Hier geht es vermutlich darum ob es Vorsatz ist oder nicht. Wenn du jemand bist der auf der Strecke täglich fährt und du machst einen schweren Unfall mit zu hoher Geschwindigkeit ist das für einen Richter sicher eine andere Sache als ob du als völliger Fremder das nicht wissen kannst. Schuld wird der Fremde auch sein, aber das Strafmaß kann durchaus unterschiedlich ausgelegt werden.
Man kann eher sagen, beide bekommen erstmal die gleiche Strafe, derjenige der aber mit Vorsatz gehandelt hat wird zusätzlich härter bestraft.
Zitat: Du bist auch so einer, der im DB Navigator schaut, wann der Zug ankommt, und dann am Gleis steht. Der DB Navigator ist keine App, in der man Zugfahrpläne einsehen kann, sondern eine Projektionsfläche für unsere Hoffnungen. - M. Schafroth
2018-.........YHSD Edition 2014 chilli-rot 3,9 LHK akt. 270 Tkm
2012-2017 YHSD Life + Komfort & Design, weiß 215 Tkm 4,1-3,9 LHK
2010-2012 P3 Mod.2010 Life + Schiebedach & Solar schwarz 90 Tkm 3,9-4,0 LHK Durchschnitt 59 km/h
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Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 03.06.2020 15:12 - vor 3 Jahren, 10 Monaten
Ich würde aber gerne vorher wissen, wenn ich von einer auf eine andere Straße einbiege, ob ich meinen Führerschein mit 50,70 oder 90kmh abgeben muß, das gleiche gilt sicher auch für Überholverbote und andere Schilder.
Und zwar ohne, das ich vorher erst mal in die entgegensetzte Richtung bis zum letzten validen Verkehrschild fahre, einen Verkehrsrechtsanwalt konsultiere usw.
Auf Kartenmaterial aller Art kann man sich ja offenbar nicht verlassen und einfach den anderen hinterherfahren ist riskant, die fahren meistens schneller als erlaubt (oder wissen es schlicht auch nicht besser).
Ich stelle mir das auch spannend vor, welche Geschwindigkeit ein autonomes Fahrzeug dann auswählt, eine Schildererkennung ist da ja offenbar vollkommen witzlos.
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 03.06.2020 15:23 - vor 3 Jahren, 10 Monaten
Tja....
laut Suchmaschine:Wann ist ein Überholverbot aufgehoben?
Generell gelten vorausgegangene Streckenverbote als aufgehoben, wenn ein entsprechendes Zeichen dies explizit angibt. Da wäre bspw. das Zeichen 278, welches das Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zeigt. Das Pendant zum Überholverbot für alle Kfz ist das Zeichen 280Wegen der Geschwindigkeit werde ich zumindest nochmal doppelt acht geben.
Für das Ende eines Überholverbot hatte ich das Schild 280 ( 281, 282 ) als einzig geltend in Erinnerung.
Hybridfan5
Zitat: Du bist auch so einer, der im DB Navigator schaut, wann der Zug ankommt, und dann am Gleis steht. Der DB Navigator ist keine App, in der man Zugfahrpläne einsehen kann, sondern eine Projektionsfläche für unsere Hoffnungen. - M. Schafroth
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Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 03.06.2020 15:31 - vor 3 Jahren, 10 Monaten
gcf schrieb: Ich würde aber gerne vorher wissen, wenn ich von einer auf eine andere Straße einbiege, ob ich meinen Führerschein mit 50,70 oder 90kmh abgeben muß, das gleiche gilt sicher auch für Überholverbote und andere Schilder.
Und zwar ohne, das ich vorher erst mal in die entgegensetzte Richtung bis zum letzten validen Verkehrschild fahre, einen Verkehrsrechtsanwalt konsultiere usw.
Du darfst das fahren, was Standard ist. 50 innerorts, 100 außerorts, 130 Richtgeschwindigkeit Autobahn, wenn dies nicht durch ein anderes Verkehrsschild überschrieben wird.
Wenn du in eine Straße einbiegst, auffährst etc. und da steht kein Schild, dann gilt das o.g.
Nur falls irgendwo vor der Kreuzung ein Schild steht dann darf man, wenn man von dort kommt (also nicht erst hinter dem Schild auffährt), oder das Schild eigentlich kennen müsste, dem Urteil nach nicht schneller fahren, als dieses Schild vorschreibt.
De facto gilt dann also für unterschiedliche Fahrzeuge und unterschiedliche Fahrer ein unterschiedliches Tempolimit.
