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StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020
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Die Presse über den Prius, die Hybridtechnik, den Toyota-Konzern und andere interessante Themen.
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THEMA: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020
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#705413
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 30.01.2022 02:07 - vor 2 Jahren, 3 Monaten  
Sowas wird in Berlin und Brandenburg von der Polizei auch ab und zu überprüft und auf Video aufgezeichnet. Wer nicht wenigstens fast zum Stehen kam wird nach dem Rechtsabbiegen herausgeholt.
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#705436
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 30.01.2022 09:07 - vor 2 Jahren, 3 Monaten  
Der grüne (Blech) Pfeil wurde ja nicht 1x1 übernommen. In der DDR konnte man unter Beachtung des Vorfahrt habenden Verkehrs/Fußgänger, ohne anzuhalten weiter fahren.
Jetzt muss man bei Rot an der Haltelinie anhalten und dann erst unter Vorsicht des fließenden Verkehrs/Fußgänger abbiegen.
Diese Regelung wird aber zu 80% missachtet und nach alt hergebrachter Regelung gefahren. Grundsätzlich ohne Wissen erst die "Wessis", und jetzt auch grundsätzlich von Allen praktiziert.

MfG Harzbube.
harzbube
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#705437
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 30.01.2022 09:11 - vor 2 Jahren, 3 Monaten  
gcf schrieb:
Keine Änderung aber für mich neu:
Ein grüner Pfeil ist wie ein Stoppschild zu beachten, d.h. vollständig anhalten (auch Radfahrer) dann erst fahren


Was ist daran NEU ??
Diese Praxis ist schon seit Jahren vorgeschrieben seit man gnädigerweise diesen alten "DDR-Zopf" in die bundesdeutsche StVO übernommen hat !
mfG schwarzvogel
schwarzvogel
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Letzte Änderung: 30.01.2022 09:12 von schwarzvogel.

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#705495
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 30.01.2022 12:42 - vor 2 Jahren, 3 Monaten  
Der grobe Unterschied ist ja was ich meinte. Leuchtet ein Pfeil so kann man fahren weil in dieser Fahrtrichtung gefahren werden kann und alles was kreuzen kann ROT hat.
Beim DDR-Pfeil auf Blech ist es doch einfach. Der ist erstmal nicht da. Er leuchtet ja nicht. Und da wir im Straßenverkehr ja eigentlich eine grundsätzliche Rangfolge haben zwischen Mensch, Leuchtzeichen, Schildern, Regelungen ist diese angewandt ja korrekt.
Man nähert sich einer roten Ampel und möchte danach nach Rechts.
Steht auf der Kreuzung kein Mensch in Form eines Polizisten (und ggf. auch mal ein Feuerwehrmann) so gilt die nächste Rangfolge. Das Licht.
Das rote Licht sagt Halt!
Vor der ersten Linie, die u.U. weit vor der Ampel sein kann. Weil Fußgänger und Radfahrer die queren Vorfahrt haben.
Also stehen wir und schauen welches Verkehrszeichen dann Bedeutung bekommt. Ist dort nichts gilt die Ampel. Ist diese aus regelt die Beschiderung ja auch grundsätzlich die Vorfahrt. Gibt es keine Schilder bleibt der gelernte Grundsatz Rechts vor Links.
Ist dort ein grüner Pfeil so muss man unter Beachtung des Vorrangs der Radler und der Fußgänger sehen ob dort Querverkehr unterwegs ist. Ist dort nichts darf man abbiegen.
Soviele Dinge die man beachten muss, das kann man nicht mit durchrollen alles erfassen.

Ist doch ganz einfach.
ex_TF104
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#705514
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 30.01.2022 14:33 - vor 2 Jahren, 3 Monaten  
Der Eine erklärt es in 17 Zeilen, der andere mit 6.
Ist doch ganz einfach.

