191792
Aw: Nun auch für den Prius II: AHK mit 750kg Zuglast 15.01.2013 14:50 - vor 11 Jahren, 3 Monaten  
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sven@prius
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im Toyota Prius Sol-Travel

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#194153
Aw: Nun auch für den Prius II: AHK mit 750kg Zuglast 01.02.2013 20:44 - vor 11 Jahren, 3 Monaten  
nabend,

ohne Herstellerfreigabe kann man keine Anhängelast eintragen und ohne Anhängelast in den Fz-Papieren darf eine AHK nicht angebaut werden.
Die Herstellerfreigabe kann durchaus in den Länder unterschiedlich ausfallen, das unterschiedliche Gesetze begzl. der Produkthaftung bestehen. Auch Vorschriften den Strassenverkehr betreffend weichen in anderen Ländern voneinander ab. Man denke nur zb an die Vmax auf Autobahnen.

Selbst wenn eine EG-Typgenehmigung für eine AHK vorliegen würde ändert sich nichts an der Anhängelast des Fz.

Eine AHK kann übrigens nie eine Zul-Anhängelast beinhalten sonder nur einen D-Wert der eine Belastungskombination aus Anhänger und Zugfz darstellt, d.h. je größer das Zugfz. desto geringer die Anhängelast bzw je leichter das Zugfz., desto höher das möglich Gewicht des Anhängers im Bezug auf die Belastbarkeit de Kupplung.

mfg
bart
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#194176
Aw: Nun auch für den Prius II: AHK mit 750kg Zuglast 01.02.2013 23:00 - vor 11 Jahren, 3 Monaten  
Per Einzelabnahme kann auch ohne Herstellerfreigabe eine Anhängelast eingetragen werden. In einem anderen Forum ist jemand, der einen Anhänger mit nachträglich angebauter Anhängerkupplung besitzt - alles offiziell eingetragen. (Unimog - druckluftgebremster Einachsanhänger - Kugekopfkupplung). Der fährt so auf Unimog-Treffen.

Edit: Foto hier: www.eulan.de/unimog/zug06.jpg
cybershadow
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Letzte Änderung: 01.02.2013 23:06 von cybershadow.
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#194180
Aw: Nun auch für den Prius II: AHK mit 750kg Zuglast 01.02.2013 23:41 - vor 11 Jahren, 3 Monaten  
cybershadow schrieb:
Per Einzelabnahme kann auch ohne Herstellerfreigabe eine Anhängelast eingetragen werden. In einem anderen Forum ist jemand, der einen Anhänger mit nachträglich angebauter Anhängerkupplung besitzt - alles offiziell eingetragen. (Unimog - druckluftgebremster Einachsanhänger - Kugekopfkupplung). Der fährt so auf Unimog-Treffen.


der "jemand" bin ich
Korrekt, alles mit TÜV-Segen. Der druckluftgebremste KZA (KinderZimmerAnhänger) hat eine vom TÜV eingetragene Kugelkopf-Anhängekupplung und eine zul. Anhängelast von 2700kg. der Böckmann-Trailer mit meinem Ritscher drauf bringt ca. 2,6to auf die Waage.
Da der Unimog als Zugmaschine zugelassen ist, darf der abgebildete Zug auch so auf allen öffentlichen Straßen gefahren werden.

Keep on mogging
Ulli

Edit: beim Zugfahrzeug ist immer die zul. Anhängelast in kg angegeben. durch die Formel "(zGM-Z * zGM-A * 9,81) / (zGM-Z + zGM-A)"ergibt sich aus der zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeugs und der zul. Gesamtmasse des Anhängers der erforderliche D-Wert für die Anhängekupplung.
zGM-Z = zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug
zGM-A = zul. Gesamtmasse Anhänger
Ulli
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Letzte Änderung: 01.02.2013 23:49 von Ulli.


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#194181
Aw: Nun auch für den Prius II: AHK mit 750kg Zuglast 01.02.2013 23:46 - vor 11 Jahren, 3 Monaten  
... so klein ist die Welt. Wobei ich im VP in letzter Zeit nur noch stiller Mitleser bin.
cybershadow
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#194183
Aw: Nun auch für den Prius II: AHK mit 750kg Zuglast 02.02.2013 00:29 - vor 11 Jahren, 3 Monaten  
Der Bundeswehranhänger auf deinem Bild hat beim Bund wahrscheinlich schon serienmäßig eine AHK, aber ein Betrieb von zwei Stardeichselanhängern halte ich für sehr gewagt, wobei auch noch der hintere auflaufgebremst ist!

Fahrdynamisch grenzwertig; stell dir mal vor der muss in einer Kurve voll in die Eisen, am besten noch bergab, da schiebt's den mittleren Anhänger evtl nach außen weg!

