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Erfahrungen, Hinweise, Tipps und Diskussionen rund um den Themenkomplex Werkstätten, Vertragshändler, Garantie, Beseitigung von Unfallschäden etc.
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THEMA: Unfall, Rechtsanwalt nötig?
#668731
Aw: Unfall, Rechtsanwalt nötig? 14.06.2021 23:26 - vor 2 Jahren, 10 Monaten  
Servus.

joker4791 schrieb:
....Die Informationen über Sonderausstattung die ich ihm geschickt hatte, sowie die Upgrades die dieses Jahr an dem Fahrzeug vorgenommen wurden hat er im Gutachten aber unterschlagen, ebenso sind keine Fotos im Gutachten enthalten.Das ist auch m.M.n. kritikwürdig - die Ausstattung ist im Gutachten, soweit möglich/feststellbar, vollständig aufzuführen, schließlich wirkt sich dies auf den Fahrzeugpreis und ggf. sogar auf die Schadenkalkulation aus.
Ob Softwareupdates anzuführen sind, darüber lässt sich m.M.n. diskutieren; deren Relevanz hängt zweifelsfrei vom Umfang ab.

Lichtbilder MÜSSEN vorhanden sein, sofern wir in deinem Fall wirklich von einem Gutachten sprechen. Von Seiten des IFS gibt es dahingehend ganz unmissverständliche Vorgaben, übrigens auch, was eine vollständig aufgeführte Sonder-/Ausstattung betrifft.


joker4791 schrieb:
Was mich am meisten wurmt ist, dass die beschädigte Seitenwange mit keinem Wort in dem Gutachten erwähnt wird. Von einem bekannten Mechaniker habe ich gehört, dass in so einem Fall bei Aluminiumkarosse eigentlich das innere Seitenteil getauscht werden müsste, da es ja aufgrund des Materials nicht ausgebeult werden kann. Das ist so nicht korrekt. Auch Alu lässt sich richten. Es ist zeitlich etwas aufwendiger und die Grenze des Reparablen ist bei Alu enger gesetzt.

Wenn ich mir dein Bild von der erste Seite anschaue, gehe ich aber definitiv auf Hinblick der Deformation der Seitenwand hinten links damit konform, daß das dahinter liegende sog. Innenradhaus ebenfalls betroffen ist und mindestens dessen Instandsetzung erforderlich wird.


joker4791 schrieb:
[...]hatte ja eine abnehmbare Anhängerkupplung montiert, [...] Muss sowas thematisiert werden oder soll ich es einfach auf sich beruhen lassen, weil ich werde ja vmtl. keinen Vorteil davon haben. Die Versicherung des jungen Mannes hingegen wird ihn aber dann wahrscheinlich in (Teil-)Regress nehmen. Ich bin kein Anwalt aber mir ist für D nichts bekannt, daß die abn. AHK abgenommen werden muss. Unter diesem Aspekt würde ich mir den Aufwand der Meldung sparen, da es für keine Beteiligten eine rechtliche Konsequenz haben wird.


joker4791 schrieb:
Außerdem wäre zu überlegen, ob man ein zweites Gutachten machen lässt, aber da bleibe ich dann am Ende vermutlich auf den Kosten sitzen. Bringt also wahrscheinlich auch nichts...Ich würde zuerst einmal die von dir aufgezählten Punkte bei dem Gutachter reklamieren.
Wenn das Gutachten weiterhin fehlerhaft / unvollständig bleibt, dann kannst du dich m.M.n. immer noch rechtlich Beraten lassen und in Folge dessen ggf. ein zweites Gutachten beauftragen.


ElektrischesGefühl schrieb:
Ich kann nur immer wieder erwähnen, dass die generelle Tatsache, einen RA einzuschalten, nicht immer besser sein muss, als eine Angelegenheit selbst zu klären. Hierbei kommt es in erster Linie auf die Art des Schadens an. Hier muss ich aus beruflicher Erfahrung ganz klar widersprechen. Es kommt grundsätzlich überhaupt nicht auf den Schaden an, wobei meine Erfahrung bisher besagt, daß je kleiner der Schaden, desto größer der Ärger sein kann.
Spätestens seit Corona ist meiner Erfahrung nach die Zahlungsmoral sehr in den Keller gegangen. Mittlerweile streicht und streitet man schon um Beträge im zweistelligen Betrag.
Davon unabhängig habe ich auf Grundlage meiner berufl. Erfahrung eine "schwarze Liste" mit Versicherungen, bei denen es zu geschätzt 90 bis 100% immer Ärger gibt. Gleich vorweg, ich werde keine Details meiner Liste nennen.