MfG Harzbube.
harzbube
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#705528
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 30.01.2022 16:30 - vor 2 Jahren, 3 Monaten  
Wenn man das Grundwissen auffrischt dann werden es ein paar Zeilen mehr. Ist ja logisch.

Hätte ich geschrieben:
Ganz einfach: Leuchtet das Ding: Losfahren!
Ist das Ding nur aufgedruckt: Anhalten, Radfahrer, Fußgänger,Querverkehr durchlassen und wenn frei fahren.

Dann hätte sich sicher wer Schlaues gefunden der den Hinweis mit der Person gebracht hätte.

Kompliziert ist daran nix.
ex_TF104
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#705608
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 31.01.2022 09:14 - vor 2 Jahren, 3 Monaten  
Wer unsicher ist, ob er alle "neuen" Regeln kennt, kann sich ja ein Schulungsbuch kaufen. Man muss dafür nicht in eine Fahrschule gehen.

Gruß
Helmut
ellert_de
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#705611
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 31.01.2022 09:59 - vor 2 Jahren, 3 Monaten  
Alternativ (wer Lust auf die Quelle selbst hat) direkt die StVO lesen:

www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/BJNR036710013.html

Und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften:

www.verwaltungsvorschriften-im-internet....2001_S3236420014.htm

Jeder, der eine Fahrerlaubnis hat, und damit "befähigt ist, ein Kraftfahrzeug zu führen", muss "ausreichende Kenntnisse der für das Führen von Kraftfahrzeugen maßgebenden gesetzlichen Vorschriften" haben (www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2.html -> Absatz 5, Nr. 1)

Jetzt ist natürlich die Frage, ab wann die Kenntnisse "ausreichend" sind und welche Teile der StVO man auch "vergessen" darf, damit die eigenen Kenntnisse noch als ausreichend gelten.
marratj
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Letzte Änderung: 31.01.2022 10:09 von marratj.

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#705613
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 31.01.2022 10:16 - vor 2 Jahren, 3 Monaten  
marratj schrieb:

Jetzt ist natürlich die Frage, ab wann die Kenntnisse "ausreichend" sind und welche Teile der StVO man auch "vergessen" darf, damit die eigenen Kenntnisse noch als ausreichend gelten.


Das ist eine sehr gute Frage die eigentlich einen völligen Widerspruch in der Regelung aufdeckt. "Ausreichend" ist in der Schule eine Note 4, mit der man gerade so noch durchkommt. Aus meiner Sicht sollte eine uneingeschränkte Teilnahme im Straßenverkehr mindestens "gut" sein, also eine Note 2.

Scheinbar bleibt Blinken, Schulterblick, Abstand halten, defensives Fahren und Geschwindigkeiten einhalten denen vorbehalten die mindestens "befriedigende" Kenntnisse haben.
Andi_mit_i
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#705615
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 31.01.2022 10:26 - vor 2 Jahren, 3 Monaten  
Was helfen die Kenntnisse weiter, wenn man sie nicht beherzigt?
Das ist das deutlich größere Problem im Vergleich zum Nichtwissen.

eppf
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#705618
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 31.01.2022 11:06 - vor 2 Jahren, 3 Monaten  
Ich denke, "ausreichend" in "ausreichende Kenntnis" bedeuted hier nicht, dass man einen gewissen numerischen Anteil vergessen darf, also bspw. Kenntnis von 50% der Regeln ausreicht. Vielmehr bedeutet "ausreichend" wohl eher eine vollständige Kenntnis des für das eigene Verkehrsmittel relevanten Ausschnitts der StVO. Als Führer eine Privat-Pkw brauche ich bspw. weder Kenntnis über die spezifischen Regelungen für Taxen und Mietwagen noch über die Mehrzahl jener für den Schwerlastverkehr. Alles was unmittelbar oder mittelbar den Besitz und Betrieb eines Pkw betrifft, muss ich hingegen natürlich umfassend kennen. Da darf ich im Falle des Falles sicher nicht argumentieren, dass ich ein einschlägiges Regularium nicht kannte und infolgedessen nicht befolgen konnte, weil es nicht zu meiner persönlichen 50%-Auswahl aus der StVO gehörte.
Francek
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Letzte Änderung: 31.01.2022 11:15 von Francek.
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#705619
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 31.01.2022 11:17 - vor 2 Jahren, 3 Monaten  
@Francek: das denke ich nämlich auch.