Person A, ortsfremd, aufgefahren, darf 100 fahren.
Person B, ortsansässig, aufgefahren, darf 70 fahren.
Person C, ortsfremd oder ortsansissig egal, bereits auf der Straße, darf 70 fahren.
Wenn sich alle dran halten fährt niemand zu schnell. Auch Person A nicht, obwohl 30km/h schneller als die anderen beiden.
Würde Person A jetzt 120 fahren und geblitzt werden, müsste diese ein Bußgeld von 60€ zahlen.
Person B und C müssten bei gleicher Geschwindigkeit 160€ bezahlen, bekämen 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Scheinbar gibt es diese Situation nur äußerst selten, wenn überhaupt. Im Zweifel behauptet man einfach, man kommt von der Seitenstraße, und weiß nichts von dem Schild. Da müsste einem erst mal nachgewiesen werden, dass das nicht so ist.
Mal ehrlich, niemand kann mir erzählen, dass das sinnvolles geltendes Recht ist. Ich weiß nicht, was die Richter sich vor diesem Urteil in die Nase gezogen haben, auf jeden Fall nichts gutes. Aber ist ja auch schon über 20 Jahre her.
Ich habe den betreffenden Abschnitt gelesen - ausgesprochen dürftig spezifiziert, die bereits genannten Problemfälle werden nicht angesprochen - als Software-Entwickler würde ich das ablehnen zu implementieren, zumal es ja um sicherheitsrelevante Aspekte geht.
Die Regel gilt offenbar wie folgt:
Das niedrigste Geschwindigkeitslimit gilt für Dich ab dem letzten validen Schild, das nicht aufgehoben wurde - außer Du kannst nachweisen, das Du von einer anderen Straße gekommen bist, wo eine höhere Geschwindigkeit erlaubt war und der Richter glaubt Dir, das Du Dich nicht erinnern kannst, das wenn Du von der anderen Richtung her kommst, eine geringere Geschwindigkeit erlaubt ist.
Um den oben genannten Problemfall drückt sich aber offenbar selbst das OLG, Zitat:
"Keine Veranlassung sah das Gericht, in der Entscheidung dazu Stellung zu nehmen, ob das geschwindigkeitsbegrenzende Verkehrszeichen 274 generell nur bis zur nächsten Einmündung oder Straßenkreuzung gilt (so LG Bonn in NZV 2004, 98 ff.). Nach der wohl ganz überwiegenden Ansicht endet der Geltungsbereich eines durch das Zeichen 274 angeordneten Streckenverbot nicht ohne weiteres an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Im Normalfall endet das Streckenverbot erst mit den Zeichen 278-282, auch wenn das Zeichen 274 hinter Kreuzungen und Einmündungen nicht wiederholt wird (wie dies mit Rücksicht auf dort einbiegende ortsunkundige Kraftfahrer nach der entsprechenden Verwaltungsvorschrift aber geschehen soll)."
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 03.06.2020 15:58 - vor 3 Jahren, 10 Monaten
Hierzu konstruiere ich mal folgende Straße:
Ein Kreisverkehr der von allen Richtungen her mit 70kmh (oder verkehrsgesteuerten elektronischen Anzeigen) beschränkt ist, nach oben genannten Urteil darf ich mich dem Kreisverkehr offenbar nur mit 70 nähern, nach dem Kreisverkehr kann ich aber 100 fahren
Drum herum noch ein paar einmündende Nebenstraßen zwischen Schild und Kreisverkehr und außerhalb garniert mit ein paar Zusatzzeichen (z.B. das Limit gilt für 3km oder auch nicht, weil da kommt ja ein Kreisverkehr?) - die ganzen Spezialfälle dürften die OLGs auf Jahre hinaus beschäftigen
Bei elektronischen Anzeigetafeln sollte es auch eine zeitliche Karenz geben - sonst kann es passieren, das man gerade noch mit 100 vorbeifährt, das Ding auf 70 umschaltet und der Blitzer kurz drauf natürlich feuert - wenn man nach so einer Tafel anhält um zu pinkeln (oder aus anderen Gründen anhalten mußte) und erst dann am Blitzer vorbeifährt, riskiert man seinen Führerschein.
Man versuche das mal zu beweisen - anlasslose Videoaufzeichnungen sind ja nicht erlaubt.
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 03.06.2020 16:12 - vor 3 Jahren, 10 Monaten
gcf schrieb: Man versuche das mal zu beweisen - anlasslose Videoaufzeichnungen sind ja nicht erlaubt.