ElektrischesGefühl schrieb:
Normalerweise dauert so etwas mindestens einige Tage bis eher Wochen! Ein GA ohne Fotos ist m.A.n. inakzeptabel. Da muss ich widersprechend. Für ein "normales" Schadengutachten braucht man ganz sicher keine Wochen, auch keine einzelne Woche. Ein bis zwei Tage + ein Tag zusätzlich wenn eine Restwertermittlung erforderlich wird, halte ich bei umfangreichere Schäden für realistisch. Es geht auch innerhalb eines Tages, wenn es um ein sehr überschaubarer Schaden handelt ohne Zusatzaufwand (Restwert, Teileermittlung weil Exot o.ä.). Letztendlich kommt es halt auf den Einzelfall an. Ich hatte auch schon gute zwei Wochen für ein Einzelgutachten benötigt. Dabei musste ich für den betroffenen LKW jedoch bei mehreren Herstellern diverse Anfragen stellen und Preisinformationen einholen.
Hinsichtlich den Fotos - sofern wir hier von einem Gutachten schreiben - bin ich natürlich Voll und Ganz bei dir - m.M.n. sind gute Bilder einer der wichtigsten Dinge eines Gutachtens, denn sie entscheiden darüber, ob die Schadenkalkulation - als einer der Hauptstreitpunkte bei der Regulierung - plausibel bzw. nachvollzogen werden kann oder nicht.


priusb78 schrieb:
[...]aber das System als Ganzes ist ein gut organisiertes Selbstbedienungssystem, das viel Leute - z.T. sehr gut - ernährt, häufig zu Lasten der Allgemeinheit...Ohne diese Diskussion fortführen zu wollen, dir ist klar, daß wir alle - außer vielleicht Aussteiger und die Armen der Armen - grundsätzlich in solchen (Wirtschaft-)System agieren und darüber für unseren Lebensunterhalt sorgen?


Wenn Du den Beitrag hierdrüber von joker4791 anschaust, verstehst Du vielleicht, was ich meine.Den Beitrag von joker auf den du dich beziehst (klick mich zum Beitrag), werde ich ohne weiterführende und detailliertere Informationen nicht bewerten.
Ich denke ich weiß, was du zumindest teilweise meinst. Den Hintergrund deines pauschal formulierten Vorwurf verstehe ich jedoch nicht.

Von meiner Seite aus ist festzuhalten, daß es ganz zweifelsfrei schwarze Schafe unter den von dir genannten "Parteien" gibt aber - ich zitiere deinen Beitragsabschnitt nochmal:
Ist in meinen Augen eine Form von "organisierter Kriminalität" zwischen Versicherungen, Gutachtern, Werkstätten, Anwälten und Autobauern, die an jedem Schaden gut verdienen und der Versicherungsnehmer zahlt die Zeche.
...bei diesen "Parteien" von einem Zusammenschluss zu schreiben, den du als zitat:"organisierte Kriminalität" bezeichnest, halte ich mitunter für ausgesprochen fragwürdig. Die meisten von dir angeführten "Parteien" verfolgen in den allermeisten Fällen (wie gehabt, schwarze Schafe gibt es zweifelsohne) völlig andere, mitunter gänzlich gegensätzliche Interessen. Denen ein Interessenverband (nichts anderes ist eine zitat:"organisierten Kriminalität zwischen....") zu unterstellen, finde ich nicht mehr nur gewagt. Von dem Fehlverhalten einiger schwarzer Schafe innerhalb der von dir benannten "Parteien" auf so etwas großes wie eine zitat:"organisierte Kriminalität" aller/den meisten (aller/den meisten = Schlussfolgerung deiner pauschalen Formulierung) zu schließen, halte ich für haltlos und ist denen gegenüber, die ihren Job anständigen machen unverschämt, denn die wirfst du mit deiner Formulierung in den selben Topf.


Grüße ~Shar~
Shar
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#668733
Aw: Unfall, Rechtsanwalt nötig? 15.06.2021 00:34 - vor 2 Jahren, 10 Monaten  
Shar schrieb:
ElektrischesGefühl schrieb:
Normalerweise dauert so etwas mindestens einige Tage bis eher Wochen!Da muss ich widersprechen. Für ein "normales" Schadengutachten braucht man ganz sicher keine Wochen, auch keine einzelne Woche. Ein bis zwei Tage + ein Tag zusätzlich wenn eine Restwertermittlung erforderlich wird, halte ich bei umfangreichere Schäden für realistisch.