Kein vernünftig handelnder SV wird ohne Hersteller eine Anhängelast eintragen, denn die lastabtragenden Punkte legt der Hersteller fest und kein SV kann ohne Hersteller wissen was die Längsträger abkönnen.
Es gibt einige Autos die keine Anhänger ziehen dürfen! Porsche, Ford Ka, Opel Agila (HB),...usw
Bei den modernen LKW, Artego zB. kann je nach Typ auch nachträglich keine Hecktraverse mit AHK angebaut werden, weil die Rahmenwerkstoffe schon bei der Herstellung auf die Verwendung ohne AHK ausgelegt werden.

Da kann auch ein SV nicht's machen und beim Prius stand in der Entwicklung wahrscheinlich nichts von einer AHK im Lastenheft!
Irgendwo wird sich immer ein "Schwachverständiger" finden der sich dazu hinreißen läßt und sich nicht im klaren ist, daß er auch die Produkthaftung übernimmt.

Wenn Toyota sagt es geht, dann geht's, alles andere wäre Kaffeesatzleserei!

mfg
bart
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#194184
Aw: Nun auch für den Prius II: AHK mit 750kg Zuglast 02.02.2013 00:37 - vor 11 Jahren, 3 Monaten  
Na also, da ist doch der Eigentümer himself!

Mich würde mal interessieren wie die Fuhre sich in einer Kurve bremst!
Hast du schon mal mit 60km/h eine Vollbremsung hingelegt?

Besonders die Traverse für die Kupplungskugel interresiert mich.
Die dürfte doch wohl kaum serienmäßig sein.

mfg
bart
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Letzte Änderung: 02.02.2013 00:38 von bart.
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#194194
Aw: Nun auch für den Prius II: AHK mit 750kg Zuglast 02.02.2013 03:39 - vor 11 Jahren, 3 Monaten  
bart schrieb:
ohne Herstellerfreigabe kann man keine Anhängelast eintragen und ohne Anhängelast in den Fz-Papieren darf eine AHK nicht angebaut werden.
Ich dachte, das sei hier (KLICK) bereits geklärt worden?!

Grüße, Egon
Egon
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#194202
Aw: Nun auch für den Prius II: AHK mit 750kg Zuglast 02.02.2013 10:00 - vor 11 Jahren, 3 Monaten  
bart schrieb:

Mich würde mal interessieren wie die Fuhre sich in einer Kurve bremst!
Hast du schon mal mit 60km/h eine Vollbremsung hingelegt?

Besonders die Traverse für die Kupplungskugel interresiert mich.
Die dürfte doch wohl kaum serienmäßig sein.


Vollbremsung dank DruLu-Bremse des ersten Anhängers überhaupt kein Problem. Ich bin nie in irgendwelche (fahrdynamisch) gefährlichen Situationen gekommen.

So sieht die Traverse aus


Dem aaS habe ich detaillierte Daten zum verwendeten Material (Materialstärke und -güte) vorgelegt. Geschweißt wurde die Konstruktion von jemandem, der sich damit auskennt (und dem aaS persönlich bekannt ist).

Am Rande noch ein Paradoxum der deutschen STVO:
mit dem Zug (ZGM + 2 Anhänger) darf ich max. 60kmh schnell fahren, auch auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen!
Autobahnbenutzung deshalb erlaubt, weil alle Einzelfahrzeuge eine bbH von mehr als 60kmh haben. (ich habe es meinen ehem. Trucker-Kollegen zuliebe nie gemacht )
Gruß Ulli
Ulli
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#194205
Aw: Nun auch für den Prius II: AHK mit 750kg Zuglast 02.02.2013 10:13 - vor 11 Jahren, 3 Monaten  
Stimmt nicht ganz! Wenn z. B. innerorts eine Geschwindigkeitserhöhung auf 70 km/h ist, dann gilt die für alle Fahrzeuge! Komisch, is aber so!
Loui
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#194238
Aw: Nun auch für den Prius II: AHK mit 750kg Zuglast 02.02.2013 15:55 - vor 11 Jahren, 3 Monaten  
Egon schrieb:
bart schrieb:
ohne Herstellerfreigabe kann man keine Anhängelast eintragen und ohne Anhängelast in den Fz-Papieren darf eine AHK nicht angebaut werden.
Ich dachte, das sei hier (KLICK) bereits geklärt worden?!

Grüße, Egon


Ich hab mich mal durch den Thread gearbeitet (ab Seite 16).

Ich möchte hier nicht als Miesepeter auftreten, möchte aber euch meine
Gedankengänge und Bedenken zu der Thematik offenlegen:

Die E-Nummer auf der Kupplungskugel hat überhaupt nix mit dem Prius zu tun, sie ist als Kupplungskugel als solches geprüft und wird zB an den Chevrolet AVEO angebaut.(s.Anhang)
Mit der E-Nummer hat auch der Tüv Nord i.d.R. nix zu tun. Das Gutachten von Tüv Nord bezieht sich auf die Halterung der Kupplungskugel, die für den Prius zusammengedengelt wird und für die Kupplungskugel E4 00 2933 geeignet ist.