Meine Auffassung der Unschuldsvermutung legt mir Nahe, dass die mir erst mal beweisen müssen, dass es nicht so ist.
Aber tatsächlich wirkt es ziemlich konstruiert. Ich kenne nur einen Außerorts-Kreisverkehr in meiner Gegend und da kommt dann direkt nach der Ausfahrt auch wieder ein neues Tempolimit-Schild an einer Ausfahrt, an der anderen ist es ab da Landstraße ohne Limit (also 100) und ein neues 70-Schild kommt ca. 1km weiter. Nach dem 70-Schild kommt eine Einmündung, und in dieser Einmüdung stehen die auch häufiger mit nem mobilen Blitzer. Zusätzlich geht es da noch schön bergab. Aber mitm Hybrid kann ich da gut den Akku aufladen wenn ich auf 100 hochbeschleunigt habe und bergab auf 70 ausrolle
Alle anderen Kreisverkehre sind innerorts und entweder in ner 30-Zone oder ganz normal 50. Da wird das Schild dann logischerweise auch nicht wiederholt. Die meisten 30-Abschnitte die keine 30-Zone sind gelten nur zu bestimmten Uhrzeiten oder für ein paar hundert Meter.
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 03.06.2020 17:18 - vor 3 Jahren, 10 Monaten
Auf meinem täglichen Weg sind 5 solche Außer Ort Kreisverkehre hinter einander, einige davon in Anfahrt limitiert.
Zumindest weiß ich jetzt: kein Schild heißt 100 danach.
Peinlich hingegen, das man nach 50 Jahren StVO noch keine Klärung für Einmündungen hat, gut Ding will Weile haben.
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 03.06.2020 23:13 - vor 3 Jahren, 10 Monaten
gcf schrieb:
BTW - ab sofort sind auch Blitzer-Warner und Apps jeglicher Art verboten, die Grauzone wurde durch eine Gesetzesänderung abgeschafft.
Sicher? Laut meiner Kenntnis nach ist nur die Nutzung durch den Fahrer untersagt. Das sind zwei völlig verschiedenen Dinge. Die Warner waren und sind nicht verboten. Das wäre rechtlich auch nicht so einfach.
Aw: StVO-Reform: Neue Regelungen ab 2020 04.06.2020 06:06 - vor 3 Jahren, 10 Monaten
Benny80 schrieb: Sicher? Laut meiner Kenntnis nach ist nur die Nutzung durch den Fahrer untersagt. Das sind zwei völlig verschiedenen Dinge. Die Warner waren und sind nicht verboten. Das wäre rechtlich auch nicht so einfach.
Ich habs von hier - ja, vermutlich darf der Beifahrer schon noch, nur fährt man ja meistens alleine, ich denke nicht, das es gilt: "meine Frau hat ihr handy im Auto liegen lassen...", wobei die Warnung durch das im weitesten Sinne "Gerät BeifahrerIn" allerdings auch verboten ist:
Meines Erachtens ist die Benutzung durch den Fahrer auch nur während der Fahrt verboten, zu Hause bevor man losfährt zu gucken, ist sicher ok. Nur dann hat man unter Umständen wieder ein Beweisproblem das man im Einzelnen sicher nicht öfters strapazieren möchte.
Radio-Warnungen sind weiterhin erlaubt, gibts eigentlich einen Blitzer.de Webradio-Stream oder das TMC-Signal?
Hier gibts auch so ein Schild 30+Schneeflocke, die gelten also immer, nur weiß das keiner der dort fährt, gleich danach kommt eins mit so einem Autochen das mit den Rädern den Rand runter fährt - wie lange das wohl gilt? Es ist nicht im Katalog (echt jetzt?): www.vzkat.de/2017/VzKat.htm
Demnach gilt das offenbar so lange, bis es durch eine andere Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben wird, das heißt, wenn ich aus dieser Richtung komme, sogar nach dem Abbiegen auf die Kreisstraße!
Merke: Ist das Zusatzzeichen unter einem Limit nicht im aktuell gültigen Verkehrszeichenkatalog enthalten, dann gilt das Limit immer, sonst entsprechend dem Zusatzzeichen, moment, (ich halte mal kurz vor dem Schild, schau im Internet nach...zur Sicherheit noch ein paar Präzedenzfälle.)
Also ich glaube auch: Die hiesigen Regeln werden die KI's der autonomen Fahrzeuge reihenweise in den Wahnsinn treiben.