Das glaube ich dir - habe nur aus meiner bisherigen Erfahrung gesprochen, wobei dies schon auch komplizierter Fälle waren...
ElektrischesGefühl
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Gruß
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#668781
Aw: Unfall, Rechtsanwalt nötig? 15.06.2021 12:41 - vor 2 Jahren, 10 Monaten  
Also, mein Verdacht, dass da irgendwelche Klüngeleien zwischen der Werkstatt und dem Gutachter laufen, erhärtet sich immer mehr. Ich war heute beim RA und wir haben das Gutachten mal durch analysiert. Fakt ist, dass ich mit der Übersendung der Sicherungsabtretung mitgeteilt hatte, dass ich anwaltlich vertreten werde und das sämtlicher Schriftverkehr nur über den Anwalt abgewickelt werden darf. Die Forderung wurde einfach ignoriert und das fehlerhafte Gutachten wurde direkt zur gegnerischen Versicherung geschickt.
Zweites Beispiel: der Geschäftsführer der Werkstatt rief mich noch am Tag des Unfalls an und meinte es wäre ja gar nicht so schlimm, die Reparaturkosten sollten so im Bereich von 20000 Euro liegen. Im Gutachten ist für die Reparatur nun ein Betrag von 20003 Euro ausgewiesen. Zufall?
Laut Gutachten liegt die Wertminderung bei 500 Euro. What? Wenn ich das reparierte Auto verkaufen will, bekomme ich bei dem meldepflichtigen Schaden vielleicht noch 25k Euro. Der Nutzungsausfall liegt laut Gutachten bei 70 Euro/Tag. What? Selbst bei einer schnöden Mercedes E-Klasse liegt dieser Betrag üblicherweise bei ~120 Euro/Tag, bei einem Porsche - der ja vergleichbar mit einem Tesla ist - liegt dieser Betrag bei ~180 Euro/Tag.
Kann man nun natürlich nichts mehr machen, weil das Gutachten ja schon bei der gegnerischen Versicherung liegt.
Fakt ist auch, dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist und im Moment tendiere ich dazu diesen fiktiv abzurechnen. Sollte ich den Wagen dennoch reparieren lassen, wird es definitiv nicht die Werkstatt in Oberursel sein, die die Reparatur durchführen wird.
Eine Beschwerde über die Partnerwerkstatt werde ich bei Tesla auch noch einreichen, willkommen in der Bananenrepublik!
joker4791
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#668855
Aw: Unfall, Rechtsanwalt nötig? 15.06.2021 22:45 - vor 2 Jahren, 10 Monaten  
Servus.

Vorweg, mir liegt es absolut fern, den ausführenden Gutachter zu verteidigen!

joker4791 schrieb:
Fakt ist, dass ich mit der Übersendung der Sicherungsabtretung mitgeteilt hatte, dass ich anwaltlich vertreten werde und das sämtlicher Schriftverkehr nur über den Anwalt abgewickelt werden darf. Die Forderung wurde einfach ignoriert...Eine Sicherungsabtretung für das Gutachtenhonorar ist m.M.n. bei einer Vertretung durch einen Anwalt nicht nötig. Eine Sicherungsabtretung ist für mich erst einmal ein Zeichen dafür, daß kein Anwalt im Boot ist und das Gutachten an die Versicherung soll.
U.a. die Versandmodalitäten gehören m.M.n. ganz klar mit dem Geschädigten besprochen. Essenziell ist es, daß der Versand schließlich entsprechend durchgeführt wird.


...so im Bereich von 20000 Euro liegen. Im Gutachten ist für die Reparatur nun ein Betrag von 20003 Euro ausgewiesen. Zufall?Gegenfrage, wo liegt das Problem bzw. welchen Nachteil hast du, daß die Werkstatt bei der du deine Sache in Auftrag gegeben hast (es existiert bzw. muss man so erst einmal von einem Vertrags- und Vertrauensverhältnis zw. Kunde und Werkstatt ausgehen) über die Schadenhöhe informiert wurde?


Laut Gutachten liegt die Wertminderung bei 500 Euro. What? Wenn ich das reparierte Auto verkaufen will, bekomme ich bei dem meldepflichtigen Schaden vielleicht noch 25k Euro.Ohne weitere Daten (Wiederbeschaffungswert, EZ, Laufleistung, wurde und wenn ja was wurde zuvor schon instand gesetzt / lackiert etc.) zu deinem Wagen lässt sich darüber keine Einschätzung oder gar Urteil abgeben.