Aber anstatt sich einzugestehen, dass sie falsch lagen, haben leider so einige Teilnehmer des Straßenverkehrs die unschöne Angewohnheit, erst mal eine Tirade aufzuführen und ausfallend zu werden.

Und das ganz egal, ob man als Privatperson einen Hinweis gibt, ob das Ordnungsamt ein Knöllchen ausstellt, oder ob die Polizei dazu kommt.
marratj
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#705622
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 31.01.2022 12:00 - vor 2 Jahren, 3 Monaten  
Die Kenntnis alleine reicht nicht aus - denn die Masse der Fahrer ignoriert zumindest einige Regeln sogar vorsätzlich, z.B. das schon vor einem Schild beschleunigt wird oder zu spät/gar nicht das Tempo eingehalten wird, Sicherheitsabstände ignoriert werden, name it...

Da kommt man sich inzwischen schon blöd vor, wenn man als einziger konform fährt oder sich zumindest bemüht.
gcf
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#705629
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 31.01.2022 13:10 - vor 2 Jahren, 3 Monaten  
Korrekt. Ohne ordentliche Kontrollen, die überhaupt erst mal die Einhaltung des gesetzlichen Status Quo tatsächlich erzwingen, wird das gar nix.

Den einsamen Blitzer jeden Tag irgendwo anders im Landkreis aufzustellen bringt gar nichts. Schon gar nicht, wenn der frühestens ab 7 km/h (teilweise sogar erst ab 10 km/h) zu viel auslöst und dann noch 3 km/h Toleranz abgezogen werden.

Sinnig wäre bei 3 km/h Toleranz das Auslösen ab 3 km/h zu viel. Das Auslösen bei erst noch höherer Geschwindigkeit zeigt ja im Grunde schon, dass den Ordnungsbehörden das Einhalten der geltenden Tempolimits nicht wirklich ernst ist.

Genauso das leidige Thema Falschparken und der "Ermessensspielraum". Nein, liebes Ordnungsamt, dem Falschparker kein Ticket für 70 EUR + 1 Punkt auszustellen hat nichts mit Ermessensspielraum wegen "Parkdruck" zu tun. Das ist Arbeitsverweigerung, durch die ein offensichtlicher Gesetzesbruch toleriert und salonfähig gemacht wird.
marratj
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Letzte Änderung: 31.01.2022 13:19 von marratj.

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#705631
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 31.01.2022 14:00 - vor 2 Jahren, 3 Monaten  
Man sieht ja wieviel Respekt selbst deutsche Autofahrer vor den Schweizer Geschwindigkeitslimits haben. Dort ist halt keine Lobbypolitik die Raser unstützt. Dort tut es ab dem ersten km/h zuviel weh. Selbst die österreichischen Polizisten genießen bei deutschen Rasern höheren Respekt. Gibt genug die bei uns die Geschwindigkeit nicht interessiert, dass sie bewusst sagen dass sie in Österreich keinen Ärger haben wollen weil es einfach weh tut.

Bei uns wird man kaum erwischt, wenn man es wird tut es kaum weh. Und wenn es weh tun könnte gibt es noch genügend Methoden sich darum zu drücken. Und selbst ein durchgesetztes Fahrverbot legt man sich dann halt in den Fernurlaub wo man eh kein Auto braucht. Alles lächerliche Autopolikik der Lobbyrepublik Deutschland.
Andi_mit_i
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