Kfz-Steuer definitiv nein, als Behinderter steht Dir aber möglicherweise eine Kfz-Steuerermäßigung oder Befreiung zu (
www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrz...nstigungen_node.html), unabhängig von der Umrüstung des Fahrzeugs.
Die Typenklasseneinstufung ändert sich durch den Einbau/Umbau nicht (es wird ja kein vollkommen neuer Modelltyp hergestellt (
www.gdv-dl.de/typklassenverzeichnis.html)). Was Du allerdings klären solltest ist, ob und wie der Umbau durch die Fahrzeugversicherung mitversichert ist. Hier gibt es gewaltige Unterschiede. Näheres dazu kann Dir nur die in Frage kommende Versicherung mitteilen.
Die Tatsache das Du einen Behinderungsgrad hast, wird bei den Versicherungen im Rahmen des Vertragsabschlusses nicht abgefragt (scheint deshalb für die Bemessung des Beitrages nicht relevant (weder im Positiven (weniger Beitrag) noch im Negativen (wäre diskriminierend))).