Der Nutzungsausfall liegt laut Gutachten bei 70 Euro/Tag. What? Selbst bei einer schnöden Mercedes E-Klasse liegt dieser Betrag üblicherweise bei ~120 Euro/Tag, bei einem Porsche - der ja vergleichbar mit einem Tesla ist - liegt dieser Betrag bei ~180 Euro/Tag.70€ (entweder sind es 79 oder 65€) als erstes Baugefühl, klingt für mich nicht gänzlich abwegig. Dagegen würde ich die zitat:übelichen 120€ für eine E-Klasse sowie die ca. 180€ für allgemein Porsche als fraglich einschätzen. 175€ ist die höchste Klasse, gefolgt von den 119€ als zweithöchste Stufe. Davon aber völlig unabhängig, die Einstufung des Fahrzeugs erfolgt nicht durch den Gutachter sondern nach Schwacke oder DAT. Zu beachten ist, daß mit zunehmenden Fahrzeugalter es zweimal zu einer Abstufung um jeweils eine Klasse kommt.
Wenn du mir Daten zu deinem Wagen schickst, kann ich gerne die Klassifizierung überprüfen. An Infos brauche ich mindestens: EZ, Schlüsselnummer zu 2 und 3, Leistung, Modell und Ausstattungslinie.


Kann man nun natürlich nichts mehr machen, weil das Gutachten ja schon bei der gegnerischen Versicherung liegt. Was du machen kannst und was ich auch machen würde, hatte ich dir zuvor schon vorgeschlagen (beim Gutachter Reklamieren). Wenn du dem nicht nachkommst, wird zweifelsfrei dahingehend nicht mehr passieren.


Fakt ist auch, dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist und im Moment tendiere ich dazu diesen fiktiv abzurechnen.
Welche Werte liegen denn lt. Gutachten nun auf dem Tisch? Also wie sind die Werte zu:
Wiederbeschaffungswert (WBW)
Besteuerung des WBW (regelbesteuert, differenzbesteuert oder Privatmarkt?)
Reparaturkosten
Restwert
Wertminderung (500€?!)
EZ
Laufleistung


Grüße ~Shar~
Shar
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Letzte Änderung: 15.06.2021 22:50 von Shar.
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#668878
Aw: Unfall, Rechtsanwalt nötig? 16.06.2021 08:12 - vor 2 Jahren, 10 Monaten  
Hier erstmal die hard facts:
Wiederbeschaffungswert: 33250 RUR
Reparaturkosten: 20003 EUR
Restwert: 18600 EUR
Wertminderung: 500 EUR
EZ: 01/2014 (daher auch Privatmarkt), Modelljahr 2013, Famous Edition
Laufleistung: 223946 km
Nutzungsentschädigung: ca. 79 EUR

Schreibe nachher nochmal mehr...
joker4791
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Letzte Änderung: 16.06.2021 09:09 von joker4791.
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#668883
Aw: Unfall, Rechtsanwalt nötig? 16.06.2021 09:08 - vor 2 Jahren, 10 Monaten  
Shar, bitte nicht falsch verstehen, aber in meinem Fall sehe ich das so, dass das Gutachten mit organisierter Verantwortungslosigkeit erstellt worden ist nach dem Motto: "Wir haben vorne die Zahlen xy reingeworfen und hinten sind die Zahlen za rausgefallen gemäß Algorythmus, da können wir nichts für, ist halt so."
Wenn das tatsächlich so läuft finde ich es umso befremdlicher, dass für diese Art Dienstleistung mit minimalstem Aufwand über 1600 EUR abkassiert werden. Da braucht man sich nicht wundern, dass die Branche einen schlechten Ruf hat.
Meiner Meinung nach ist ein KFZ-Schaden IMMER individuell zu beurteilen, kein Fahrzeug ist absolut gleich zu einem anderen und auch ein Schaden entspricht nie zu 100% einem anderen. Da erwarte ich etwas mehr Engagement von den Beteiligten.