Im Gutachten steht genau die Nummer drin, die auf der Halterung eingeschlagen wird TPN... und nur für diese Halterung kann eine Genehmigung im Einzelfall beantragt werden!
Dieses Gutachten kann übrigens nur der TÜV oder Dekra Ost (technische Prüfstelllen) erstellen, keine KÜS, DEKRA, GTÜ...usw

Der Schrieb aus Österreich sagt mir gar nix, weil nirgendwo beschrieben ist, nach welchen Kriterien oder Normen die Prüfungen durchgeführt worden sind.
Außerdem steht nichts von einer Akkreditierung drin.
Definition des Begriffs Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17011
"Akkreditierung ist die Bestätigung durch eine dritte Seite, die formal darlegt, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die Kompetenz besitzt, bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben durchzuführen."

Hört sich verwegen an, macht aber Sinn. Jeder Ing. könnte so ein Schreiben aufsetzten und wenn, man es sich genau durchliest, erkennt man wie ungenau und allgemein es formuliert ist, damit der SV seine Kompetenzen nicht überschreitet: "Die Fahrfunktionen nach Vorgaben waren ohne Mängel"

Welche Vorgaben (DIN,ISO,VDTÜV.allgemein anerkannten Regeln der Technik????), wer hat sie aufgstellt?
Ich möchte auf keinem Fall dem Ing. seine Fähigkeiten absprechen, aber seine Befugnisse in diesem Fall anzweifeln.

Wäre der Schrieb vom TÜV Österreich sähe es anders aus, da der TÜV Ö vom KBA als technischer Dienst benannt ist.

Selbst wenn man das Prüfzeugniss anerkennen könnte, so fehlt immer noch ein Nachweis über die Betriebsfestigkeit der Befestigungspunkte und der Fz-Konstruktion. Das ist der Part, wo der Hersteller ins Spiel kommt, oder die Prüfung sehr aufwendig wird.

Alles in allem sind das für mich keine handfesten Kriterien, die mich überzeugen könnten, außerdem ist die Prozedur mit Erteilung einer Bauartgenehmigung im Einzelfall, der Genehmigung der übergeordneten Behörden, je nach Bundesland und der Abnahme nach §19/2 sehr aufwendig!

mfg
bart
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Letzte Änderung: 02.02.2013 16:03 von bart.
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#194248
Aw: Nun auch für den Prius II: AHK mit 750kg Zuglast 02.02.2013 17:22 - vor 11 Jahren, 3 Monaten  
für bedenkenträger haben wir ein gefühltes halbes dutzend andere threads, hier gehts ums machen. es wird eine ahk für Ö verkauft und ich möchte die papiere dafür meinem tüv vorlegen. nicht mehr und nicht weniger. da es mindestens eine eingetragene kupplung in D gibt, möchte ich persönlich gern eine zweite haben.

was die technischen spezifikationen angeht, bin ich mir sicher, weder antrieb noch befestigung zu überlasten. der versuchsaufbau wurde mit 1300kg gefahren und hatte allenfalls bei extremen passfahrten probleme. mit 750kg und mit mir als fahrer, kann ich beides ausschliessen.
kurzer
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Letzte Änderung: 02.02.2013 17:25 von kurzer.
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#194256
Aw: Nun auch für den Prius II: AHK mit 750kg Zuglast 02.02.2013 17:41 - vor 11 Jahren, 3 Monaten  
kurzer schrieb:
...der versuchsaufbau wurde mit 1300kg gefahren und hatte allenfalls bei extremen passfahrten probleme.....


Der Test wurde lt Dokumenten mit 750Kg durchgeführt, nicht mit 1300Kg!

Die Längsträger werden dir bestimmt nicht abreißen, wie dieser Test beweist, aber Rechtssicherheit hast du keine: KLICK

Mit den hier aufgeführten Dokumenten hast du keinen rechtlichen Anspruch auf eine Abnahme nach 19/2 Stvzo!
Eine erfolgte Änderung der Papiere kann im Falle eines Falles nachbegutachtet und zurückgezogen werden, was übrigens öfters passiert, als man denkt.

mfg
bart
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Letzte Änderung: 02.02.2013 17:56 von Egon.Grund: Bildlink korrigiert.
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#194258
Aw: Nun auch für den Prius II: AHK mit 750kg Zuglast 02.02.2013 17:55 - vor 11 Jahren, 3 Monaten  
Diese Art von Bildadressen verdaut unsere Forensoftware nicht. Ich mache es wenigstens anklickbar in Deinem Beitrag.

Grüße, Egon
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