In meinem Fall ist es halt so, dass immer alle technisch möglichen, aber nicht zwingend erforderlichen Upgrades gemacht worden sind und da rede ich nicht von Software, sondern von Hardware. Ein Tesla ist ein rollender Computer und ist ohne Internet quasi unbenutzbar. Als das Auto damals gebaut wurde, wurde der seinerzeit aktuelle Mobilfunkstandard 3G verbaut, der dieser Tage abgeschaltet wird. Deswegen wurde im Januar ein Upgrade auf LTE verbaut mit Kosten i. H. v. >3500 EUR. Diesen Sachverhalt sehe ich in keiner der Zahlen abgebildet. Bei der Nutzungsentschädigung sehe ich das so, dass bei einem Tesla die Laufleistung völlig unerheblich ist, da der - wenn er denn instand gehalten ist - bei 500tkm nicht anders fährt als bei 50tkm (anders als bei Mercedes, weil man da bei 500tkm schon mal kalte oder nasse Füße bekommt, weil das Bodenblech durchgerostet ist).

Was ich auch befremdlich finde ist, dass das Gutachten welches der Anwalt in Kopie per FAX erhalten hat, deutlich mehr Seiten hat als das was ich erhalten habe. Es gibt dort tatsächlich Fotos (die man aber auf dem FAX natürlich nicht gebrauchen kann), sowie die Kalkulationen des Wiederbeschaffungswertes mit belegten Angeboten, sowie Angebote von Verwertern für die Restwertermittlung. Warum bekomme ich als Kunde das nicht in der Form? Das kenne ich sonst nur so von Juristen, wenn es um irgendwelche Akteneinsichten geht, die man als Privatmann tatsächlich nicht bekommt. Ich habe also tatsächlich nur "Gutachten light" erhalten...

Nachdem ich nun eine Woche schlecht geschlafen habe und unzählige Telefonate sowie persönliche Gespräche geführt habe, habe ich meinen Frieden mit der Situation gemacht. In der Familie sind wir uns einig, dass das Auto nach Reparatur für uns nicht mehr akzeptabel ist und wir werden es daher abgeben. Eigentlich soll man als Geschädigter keine Nachteile haben, aber alleine der psychische Stress kann nicht in Euros aufgewogen werden, aber wenn schon das Wort "eigentlich" im Satz ist...
joker4791
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#669002
Aw: Unfall, Rechtsanwalt nötig? 16.06.2021 22:08 - vor 2 Jahren, 10 Monaten  
Servus.

Vorweg, mir liegt es absolut fern, den ausführenden Gutachter zu verteidigen!

Verstehe mich bitte jetzt nicht falsch aber ich sehe auf Grundlage deiner Beiträge im Moment das Problem in zwei Bereichen. Bereich 1, der Gutachter, der wohl auf Grundlage deiner Berichte ein lückenhaftes Gutachten erstellt hat und Problem 2, ein Fahrzeugeigentümer mit teilweise überzogene Forderung hinsichtlich der Schadensregulierung.
Warum ich das so sehe, erläutere ich im Folgenden nicht, um diese zu diskutieren sonder im Rahmen des Versuchs, über eine dritte unbeteiligte Person ein wenig Klarheit zu schaffen. Letztlich ist es die Aufgabe deines Gutachters mit dir über das Gutachten zu sprechen, Fragen zu beantworten und für Klarheit zu sorgen - dafür wird er bezahlt. Und dein Part ist es, bei Fragen, Unklarheiten oder Unverständnis, die ganz offenbar vorhanden sind, diesen zu kontaktieren.

joker4791 schrieb:
Nutzungsentschädigung: ca. 79 EURDa ich nicht alle benötigen Infos (Schlüsselnummer zu 2 und 3 sowie Anagben zur Leistung fehlen mir) hatte, kann ich nur unter Vorbehalt, auf Basis der wenigen Informationen zu deinem Wagen, hierzu eine Einschätzung abgeben. Den Tesla, den ich auf Grundlage deiner wenigen Infos identifizierte, ist nach Schwacke und DAT in die Klasse J eingestuft, die wiederum 79€ pro Tag entspricht. Da dein Wagen zum Unfallzeitpunkt älter als fünf aber jünger als zehn Jahre war, erfolgt normaler Weise eine Abstufung um eine Stufe, also von J auf H, die wiederum 65€ pro Tag entspricht.

Bei der Nutzungsentschädigung sehe ich das so, dass bei einem Tesla die Laufleistung völlig unerheblich ist...Die Laufleistung spielt für die Nutzungsentschädigung keine Rolle.

Hinsichtlich der Wertminderung. Von einem Wiederbeschaffungswert (WBW) i.H.v. ca. 33.000€ ausgehend, halte ich die Preisabstufung auf Grund des reparierten Unfalls auf ziat:"25.000€" von dir für unrealistisch hoch.
Zur Wertminderung an sich. Nach meinem Kenntnisstand orientiert sich die Rechtsprechung an folgenden Grenzen für eine Wertminderung und zwar bis 200.000km Laufleistung und bis zu einem Alter von ca. 10 Jahren. Festzuhalten ist weiter, je älter der Wagen ist und je höher die Gesamtlaufleistung, desto geringer fällt die Wertminderung aus. Es gibt dahingehend zweifelsfrei Ausnahmen aber ohne dir Nahe treten zu wollen, ein Tesla fällt leider nicht unter diese Ausnahmen.
Zusätzlich bewirken nicht reparierte sowie reparierte Vorschäden eine Reduzierung der anfallenden Wertminderung.

Die Problematik mit hohen Gutachtenhonoraren kenne ich und kann in Abhängigkeit der Höhe dem nur zustimmen.
Was die Individualität eines Gutachtens betrifft, möchte ich dir ebenfalls zustimmen.

joker4791 schrieb:
Ein Tesla ist ein rollender Computer und ist ohne Internet quasi unbenutzbar. Als das Auto damals gebaut wurde, wurde der seinerzeit aktuelle Mobilfunkstandard 3G verbaut, der dieser Tage abgeschaltet wird. Deswegen wurde im Januar ein Upgrade auf LTE verbaut mit Kosten i. H. v. >3500 EUR. Diesen Sachverhalt sehe ich in keiner der Zahlen abgebildet.Fehlt es in der Auflistung der Ausstattung? Wenn ja, hast du dies, wie mehrfach angeraten, bei dem Gutachter reklamiert?

Davon unabhängig, ohne Partei ergreifen zu wollen - nur um eine andere mögliche Sichtweise zu offerieren, die davon unabhängig nicht zwangsläufig der meinigen entspricht: Man könnte dieses Upgrade statt als eine werterhöhende auch als eine werterhaltende Investition einstufen, denn so wie du es darlegst, wäre der Wagen ohne Internetverbindung zitat:"quasi unbenutzbar" und würde in diesem Zustand vermutlich nicht unerheblich an Wert verlieren.
Davon unabhängig, du hast zwar für die Aufrüstung 3.500€ bezahlt, die lassen sich aber leider nicht 1:1 auf den Fahrzeugwert aufrechnen.

Was ich auch befremdlich finde ist, dass das Gutachten welches der Anwalt in Kopie per FAX erhalten hat, deutlich mehr Seiten hat als das was ich erhalten habe. [...] mit belegten Angeboten, sowie Angebote von Verwertern für die Restwertermittlung. Warum bekomme ich als Kunde das nicht in der Form? Auch an dieser Stelle wieder die Frage, hast du bei dem ausführenden Gutachter reklamiert?


In der Familie sind wir uns einig, dass das Auto nach Reparatur für uns nicht mehr akzeptabel ist und wir werden es daher abgeben.Wäre es dann nicht sinnvoller, den Wagen jetzt in verunfallten Zustand abzustoßen?
Dann wirst du in Summe normal auf den Wiederbeschaffungswert kommen.
Von der Versicherung bekommst du in dem Fall WBW - Restwert und den Restwert vom Restwertaufkäufer.


Grüße ~Shar~
Shar
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Letzte Änderung: 16.06.2021 22:12 von Shar.
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Aw: Unfall, Rechtsanwalt nötig? 17.06.2021 08:56 - vor 2 Jahren, 10 Monaten  
Shar schrieb:
Wäre es dann nicht sinnvoller, den Wagen jetzt in verunfallten Zustand abzustoßen?
Dann wirst du in Summe normal auf den Wiederbeschaffungswert kommen.
Von der Versicherung bekommst du in dem Fall WBW - Restwert und den Restwert vom Restwertaufkäufer.

Genauso werden wir es auch machen. Ebenfalls habe ich mit dem Gutachter telefoniert und mir alle Zahlen nochmal erklären lassen und auch mich darüber beschwert, dass das Gutachten direkt an die Versicherung gegangen ist, sowie dass mir wesentliche Teile des Gutachtens nicht übergeben worden sind. Es ist jetzt aber alles egal, ich habe auch keine Lust mehr mich über den ganzen Kram zu ärgern, der Wagen kommt weg und wir werden sehen was als nächstes kommt. Unverschuldete Unfälle sind halt nichtsdestotrotz ein absoluter Graus...
joker4791
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